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240956-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn

Nummer
240956-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 41,9 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240956 Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240956-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Anlagen (Druckwerk) zum Entwurf des Jahresabschlusses 2023 werden
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2023_Teil 1 (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2023_Teil 2 (öffentlich)Seite 1 von 872
Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 1 von 871Seite 2 von 872
Bundesstadt Bonn
1
2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
4
5
Inhaltsverzeichnis
Bilanz
Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung
Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen
Sonderpostenspiegel
Rückstellungsspiegel
Eigenkapitalspiegel
Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen
Lagebericht
Jahresrechnung
Jahresabschluss 2023
ab Seite
3
8
15
103
105
107
109
117
119
121
123
144
179Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 2 von 871Seite 3 von 872

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Vorlageerklärung
und
Bilanz
Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 3 von 871Seite 4 von 872
Bundesstadt Bonn 16.05.2024
Die Oberbürgermeisterin
Die Stadtkämmerin
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und Lagebericht 2023
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und der Lagebericht zum
31.12.2023 werden hiermit vorgelegt.
Aufgestellt: 16.05.2024 Bestätigt: 24.05.2024
(Heidler)
Stadtkämmerin
(Dörner)
OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 4 von 871Seite 5 von 872
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2023
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2022
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2022
in EURO
0 Aufwendungen zur Erhaltung
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 150.799.925,93 59.591.817,65 1 Eigenkapital 1.170.141.958,31 1.081.790.236,66
1 Anlagevermögen 4.987.146.705,47 4.944.748.135,50 1.1 Allgemeine Rücklage 1.006.301.734,92 1.017.054.594,83
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.433.888,39 6.732.799,16 1.2 Sonderrücklagen 655.065,37 655.065,37
1.2 Sachanlagen 3.341.895.985,10 3.318.867.495,07 1.3 Ausgleichsrücklage 64.080.576,46 71.452.465,59
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 862.817.558,85 863.004.126,03 1.4 Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag 99.104.581,56 -7.371.889,13
1.2.1.1 Grünflächen 678.915.584,92 679.322.287,22 2 Sonderposten 979.929.632,16 996.625.950,80
1.2.1.2 Ackerland 21.242.086,73 20.273.759,58 2.1 für Zuwendungen 787.527.718,13 799.535.390,53
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.932.069,00 11.753.708,77 2.2 für Beiträge 166.678.166,66 166.552.800,18
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 150.727.818,20 151.654.370,46 2.3 für den Gebührenausgleich 800.890,42 5.339.014,94
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 175.684.006,89 175.783.780,47 2.4 Sonstige Sonderposten 24.922.856,95 25.198.745,15
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.963.752,64 3.909.116,97 3 Rückstellungen 952.816.550,90 976.663.024,42
1.2.2.2 Schulen 414.551,92 335.009,39 3.1 Pensionsrückstellungen 893.230.352,46 876.770.564,56
1.2.2.3 Wohnbauten 6.131.475,60 4.570.351,97 3.2 Rückstellungen für Deponien und
Altlasten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts-
und Betriebsgebäude 165.174.226,73 166.969.302,14 3.3 Instandhaltungsrückstellungen
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.817.696.548,13 1.835.985.157,55 3.4 Sonstige Rückstellungen 59.586.198,44 99.892.459,86
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens 336.123.997,66 332.624.293,38 4 Verbindlichkeiten 2.269.433.055,86 2.207.411.335,71
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 293.274.577,01 298.208.927,52 4.1 Anleihen
1.2.3.3 Gleisanlagen m. Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 4.1.1 für InvestitionenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 5 von 871Seite 6 von 872
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2023
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2022
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2022
in EURO
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen 727.562.116,43 725.968.146,80 4.1.2 zur Liquiditätssicherung
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen,
Verkehrslenkungsanlagen 427.099.244,28 444.683.027,82 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen 1.330.674.648,86 1.251.238.507,59
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 33.636.612,75 34.500.762,03 4.2.1 von verbundenen Unternehmen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 165.552,87 294.650,39 4.2.2 von Beteiligungen
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 122.606.501,08 120.953.940,63 4.2.3 von Sondervermögen
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge 27.812.673,44 28.441.180,62 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 13.814.406,44 16.614.091,47
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.429.088,22 23.467.618,34 4.2.5 von Kreditinstituten 1.316.860.242,42 1.234.624.416,12
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 311.684.055,62 270.937.041,04 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung 631.181.681,37 667.804.743,89
1.3 Finanzanlagen 1.638.816.831,98 1.619.147.841,27
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5.047.391,27 4.586.803,81
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 530.489.824,66 530.489.824,66 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 20.289.482,28 47.859.679,43
1.3.2 Beteiligungen 122.518.115,92 122.518.115,92 4.6 Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen 5.960.097,26 2.249.884,34
1.3.3 Sondervermögen 314.295.406,00 317.625.656,63 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 168.691.164,44 122.148.203,82
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 88.105.478,61 96.363.255,84 4.8 Erhaltene Anzahlungen 107.588.590,38 111.523.512,83
1.3.5 Ausleihungen 583.408.006,79 552.150.988,22 5 Passive Rechnungsabgrenzung 47.811.344,01 47.180.883,53
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 105.970.336,34 110.484.642,51
1.3.5.2 an Beteiligungen 353.326,90 98.051,70
1.3.5.3 an Sondervermögen 473.960.812,13 438.401.026,95Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 6 von 871Seite 7 von 872
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2023
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2022
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2022
in EURO
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 3.123.531,42 3.167.267,06
2 Umlaufvermögen 247.319.783,73 265.712.632,69
2.1 Vorräte 1.347.136,81 1.154.402,14
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.347.136,81 1.154.402,14
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 240.066.483,22 242.760.999,73
2.2.1 Öffentl.-rechtl. Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 83.816.812,02 130.086.731,12
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 97.310.377,23 63.010.201,77
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 58.939.293,97 49.664.066,84
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel 5.906.163,70 21.797.230,82
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 34.866.126,11 39.618.845,28
Aktiva 5.420.132.541,24 5.309.671.431,12 Passiva 5.420.132.541,24 5.309.671.431,12
Aufgestellt, Bonn den 14.05.2024 Bestätigt, Bonn den 24.05.2024
(Heidler) (Dörner)
Stadtkämmerin OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 7 von 871Seite 8 von 872
 
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*HVDPWHUJHEQLV
XQG
*HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ
Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 8 von 871Seite 9 von 872
Jahresabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2022
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2023
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2023
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 686.520.517,83 719.467.982,98 769.490.826,61 50.022.843,63
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 350.143.604,01 402.434.226,60 400.466.003,01 -1.968.223,59
3 + Sonstige Transfererträge 30.415.871,00 33.769.827,64 8.227.683,07 -25.542.144,57
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 223.654.844,83 232.901.412,18 227.579.000,30 -5.322.411,88
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 30.860.423,96 32.739.794,77 33.929.372,73 1.189.577,96
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 144.910.176,00 123.896.925,71 139.191.300,38 15.294.374,67
7 + Sonstige ordentliche Erträge 74.192.477,14 63.196.531,14 114.323.220,94 51.126.689,80
8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.132.400,28 2.500.000,00 752.131,13 -1.747.868,87
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = Ordentliche Erträge 1.541.830.315,05 1.610.906.701,02 0 1.693.959.538,17 83.052.837,15 0
11 - Personalaufwendungen 371.529.406,35 396.825.242,88 866.330,02 379.188.787,31 -17.636.455,57 -580.229,13
12 - Versorgungsaufwendungen 43.395.430,27 45.748.832,91 48.652.783,51 2.903.950,60
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 223.464.675,80 254.877.473,33 31.258.371,74 262.745.022,52 7.867.549,19 -55.745.206,75
14 - Bilanzielle Abschreibungen 80.951.638,11 70.334.767,75 84.529.111,73 14.194.343,98
15 - Transferaufwendungen 664.575.045,64 745.138.231,48 21.221.954,35 693.315.082,85 -51.823.148,63 -28.732.617,45
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 174.769.455,93 182.198.746,83 6.833.815,40 190.939.984,34 8.741.237,51 -6.505.286,91
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.558.685.652,10 1.695.123.295,18 60.180.471,51 1.659.370.772,26 -35.752.522,92 -91.563.340,24
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) -16.855.337,05 -84.216.594,16 -60.180.471,51 34.588.765,91 118.805.360,07 91.563.340,24Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Jahresabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des Vorjahres
2022
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2023
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
2023
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
19 + Finanzerträge 5.643.560,33 12.286.428,31 9.105.693,77 -3.180.734,54
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 24.564.533,43 47.042.009,36 415.898,17 39.337.074,91 -7.704.934,45
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -18.920.973,10 -34.755.581,05 -415.898,17 -30.231.381,14 4.524.199,91 0
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
-35.776.310,15 -118.972.175,21 -60.596.369,68 4.357.384,77 123.329.559,98 91.563.340,24
23 + Außerordentliche Erträge 28.404.421,02 93.460.577,04 94.747.196,79 1.286.619,75
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 28.404.421,02 93.460.577,04 0 94.747.196,79 1.286.619,75 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) -7.371.889,13 -25.511.598,17 -60.596.369,68 99.104.581,56 124.616.179,73 91.563.340,24
27 - Globaler Minderaufwand 1) 16.000.000,00 -16.000.000,00
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
-7.371.889,13 -9.511.598,17 -60.596.369,68 99.104.581,56 108.616.179,73 91.563.340,24
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen 558.144,58
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 7.467.696,35 10.543.284,38 10.543.284,38
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) -6.909.551,77 0 0 -10.543.284,38 -10.543.284,38 0Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Jahresabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 11 von 871Seite 12 von 872
Jahresabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2022
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2023
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 662.304.868,35 719.467.982,98 786.419.872,44 66.951.889,46
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 312.565.851,05 374.934.475,87 373.542.150,88 -1.392.324,99
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 6.652.571,47 33.769.827,64 28.969.241,57 -4.800.586,07
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 214.345.186,42 228.168.802,74 210.973.515,47 -17.195.287,27
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 47.769.388,72 32.739.794,77 31.955.543,01 -784.251,76
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 149.100.284,51 126.417.459,99 142.247.285,08 15.829.825,09
7 + Sonstige Einzahlungen 30.957.144,93 56.529.729,74 52.450.257,58 -4.079.472,16
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.685.289,29 12.286.428,31 7.828.700,18 -4.457.728,13
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.428.380.584,74 1.584.314.502,04 0,00 1.634.386.566,21 50.072.064,17 0,00
10 - Personalauszahlungen 323.646.367,88 350.288.572,64 866.330,02 343.711.650,30 -6.576.922,34 -600.950,31
11 - Versorgungsauszahlungen 41.844.074,74 44.036.212,91 44.000.127,62 -36.085,29
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 222.610.969,88 264.117.600,50 52.451.271,74 234.905.945,75 -29.211.654,75 -75.760.561,37
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.539.441,57 47.042.039,06 415.898,17 35.616.401,33 -11.425.637,73
14 - Transferauszahlungen 652.608.066,93 743.366.592,02 21.221.954,35 706.056.279,05 -37.310.312,97 -28.711.896,27
15 - Sonstige Auszahlungen 161.344.420,59 187.430.667,39 6.883.815,40 105.158.803,08 -82.271.864,31 -6.489.932,29
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.424.593.341,59 1.636.281.684,52 81.839.269,68 1.469.449.207,13 -166.832.477,39 -111.563.340,24
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
3.787.243,15 -51.967.182,48 81.839.269,68 164.937.359,08 216.904.541,56 -111.563.340,24Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Jahresabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2022
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2023
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 20.601.410,71 56.505.781,36 25.525.799,50 -30.979.981,86
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 5.659.785,87 3.583.251,65 1.077.378,30 -2.505.873,35
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 4.989.784,41 24.140.276,06 28.638.673,04 4.498.396,98
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 3.791.758,61 2.500.000,00 4.259.935,75 1.759.935,75
22 + sonstige Investitionseinzahlungen 15.440,22 1.000,00 -74.603,14 -75.603,14
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 35.058.179,82 86.730.309,07 0,00 59.427.183,45 -27.303.125,62 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 5.734.697,02 8.839.695,43 17.247.639,08 8.146.228,55 -693.466,88 -22.017.943,65
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 59.700.120,17 143.970.433,37 203.424.981,03 73.226.550,34 -70.743.883,03 -273.948.684,81
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 12.093.050,26 18.404.679,89 13.284.547,43 12.802.578,65 -5.602.101,24 -14.836.112,20
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 86.486.824,43 163.971.984,32 85.774.556,01 74.720.806,64 -89.251.177,68 -43.790.733,13
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 111.645,29 111.645,29
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 164.014.691,88 335.298.438,30 319.731.723,55 169.007.809,47 -166.290.628,83 -354.593.473,79
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -128.956.512,06 -248.568.129,23 319.731.723,55 -109.580.626,02 138.987.503,21 -354.593.473,79
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) -125.169.268,91 -300.535.311,71 401.570.993,23 55.356.733,06 355.892.044,77 -466.156.814,03Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Jahresabschluss 2023
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2022
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2023
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsverhältnissen
227.773.208,54 544.731.723,55 -319.731.723,55 268.777.614,56 -275.954.108,99 290.757.697,56
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse
von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.543.200.000,00 65.000.000,00 1.870.371.953,26 1.805.371.953,26
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich
gleichkommen- den Rechtsverhältnissen
143.800.983,28 355.975.806,59 256.979.764,74 -98.996.041,85
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten zur Liquiditätssicherung 1.496.500.000,00 1.954.300.000,00 1.954.300.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 130.672.225,26 253.755.916,96 -319.731.723,55 -72.130.196,92 -325.886.113,88 290.757.697,56
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
5.502.956,35 -46.779.394,75 81.839.269,68 -16.773.463,86 30.005.930,89 -175.399.116,47
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 13.278.268,67 21.797.230,82 21.797.230,82
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 3.016.005,80 308.685,36 308.685,36
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 21.797.230,82 -46.779.394,75 81.839.269,68 5.332.452,32 52.111.847,07 -175.399.116,47Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2023
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 4
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 4
2. Inventur 5
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 6
AKTIVA 6
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 6
1. Anlagevermögen 7
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 9
1.2 Sachanlagen 10
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11
1.2.3 Infrastrukturvermögen 12
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 13
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 14
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 16
1.3 Finanzanlagen 16
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 17
1.3.2 Beteiligungen 17
1.3.3 Sondervermögen 18
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 18
1.3.5 Ausleihungen 19
2. Umlaufvermögen 20
2.1 Vorräte 20
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 21
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 21
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 22
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 24
2.4 Liquide Mittel 24
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 25
Anhang Seite 1 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 16 von 871Seite 17 von 872
PASSIVA 26
1. Eigenkapital 26
1.1 Allgemeine Rücklage 26
1.2 Sonderrücklagen 28
1.3 Ausgleichsrücklagen 28
2. Sonderposten 29
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 29
2.2 Sonderposten für Beiträge 30
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 32
2.4 Sonstige Sonderposten 34
3. Rückstellungen 34
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO
NRW 35
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 36
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 36
3.4 Sonstige Rückstellungen 37
4. Verbindlichkeiten 38
4.1 Anleihen 38
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 38
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 40
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 40
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 41
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 41
4.8 Erhaltene Anzahlungen 42
5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 42
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 44
1. ERTRÄGE 52
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 52
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 53
1.3 Sonstige Transfererträge 54
1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 55
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 56
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 56
1.7 Sonstige ordentliche Erträge 58
1.8 Aktivierte Eigenleistungen 61
2. AUFWENDUNGEN 62
2.1 Personalaufwendungen 62
2.2 Versorgungsaufwendungen 62
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 63
2.4 Bilanzielle Abschreibungen 65
2.5 Transferaufwendungen 65
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 67
3. FINANZERGEBNIS 69
3.1 Finanzerträge 69
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 69
Anhang Seite 2 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 17 von 871Seite 18 von 872
4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 71
4.1 Außerordentliche Erträge 71
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 72
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 72
2. Investitionsmaßnahmen 73
3. Finanzierungstätigkeit 77
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 78
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 78
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 78
Entwicklungsgebiete 78
Treuhandvermögen 78
Bürgschaften 79
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 79
Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB* 80
Erläuterungen zur Bilanz 81
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 81
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 82
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 82
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 82
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 83
Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 83
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 84
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 87
Anhang Seite 3 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2023
Anhang
Einleitung
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz
nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2022 wurde unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde-
ordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95
Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen
Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der
Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wert-
veränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§
38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wert-
grenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO
NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von
bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5
KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel
angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO
NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S.
652).
Im Zuge des 3. NKFWG wurden die Paragrafen 84 und 95 der GO NRW neu gefasst (Artikel 1
des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW. S. 136) in Kraft getreten mit Wirkung vom 31.
Dezember 2023) und beachtet.
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 ein gültiger
Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).
Anhang Seite 4 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 19 von 871Seite 20 von 872
2. Inventur
Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden verpflichtet,
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar
aufzustellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu
verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden
anzugeben. Es kann von Inventarvereinfachungsverfahren gemäß § 30 KomHVO NRW
Gebrauch gemacht werden.
Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“
in der Fassung vom 01.09.2020 geregelt.
Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Abs. 2 KomHVO NRW bei Anwendung des Buch-
inventurverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der
Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögens-
bestands an die Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung
nachgekommen sind.
Anhang Seite 5 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 20 von 871Seite 21 von 872
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Bilanzwert 31.12.2022 59.591.817,65 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 150.799.925,93 EUR
Entwicklung 91.208.108,28 EUR
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
– NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Für den Jahresabschluss 2023 waren
über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts-
belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19-
Ukraine-Isolierungsgesetz). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu
aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs-
gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 war die Summe der Haushaltsbelastung
durch entsprechende Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2
NKF-CUIG).
Das NKF-CUIG beinhaltet zwei mögliche Wege zur Isolierung der COVID-19-Pandemie-
bedingten sowie kriegsbedingten Schäden. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG werden sie
durch eine gesonderte Erfassung der Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann
hilfsweise eine Nebenberechnung vorgenommen werden, soweit die Haushalts-
belastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können.
Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten
Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG
Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge
und -aufwendungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres
2023 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2023 („Pauschale
Ermittlung“).
Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, die als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als
Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von
34.696.596,63 EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes
aus dem Jahr 2021 in Höhe von -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von
27.241.428,96 EUR COVID-19-Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegs-
bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2022. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Korrektur der Werte aus dem Jahr 2022 in Höhe von -504,31 EUR für COVID-19-
Pandemie-bedingte und 354.153,16 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen. Es
wurden zudem Beträge in Höhe von 36.883.959,70 EUR für COVID-19-Pandemie-
bedingte und 53.970.499,73 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen isoliert. Die
Bilanzierungshilfe weist somit zum 31.12.2023 einen Isolierungsbetrag in Höhe von
150.799.925,93 EUR aus.
Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“.
Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42
Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungs-
fähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab Jahresabschluss 2020 wurde
dementsprechend erweitert.
Anhang Seite 6 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 21 von 871Seite 22 von 872
1. Anlagevermögen
Bilanzwert 31.12.2022 4.944.748.135,50 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 4.987.146.705,47 EUR
Entwicklung 42.398.569,97 EUR
Allgemeines
Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtete sich nach
den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegen-
stände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit
den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem
Übertragenden entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden
Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender
Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der
Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur
im Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde in § 36 Abs. 2 KomHVO NRW bezüglich der
gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes
ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen,
Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied-
liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für
alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes
ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist gemäß § 36
Abs. 5 KomHVO NRW bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung
eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungs-
dauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn wie folgt ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wurde auf eine komponentenweise
Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude wurden nicht komponentenweise
angesetzt. Dementsprechend erfolgte die Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung
im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens.
Gemäß § 36 Abs. 1 KomHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibungsmethode wurde aus-
schließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW).
Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle
aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen
sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und
der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und
KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für
das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vor-
gegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen
örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. In begründeten Einzelfällen wurde von der
Rahmentabelle abgewichen.
Für Festwerte, Grundstücke, Dienstbarkeiten und Kunstwerke als nicht abnutzbare
Vermögensgegenstände sowie Anlagen im Bau wurden keine Abschreibungen
vorgenommen.
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Seite 22 von 871Seite 23 von 872
Gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlage-
vermögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem
am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige
Abschreibungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorge-
nommen werden.
Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine Wert-
minderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens nicht mehr bestehen,
so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung
der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben (§ 36
Abs. 9 KomHVO NRW).
Für immaterielles oder Sachanlagevermögen wurde keine außerplanmäßige
Abschreibung gebucht.
Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das SGB
(siehe Aktiva Ziffer 1.3.2 Beteiligungen).
Zuschreibungen wurden nicht gebucht.
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von
800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden
können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von
der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2023
Gebrauch gemacht.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögens-
gegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich
um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das
Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medien-
bestand der Stadtbibliothek.
Inventurmethoden für das Anlagevermögen
Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die
Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2
KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes
sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögens-
gegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu
erfassen (zählen, messen, wiegen).
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu
geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden
waren bzw. sind als eine erneute vollständige Erhebung aller Bestände und die die
erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten.
Anhang Seite 8 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, für die aufgrund anderweitiger Anforderungen
die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände besteht (z.B.
um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen) und dies in
geeigneter Weise dokumentiert wird, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme
einer körperlichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch
Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der
Vermögensgegenstände betrachtet.
Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie der
Bundesstadt Bonn“ hinsichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonder-
heiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur
Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der
Fachbereiche und den Daten in der Anlagenbuchhaltung (SAP-FIAA) festgelegt, die
zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden.
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögens-
gegenstände beschafften Inventarisierungssoftware Parsec.NET wurde im Jahr 2019
begonnen.
Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen
Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden
kann. Das Scanergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen
Abgleich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden
Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0,00 EUR ebenfalls inventarisiert.
Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden
entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand
gebucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt
Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser
Vermögensgegenstände befreit.
Näheres zu den überprüften Inventurgebieten findet sich im Folgenden unter der
jeweiligen Bilanzposition.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form
entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2022 6.732.799,16 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 6.433.888,39 EUR
Entwicklung -298.910,77 EUR
davon Zugänge 579.991,36 EUR
davon Abgänge -35.191,99 EUR
davon Umbuchungen 120.343,37 EUR
davon Abschreibungen -964.053,51 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder
Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem
bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Anhang Seite 9 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs-
rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).
Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von
119.956,82 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert
enthalten. Im Vergleich zum 31.12.2022 ist der Bestand der geleisteten Anzahlungen für
immaterielle Vermögensgegenstände um ca. 73.000,00 EUR gestiegen.
Die Verringerung des Bilanzwertes der immateriellen Vermögensgegenstände ergibt sich
vor allem aus Aufwand für Abschreibungen.
Zudem wurden Abgänge aus der Aufarbeitung von Differenzen aus dem Inventurabgleich
zum 31.12.2022 in Höhe von ca. 32.000,00 EUR im Bereich des Amtes für Boden-
management und Geoinformation gebucht.
Für immaterielle Vermögensgegenstände wird die Buch- und Beleginventur als Inventur-
vereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegen-
stände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.
Zum Zwecke der Inventur wurden Bestandslisten zum 31.12.2021 aus dem
Buchhaltungssystem SAP an die bilanzierenden Fachbereiche versendet und dort auf
Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Prüfung dauerte bis ins Jahr 2023 an, in
dem die letzten Inventurdifferenzen gebucht wurden.
1.2 Sachanlagen
Bilanzwert 31.12.2022 3.318.867.495,07 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 3.341.895.985,10 EUR
Entwicklung 23.028.490,03 EUR
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert 31.12.2022 863.004.126,03 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 862.817.558,85 EUR
Entwicklung -186.567,18 EUR
davon Zugänge 2.078.865,91 EUR
davon Abgänge -1.367.811,99 EUR
davon Umbuchungen 3.995.856,93 EUR
davon Abschreibungen -4.893.478,03 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Aufbauten auf Grünflächen (öffent-
liche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze und Dauerkleingärten),
Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland), Wald und Forst sowie
sonstigen unbebauten Grundstücken (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland,
Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten) und Erbbaurechte) bilanziert.
Die Zugänge ergeben sich unter anderem aus Aktivierungen von neu errichteten und
sanierten Sportanlagen wie dem Skatepark in der Rheinaue und der Andreas-Schön-
müller-Sportanlage, Aktivierungen im Bereich der Friedhöfe wie des Betriebshofs am
Friedhof Beuel und Ersatzpflanzungen sowie Grundstücksankäufen. Zudem wurde ein
Flurstück im Bereich des Rosenfelds vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen
umgebucht, da im Jahr 2023 keine Veräußerungsabsicht der Fläche mehr bestand und
stattdessen eine Vergabe im Erbbaurecht geplant ist.
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Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus der Buchung von Grundstücksverkäufen.
Umbuchungen erfolgten im Rahmen von Veränderungsnachweisen im Grundstücks-
bereich.
Für Grundstücke wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren
herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.
Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes-
stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem
SAP und dem Geo-Informations-System (GIS) als Vorverfahren wurden zuletzt im Mai
2023 abgeglichen. Die sich ergebenden Abweichungen werden laufend in Zusammen-
arbeit mit den zuständigen Fachbereichen geklärt und anschließend korrigiert.
Für die Inventur der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen wurde eine Sonder-
richtlinie erarbeitet, die regelt, dass das Sportstättenkataster im GIS als Vorverfahren
verwendet wird. Die endgültige Abstimmung und Veröffentlichung stehen derzeit aus.
Zur Vorbereitung eines vollständigen Bestandsabgleichs wurden in 2023 Vorarbeiten auf
Basis des Entwurfs dieser Sonderrichtlinie erledigt. Dazu gehörte beispielweise die
Bereinigung und Vereinheitlichung des Anlagenbestandes, indem Anlagenstammdaten
an die Vorgaben in der Sonderrichtlinie angepasst, Vereinzelungen gebucht und nicht
mehr vorhandene Vermögensgegenstände in Abgang gebracht wurden.
Die Spielgeräte auf Spielplätzen werden ebenfalls im GIS bzw. im Kinderspiel-
platzkontrollsystem KiSpiKo geführt und nachgehalten. Für dieses System ist eine
Migration in eine neue Softwarelösung geplant. Eine Sonderrichtlinie wurde vor diesem
Hintergrund noch nicht erstellt, jedoch Rahmenbedingungen hierfür erarbeitet. Eine
Datenauswertung aus dem aktuellen System zum 31.12.2022 wurde für einen Bestands-
abgleich mit SAP und zur Festlegung einer Stammdatenstruktur in der Anlagenbuch-
haltung genutzt.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert 31.12.2022 175.783.780,47 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 175.684.006,89 EUR
Entwicklung -99.773,58 EUR
davon Zugänge 2.330.670,67 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 1.200.519,32 EUR
davon Abschreibungen -3.630.963,57 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Aufbauten
für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohngebäude sowie sonstige Dienst-,
Geschäfts- und Betriebsgebäude bilanziert.
Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement
(SGB) bilanziert. Bei der Bundesstadt Bonn selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die
kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden,
an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle.
Anhang Seite 11 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 26 von 871Seite 27 von 872
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich insbesondere aus Aktivierungen von
Spielgeräten an Schulen und Kindertageseinrichtungen, von Grundstücken und zweier
Wohngebäude.
Abgänge erfolgten im Bereich von Spielgeräten an Kindertageseinrichtungen. Da diese
Vermögensgegenstände bereits abgeschrieben waren, wurde kein Aufwand erzeugt.
Für die Inventur der Grundstücke, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind, gelten die
Ausführungen zur Inventur der unbebauten Grundstücke (siehe Punkt 1.2.1).
Für die Inventur der Spielgeräte, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind (Spielgeräte
auf Spielplätzen an Schulen und Kindergärten), gelten die Ausführungen zur Inventur
unter Punkt 1.2.1.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Bilanzwert 31.12.2022 1.835.985.157,55 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 1.817.696.548,13 EUR
Entwicklung -18.288.609,42 EUR
davon Zugänge 3.669.704,50 EUR
davon Abgänge -1.469.940,56 EUR
davon Umbuchungen 27.546.590,44 EUR
davon Abschreibungen -48.034.963,80 EUR
Diese Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen den Grund und Boden des Infra-
strukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs-
anlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände und
Hochwasserschutz-anlagen.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von Grundstücken,
Straßen, Kanalhaltungen und von Straßenbaumersatzpflanzungen. Umbuchungen
wurden außerdem im Rahmen der Umsetzung von Grundstücksveränderungsnachweisen
(Verschmelzung, Zerlegung, Fortführung) vorgenommen.
Die Abgänge erfolgten hauptsächlich in Zusammenhang mit dem Inventurabgleich der
Straßen zum 31.12.2022 und der Erneuerung von bestehenden Kanalhaltungen.
Die Inventur des städtischen Kanalnetzes erfolgt auf Basis der „Sonderrichtlinie der
Bundesstadt Bonn zur Inventur des Kanalnetzes“, wonach die ohnehin wegen der
bestehenden Verkehrssicherungspflicht und Kanalreinigungen stattfindende körperliche
Inaugenscheinnahme im Vorsystem novaKANDIS bzw. in Excel-Listen dokumentiert wird.
Ein Bestandsabgleich erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2021.
Für das Inventurgebiet des städtischen Straßennetzes soll ebenfalls eine Sonderrichtlinie
erstellt werden. Eine Umsetzung war bislang wegen einer für Inventur- und Abgleich-
zwecke inkompatiblen Dokumentation der Kontrolltermine der Straßenaufbauten in einem
Vorsystem nicht möglich. Dennoch konnte zum 31.12.2022 ein Bestandsabgleich der im
Geo-Informations-System (GIS) erfassten Straßensegmente vorgenommen werden. Die
hiermit ermittelten Inventurdifferenzen wurden in 2023 teilweise korrigiert.
Die städtischen Straßenbäume, die nicht im Festwert, sondern einzeln erfasst und
bewertet sind, werden im Baumkataster mit einer eindeutigen Straßenbaum-ID geführt,
über die ein Abgleich mit dem SAP-Datenbestand möglich ist. Eine Sonderrichtlinie soll
erstellt werden. Auf Basis einer Auswertung des Straßenbaumkatasters zum Stichtag
31.12.2023 wurde der Bestand mit SAP abgeglichen und die Bearbeitung der Ab-
weichungen begonnen.
Anhang Seite 12 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 27 von 871Seite 28 von 872
Die Inaugenscheinnahme der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt über die mindestens
jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. Der Bestand wird in Excel-
Listen geführt und nachgewiesen. Ein Abgleich dieser Excel-Listen mit den bilanzierten
Lichtsignalanlagen erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2020.
Unter die Ingenieurbauwerke fallen u.a. die städtischen Brücken. Deren Inventur ist in der
2023 veröffentlichten „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Brücken“
geregelt. Als Vorsystem dient das GIS. Die Bestände laut GIS und laut SAP wurden zum
31.12.2022 abgeglichen.
Neben den Brücken wurden hierbei ebenso die Stützwände abgeglichen, die ebenfalls im
GIS erfasst sind, für die jedoch noch eine Sonderrichtlinie zu verfassen ist.
Ebenfalls zum 31.12.2022 wurde der erfasste Anlagenbestand zum Straßentunnel Bad
Godesberg durch den bilanzierenden Fachbereich überprüft und bestätigt. Die geplante
Sonderrichtlinie für den Straßentunnel Bad Godesberg konnte noch nicht umgesetzt
werden.
Der Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen zur Beleuchtung der öffentlichen
Verkehrsflächen und die „Anstrahlbeleuchtung“, welche über die Straßenbeleuchtungs-
anlage betrieben wird, wird bei den Stadtwerken Bonn in dem Programm LuxData geführt.
Da jeder Lichtpunkt mit einer eindeutigen Nummer versehen ist, die ebenfalls in der
Anlagenbuchhaltung im Buchführungssystem SAP hinterlegt ist, konnten hierüber zuletzt
zum Stichtag 31.12.2021 die Bestände verglichen werden. Die Aufarbeitung des
Ergebnisses dieses Bestandsabgleichs sowie die Vorarbeiten zur Erstellung einer
Sonderrichtlinie für dieses Inventurgebiet dauern an.
Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserbauwerke) umfassen die Hochwasserschutz-
anlagen (Deiche, Rheinufermauern) und die Bäche (technische Bauwerke, Verrohrungen,
sonstige Eingriffe wie z.B. Renaturierungen). Im GIS sind beispielsweise Bachverläufe,
sowie die Standorte von Pegeln, Stauanlagen, Kreuzungs- und Querbauwerken abrufbar.
Soweit Bachabschnitte verrohrt sind, werden diese Verrohrungen im Kanalmanagement-
System novaKANDIS geführt, in dem auch die jeweiligen Zustandsaufnahmen hinterlegt
sind. Weitere Informationen zu den Gewässern sind im Bachentwicklungsplan enthalten.
Auf Grundlage dieser Informationen aus den Vorsystemen wurden die Bilanzwerte zum
Stichtag 31.12.2022 vom Fachbereich überprüft und bestätigt. Die Sonderrichtlinie für
dieses Inventurgebiet soll in Kürze abschließend abgestimmt werden.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bilanzwert 31.12.2022 294.650,39 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 165.552,87 EUR
Entwicklung -129.097,52 EUR
davon Zugänge 27.114,24 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen -145.226,25 EUR
davon Abschreibungen -10.985,51 EUR
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und
Boden befinden sowie Mietereinbauten.
Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen der Paneele zum Niedergermanischen
Limes, die auf Privatgrundstücken errichtet wurden, aber im wirtschaftlichen Eigentum der
Stadt stehen.
Anhang Seite 13 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Der Wert der Umbuchungen resultiert aus dem Wechsel der Musikbibliothek in die Bilanz-
position für bebauten Grundstücke, da das dazugehörige Grundstück zwischenzeitlich
angekauft wurde.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bilanzwert 31.12.2022 120.953.940,63 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 122.606.501,08 EUR
Entwicklung 1.652.560,45 EUR
davon Zugänge 1.655.310,45 EUR
davon Abgänge -2.750,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer
Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt.
Zu den Kunstgegenständen zählen beispielsweise Plastiken, Gemälde, Skulpturen und
Archivalien des Kunstmuseums und des Stadtmuseums Bonn.
Als Kulturdenkmäler werden beispielsweise Reliefs, Wegekreuze, Statuen und Säulen
erfasst, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt.
Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen von Kunstgegenständen und -werken
insbesondere aus Schenkungen.
Die Abgänge ergeben sich aus der Demontage eines maroden Außenkunstwerks.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen in der Regel keiner Abnutzung, daher
erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.
Die Kunstgegenstände des Kunstmuseums werden in der Software Museum Plus
inventarisiert. Die Bestände laut Museum Plus wurden mit den erfassten Vermögens-
werten in SAP zum Stichtag 31.12.2021 abgeglichen. Es ergaben sich Inventurdifferenzen
verschiedenster Form, die in 2022 und 2023 bereinigt wurden. Eine Sonderrichtlinie soll
erstellt werden, jedoch wurde der erstellte Entwurf bisher nicht abgestimmt.
Das Stadtmuseum inventarisiert seine Sammlungsbestände ähnlich wie das
Kunstmuseum mit der Software Museum Plus. Der letzte Bestandsabgleich fand zum
Stichtag 31.12.2021 statt. Eine Sonderrichtlinie soll sich an der des Kunstmuseums
orientieren und wird erstellt, wenn diese fertiggestellt ist.
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
Bilanzwert 31.12.2022 28.441.180,62 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 27.812.673,44 EUR
Entwicklung -628.507,18 EUR
davon Zugänge 3.636.598,41 EUR
davon Abgänge -14.083,22 EUR
davon Umbuchungen 639.523,92 EUR
davon Abschreibungen -4.890.546,29 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvor-
richtungen, Pkw, Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge wie Fahrräder erfasst.
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Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Fahrzeugen und
Betriebsvorrichtungen in Schwimmbädern.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf von Fahrzeugen.
In der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Fahrzeuge“ wird die
Inventur der städtischen Fahrzeuge mit Ausnahme der Feuerwehr und des Rettungs-
dienstes geregelt. Als Vorsystem dient die Betriebssoftware MEKOS, in der die letzten
Überprüfungstermine und damit Inaugenscheinnahmen der Fahrzeuge dokumentiert
werden. Der Bestandsabgleich mit SAP fand zuletzt zum 31.12.2021 statt.
Das Inventar von Feuerwehr und Rettungsdienst wird in dem Programm Feuernetz
geführt. Dieses befindet sich noch im Aufbau, soll aber perspektivisch als Vorsystem für
Inventurzwecke dienen, so dass auf dieser Basis eine Sonderrichtlinie erstellt werden
kann. Der bilanzielle Anlagenbestand wurde zum Stichtag 31.12.2020 vom Fachbereich
überprüft und bestätigt.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bilanzwert 31.12.2022 23.467.618,34 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 23.429.088,22 EUR
Entwicklung -38.530,12 EUR
davon Zugänge 4.420.607,92 EUR
davon Abgänge -15.916,50 EUR
davon Umbuchungen 242.060,98 EUR
davon Abschreibungen -4.685.282,52 EUR
Unter dieser Bilanzposition wird die bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wie
Werkstatteinrichtung und -geräte, Bau- und Garteneinrichtung und -geräte, medizinische
Geräte, Sport- und Freizeitgeräte, Schuleinrichtungen, Einrichtungen in Kindertages-
stätten, Büroeinrichtung und -geräte, DV- und Nachrichtentechnik sowie sonstige
Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von beweglichem
Vermögen der Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus Anlagenabgängen in Zusammenhang mit
Neuanschaffungen, altersbedingten Außerbetriebnahmen und Verkäufen.
Im Jahr 2023 wurde das bewegliche Vermögen des Personalrats mittels der
Inventarisierungssoftware Parsec.NET überprüft und erfasst sowie etikettiert.
Bestandsabgleiche wurden für die Instrumente der Musikschule und des Beethoven-
orchesters begonnen.
Die Musikschule inventarisiert die dortigen Instrumente in der Software IMikel und hat eine
Auswertung hieraus zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde der bilanzierte
Anlagenbestand in 2023 geprüft und soweit erforderlich angepasst.
Das Beethovenorchester hat ebenfalls eine Liste mit den dort geführten Instrumenten
übermittelt, so dass auf dieser Basis der SAP-abgeglichen werden konnte.
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1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bilanzwert 31.12.2022 270.937.041,04EUR
Bilanzwert 31.12.2023 311.684.055,62EUR
Entwicklung 40.747.014,58EUR
davon Zugänge 78.634.886,91 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen -33.599.668,71 EUR
davon Abbau offene Anzahlungen im
Umlaufvermögen
-4.288.203,62 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Bis zum Jahr 2018 wurden investive geleistete Anzahlungen im Umlaufvermögen
ausgewiesen. Für die offenen Anzahlungen, die bis zur Umstellung des Buchungs-
verfahrens in 2018 gezahlt wurden, für die zum Stichtag aber noch keine Schlussrechnung
vorliegt, ist für den richtigen Bilanzausweis im Sachanlagevermögen eine Umbuchung
vorzunehmen. Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und
werden daher nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere
Angaben gem. § 45 KomHVO NRW).
Zum 31.12.2023 wurden 12.831.162,73 EUR vom Umlaufvermögen in das Sach-
anlagevermögen umgebucht, das sind 4.288.203,62 EUR weniger als zum 31.12.2022.
D.h. der Altbestand an offenen Anzahlungen konnte in 2023 um 4.288.203,62 EUR
verringert werden.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unterliegen in der Regel keiner Abnutzung.
Daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.
Die Zugänge resultieren aus noch nicht aktivierbaren Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten aus kreditorischen Rechnungen oder aktivierten Eigenleistungen.
Unter den Umbuchungen werden im Wesentlichen Aktivierungen von Beständen aus
Vorjahren ausgewiesen.
Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen wurden zum Stich-
tag in voller Bilanzhöhe durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigungen
zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt.
Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurde im Jahr 2023 um 786.283,85 EUR reduziert.
Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die
Erledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine
Aktivierung noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht
abgeschlossen, geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische
Gebäudemanagement im Jahr 2024).
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert 31.12.2022 1.619.147.841,27 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 1.638.816.831,98 EUR
Entwicklung 19.668.990,71 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Anhang Seite 16 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswert-
verfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen
wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über-
nommen.
Für Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren
herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art,
Menge und Wert der Finanzanlagen anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert 31.12.2022 530.489.824,66 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 530.489.824,66 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen:
• Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
• Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG)
• Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
• bonnorange AöR.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2023 für die Werte der
verbundenen Unternehmen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert 31.12.2022 122.518.115,92 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 122.518.115,92 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Unternehmen ausgewiesen:
• Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
• Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
• Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2023 für die Werte der
Beteiligungen ergeben.
Anhang Seite 17 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 32 von 871Seite 33 von 872
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert 31.12.2022 317.625.656,63 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 314.295.406,00 EUR
Entwicklung -3.330.250,63 EUR
davon Zugänge 7.213.033,75 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -10.543.284,38 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
• Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
• Theater der Bundesstadt Bonn
• Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 13.06.2023 zum Wirtschaftsplan 2023 des SGB werden die vom
SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7.213 TEUR in Form einer
Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt.
Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 9.427 TEUR.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom Theater
erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2022 weist ein
Eigenkapital von 32.382 TEUR aus. Es hat sich ein Abschreibungsbedarf (rd. 1.116
TEUR) ergeben.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich kein
Änderungsbedarf zum 31.12.2023 ergeben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert 31.12.2022 96.363.255,84 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 88.105.478,61 EUR
Entwicklung -8.257.777,23 EUR
davon Zugänge 14.664.310,15 EUR
davon Abgänge -22.922.087,38 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem. § 55 Abs. 7
GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsächlichen
Anschaffungskosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehört ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus
zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-
Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde
jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig
dargestellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026.
Die Fonds-Anlage der Versorgungsrücklage wurde im Jahr 2023 aufgelöst und nicht mehr
neu angelegt.
Anhang Seite 18 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 33 von 871Seite 34 von 872
Ebenfalls in 2023 wurden die Vermögensverwaltungsmandate mit dem Stammkapital der
rechtlich unselbständigen Stiftungen aufgelöst. Dieser Betrag wurde in einem festverzins-
lichen Sparkassenbrief für 10 Jahre neu angelegt.
Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum
Teil in einen konservativen Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen.
Ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde
im Jahr 2023 zu einem festen Zinssatz in einem Festgeld für zwei Jahre angelegt. Für die
Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite
Sonderposten ausgewiesen.
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in
einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher
auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der
Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu
finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4.
1.3.5 Ausleihungen
Stand 31.12.2022 552.150.988,22 EUR
Stand 31.12.2023 583.408.006,79 EUR
Entwicklung 31.257.018,57 EUR
davon Zugänge 476.973.244,17 EUR
davon Abgänge -428.297.387,10 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -17.418.838,50 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der
Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
• diverse Darlehensforderungen
• Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater
• Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
• Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
• Anteile an Zweckverbänden
• Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI)
• Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH).
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die
Stadtwerke Bonn (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den
Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinanziert diese selbst bei
Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition
„Ausleihungen“ eine Forderung gegenüber den Stadtwerken und korrespondierend auf
der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand beträgt zum
31.12.2023 rd. 101,2 Mio. EUR.
Die bilanzierten Darlehensforderungen aus dem Bereich der Stadtkämmerei wurden zum
Stichtag 31.12.2023 mit dem Vorsystem VKompass abgeglichen.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse ausge-
wiesen.
Anhang Seite 19 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 34 von 871Seite 35 von 872
Für den Investitionszuschuss (IZ) an das SGB wurde zum 01.01.2023 eine neue
Darstellung in der städtischen Anlagenbuchhaltung umgesetzt, die es ermöglicht, einen
genauen Abgleich mit der Bilanz des SGB vorzunehmen und sowohl die Anschaffungs-
und Herstellungskosten als auch die Restbuchwerte treffend darzustellen. Auf Grund
dieses neuen Buchungskonzeptes, nach dem die bisher summarisch geführte Anlage zu
Gunsten einzelner Anlagenstammsätze je bilanziertem Sonderposten bei SGB aufgelöst
wurde, werden im Anlagenspiegel Abgänge und Zugänge ausgewiesen, die sich nur aus
der technischen Buchungslogik ergeben und keine tatsächliche Veränderung des
Anlagenbestandes bedeutet. Der Restbuchwert wurde durch die Buchungen nicht
verändert.
Die Wertanpassung an die Bilanz des SGB erfolgte in 2023 mangels vorliegenden Jahres-
abschlusses des SGB auf Basis des Sachstandes vom 30.04.2024 zum Stichtag
31.12.2023.
Der Investitionszuschuss wurde um rund 51,9 Mio. EUR durch neu geleistete Zuschüsse
erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von 16,5 Mio. EUR gebucht, wobei 3,8 Mio. EUR
auf eine Korrektur für das Jahr 2022 zurückzuführen sind.
Der Investitionszuschuss an das Theater wurde in 2023 um rund 1,1 Mio. EUR durch neu
geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von rund 866 TEUR
gebucht.
2. Umlaufvermögen
Bilanzwert 31.12.2022 265.712.632,69 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 247.319.783,73 EUR
Entwicklung -18.392.848,96 EUR
2.1 Vorräte
Bilanzwert 31.12.2022 1.154.402,14 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 1.347.136,81 EUR
Entwicklung 192.734,67 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“
erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
• Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
• Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
• Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
• Amt 40 Material für die städtischen Schulen
• Amt 52 Material für den Bäderbetrieb
• Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
• Amt 67 Wirtschaftshof
Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausge-
wiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug
erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
Anhang Seite 20 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 35 von 871Seite 36 von 872
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2022 242.760.999,73 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 240.066.483,22 EUR
Entwicklung -2.694.516,51 EUR
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und
überprüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Das
zugehörige Inventarverzeichnis zu Forderungen wurde erstellt.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Bilanzwert 31.12.2022 130.086.731,12 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 83.816.812,02 EUR
Entwicklung -46.269.919,10 EUR
Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehen aus
• Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbesei-
tigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge,
Kanalbeiträge),
• Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
• Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfe-
leistungen, Erstattungen von Sozialleistungen)
• sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindergärten,
Zuweisungen des Landes).
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
24.632.536,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes
NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des
Landes NRW die Forderung im Jahr 2023 um 1.540.120,00 EUR zu reduzieren.
Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer waren
um 291.621,61 EUR zu verringern.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Bilanzwert 31.12.2022 63.010.201,77 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 97.310.377,23 EUR
Entwicklung 34.300.175,46 EUR
Dabei handelt es sich u.a. um privatrechtliche Forderungen
• gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von 44.666.235,09 EUR
• gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 52.449.582,31 EUR
Dies sind beispielsweise Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen,
Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte.
Anhang Seite 21 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 36 von 871Seite 37 von 872
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2022 49.664.066,84 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 58.939.293,97 EUR
Entwicklung 9.275.227,13 EUR
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u. a. Spenden und Zuschüsse nachge-
wiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen
Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder
dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen
Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten
Ertragszuordnung. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde
eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und
transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb
nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es
sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung
Liegenschaften.
Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses (ggf.
inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagevermögen in das
Umlaufvermögen umgebucht. Im Jahr 2023 fielen keine Umbuchungen an.
Entfällt die Veräußerungsabsicht, wird der Vermögenswert aus dem Umlaufvermögen in
das Anlagevermögen umgebucht. In 2023 wurde das Grundstück BNBU-10-00112/000 im
Bereich des Baugebiets „Im Rosenfeld“ mit insgesamt rd. 1.021 TEUR in das Anlage-
vermögen umgebucht.
Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR
gebucht.
Weiterhin wurde der Bilanzwert um rund 69 TEUR auf Grund von Korrekturen für Vorjahre
erhöht.
Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben
sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert.
Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und
Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht
veräußert waren, wurden hier in Höhe von 4.992.694,26 EUR ausgewiesen. Da die
Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für
Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt
als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende
Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet.
Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass auch
Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren. Um eine
zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2023 vorzunehmen, wurden geleistete Anzahlungen
in Höhe von 12.831.162,73 EUR, die zum Stichtag 31.12.2023 ermittelt wurden,
umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen (geleistete Anzahlungen, Anlagen im
Bau) dargestellt. Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen
und werden daher nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch
Weitere Angaben gem. § 45 KomHVO NRW).
Anhang Seite 22 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 37 von 871Seite 38 von 872
Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue
Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren Ausweisung der
investiv geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für
offene Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt,
erforderlich.
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit
verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es erfolgte die An-
passung des Forderungsbestandes für 2023. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden
zum Stichtag 31.12.2023 per Saldo Forderungen in Höhe von 2.124.817,73 EUR.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter
Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten
Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 91
Abs. 4 Nr. 3 GO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu
beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu
berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann
die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls.
eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein
Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch
pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar
waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der
Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie
nicht beigetrieben werden durften. Soweit die dezentral bewirtschaftenden Fachbereiche
die o.g. buchhalterischen Maßnahmen noch nicht umgesetzt hatten, wurden die wesent-
lichen Forderungen im Zuge der Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Ein Forderungsbestand in der Einnahmebuchhaltung (SAP-PSCD) in Höhe von
151.748.410,31 EUR war 58.273 Geschäftspartnern auf 71.432 Vertragsgegenständen
zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (1.343.299,81 EUR) auf zukünftige
Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum
31.12.2023.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nach-
gewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen >100.000,00 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum
Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte
Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt.
Bei 78 Geschäftspartnern auf 189 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer
100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 113.286.219,26 EUR ermittelt.
In Höhe von 981.592,44 EUR wurden Abgänge zu den zum Stichtag offenen Forderungen
verfügt. 39.902.264,71 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt.
Hiervon waren 38.722.052,48 EUR im Jahr 2023 fällig gestellt. Zu den abgesetzen und
bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht.
Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung
gebucht. Zum 31.12.2023 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 53.889.819,82 EUR
Anhang Seite 23 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 38 von 871Seite 39 von 872
im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum
Jahresabschluss 2022 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des Volumens aus
Einzelwertberichtigungen um 1.791.587,77 EUR.
Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr
2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das
Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von
ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss
vom 15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Der
Erlass der bilanzierten Forderung ist geplant. Die Stadt Bonn ist an die damalige verbind-
liche Auskunft gebunden, da diese Auskunft Vertrauensschutz begründet hat. Zwischen-
zeitlich wurde eine gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Sanierungsgewinnen
beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig generell nicht mehr der Gewerbesteuer
unterliegen.
Für die Forderungen <100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende
%-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser
Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der
Pauschalwertberichtigung waren 157.540,83 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im
Vergleich zum Jahresabschluss 2021 handelt es sich insgesamt eine Verminderung des
Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 282.471,30 EUR.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert 31.12.2022 0,00 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 0,00 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem
Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont
von weniger als einem Jahr erfolgt.
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert 31.12.2022 21.797.230,82 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 5.906.163,70 EUR
Entwicklung -15.891.067,12 EUR
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2023 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich
um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der
Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und
Differenzen wurden bereinigt.
Anhang Seite 24 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
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Darüber hinaus werden Guthabenbestände von Frankiermaschinen über 13.080,37 EUR
sowie ein technisch nicht in die Zahlungsabwicklung eingebundenes Bankkonto mit einem
Bestand von 620,44 EUR in den liquiden Mitteln dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert 31.12.2022 39.618.845,28 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 34.866.126,11 EUR
Entwicklung -4.752.719,17 EUR
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens-
gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat,
aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegen-
leistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben waren, eine Berück-
sichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der
Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufwands-
wirksam aufgelöst.
Zum 31.12.2023 erfolgte eine Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in
Bezug auf verwendete Stellplatzablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils
vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem passiven
Rechnungsabgrenzungsposten (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen)
zugeführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in
den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte
entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag
3.256.987,09 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2023 geleisteten Auszahlungen für
Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für Januar 2024 als Rechnungs-
abgrenzungsposten in Höhe von 23.631.232,99 EUR erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2023 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2024
(oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten gebucht. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023
wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und
transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.
Anhang Seite 25 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Seite 40 von 871Seite 41 von 872
PASSIVA
1. Eigenkapital
Bilanzwert 31.12.2022 1.081.790.236,66 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 1.170.141.958,31 EUR
Entwicklung 88.351.721,65 EUR
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 1.006.301.734,92 EUR
Entwicklung -10.752.859,91 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2023 aus folgenden Gründen verändert:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögens-
gegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3
KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW
sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung
beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame
Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale
Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum
Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die
Umbuchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlauf-
vermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplan-
mäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral
mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Es wurden Verrechnungen aufgrund der Werteveränderung von Finanzanlagen in
Höhe von insgesamt 10.543.284,38 EUR vorgenommen (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3
- Aktiva).
B) Entwicklungsmaßnahmen
Die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme WTP
(Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) erfolgte in Höhe von insgesamt
287.497,50 EUR gegen die Allgemeine Rücklage.
C) Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Es erfolgten nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von -66.788,26 EUR, die gegen die Allge-
meine Rücklage verrechnet wurden.
D) Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von -11.133,71 EUR
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Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung zum 01.01.2008 hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009,
2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt
wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011
teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt
werden musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden (wie auch
das Jahresergebnis 2019) nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die
Ausgleichsrücklage gebucht. Der Jahresabschlusses 2021 schloss mit einem Ergebnis
aus laufender Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außer-
ordentliche Ergebnis, dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-
Pandemie (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahres-
überschuss von 34.066.326,91 EUR, der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von -7.371.889,13 EUR des Jahresabschlusses 2022 wurde der
Ausgleichsrücklage entnommen.
Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss
Ausgleichsrücklage am 31.12.2020 62.033.446,15 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR
Fehlbetrag 2020 -24.647.307,47 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2021 37.386.138,68 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR
Überschuss 2021 34.066.326,91 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2022 71.452.465,59 EUR
Fehlbetrag 2022 -7.371.889,13 EUR
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in
Höhe von 99.104.581,56 EUR ab.
Das enthaltene außerordentliche Ergebnis 2023 weist einen positiven Saldo von
94.747.196,79 EUR aus. In Höhe von 91.208.108,28 EUR wurden (letztmalig) Isolierungs-
beträge im Geschäftsjahr 2023 in der sogenannten Bilanzierungshilfe nach NKF-COVID-
19-Ukraine-Isolierungsgesetz aktiviert. Ohne den Sondereffekt der Isolierungen beträgt
das so bereinigte positive Jahresergebnis 7.896.473,28 EUR.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 42.053.747,33 EUR
geplant. Das Ergebnis des Jahres 2023 ist im Jahresabschlussentwurf somit um
141.158.328,89 EUR besser als ursprünglich veranschlagt.
Der im Jahr 2023 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 99.104.581,56 EUR wird im
Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2024, nach Beschluss des Rates gem. § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks-
regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt
2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushalts-
sicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom
23.01.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter‘ Haushaltsausgleich
im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen
Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund war aus Sicht der
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Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben.
Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon
das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert 31.12.2022 655.065,37 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 655.065,37 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten
Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.
1.3 Ausgleichsrücklagen
Bilanzwert 31.12.2022 71.452.465,59 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 64.080.576,46 EUR
-7.371.889,13 EUREntwicklung
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Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch
den Fehlbetrag des Jahres 2022 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen
Stand vermindert. Der im Jahr 2023 ausgewiesene Überschuss in Höhe von
99.104.581,56 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2024, nach
Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage zuge-
führt.
2. Sonderposten
Bilanzwert 31.12.2022 996.625.950,80 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 979.929.632,16 EUR
Entwicklung -16.696.318,64EUR
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert 31.12.2022 799.535.390,53 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 787.527.718,13 EUR
Entwicklung -12.007.672,40 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzu-
lösen.
Die Sonderposten aus Zuwendungen wurden auf Basis der tatsächlich zugegangenen
Zuwendungsbeträge zugeordnet. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. Schenkungen)
erfolgt eine Sonderposten-Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Falls die dem Übertragenden entstandenen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine
eigenständige Wertermittlung.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem Vermögens-
gegenstand Sonderposten zugeordnet sind, erfolgt die ertragswirksame Auflösung des
Sonderpostens analog der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögensgegen-
stands. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung
entlastet.
Im Jahr 2023 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2023 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für
städtische Fahrzeuge (rd. 318 TEUR)
• Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms NRW progress.nrw Emissions-
arme Mobilität (rd. 616 TEUR)
• Zuweisungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes für den Sportplatz Röttgen
(500 TEUR)
• Zuweisungen aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für das Ennertbad (rd.
35 TEUR)
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• Schenkungen und Förderungen von Kunstgegenständen für das Kunstmuseum (rd.
1.550 TEUR)
Es konnten bislang nicht geklärte Einnahmen für den barrierefreien Ausbau von Bushalte-
stellen in Höhe von rund 350 TEUR aus den Jahren 2008 ff. als Sonderposten berück-
sichtigt werden.
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen
ein:
• Feuerschutzpauschale des Landes
Nach §§ 5 Abs.1 und 50 Abs. 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 leistet das Land
Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der Gemeinden und Kreise.
Die Zuwendung dient zur teilweisen Finanzierung der aus dem BKHG entstandenen
Investitionsausgaben für Bauten, für den Erwerb von beweglichem Vermögen und
sonstigem unbeweglichem Vermögen und anderen Investitionsausgaben.
Die Feuerschutzpauschale für die Stadt Bonn betrug für das Jahr 2023 581.280,55
EUR. Hieraus wurden Sonderposten in Höhe von 432.947,29 EUR gebucht.
148.333,26 EUR werden in Folgejahren verwendet und als Sonderposten zugeordnet.
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale, die auf Grundlage des Gemeindefinanzierungs-
gesetzes (GFG) gewährt wird, ist rein investiv durch die Gemeinden zu verwenden.
Damit erhalten alle Gemeinden Finanzmittel, um ihre Investitionstätigkeit zu stärken.
Die Gemeinden entscheiden in eigener Verantwortung darüber, wo sie die Finanz-
mittel investiv zum Einsatz bringen.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 und 4 Gemeindefinanzierungs-
gesetz 2023 NRW (GFG 2023) für die Stadt Bonn betrug 17.412.353,90 EUR.
Im Jahr 2023 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 4.279.432,19
EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze geförderte Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert
wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei
denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei nicht oder
nur teilweise berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde ein Betrag in Höhe von 2.978.354,35 EUR ertragswirksam den
Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet.
Der noch offene Betrag in Höhe von 10.154.567,36 Euro wird Auszahlungen
zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der
Aktivierung der Maßnahme gebildet.
Im Jahr 2023 wurden weiterhin Sonderposten in Höhe von 4.120.019,03 EUR aus
allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2015-2022) zugeordnet.
Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in
Höhe von 529.850,06 EUR korrigiert, d.h. zurückgenommen.
2.2 Sonderposten für Beiträge
Bilanzwert 31.12.2022 166.552.800,18 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 166.678.166,66 EUR
Entwicklung 125.366,48 EUR
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Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind für erhaltene und zweckentsprechend ver-
wendete Beiträge für Investitionen Sonderposten anzusetzen und entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen.
Die Sonderposten für Beiträge beinhalten
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunal-
abgabengesetz (KAG)
• Einmalige Kanalbeiträge nach KAG
Gemäß § 127 BauGB erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge zur Deckung ihres ander-
weitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungs-
anlagen.
Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -
Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt 10% des
beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss tragen die Beitrags-
zahlenden 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Gemäß § 8 KAG soll die Stadt Beiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung,
Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei Straßen,
Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, erheben.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn
mit Quoten zwischen 30% und 80% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber
den Anliegern.
Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur
Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-
Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) übernimmt das Land 100 Prozent der
nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbau-
beiträge in NRW, wenn die straßenbauliche Maßnahme nach dem 1.1.2018 durch die
zuständigen politischen Gremien (in Bonn die Bezirksvertretungen) beschlossen wurde.
Sofern ein solcher Beschluss nicht gefasst wurde, sind die straßenbaulichen Maßnahmen
förderfähig, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Arbeiten erstmals nach
dem 1.1.2018 bereitgestellt wurden. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung
Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablöseverein-
barungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent.
Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.
Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen.
Die Förderung erfolgt als Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Diese geben die
Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, indem sie sie bei der Berechnung der
Straßenausbaubeiträge berücksichtigen.
Die Landeszuweisungen werden als Beitragszahlungen gebucht. Mit Aktivierung der
hergestellten Erschließungsanlagen sind Sonderposten zu bilden.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende
Vermögensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün,
Beleuchtung, SPE und Grunderwerb
Für das Jahr 2023 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr aktivierten
Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die
Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die
Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt,
wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.
Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB aus Vorjahren, die bisher bei der
Sonderpostenbildung aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt wurden,
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nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten oder den Ertrag
umgebucht.
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit
verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben.
In 2023 wurden keine Sollstellungen erfasst.
Zum Stichtag 31.12.2023 ergaben sich folgende nach Entstehung der Beitragspflichten
nicht erhobene Beiträge nach BauGB und KAG:
• Erschließungsbeiträge (1 Maßnahme) 25.000,00 EUR
• Ausbaubeiträge (59 Maßnahmen) 3.730.000,00 EUR
• Kanalbeiträge (0 Maßnahmen) 0,00 EUR
gesamt 3.755.00,00 EUR
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert 31.12.2022 5.339.014,94 EUR
Bilanzwert 31.12.2023 800.890,42 EUR
Entwicklung -4.538.124,52 EUR
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Ein-
richtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgaben-
gesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für
den Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Einrichtungen:
Stand 31.12.2023* Konto Betrag
Rettungsdienst 233110 155.867,63 EUR
Märkte 233130 142.506,62 EUR
Stadtentwässerung ** 233140 502.516,17 EUR
Straßenreinigung ** 233150 0,00 EUR
Abfallentsorgung ** 233160 0,00 EUR
Bestattungswesen *** 233170 0,00 EUR
* Ohne Betriebsergebnisse 2023, die erst Zug um Zug aus den Daten der Ergebnis-
rechnung ermittelt werden können.
** Anmerkung zu Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren:
Im Zusammenhang mit dem OVG-Urteil vom 17.05.2022 und der Änderung des § 6
des Kommunalabgabengesetzes erfolgen für die Abwasser-, Straßenreinigungs- und
Abfallentsorgungsgebühren rückwirkende Nachkalkulationen, sodass für diese Jahre
bis einschließlich 2022 keine Über- oder Unterdeckungen entstehen, die an Folge-
jahre weiterzugeben wären (s. DS-Nrn. 230376, 230307 und 230333, Rat am
23.03.2023).
Die noch ausgewiesenen Sonderposten wurden demzufolge 2023 aufgelöst. Die bei
der Stadtentwässerung ausgewiesenen Beträge resultieren aus Rückerstattungen
bei der Abwasserabgabe.
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Datenstand: 02.11.2026, 22:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de