240961-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan 8025-12
Kerndaten
- Nummer
- 240961-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240961-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Änderung Bebauungsplan 8025-12 Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürgerantrag wird als ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gewertet. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung zu solchen Anträgen liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sondern beim Rat der Bundesstadt Bonn bei entsprechender Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen (hier Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung). Die Verwaltung wird den Antrag prüfen und anschließend eine entsprechende Empfehlung an die zuständigen Ausschüsse, die Bezirksvertretung Beuel sowie den Rat der Bundesstadt Bonn geben (positiver oder negativer Zielbeschluss). Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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