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240958 · Beschlussvorlage

Aufstockung Straßensozialarbeit

Nummer
240958
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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  1. 240958-01 AA Aufstockung Straßensozialarbeit

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Beschlussvorlage
öffentlich
240958
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Aufstockung Straßensozialarbeit
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit
mit den Kooperationspartnern
• Der Sommerberg/AWO Betriebsgesellschaft mbH,
• Evangelische Jugendhilfe Godesheim und
• Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst
fortzusetzen sowie ab 01.07.2024 die Anzahl der Stellen um insgesamt drei –
jeweils eine pro Kooperationspartner – zu erhöhen. Die hierfür erforderliche
Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans in Höhe
von 110.000 EUR in 2024.
Begründung
In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßen-
sozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ be-
währt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gehören
• Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH
• Evangelische Jugendhilfe Godesheim und
• Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst
zum Trägerverbund.
Durch das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit werden gefährdete Jugend-
liche und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet angesprochen.
Für das Jahr 2023 sind insgesamt 1645 Einzel- und Gruppenkontakte zu ver-
zeichnen, die von den Fachkräften der Straßensozialarbeit dokumentiert wur-
den. Schwerpunkte liegen vor allem im Bonner Norden sowie im Innenstadtbe-
reich.
Straßensozialarbeit geht auf gefährdete junge Menschen zu, bietet alltagsnahe
Unterstützung im Umgang mit Problemen und Krisen, berät individuell, machtSeite 1 von 4
Seite 2
Mut zur Eigeninitiative und baut Brücken in die bestehenden Hilfesysteme. Sie
ist an der untersten Schwelle des Jugendhilfesystems angesiedelt und erreicht
junge Menschen, die durch reguläre Angebote nicht oder kaum mehr zu errei-
chen sind.
Kennzeichnend für das Kooperationsprojekt ist die Verbindung von aufsuchen-
der Arbeit und festen Angeboten – dazu gehören das „Streetwork Café“ als
offener, szenenaher Treff (an zwei Wochentagen) wie auch die regelmäßigen
Sprechzeiten in den Anlaufstellen Bonn-Innenstadt und Tannenbusch.
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2003 hat sich die Zahl der Straßensozialar-
beiter*innen nicht verändert, je Träger wird jeweils eine Stelle gefördert, die
Stadt ist als Kooperationspartner mit zwei weiteren Stellen involviert.
Die inhaltlichen Anforderungen und die Zahl der jungen Menschen, die auf die
Unterstützung durch die Straßensozialarbeit angewiesen sind bzw. sie in An-
spruch nehmen, haben sich dagegen drastisch erhöht. So hat sich die Zahl der
Einzel-Kontakte im Vergleich zum Jahr 2010 verdoppelt (2010: 835, 2023:
1514). Dies deckt sich mit der Erfahrung der Straßensozialarbeitenden, dass
sie inzwischen vermehrt auf Einzelpersonen stoßen und weniger auf Jugend-
gruppen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten.
Über die reine Verdopplung der Einzel-Kontakt hinaus, hat sich die Zahl der
daraus erwachsenden Folgekontakte ebenfalls mehr als verdoppelt (2010: 682,
2023: 1395). Folgekontakte entstehen in weit überwiegenden Fällen durch
einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Diese Beratungs- und Unterstützungsfälle in der Straßensozialarbeit gestalten
sich in den letzten Jahren zunehmend zeitintensiver, aufwändiger und komple-
xer. Standen in 2010 die Themen „Arbeit/Ausbildung/Beruf“ (in 279 Fällen),
„Probleme mit Behörden“ (231 Fälle), „Persönliche Anliegen“ (210 Fälle) und
„Ohne festen Wohnsitz“ (133 Fälle), so waren in 2023 die Themen „Probleme
mit Behörden“ (503 Fälle), „Ohne festen Wohnsitz“ (409 Fälle) und „Schul-
den/finanzielle Probleme“ (328 Fälle) die drei Top-Themen. Im Vergleich zu
2010 kommt an vierter Stelle neu das Thema „Aufenthalt/Status“ mit 330 Fällen
hinzu.
Nicht nur haben sich die absoluten Fall-Zahlen in den letzten 13 Jahren ver-
doppelt. Es sind auch die komplexeren Themen, die eine langwierige, vielschrit-
tige Lösungswege und -strategien und eine aufwändige Betreuung notwendig
machen.
Dass die gemeinsam mit den Klienten beschrittenen Lösungswege einen viel
höheren Aufwand nach sich ziehen, hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen
sprechen immer weniger Klienten deutsch, zum anderen ist die Antragsstellung
grundsätzlich im Vergleich zu 2010 wesentlich komplizierter geworden. Aber
auch Rückmeldungen von Ämtern dauern oft wochenlang, da diese ebenfalls
an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. In dieser Zeit sind viele Klienten (mate-
riell) unversorgt.
Im Vergleich gab es 2010 zur Agentur für Arbeit/ARGE 268 Kontakte im Rah-
men der Fallarbeit der Straßensozialarbeiter*innen des Projektes, während es
in 2023 427 dokumentierte Kontakte gab, was einer Steigerung von 60 % ent-
spricht. 273 dokumentierte Kontakte gab es im Rahmen der BeratungsarbeitSeite 2 von 4
Seite 3
zum Ausländeramt. Dies sind 273 Kontakte, die es in 2010 noch nicht gab, da
diese existenzielle Problemlage bei den Klienten kaum vorlag.
Besonders komplex und schwierig stellt sich die Unterstützung der wohnungs-
losen Klientel dar. Hier sind sowohl die überfüllten Notunterkünfte mit Wartelis-
ten als Grund aufzuführen, deren Belegzeiten zusätzlich deutlich länger gewor-
den sind, als auch die Tatsache, dass die Bewohnenden nicht in Wohnung ent-
lassen werden können, weil diese einfach nicht in ausreichendem Maß existie-
ren.
So ist das Thema „ohne festen Wohnsitz“ zum zweit häufigsten Thema (409
Kontakte) in der Beratung und Betreuung geworden. Hier ist eine Verzehnfa-
chung der wohnungslosen Personen in Bonn (zwischen 2012 und 2022 lt. Sta-
tistischem Landesamt und Statistik des LWL 2022) als ein Grund durchaus an-
zunehmen.
Aufgrund des gestiegenen Beratungsaufkommens, als Folge einer wachsenden
Klient*innenzahl und der Komplexitätssteigerung der Fälle, kann in den meisten
Stadtteile nicht oder nicht im konzeptionell vorgesehenen Rahmen „gestreetet“
werden. 83 % der Kontakte finden in sozialräumlichen Anlaufstellen in der In-
nenstadt (mit Steetwork-Cafe und mit den festen Bürosprechzeiten) und in der
Anlaufstelle Tannenbusch statt. Bezogen auf die Präsenz in den Stadtbezirken
und Stadtteilen ist dies für alle Beteiligten unbefriedigend, da so Straßensozial-
arbeitende als Ansprechpartner*innen für die jungen Menschen fehlen. Als Fol-
ge können so kaum oder keine Kontakte und kein Beziehungsaufbau in ande-
ren Bezirken und Stadtteilen stattfinden. Hier sind beispielhaft besonders
Dransdorf, Duisdorf, Brüser Berg und Medinghoven zu nennen, in denen trotz
des dringenden Bedarfs nicht nennenswert gestreetet werden kann. Hier
benötigt es weitere Ressourcen zur niedrigschwelligen Arbeit auf der Straße.
Die vorgeschlagene Aufstockung der Stellen um jeweils eine für jeden der im
Projekt beteiligten freien Träger würde es ermöglichen, die notwendigen Aufga-
ben zu erfüllen.
Zur Durchführung des Kooperationsprojektes erhielten die drei freien Träger zur
Finanzierung jeweils einer Personalstelle bisher im Rahmen des bis Ende 2024
laufenden Fördervertrages einen jährlichen Zuschuss entsprechend der Ein-
gruppierung der Entgeltgruppe S 12 TVöD.
Außerdem stellt die Bundesstadt Bonn ein Sachmittel-Budget von bis zu
10.000 EUR im Jahr zur Verfügung (Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten, An-
schaffungen, Maßnahmen, Fortbildungskosten, Telefon/Internet usw.).
Zwei weitere Personalstellen sind durch städtische Straßensozialarbeiter be-
setzt.
Die beteiligten Träger sind zu einer Aufstockung der Stellen und der Fortset-
zung des Kooperationsprojektes bereit, die aus Sicht der Verwaltung unbedingt
erforderlich ist. Straßensozialarbeit als niederschwelliges Angebot und beson-
ders flexibles Instrument, mit dem auf wechselnde Jugendszenen und Problem-
lagen in bestimmten Stadtteilen reagiert werden kann, ist durch kein anderes
Angebot der Jugendhilfe zu ersetzen.Seite 3 von 4
Seite 4
Für 2024 sind daher bei zeitnaher Besetzung der Stellen (ab 1.7.) rund
110.000 EUR aus dem KJFP zu finanzieren. Für eine Verstetigung des Projek-
tes sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt
durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
110.000,00
EUR
151000605/
731000
2024:
110.000,00 EUR
151000604/
731000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
110.000,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de