240958 · Beschlussvorlage
Aufstockung Straßensozialarbeit
Kerndaten
- Nummer
- 240958
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.847 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240958 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Aufstockung Straßensozialarbeit Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit mit den Kooperationspartnern • Der Sommerberg/AWO Betriebsgesellschaft mbH, • Evangelische Jugendhilfe Godesheim und • Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst fortzusetzen sowie ab 01.07.2024 die Anzahl der Stellen um insgesamt drei – jeweils eine pro Kooperationspartner – zu erhöhen. Die hierfür erforderliche Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans in Höhe von 110.000 EUR in 2024. Begründung In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßen- sozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ be- währt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gehören • Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH • Evangelische Jugendhilfe Godesheim und • Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst zum Trägerverbund. Durch das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit werden gefährdete Jugend- liche und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet angesprochen. Für das Jahr 2023 sind insgesamt 1645 Einzel- und Gruppenkontakte zu ver- zeichnen, die von den Fachkräften der Straßensozialarbeit dokumentiert wur- den. Schwerpunkte liegen vor allem im Bonner Norden sowie im Innenstadtbe- reich. Straßensozialarbeit geht auf gefährdete junge Menschen zu, bietet alltagsnahe Unterstützung im Umgang mit Problemen und Krisen, berät individuell, machtSeite 1 von 4 Seite 2 Mut zur Eigeninitiative und baut Brücken in die bestehenden Hilfesysteme. Sie ist an der untersten Schwelle des Jugendhilfesystems angesiedelt und erreicht junge Menschen, die durch reguläre Angebote nicht oder kaum mehr zu errei- chen sind. Kennzeichnend für das Kooperationsprojekt ist die Verbindung von aufsuchen- der Arbeit und festen Angeboten – dazu gehören das „Streetwork Café“ als offener, szenenaher Treff (an zwei Wochentagen) wie auch die regelmäßigen Sprechzeiten in den Anlaufstellen Bonn-Innenstadt und Tannenbusch. Seit Beginn des Projektes im Jahr 2003 hat sich die Zahl der Straßensozialar- beiter*innen nicht verändert, je Träger wird jeweils eine Stelle gefördert, die Stadt ist als Kooperationspartner mit zwei weiteren Stellen involviert. Die inhaltlichen Anforderungen und die Zahl der jungen Menschen, die auf die Unterstützung durch die Straßensozialarbeit angewiesen sind bzw. sie in An- spruch nehmen, haben sich dagegen drastisch erhöht. So hat sich die Zahl der Einzel-Kontakte im Vergleich zum Jahr 2010 verdoppelt (2010: 835, 2023: 1514). Dies deckt sich mit der Erfahrung der Straßensozialarbeitenden, dass sie inzwischen vermehrt auf Einzelpersonen stoßen und weniger auf Jugend- gruppen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Über die reine Verdopplung der Einzel-Kontakt hinaus, hat sich die Zahl der daraus erwachsenden Folgekontakte ebenfalls mehr als verdoppelt (2010: 682, 2023: 1395). Folgekontakte entstehen in weit überwiegenden Fällen durch einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Diese Beratungs- und Unterstützungsfälle in der Straßensozialarbeit gestalten sich in den letzten Jahren zunehmend zeitintensiver, aufwändiger und komple- xer. Standen in 2010 die Themen „Arbeit/Ausbildung/Beruf“ (in 279 Fällen), „Probleme mit Behörden“ (231 Fälle), „Persönliche Anliegen“ (210 Fälle) und „Ohne festen Wohnsitz“ (133 Fälle), so waren in 2023 die Themen „Probleme mit Behörden“ (503 Fälle), „Ohne festen Wohnsitz“ (409 Fälle) und „Schul- den/finanzielle Probleme“ (328 Fälle) die drei Top-Themen. Im Vergleich zu 2010 kommt an vierter Stelle neu das Thema „Aufenthalt/Status“ mit 330 Fällen hinzu. Nicht nur haben sich die absoluten Fall-Zahlen in den letzten 13 Jahren ver- doppelt. Es sind auch die komplexeren Themen, die eine langwierige, vielschrit- tige Lösungswege und -strategien und eine aufwändige Betreuung notwendig machen. Dass die gemeinsam mit den Klienten beschrittenen Lösungswege einen viel höheren Aufwand nach sich ziehen, hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen sprechen immer weniger Klienten deutsch, zum anderen ist die Antragsstellung grundsätzlich im Vergleich zu 2010 wesentlich komplizierter geworden. Aber auch Rückmeldungen von Ämtern dauern oft wochenlang, da diese ebenfalls an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt sind. In dieser Zeit sind viele Klienten (mate- riell) unversorgt. Im Vergleich gab es 2010 zur Agentur für Arbeit/ARGE 268 Kontakte im Rah- men der Fallarbeit der Straßensozialarbeiter*innen des Projektes, während es in 2023 427 dokumentierte Kontakte gab, was einer Steigerung von 60 % ent- spricht. 273 dokumentierte Kontakte gab es im Rahmen der BeratungsarbeitSeite 2 von 4 Seite 3 zum Ausländeramt. Dies sind 273 Kontakte, die es in 2010 noch nicht gab, da diese existenzielle Problemlage bei den Klienten kaum vorlag. Besonders komplex und schwierig stellt sich die Unterstützung der wohnungs- losen Klientel dar. Hier sind sowohl die überfüllten Notunterkünfte mit Wartelis- ten als Grund aufzuführen, deren Belegzeiten zusätzlich deutlich länger gewor- den sind, als auch die Tatsache, dass die Bewohnenden nicht in Wohnung ent- lassen werden können, weil diese einfach nicht in ausreichendem Maß existie- ren. So ist das Thema „ohne festen Wohnsitz“ zum zweit häufigsten Thema (409 Kontakte) in der Beratung und Betreuung geworden. Hier ist eine Verzehnfa- chung der wohnungslosen Personen in Bonn (zwischen 2012 und 2022 lt. Sta- tistischem Landesamt und Statistik des LWL 2022) als ein Grund durchaus an- zunehmen. Aufgrund des gestiegenen Beratungsaufkommens, als Folge einer wachsenden Klient*innenzahl und der Komplexitätssteigerung der Fälle, kann in den meisten Stadtteile nicht oder nicht im konzeptionell vorgesehenen Rahmen „gestreetet“ werden. 83 % der Kontakte finden in sozialräumlichen Anlaufstellen in der In- nenstadt (mit Steetwork-Cafe und mit den festen Bürosprechzeiten) und in der Anlaufstelle Tannenbusch statt. Bezogen auf die Präsenz in den Stadtbezirken und Stadtteilen ist dies für alle Beteiligten unbefriedigend, da so Straßensozial- arbeitende als Ansprechpartner*innen für die jungen Menschen fehlen. Als Fol- ge können so kaum oder keine Kontakte und kein Beziehungsaufbau in ande- ren Bezirken und Stadtteilen stattfinden. Hier sind beispielhaft besonders Dransdorf, Duisdorf, Brüser Berg und Medinghoven zu nennen, in denen trotz des dringenden Bedarfs nicht nennenswert gestreetet werden kann. Hier benötigt es weitere Ressourcen zur niedrigschwelligen Arbeit auf der Straße. Die vorgeschlagene Aufstockung der Stellen um jeweils eine für jeden der im Projekt beteiligten freien Träger würde es ermöglichen, die notwendigen Aufga- ben zu erfüllen. Zur Durchführung des Kooperationsprojektes erhielten die drei freien Träger zur Finanzierung jeweils einer Personalstelle bisher im Rahmen des bis Ende 2024 laufenden Fördervertrages einen jährlichen Zuschuss entsprechend der Ein- gruppierung der Entgeltgruppe S 12 TVöD. Außerdem stellt die Bundesstadt Bonn ein Sachmittel-Budget von bis zu 10.000 EUR im Jahr zur Verfügung (Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten, An- schaffungen, Maßnahmen, Fortbildungskosten, Telefon/Internet usw.). Zwei weitere Personalstellen sind durch städtische Straßensozialarbeiter be- setzt. Die beteiligten Träger sind zu einer Aufstockung der Stellen und der Fortset- zung des Kooperationsprojektes bereit, die aus Sicht der Verwaltung unbedingt erforderlich ist. Straßensozialarbeit als niederschwelliges Angebot und beson- ders flexibles Instrument, mit dem auf wechselnde Jugendszenen und Problem- lagen in bestimmten Stadtteilen reagiert werden kann, ist durch kein anderes Angebot der Jugendhilfe zu ersetzen.Seite 3 von 4 Seite 4 Für 2024 sind daher bei zeitnaher Besetzung der Stellen (ab 1.7.) rund 110.000 EUR aus dem KJFP zu finanzieren. Für eine Verstetigung des Projek- tes sind für den Doppelhaushalt 2025/26 die erforderlichen Mittel im Haushalt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 110.000,00 EUR 151000605/ 731000 2024: 110.000,00 EUR 151000604/ 731000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 110.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de