240956-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240956-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240956-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Anlagen (Druckwerk) zum Entwurf des Jahresabschlusses 2023 werden hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Jahresabschluss 2023_Teil 1 (öffentlich) 2 Jahresabschluss 2023_Teil 2 (öffentlich)Seite 1 von 872 Bundesstadt Bonn Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 1 von 871Seite 2 von 872 Bundesstadt Bonn 1 2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 4 5 Inhaltsverzeichnis Bilanz Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen Sonderpostenspiegel Rückstellungsspiegel Eigenkapitalspiegel Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen Lagebericht Jahresrechnung Jahresabschluss 2023 ab Seite 3 8 15 103 105 107 109 117 119 121 123 144 179Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 2 von 871Seite 3 von 872 %XQGHVVWDGW%RQQ Vorlageerklärung und Bilanz Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 3 von 871Seite 4 von 872 Bundesstadt Bonn 16.05.2024 Die Oberbürgermeisterin Die Stadtkämmerin Entwurf des Jahresabschlusses 2023 und Lagebericht 2023 Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und der Lagebericht zum 31.12.2023 werden hiermit vorgelegt. Aufgestellt: 16.05.2024 Bestätigt: 24.05.2024 (Heidler) Stadtkämmerin (Dörner) OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 4 von 871Seite 5 von 872 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2023 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2022 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2022 in EURO 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 150.799.925,93 59.591.817,65 1 Eigenkapital 1.170.141.958,31 1.081.790.236,66 1 Anlagevermögen 4.987.146.705,47 4.944.748.135,50 1.1 Allgemeine Rücklage 1.006.301.734,92 1.017.054.594,83 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.433.888,39 6.732.799,16 1.2 Sonderrücklagen 655.065,37 655.065,37 1.2 Sachanlagen 3.341.895.985,10 3.318.867.495,07 1.3 Ausgleichsrücklage 64.080.576,46 71.452.465,59 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 862.817.558,85 863.004.126,03 1.4 Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag 99.104.581,56 -7.371.889,13 1.2.1.1 Grünflächen 678.915.584,92 679.322.287,22 2 Sonderposten 979.929.632,16 996.625.950,80 1.2.1.2 Ackerland 21.242.086,73 20.273.759,58 2.1 für Zuwendungen 787.527.718,13 799.535.390,53 1.2.1.3 Wald, Forsten 11.932.069,00 11.753.708,77 2.2 für Beiträge 166.678.166,66 166.552.800,18 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 150.727.818,20 151.654.370,46 2.3 für den Gebührenausgleich 800.890,42 5.339.014,94 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 175.684.006,89 175.783.780,47 2.4 Sonstige Sonderposten 24.922.856,95 25.198.745,15 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.963.752,64 3.909.116,97 3 Rückstellungen 952.816.550,90 976.663.024,42 1.2.2.2 Schulen 414.551,92 335.009,39 3.1 Pensionsrückstellungen 893.230.352,46 876.770.564,56 1.2.2.3 Wohnbauten 6.131.475,60 4.570.351,97 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 165.174.226,73 166.969.302,14 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.817.696.548,13 1.835.985.157,55 3.4 Sonstige Rückstellungen 59.586.198,44 99.892.459,86 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 336.123.997,66 332.624.293,38 4 Verbindlichkeiten 2.269.433.055,86 2.207.411.335,71 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 293.274.577,01 298.208.927,52 4.1 Anleihen 1.2.3.3 Gleisanlagen m. Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 4.1.1 für InvestitionenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 5 von 871Seite 6 von 872 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2023 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2022 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2022 in EURO 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 727.562.116,43 725.968.146,80 4.1.2 zur Liquiditätssicherung 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 427.099.244,28 444.683.027,82 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.330.674.648,86 1.251.238.507,59 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 33.636.612,75 34.500.762,03 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 165.552,87 294.650,39 4.2.2 von Beteiligungen 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 122.606.501,08 120.953.940,63 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 27.812.673,44 28.441.180,62 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 13.814.406,44 16.614.091,47 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.429.088,22 23.467.618,34 4.2.5 von Kreditinstituten 1.316.860.242,42 1.234.624.416,12 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 311.684.055,62 270.937.041,04 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 631.181.681,37 667.804.743,89 1.3 Finanzanlagen 1.638.816.831,98 1.619.147.841,27 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5.047.391,27 4.586.803,81 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 530.489.824,66 530.489.824,66 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.289.482,28 47.859.679,43 1.3.2 Beteiligungen 122.518.115,92 122.518.115,92 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 5.960.097,26 2.249.884,34 1.3.3 Sondervermögen 314.295.406,00 317.625.656,63 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 168.691.164,44 122.148.203,82 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 88.105.478,61 96.363.255,84 4.8 Erhaltene Anzahlungen 107.588.590,38 111.523.512,83 1.3.5 Ausleihungen 583.408.006,79 552.150.988,22 5 Passive Rechnungsabgrenzung 47.811.344,01 47.180.883,53 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 105.970.336,34 110.484.642,51 1.3.5.2 an Beteiligungen 353.326,90 98.051,70 1.3.5.3 an Sondervermögen 473.960.812,13 438.401.026,95Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 6 von 871Seite 7 von 872 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2023 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2022 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2022 in EURO 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 3.123.531,42 3.167.267,06 2 Umlaufvermögen 247.319.783,73 265.712.632,69 2.1 Vorräte 1.347.136,81 1.154.402,14 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.347.136,81 1.154.402,14 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 240.066.483,22 242.760.999,73 2.2.1 Öffentl.-rechtl. Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 83.816.812,02 130.086.731,12 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 97.310.377,23 63.010.201,77 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 58.939.293,97 49.664.066,84 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 5.906.163,70 21.797.230,82 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 34.866.126,11 39.618.845,28 Aktiva 5.420.132.541,24 5.309.671.431,12 Passiva 5.420.132.541,24 5.309.671.431,12 Aufgestellt, Bonn den 14.05.2024 Bestätigt, Bonn den 24.05.2024 (Heidler) (Dörner) Stadtkämmerin OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 7 von 871Seite 8 von 872 %XQGHVVWDGW%RQQ *HVDPWHUJHEQLV XQG *HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 8 von 871Seite 9 von 872 Jahresabschluss 2023 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2022 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2023 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 686.520.517,83 719.467.982,98 769.490.826,61 50.022.843,63 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 350.143.604,01 402.434.226,60 400.466.003,01 -1.968.223,59 3 + Sonstige Transfererträge 30.415.871,00 33.769.827,64 8.227.683,07 -25.542.144,57 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 223.654.844,83 232.901.412,18 227.579.000,30 -5.322.411,88 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 30.860.423,96 32.739.794,77 33.929.372,73 1.189.577,96 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 144.910.176,00 123.896.925,71 139.191.300,38 15.294.374,67 7 + Sonstige ordentliche Erträge 74.192.477,14 63.196.531,14 114.323.220,94 51.126.689,80 8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.132.400,28 2.500.000,00 752.131,13 -1.747.868,87 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 1.541.830.315,05 1.610.906.701,02 0 1.693.959.538,17 83.052.837,15 0 11 - Personalaufwendungen 371.529.406,35 396.825.242,88 866.330,02 379.188.787,31 -17.636.455,57 -580.229,13 12 - Versorgungsaufwendungen 43.395.430,27 45.748.832,91 48.652.783,51 2.903.950,60 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 223.464.675,80 254.877.473,33 31.258.371,74 262.745.022,52 7.867.549,19 -55.745.206,75 14 - Bilanzielle Abschreibungen 80.951.638,11 70.334.767,75 84.529.111,73 14.194.343,98 15 - Transferaufwendungen 664.575.045,64 745.138.231,48 21.221.954,35 693.315.082,85 -51.823.148,63 -28.732.617,45 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 174.769.455,93 182.198.746,83 6.833.815,40 190.939.984,34 8.741.237,51 -6.505.286,91 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.558.685.652,10 1.695.123.295,18 60.180.471,51 1.659.370.772,26 -35.752.522,92 -91.563.340,24 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) -16.855.337,05 -84.216.594,16 -60.180.471,51 34.588.765,91 118.805.360,07 91.563.340,24Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 9 von 871Seite 10 von 872 Jahresabschluss 2023 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2022 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2023 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 19 + Finanzerträge 5.643.560,33 12.286.428,31 9.105.693,77 -3.180.734,54 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 24.564.533,43 47.042.009,36 415.898,17 39.337.074,91 -7.704.934,45 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -18.920.973,10 -34.755.581,05 -415.898,17 -30.231.381,14 4.524.199,91 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) -35.776.310,15 -118.972.175,21 -60.596.369,68 4.357.384,77 123.329.559,98 91.563.340,24 23 + Außerordentliche Erträge 28.404.421,02 93.460.577,04 94.747.196,79 1.286.619,75 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 28.404.421,02 93.460.577,04 0 94.747.196,79 1.286.619,75 0 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) -7.371.889,13 -25.511.598,17 -60.596.369,68 99.104.581,56 124.616.179,73 91.563.340,24 27 - Globaler Minderaufwand 1) 16.000.000,00 -16.000.000,00 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand (Zeilen 26 und 27) -7.371.889,13 -9.511.598,17 -60.596.369,68 99.104.581,56 108.616.179,73 91.563.340,24 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 30 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 558.144,58 31 - Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 32 - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 7.467.696,35 10.543.284,38 10.543.284,38 33 = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 bis 32) -6.909.551,77 0 0 -10.543.284,38 -10.543.284,38 0Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 10 von 871Seite 11 von 872 Jahresabschluss 2023 Bundesstadt Bonn Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 11 von 871Seite 12 von 872 Jahresabschluss 2023 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2022 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 662.304.868,35 719.467.982,98 786.419.872,44 66.951.889,46 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 312.565.851,05 374.934.475,87 373.542.150,88 -1.392.324,99 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 6.652.571,47 33.769.827,64 28.969.241,57 -4.800.586,07 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 214.345.186,42 228.168.802,74 210.973.515,47 -17.195.287,27 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 47.769.388,72 32.739.794,77 31.955.543,01 -784.251,76 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 149.100.284,51 126.417.459,99 142.247.285,08 15.829.825,09 7 + Sonstige Einzahlungen 30.957.144,93 56.529.729,74 52.450.257,58 -4.079.472,16 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.685.289,29 12.286.428,31 7.828.700,18 -4.457.728,13 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.428.380.584,74 1.584.314.502,04 0,00 1.634.386.566,21 50.072.064,17 0,00 10 - Personalauszahlungen 323.646.367,88 350.288.572,64 866.330,02 343.711.650,30 -6.576.922,34 -600.950,31 11 - Versorgungsauszahlungen 41.844.074,74 44.036.212,91 44.000.127,62 -36.085,29 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 222.610.969,88 264.117.600,50 52.451.271,74 234.905.945,75 -29.211.654,75 -75.760.561,37 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 22.539.441,57 47.042.039,06 415.898,17 35.616.401,33 -11.425.637,73 14 - Transferauszahlungen 652.608.066,93 743.366.592,02 21.221.954,35 706.056.279,05 -37.310.312,97 -28.711.896,27 15 - Sonstige Auszahlungen 161.344.420,59 187.430.667,39 6.883.815,40 105.158.803,08 -82.271.864,31 -6.489.932,29 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.424.593.341,59 1.636.281.684,52 81.839.269,68 1.469.449.207,13 -166.832.477,39 -111.563.340,24 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 3.787.243,15 -51.967.182,48 81.839.269,68 164.937.359,08 216.904.541,56 -111.563.340,24Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 12 von 871Seite 13 von 872 Jahresabschluss 2023 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2022 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 20.601.410,71 56.505.781,36 25.525.799,50 -30.979.981,86 19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 5.659.785,87 3.583.251,65 1.077.378,30 -2.505.873,35 20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 4.989.784,41 24.140.276,06 28.638.673,04 4.498.396,98 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 3.791.758,61 2.500.000,00 4.259.935,75 1.759.935,75 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 15.440,22 1.000,00 -74.603,14 -75.603,14 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 35.058.179,82 86.730.309,07 0,00 59.427.183,45 -27.303.125,62 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5.734.697,02 8.839.695,43 17.247.639,08 8.146.228,55 -693.466,88 -22.017.943,65 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 59.700.120,17 143.970.433,37 203.424.981,03 73.226.550,34 -70.743.883,03 -273.948.684,81 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 12.093.050,26 18.404.679,89 13.284.547,43 12.802.578,65 -5.602.101,24 -14.836.112,20 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 86.486.824,43 163.971.984,32 85.774.556,01 74.720.806,64 -89.251.177,68 -43.790.733,13 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 111.645,29 111.645,29 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 164.014.691,88 335.298.438,30 319.731.723,55 169.007.809,47 -166.290.628,83 -354.593.473,79 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -128.956.512,06 -248.568.129,23 319.731.723,55 -109.580.626,02 138.987.503,21 -354.593.473,79 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -125.169.268,91 -300.535.311,71 401.570.993,23 55.356.733,06 355.892.044,77 -466.156.814,03Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 13 von 871Seite 14 von 872 Jahresabschluss 2023 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2022 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2023 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 227.773.208,54 544.731.723,55 -319.731.723,55 268.777.614,56 -275.954.108,99 290.757.697,56 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.543.200.000,00 65.000.000,00 1.870.371.953,26 1.805.371.953,26 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommen- den Rechtsverhältnissen 143.800.983,28 355.975.806,59 256.979.764,74 -98.996.041,85 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.496.500.000,00 1.954.300.000,00 1.954.300.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 130.672.225,26 253.755.916,96 -319.731.723,55 -72.130.196,92 -325.886.113,88 290.757.697,56 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) 5.502.956,35 -46.779.394,75 81.839.269,68 -16.773.463,86 30.005.930,89 -175.399.116,47 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 13.278.268,67 21.797.230,82 21.797.230,82 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 3.016.005,80 308.685,36 308.685,36 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 21.797.230,82 -46.779.394,75 81.839.269,68 5.332.452,32 52.111.847,07 -175.399.116,47Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 14 von 871Seite 15 von 872 %XQGHVVWDGW%RQQ $QKDQJ Jahresabschluss 2023Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 15 von 871Seite 16 von 872 Dezernat II Bundesstadt Bonn NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang Inhalt Seite EINLEITUNG 4 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 4 2. Inventur 5 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 6 AKTIVA 6 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 6 1. Anlagevermögen 7 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 9 1.2 Sachanlagen 10 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11 1.2.3 Infrastrukturvermögen 12 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 13 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 14 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 16 1.3 Finanzanlagen 16 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 17 1.3.2 Beteiligungen 17 1.3.3 Sondervermögen 18 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 18 1.3.5 Ausleihungen 19 2. Umlaufvermögen 20 2.1 Vorräte 20 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 21 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 21 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 22 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 24 2.4 Liquide Mittel 24 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 25 Anhang Seite 1 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 16 von 871Seite 17 von 872 PASSIVA 26 1. Eigenkapital 26 1.1 Allgemeine Rücklage 26 1.2 Sonderrücklagen 28 1.3 Ausgleichsrücklagen 28 2. Sonderposten 29 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 29 2.2 Sonderposten für Beiträge 30 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 32 2.4 Sonstige Sonderposten 34 3. Rückstellungen 34 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW 35 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 36 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 36 3.4 Sonstige Rückstellungen 37 4. Verbindlichkeiten 38 4.1 Anleihen 38 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 38 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 40 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 40 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 41 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 41 4.8 Erhaltene Anzahlungen 42 5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 42 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 44 1. ERTRÄGE 52 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 52 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 53 1.3 Sonstige Transfererträge 54 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 55 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 56 1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 56 1.7 Sonstige ordentliche Erträge 58 1.8 Aktivierte Eigenleistungen 61 2. AUFWENDUNGEN 62 2.1 Personalaufwendungen 62 2.2 Versorgungsaufwendungen 62 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 63 2.4 Bilanzielle Abschreibungen 65 2.5 Transferaufwendungen 65 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 67 3. FINANZERGEBNIS 69 3.1 Finanzerträge 69 3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 69 Anhang Seite 2 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 17 von 871Seite 18 von 872 4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 71 4.1 Außerordentliche Erträge 71 ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 72 1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 72 2. Investitionsmaßnahmen 73 3. Finanzierungstätigkeit 77 WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 78 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 78 Verpflichtungen aus Leasingverträgen 78 Entwicklungsgebiete 78 Treuhandvermögen 78 Bürgschaften 79 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 79 Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB* 80 Erläuterungen zur Bilanz 81 Erläuterungen zum Anlagenspiegel 81 Erläuterungen zum Forderungsspiegel 82 Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 82 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 82 Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 83 Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 83 ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 84 ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM 01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 87 Anhang Seite 3 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 18 von 871Seite 19 von 872 NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2023 Anhang Einleitung 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2022 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde- ordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert. Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759). Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten, Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wert- veränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wert- grenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652). Im Zuge des 3. NKFWG wurden die Paragrafen 84 und 95 der GO NRW neu gefasst (Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW. S. 136) in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember 2023) und beachtet. Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 ein gültiger Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG). Anhang Seite 4 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 19 von 871Seite 20 von 872 2. Inventur Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzustellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Es kann von Inventarvereinfachungsverfahren gemäß § 30 KomHVO NRW Gebrauch gemacht werden. Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“ in der Fassung vom 01.09.2020 geregelt. Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Abs. 2 KomHVO NRW bei Anwendung des Buch- inventurverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögens- bestands an die Finanzbuchhaltung zu melden. Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Anhang Seite 5 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 20 von 871Seite 21 von 872 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Bilanzwert 31.12.2022 59.591.817,65 EUR Bilanzwert 31.12.2023 150.799.925,93 EUR Entwicklung 91.208.108,28 EUR Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Für den Jahresabschluss 2023 waren über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts- belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19- Ukraine-Isolierungsgesetz). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs- gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 war die Summe der Haushaltsbelastung durch entsprechende Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2 NKF-CUIG). Das NKF-CUIG beinhaltet zwei mögliche Wege zur Isolierung der COVID-19-Pandemie- bedingten sowie kriegsbedingten Schäden. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG werden sie durch eine gesonderte Erfassung der Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann hilfsweise eine Nebenberechnung vorgenommen werden, soweit die Haushalts- belastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können. Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CUIG Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge und -aufwendungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2023 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2023 („Pauschale Ermittlung“). Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, die als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von 34.696.596,63 EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2021 in Höhe von -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von 27.241.428,96 EUR COVID-19-Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegs- bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2022. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Korrektur der Werte aus dem Jahr 2022 in Höhe von -504,31 EUR für COVID-19- Pandemie-bedingte und 354.153,16 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen. Es wurden zudem Beträge in Höhe von 36.883.959,70 EUR für COVID-19-Pandemie- bedingte und 53.970.499,73 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen isoliert. Die Bilanzierungshilfe weist somit zum 31.12.2023 einen Isolierungsbetrag in Höhe von 150.799.925,93 EUR aus. Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“. Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42 Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungs- fähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab Jahresabschluss 2020 wurde dementsprechend erweitert. Anhang Seite 6 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 21 von 871Seite 22 von 872 1. Anlagevermögen Bilanzwert 31.12.2022 4.944.748.135,50 EUR Bilanzwert 31.12.2023 4.987.146.705,47 EUR Entwicklung 42.398.569,97 EUR Allgemeines Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegen- stände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Übertragenden entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten. Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im Bereich der Festwerte abgewichen. Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde in § 36 Abs. 2 KomHVO NRW bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied- liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist gemäß § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungs- dauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn wie folgt ausgeübt: Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wurde auf eine komponentenweise Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude wurden nicht komponentenweise angesetzt. Dementsprechend erfolgte die Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Gemäß § 36 Abs. 1 KomHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibungsmethode wurde aus- schließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vor- gegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen. Für Festwerte, Grundstücke, Dienstbarkeiten und Kunstwerke als nicht abnutzbare Vermögensgegenstände sowie Anlagen im Bau wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Anhang Seite 7 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 22 von 871Seite 23 von 872 Gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlage- vermögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorge- nommen werden. Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine Wert- minderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens nicht mehr bestehen, so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben (§ 36 Abs. 9 KomHVO NRW). Für immaterielles oder Sachanlagevermögen wurde keine außerplanmäßige Abschreibung gebucht. Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das SGB (siehe Aktiva Ziffer 1.3.2 Beteiligungen). Zuschreibungen wurden nicht gebucht. Anwendung von Vereinfachungsregeln Wertgrenzen Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlage- vermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2023 Gebrauch gemacht. Festwerte Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögens- gegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medien- bestand der Stadtbibliothek. Inventurmethoden für das Anlagevermögen Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögens- gegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen). Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden waren bzw. sind als eine erneute vollständige Erhebung aller Bestände und die die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten. Anhang Seite 8 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 23 von 871Seite 24 von 872 Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, für die aufgrund anderweitiger Anforderungen die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände besteht (z.B. um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen) und dies in geeigneter Weise dokumentiert wird, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme einer körperlichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände betrachtet. Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“ hinsichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonder- heiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachbereiche und den Daten in der Anlagenbuchhaltung (SAP-FIAA) festgelegt, die zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögens- gegenstände beschafften Inventarisierungssoftware Parsec.NET wurde im Jahr 2019 begonnen. Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scanergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen Abgleich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0,00 EUR ebenfalls inventarisiert. Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände befreit. Näheres zu den überprüften Inventurgebieten findet sich im Folgenden unter der jeweiligen Bilanzposition. Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2022 6.732.799,16 EUR Bilanzwert 31.12.2023 6.433.888,39 EUR Entwicklung -298.910,77 EUR davon Zugänge 579.991,36 EUR davon Abgänge -35.191,99 EUR davon Umbuchungen 120.343,37 EUR davon Abschreibungen -964.053,51 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW). Anhang Seite 9 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 24 von 871Seite 25 von 872 Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs- rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn). Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von 119.956,82 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert enthalten. Im Vergleich zum 31.12.2022 ist der Bestand der geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände um ca. 73.000,00 EUR gestiegen. Die Verringerung des Bilanzwertes der immateriellen Vermögensgegenstände ergibt sich vor allem aus Aufwand für Abschreibungen. Zudem wurden Abgänge aus der Aufarbeitung von Differenzen aus dem Inventurabgleich zum 31.12.2022 in Höhe von ca. 32.000,00 EUR im Bereich des Amtes für Boden- management und Geoinformation gebucht. Für immaterielle Vermögensgegenstände wird die Buch- und Beleginventur als Inventur- vereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegen- stände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Zum Zwecke der Inventur wurden Bestandslisten zum 31.12.2021 aus dem Buchhaltungssystem SAP an die bilanzierenden Fachbereiche versendet und dort auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Prüfung dauerte bis ins Jahr 2023 an, in dem die letzten Inventurdifferenzen gebucht wurden. 1.2 Sachanlagen Bilanzwert 31.12.2022 3.318.867.495,07 EUR Bilanzwert 31.12.2023 3.341.895.985,10 EUR Entwicklung 23.028.490,03 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert 31.12.2022 863.004.126,03 EUR Bilanzwert 31.12.2023 862.817.558,85 EUR Entwicklung -186.567,18 EUR davon Zugänge 2.078.865,91 EUR davon Abgänge -1.367.811,99 EUR davon Umbuchungen 3.995.856,93 EUR davon Abschreibungen -4.893.478,03 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Aufbauten auf Grünflächen (öffent- liche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze und Dauerkleingärten), Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland), Wald und Forst sowie sonstigen unbebauten Grundstücken (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten) und Erbbaurechte) bilanziert. Die Zugänge ergeben sich unter anderem aus Aktivierungen von neu errichteten und sanierten Sportanlagen wie dem Skatepark in der Rheinaue und der Andreas-Schön- müller-Sportanlage, Aktivierungen im Bereich der Friedhöfe wie des Betriebshofs am Friedhof Beuel und Ersatzpflanzungen sowie Grundstücksankäufen. Zudem wurde ein Flurstück im Bereich des Rosenfelds vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht, da im Jahr 2023 keine Veräußerungsabsicht der Fläche mehr bestand und stattdessen eine Vergabe im Erbbaurecht geplant ist. Anhang Seite 10 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 25 von 871Seite 26 von 872 Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus der Buchung von Grundstücksverkäufen. Umbuchungen erfolgten im Rahmen von Veränderungsnachweisen im Grundstücks- bereich. Für Grundstücke wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes- stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem SAP und dem Geo-Informations-System (GIS) als Vorverfahren wurden zuletzt im Mai 2023 abgeglichen. Die sich ergebenden Abweichungen werden laufend in Zusammen- arbeit mit den zuständigen Fachbereichen geklärt und anschließend korrigiert. Für die Inventur der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen wurde eine Sonder- richtlinie erarbeitet, die regelt, dass das Sportstättenkataster im GIS als Vorverfahren verwendet wird. Die endgültige Abstimmung und Veröffentlichung stehen derzeit aus. Zur Vorbereitung eines vollständigen Bestandsabgleichs wurden in 2023 Vorarbeiten auf Basis des Entwurfs dieser Sonderrichtlinie erledigt. Dazu gehörte beispielweise die Bereinigung und Vereinheitlichung des Anlagenbestandes, indem Anlagenstammdaten an die Vorgaben in der Sonderrichtlinie angepasst, Vereinzelungen gebucht und nicht mehr vorhandene Vermögensgegenstände in Abgang gebracht wurden. Die Spielgeräte auf Spielplätzen werden ebenfalls im GIS bzw. im Kinderspiel- platzkontrollsystem KiSpiKo geführt und nachgehalten. Für dieses System ist eine Migration in eine neue Softwarelösung geplant. Eine Sonderrichtlinie wurde vor diesem Hintergrund noch nicht erstellt, jedoch Rahmenbedingungen hierfür erarbeitet. Eine Datenauswertung aus dem aktuellen System zum 31.12.2022 wurde für einen Bestands- abgleich mit SAP und zur Festlegung einer Stammdatenstruktur in der Anlagenbuch- haltung genutzt. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert 31.12.2022 175.783.780,47 EUR Bilanzwert 31.12.2023 175.684.006,89 EUR Entwicklung -99.773,58 EUR davon Zugänge 2.330.670,67 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 1.200.519,32 EUR davon Abschreibungen -3.630.963,57 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Aufbauten für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohngebäude sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude bilanziert. Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Bundesstadt Bonn selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle. Anhang Seite 11 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 26 von 871Seite 27 von 872 Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich insbesondere aus Aktivierungen von Spielgeräten an Schulen und Kindertageseinrichtungen, von Grundstücken und zweier Wohngebäude. Abgänge erfolgten im Bereich von Spielgeräten an Kindertageseinrichtungen. Da diese Vermögensgegenstände bereits abgeschrieben waren, wurde kein Aufwand erzeugt. Für die Inventur der Grundstücke, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind, gelten die Ausführungen zur Inventur der unbebauten Grundstücke (siehe Punkt 1.2.1). Für die Inventur der Spielgeräte, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind (Spielgeräte auf Spielplätzen an Schulen und Kindergärten), gelten die Ausführungen zur Inventur unter Punkt 1.2.1. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Bilanzwert 31.12.2022 1.835.985.157,55 EUR Bilanzwert 31.12.2023 1.817.696.548,13 EUR Entwicklung -18.288.609,42 EUR davon Zugänge 3.669.704,50 EUR davon Abgänge -1.469.940,56 EUR davon Umbuchungen 27.546.590,44 EUR davon Abschreibungen -48.034.963,80 EUR Diese Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen den Grund und Boden des Infra- strukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungs- anlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände und Hochwasserschutz-anlagen. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von Grundstücken, Straßen, Kanalhaltungen und von Straßenbaumersatzpflanzungen. Umbuchungen wurden außerdem im Rahmen der Umsetzung von Grundstücksveränderungsnachweisen (Verschmelzung, Zerlegung, Fortführung) vorgenommen. Die Abgänge erfolgten hauptsächlich in Zusammenhang mit dem Inventurabgleich der Straßen zum 31.12.2022 und der Erneuerung von bestehenden Kanalhaltungen. Die Inventur des städtischen Kanalnetzes erfolgt auf Basis der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur des Kanalnetzes“, wonach die ohnehin wegen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht und Kanalreinigungen stattfindende körperliche Inaugenscheinnahme im Vorsystem novaKANDIS bzw. in Excel-Listen dokumentiert wird. Ein Bestandsabgleich erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2021. Für das Inventurgebiet des städtischen Straßennetzes soll ebenfalls eine Sonderrichtlinie erstellt werden. Eine Umsetzung war bislang wegen einer für Inventur- und Abgleich- zwecke inkompatiblen Dokumentation der Kontrolltermine der Straßenaufbauten in einem Vorsystem nicht möglich. Dennoch konnte zum 31.12.2022 ein Bestandsabgleich der im Geo-Informations-System (GIS) erfassten Straßensegmente vorgenommen werden. Die hiermit ermittelten Inventurdifferenzen wurden in 2023 teilweise korrigiert. Die städtischen Straßenbäume, die nicht im Festwert, sondern einzeln erfasst und bewertet sind, werden im Baumkataster mit einer eindeutigen Straßenbaum-ID geführt, über die ein Abgleich mit dem SAP-Datenbestand möglich ist. Eine Sonderrichtlinie soll erstellt werden. Auf Basis einer Auswertung des Straßenbaumkatasters zum Stichtag 31.12.2023 wurde der Bestand mit SAP abgeglichen und die Bearbeitung der Ab- weichungen begonnen. Anhang Seite 12 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 27 von 871Seite 28 von 872 Die Inaugenscheinnahme der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt über die mindestens jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. Der Bestand wird in Excel- Listen geführt und nachgewiesen. Ein Abgleich dieser Excel-Listen mit den bilanzierten Lichtsignalanlagen erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2020. Unter die Ingenieurbauwerke fallen u.a. die städtischen Brücken. Deren Inventur ist in der 2023 veröffentlichten „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Brücken“ geregelt. Als Vorsystem dient das GIS. Die Bestände laut GIS und laut SAP wurden zum 31.12.2022 abgeglichen. Neben den Brücken wurden hierbei ebenso die Stützwände abgeglichen, die ebenfalls im GIS erfasst sind, für die jedoch noch eine Sonderrichtlinie zu verfassen ist. Ebenfalls zum 31.12.2022 wurde der erfasste Anlagenbestand zum Straßentunnel Bad Godesberg durch den bilanzierenden Fachbereich überprüft und bestätigt. Die geplante Sonderrichtlinie für den Straßentunnel Bad Godesberg konnte noch nicht umgesetzt werden. Der Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen zur Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen und die „Anstrahlbeleuchtung“, welche über die Straßenbeleuchtungs- anlage betrieben wird, wird bei den Stadtwerken Bonn in dem Programm LuxData geführt. Da jeder Lichtpunkt mit einer eindeutigen Nummer versehen ist, die ebenfalls in der Anlagenbuchhaltung im Buchführungssystem SAP hinterlegt ist, konnten hierüber zuletzt zum Stichtag 31.12.2021 die Bestände verglichen werden. Die Aufarbeitung des Ergebnisses dieses Bestandsabgleichs sowie die Vorarbeiten zur Erstellung einer Sonderrichtlinie für dieses Inventurgebiet dauern an. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserbauwerke) umfassen die Hochwasserschutz- anlagen (Deiche, Rheinufermauern) und die Bäche (technische Bauwerke, Verrohrungen, sonstige Eingriffe wie z.B. Renaturierungen). Im GIS sind beispielsweise Bachverläufe, sowie die Standorte von Pegeln, Stauanlagen, Kreuzungs- und Querbauwerken abrufbar. Soweit Bachabschnitte verrohrt sind, werden diese Verrohrungen im Kanalmanagement- System novaKANDIS geführt, in dem auch die jeweiligen Zustandsaufnahmen hinterlegt sind. Weitere Informationen zu den Gewässern sind im Bachentwicklungsplan enthalten. Auf Grundlage dieser Informationen aus den Vorsystemen wurden die Bilanzwerte zum Stichtag 31.12.2022 vom Fachbereich überprüft und bestätigt. Die Sonderrichtlinie für dieses Inventurgebiet soll in Kürze abschließend abgestimmt werden. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Bilanzwert 31.12.2022 294.650,39 EUR Bilanzwert 31.12.2023 165.552,87 EUR Entwicklung -129.097,52 EUR davon Zugänge 27.114,24 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen -145.226,25 EUR davon Abschreibungen -10.985,51 EUR Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden sowie Mietereinbauten. Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen der Paneele zum Niedergermanischen Limes, die auf Privatgrundstücken errichtet wurden, aber im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt stehen. Anhang Seite 13 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 28 von 871Seite 29 von 872 Der Wert der Umbuchungen resultiert aus dem Wechsel der Musikbibliothek in die Bilanz- position für bebauten Grundstücke, da das dazugehörige Grundstück zwischenzeitlich angekauft wurde. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bilanzwert 31.12.2022 120.953.940,63 EUR Bilanzwert 31.12.2023 122.606.501,08 EUR Entwicklung 1.652.560,45 EUR davon Zugänge 1.655.310,45 EUR davon Abgänge -2.750,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt. Zu den Kunstgegenständen zählen beispielsweise Plastiken, Gemälde, Skulpturen und Archivalien des Kunstmuseums und des Stadtmuseums Bonn. Als Kulturdenkmäler werden beispielsweise Reliefs, Wegekreuze, Statuen und Säulen erfasst, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt. Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen von Kunstgegenständen und -werken insbesondere aus Schenkungen. Die Abgänge ergeben sich aus der Demontage eines maroden Außenkunstwerks. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen in der Regel keiner Abnutzung, daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Die Kunstgegenstände des Kunstmuseums werden in der Software Museum Plus inventarisiert. Die Bestände laut Museum Plus wurden mit den erfassten Vermögens- werten in SAP zum Stichtag 31.12.2021 abgeglichen. Es ergaben sich Inventurdifferenzen verschiedenster Form, die in 2022 und 2023 bereinigt wurden. Eine Sonderrichtlinie soll erstellt werden, jedoch wurde der erstellte Entwurf bisher nicht abgestimmt. Das Stadtmuseum inventarisiert seine Sammlungsbestände ähnlich wie das Kunstmuseum mit der Software Museum Plus. Der letzte Bestandsabgleich fand zum Stichtag 31.12.2021 statt. Eine Sonderrichtlinie soll sich an der des Kunstmuseums orientieren und wird erstellt, wenn diese fertiggestellt ist. 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge Bilanzwert 31.12.2022 28.441.180,62 EUR Bilanzwert 31.12.2023 27.812.673,44 EUR Entwicklung -628.507,18 EUR davon Zugänge 3.636.598,41 EUR davon Abgänge -14.083,22 EUR davon Umbuchungen 639.523,92 EUR davon Abschreibungen -4.890.546,29 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvor- richtungen, Pkw, Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge wie Fahrräder erfasst. Anhang Seite 14 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 29 von 871Seite 30 von 872 Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Fahrzeugen und Betriebsvorrichtungen in Schwimmbädern. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf von Fahrzeugen. In der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Fahrzeuge“ wird die Inventur der städtischen Fahrzeuge mit Ausnahme der Feuerwehr und des Rettungs- dienstes geregelt. Als Vorsystem dient die Betriebssoftware MEKOS, in der die letzten Überprüfungstermine und damit Inaugenscheinnahmen der Fahrzeuge dokumentiert werden. Der Bestandsabgleich mit SAP fand zuletzt zum 31.12.2021 statt. Das Inventar von Feuerwehr und Rettungsdienst wird in dem Programm Feuernetz geführt. Dieses befindet sich noch im Aufbau, soll aber perspektivisch als Vorsystem für Inventurzwecke dienen, so dass auf dieser Basis eine Sonderrichtlinie erstellt werden kann. Der bilanzielle Anlagenbestand wurde zum Stichtag 31.12.2020 vom Fachbereich überprüft und bestätigt. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzwert 31.12.2022 23.467.618,34 EUR Bilanzwert 31.12.2023 23.429.088,22 EUR Entwicklung -38.530,12 EUR davon Zugänge 4.420.607,92 EUR davon Abgänge -15.916,50 EUR davon Umbuchungen 242.060,98 EUR davon Abschreibungen -4.685.282,52 EUR Unter dieser Bilanzposition wird die bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Werkstatteinrichtung und -geräte, Bau- und Garteneinrichtung und -geräte, medizinische Geräte, Sport- und Freizeitgeräte, Schuleinrichtungen, Einrichtungen in Kindertages- stätten, Büroeinrichtung und -geräte, DV- und Nachrichtentechnik sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von beweglichem Vermögen der Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus Anlagenabgängen in Zusammenhang mit Neuanschaffungen, altersbedingten Außerbetriebnahmen und Verkäufen. Im Jahr 2023 wurde das bewegliche Vermögen des Personalrats mittels der Inventarisierungssoftware Parsec.NET überprüft und erfasst sowie etikettiert. Bestandsabgleiche wurden für die Instrumente der Musikschule und des Beethoven- orchesters begonnen. Die Musikschule inventarisiert die dortigen Instrumente in der Software IMikel und hat eine Auswertung hieraus zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde der bilanzierte Anlagenbestand in 2023 geprüft und soweit erforderlich angepasst. Das Beethovenorchester hat ebenfalls eine Liste mit den dort geführten Instrumenten übermittelt, so dass auf dieser Basis der SAP-abgeglichen werden konnte. Anhang Seite 15 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 30 von 871Seite 31 von 872 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert 31.12.2022 270.937.041,04EUR Bilanzwert 31.12.2023 311.684.055,62EUR Entwicklung 40.747.014,58EUR davon Zugänge 78.634.886,91 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen -33.599.668,71 EUR davon Abbau offene Anzahlungen im Umlaufvermögen -4.288.203,62 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Bis zum Jahr 2018 wurden investive geleistete Anzahlungen im Umlaufvermögen ausgewiesen. Für die offenen Anzahlungen, die bis zur Umstellung des Buchungs- verfahrens in 2018 gezahlt wurden, für die zum Stichtag aber noch keine Schlussrechnung vorliegt, ist für den richtigen Bilanzausweis im Sachanlagevermögen eine Umbuchung vorzunehmen. Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und werden daher nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere Angaben gem. § 45 KomHVO NRW). Zum 31.12.2023 wurden 12.831.162,73 EUR vom Umlaufvermögen in das Sach- anlagevermögen umgebucht, das sind 4.288.203,62 EUR weniger als zum 31.12.2022. D.h. der Altbestand an offenen Anzahlungen konnte in 2023 um 4.288.203,62 EUR verringert werden. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unterliegen in der Regel keiner Abnutzung. Daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Die Zugänge resultieren aus noch nicht aktivierbaren Anschaffungs- und Herstellungs- kosten aus kreditorischen Rechnungen oder aktivierten Eigenleistungen. Unter den Umbuchungen werden im Wesentlichen Aktivierungen von Beständen aus Vorjahren ausgewiesen. Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen wurden zum Stich- tag in voller Bilanzhöhe durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigungen zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt. Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung 2017 wurde im Jahr 2023 um 786.283,85 EUR reduziert. Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Erledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische Gebäudemanagement im Jahr 2024). 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert 31.12.2022 1.619.147.841,27 EUR Bilanzwert 31.12.2023 1.638.816.831,98 EUR Entwicklung 19.668.990,71 EUR Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der Anhang Seite 16 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 31 von 871Seite 32 von 872 Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswert- verfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden. Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über- nommen. Für Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Finanzanlagen anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert 31.12.2022 530.489.824,66 EUR Bilanzwert 31.12.2023 530.489.824,66 EUR Entwicklung 0,00 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen: • Stadtwerke Konzern (SWB GmbH) • Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG) • Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) • bonnorange AöR. Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2023 für die Werte der verbundenen Unternehmen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Bilanzwert 31.12.2022 122.518.115,92 EUR Bilanzwert 31.12.2023 122.518.115,92 EUR Entwicklung 0,00 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Unternehmen ausgewiesen: • Wahnbachtalsperrenverband (WTV) • Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA). Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2023 für die Werte der Beteiligungen ergeben. Anhang Seite 17 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 32 von 871Seite 33 von 872 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert 31.12.2022 317.625.656,63 EUR Bilanzwert 31.12.2023 314.295.406,00 EUR Entwicklung -3.330.250,63 EUR davon Zugänge 7.213.033,75 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -10.543.284,38 EUR Unter dieser Bilanzposition sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen • Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) • Theater der Bundesstadt Bonn • Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) ausgewiesen. Mit Ratsbeschluss vom 13.06.2023 zum Wirtschaftsplan 2023 des SGB werden die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7.213 TEUR in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 9.427 TEUR. Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2022 weist ein Eigenkapital von 32.382 TEUR aus. Es hat sich ein Abschreibungsbedarf (rd. 1.116 TEUR) ergeben. Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich kein Änderungsbedarf zum 31.12.2023 ergeben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert 31.12.2022 96.363.255,84 EUR Bilanzwert 31.12.2023 88.105.478,61 EUR Entwicklung -8.257.777,23 EUR davon Zugänge 14.664.310,15 EUR davon Abgänge -22.922.087,38 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem. § 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert. Zu den Wertpapieren gehört ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border- Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026. Die Fonds-Anlage der Versorgungsrücklage wurde im Jahr 2023 aufgelöst und nicht mehr neu angelegt. Anhang Seite 18 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 33 von 871Seite 34 von 872 Ebenfalls in 2023 wurden die Vermögensverwaltungsmandate mit dem Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen aufgelöst. Dieser Betrag wurde in einem festverzins- lichen Sparkassenbrief für 10 Jahre neu angelegt. Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum Teil in einen konservativen Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen. Ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 zu einem festen Zinssatz in einem Festgeld für zwei Jahre angelegt. Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausgewiesen. Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt. Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4. 1.3.5 Ausleihungen Stand 31.12.2022 552.150.988,22 EUR Stand 31.12.2023 583.408.006,79 EUR Entwicklung 31.257.018,57 EUR davon Zugänge 476.973.244,17 EUR davon Abgänge -428.297.387,10 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -17.418.838,50 EUR Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.: • diverse Darlehensforderungen • Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater • Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG • Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG • Anteile an Zweckverbänden • Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI) • Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH). Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die Stadtwerke Bonn (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinanziert diese selbst bei Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine Forderung gegenüber den Stadtwerken und korrespondierend auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand beträgt zum 31.12.2023 rd. 101,2 Mio. EUR. Die bilanzierten Darlehensforderungen aus dem Bereich der Stadtkämmerei wurden zum Stichtag 31.12.2023 mit dem Vorsystem VKompass abgeglichen. Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse ausge- wiesen. Anhang Seite 19 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 34 von 871Seite 35 von 872 Für den Investitionszuschuss (IZ) an das SGB wurde zum 01.01.2023 eine neue Darstellung in der städtischen Anlagenbuchhaltung umgesetzt, die es ermöglicht, einen genauen Abgleich mit der Bilanz des SGB vorzunehmen und sowohl die Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch die Restbuchwerte treffend darzustellen. Auf Grund dieses neuen Buchungskonzeptes, nach dem die bisher summarisch geführte Anlage zu Gunsten einzelner Anlagenstammsätze je bilanziertem Sonderposten bei SGB aufgelöst wurde, werden im Anlagenspiegel Abgänge und Zugänge ausgewiesen, die sich nur aus der technischen Buchungslogik ergeben und keine tatsächliche Veränderung des Anlagenbestandes bedeutet. Der Restbuchwert wurde durch die Buchungen nicht verändert. Die Wertanpassung an die Bilanz des SGB erfolgte in 2023 mangels vorliegenden Jahres- abschlusses des SGB auf Basis des Sachstandes vom 30.04.2024 zum Stichtag 31.12.2023. Der Investitionszuschuss wurde um rund 51,9 Mio. EUR durch neu geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von 16,5 Mio. EUR gebucht, wobei 3,8 Mio. EUR auf eine Korrektur für das Jahr 2022 zurückzuführen sind. Der Investitionszuschuss an das Theater wurde in 2023 um rund 1,1 Mio. EUR durch neu geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von rund 866 TEUR gebucht. 2. Umlaufvermögen Bilanzwert 31.12.2022 265.712.632,69 EUR Bilanzwert 31.12.2023 247.319.783,73 EUR Entwicklung -18.392.848,96 EUR 2.1 Vorräte Bilanzwert 31.12.2022 1.154.402,14 EUR Bilanzwert 31.12.2023 1.347.136,81 EUR Entwicklung 192.734,67 EUR Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen: • Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information • Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial • Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar • Amt 40 Material für die städtischen Schulen • Amt 52 Material für den Bäderbetrieb • Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110 • Amt 67 Wirtschaftshof Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet. Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausge- wiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos. Anhang Seite 20 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 35 von 871Seite 36 von 872 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2022 242.760.999,73 EUR Bilanzwert 31.12.2023 240.066.483,22 EUR Entwicklung -2.694.516,51 EUR Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und überprüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Das zugehörige Inventarverzeichnis zu Forderungen wurde erstellt. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen Bilanzwert 31.12.2022 130.086.731,12 EUR Bilanzwert 31.12.2023 83.816.812,02 EUR Entwicklung -46.269.919,10 EUR Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehen aus • Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbesei- tigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge), • Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer), • Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfe- leistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindergärten, Zuweisungen des Landes). Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von 24.632.536,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung im Jahr 2023 um 1.540.120,00 EUR zu reduzieren. Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer waren um 291.621,61 EUR zu verringern. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Bilanzwert 31.12.2022 63.010.201,77 EUR Bilanzwert 31.12.2023 97.310.377,23 EUR Entwicklung 34.300.175,46 EUR Dabei handelt es sich u.a. um privatrechtliche Forderungen • gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von 44.666.235,09 EUR • gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 52.449.582,31 EUR Dies sind beispielsweise Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen, Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte. Anhang Seite 21 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 36 von 871Seite 37 von 872 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2022 49.664.066,84 EUR Bilanzwert 31.12.2023 58.939.293,97 EUR Entwicklung 9.275.227,13 EUR Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u. a. Spenden und Zuschüsse nachge- wiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt. Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegenschaften. Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses (ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht. Im Jahr 2023 fielen keine Umbuchungen an. Entfällt die Veräußerungsabsicht, wird der Vermögenswert aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht. In 2023 wurde das Grundstück BNBU-10-00112/000 im Bereich des Baugebiets „Im Rosenfeld“ mit insgesamt rd. 1.021 TEUR in das Anlage- vermögen umgebucht. Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR gebucht. Weiterhin wurde der Bilanzwert um rund 69 TEUR auf Grund von Korrekturen für Vorjahre erhöht. Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert waren, wurden hier in Höhe von 4.992.694,26 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet. Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren. Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2023 vorzunehmen, wurden geleistete Anzahlungen in Höhe von 12.831.162,73 EUR, die zum Stichtag 31.12.2023 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen (geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und werden daher nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere Angaben gem. § 45 KomHVO NRW). Anhang Seite 22 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 37 von 871Seite 38 von 872 Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren Ausweisung der investiv geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für offene Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich. Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es erfolgte die An- passung des Forderungsbestandes für 2023. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2023 per Saldo Forderungen in Höhe von 2.124.817,73 EUR. Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen. Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern. Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften. Soweit die dezentral bewirtschaftenden Fachbereiche die o.g. buchhalterischen Maßnahmen noch nicht umgesetzt hatten, wurden die wesent- lichen Forderungen im Zuge der Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Ein Forderungsbestand in der Einnahmebuchhaltung (SAP-PSCD) in Höhe von 151.748.410,31 EUR war 58.273 Geschäftspartnern auf 71.432 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (1.343.299,81 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2023. Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nach- gewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Forderungen >100.000,00 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt. Bei 78 Geschäftspartnern auf 189 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer 100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 113.286.219,26 EUR ermittelt. In Höhe von 981.592,44 EUR wurden Abgänge zu den zum Stichtag offenen Forderungen verfügt. 39.902.264,71 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hiervon waren 38.722.052,48 EUR im Jahr 2023 fällig gestellt. Zu den abgesetzen und bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht. Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung gebucht. Zum 31.12.2023 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 53.889.819,82 EUR Anhang Seite 23 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 38 von 871Seite 39 von 872 im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2022 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des Volumens aus Einzelwertberichtigungen um 1.791.587,77 EUR. Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr 2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom 15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Der Erlass der bilanzierten Forderung ist geplant. Die Stadt Bonn ist an die damalige verbind- liche Auskunft gebunden, da diese Auskunft Vertrauensschutz begründet hat. Zwischen- zeitlich wurde eine gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Sanierungsgewinnen beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Für die Forderungen <100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende %-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 157.540,83 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2021 handelt es sich insgesamt eine Verminderung des Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 282.471,30 EUR. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert 31.12.2022 0,00 EUR Bilanzwert 31.12.2023 0,00 EUR Entwicklung 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von weniger als einem Jahr erfolgt. 2.4 Liquide Mittel Bilanzwert 31.12.2022 21.797.230,82 EUR Bilanzwert 31.12.2023 5.906.163,70 EUR Entwicklung -15.891.067,12 EUR Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen. Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2023 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen. Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und Differenzen wurden bereinigt. Anhang Seite 24 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 39 von 871Seite 40 von 872 Darüber hinaus werden Guthabenbestände von Frankiermaschinen über 13.080,37 EUR sowie ein technisch nicht in die Zahlungsabwicklung eingebundenes Bankkonto mit einem Bestand von 620,44 EUR in den liquiden Mitteln dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert 31.12.2022 39.618.845,28 EUR Bilanzwert 31.12.2023 34.866.126,11 EUR Entwicklung -4.752.719,17 EUR Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens- gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegen- leistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben waren, eine Berück- sichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufwands- wirksam aufgelöst. Zum 31.12.2023 erfolgte eine Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Bezug auf verwendete Stellplatzablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 3.256.987,09 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2023 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für Januar 2024 als Rechnungs- abgrenzungsposten in Höhe von 23.631.232,99 EUR erfasst. Sofern Zahlungen im Jahr 2023 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2024 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungs- abgrenzungsposten gebucht. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt. Anhang Seite 25 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 40 von 871Seite 41 von 872 PASSIVA 1. Eigenkapital Bilanzwert 31.12.2022 1.081.790.236,66 EUR Bilanzwert 31.12.2023 1.170.141.958,31 EUR Entwicklung 88.351.721,65 EUR 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR Bilanzwert 31.12.2023 1.006.301.734,92 EUR Entwicklung -10.752.859,91 EUR Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar. Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2023 aus folgenden Gründen verändert: A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögens- gegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlauf- vermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplan- mäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Es wurden Verrechnungen aufgrund der Werteveränderung von Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 10.543.284,38 EUR vorgenommen (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva). B) Entwicklungsmaßnahmen Die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) erfolgte in Höhe von insgesamt 287.497,50 EUR gegen die Allgemeine Rücklage. C) Korrekturen der Eröffnungsbilanz Es erfolgten nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von -66.788,26 EUR, die gegen die Allge- meine Rücklage verrechnet wurden. D) Sonstige Veränderungen Schuldenerlass des Bundes in Höhe von -11.133,71 EUR Anhang Seite 26 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 41 von 871Seite 42 von 872 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Seit der NKF-Einführung zum 01.01.2008 hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009, 2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden (wie auch das Jahresergebnis 2019) nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Der Jahresabschlusses 2021 schloss mit einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außer- ordentliche Ergebnis, dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19- Pandemie (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahres- überschuss von 34.066.326,91 EUR, der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -7.371.889,13 EUR des Jahresabschlusses 2022 wurde der Ausgleichsrücklage entnommen. Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss Ausgleichsrücklage am 31.12.2020 62.033.446,15 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR Fehlbetrag 2020 -24.647.307,47 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2021 37.386.138,68 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR Überschuss 2021 34.066.326,91 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2022 71.452.465,59 EUR Fehlbetrag 2022 -7.371.889,13 EUR Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 99.104.581,56 EUR ab. Das enthaltene außerordentliche Ergebnis 2023 weist einen positiven Saldo von 94.747.196,79 EUR aus. In Höhe von 91.208.108,28 EUR wurden (letztmalig) Isolierungs- beträge im Geschäftsjahr 2023 in der sogenannten Bilanzierungshilfe nach NKF-COVID- 19-Ukraine-Isolierungsgesetz aktiviert. Ohne den Sondereffekt der Isolierungen beträgt das so bereinigte positive Jahresergebnis 7.896.473,28 EUR. Für das Haushaltsjahr 2023 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 42.053.747,33 EUR geplant. Das Ergebnis des Jahres 2023 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 141.158.328,89 EUR besser als ursprünglich veranschlagt. Der im Jahr 2023 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 99.104.581,56 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2024, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage zugeführt. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks- regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushalts- sicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter‘ Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund war aus Sicht der Anhang Seite 27 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 42 von 871Seite 43 von 872 Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben. Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten: Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres. 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert 31.12.2022 655.065,37 EUR Bilanzwert 31.12.2023 655.065,37 EUR Entwicklung 0,00 EUR Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR. 1.3 Ausgleichsrücklagen Bilanzwert 31.12.2022 71.452.465,59 EUR Bilanzwert 31.12.2023 64.080.576,46 EUR -7.371.889,13 EUREntwicklung Anhang Seite 28 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 43 von 871Seite 44 von 872 Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar. Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den Fehlbetrag des Jahres 2022 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand vermindert. Der im Jahr 2023 ausgewiesene Überschuss in Höhe von 99.104.581,56 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2024, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der Ausgleichsrücklage zuge- führt. 2. Sonderposten Bilanzwert 31.12.2022 996.625.950,80 EUR Bilanzwert 31.12.2023 979.929.632,16 EUR Entwicklung -16.696.318,64EUR 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Bilanzwert 31.12.2022 799.535.390,53 EUR Bilanzwert 31.12.2023 787.527.718,13 EUR Entwicklung -12.007.672,40 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzu- lösen. Die Sonderposten aus Zuwendungen wurden auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge zugeordnet. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. Schenkungen) erfolgt eine Sonderposten-Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung. Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem Vermögens- gegenstand Sonderposten zugeordnet sind, erfolgt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens analog der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögensgegen- stands. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet. Im Jahr 2023 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden. Beispiele für Einzelförderungen, die 2023 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind: • Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für städtische Fahrzeuge (rd. 318 TEUR) • Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms NRW progress.nrw Emissions- arme Mobilität (rd. 616 TEUR) • Zuweisungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes für den Sportplatz Röttgen (500 TEUR) • Zuweisungen aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für das Ennertbad (rd. 35 TEUR) Anhang Seite 29 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 44 von 871Seite 45 von 872 • Schenkungen und Förderungen von Kunstgegenständen für das Kunstmuseum (rd. 1.550 TEUR) Es konnten bislang nicht geklärte Einnahmen für den barrierefreien Ausbau von Bushalte- stellen in Höhe von rund 350 TEUR aus den Jahren 2008 ff. als Sonderposten berück- sichtigt werden. Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein: • Feuerschutzpauschale des Landes Nach §§ 5 Abs.1 und 50 Abs. 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 leistet das Land Zuschüsse zu den Kosten des Brandschutzes der Gemeinden und Kreise. Die Zuwendung dient zur teilweisen Finanzierung der aus dem BKHG entstandenen Investitionsausgaben für Bauten, für den Erwerb von beweglichem Vermögen und sonstigem unbeweglichem Vermögen und anderen Investitionsausgaben. Die Feuerschutzpauschale für die Stadt Bonn betrug für das Jahr 2023 581.280,55 EUR. Hieraus wurden Sonderposten in Höhe von 432.947,29 EUR gebucht. 148.333,26 EUR werden in Folgejahren verwendet und als Sonderposten zugeordnet. • Allgemeine Investitionspauschale des Landes Die allgemeine Investitionspauschale, die auf Grundlage des Gemeindefinanzierungs- gesetzes (GFG) gewährt wird, ist rein investiv durch die Gemeinden zu verwenden. Damit erhalten alle Gemeinden Finanzmittel, um ihre Investitionstätigkeit zu stärken. Die Gemeinden entscheiden in eigener Verantwortung darüber, wo sie die Finanz- mittel investiv zum Einsatz bringen. Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 und 4 Gemeindefinanzierungs- gesetz 2023 NRW (GFG 2023) für die Stadt Bonn betrug 17.412.353,90 EUR. Im Jahr 2023 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 4.279.432,19 EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze geförderte Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Betrag in Höhe von 2.978.354,35 EUR ertragswirksam den Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet. Der noch offene Betrag in Höhe von 10.154.567,36 Euro wird Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet. Im Jahr 2023 wurden weiterhin Sonderposten in Höhe von 4.120.019,03 EUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2015-2022) zugeordnet. Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in Höhe von 529.850,06 EUR korrigiert, d.h. zurückgenommen. 2.2 Sonderposten für Beiträge Bilanzwert 31.12.2022 166.552.800,18 EUR Bilanzwert 31.12.2023 166.678.166,66 EUR Entwicklung 125.366,48 EUR Anhang Seite 30 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 45 von 871Seite 46 von 872 Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind für erhaltene und zweckentsprechend ver- wendete Beiträge für Investitionen Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen. Die Sonderposten für Beiträge beinhalten • Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunal- abgabengesetz (KAG) • Einmalige Kanalbeiträge nach KAG Gemäß § 127 BauGB erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge zur Deckung ihres ander- weitig nicht gedeckten Aufwands für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- anlagen. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt 10% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss tragen die Beitrags- zahlenden 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Gemäß § 8 KAG soll die Stadt Beiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung, erheben. Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn mit Quoten zwischen 30% und 80% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein- Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) übernimmt das Land 100 Prozent der nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbau- beiträge in NRW, wenn die straßenbauliche Maßnahme nach dem 1.1.2018 durch die zuständigen politischen Gremien (in Bonn die Bezirksvertretungen) beschlossen wurde. Sofern ein solcher Beschluss nicht gefasst wurde, sind die straßenbaulichen Maßnahmen förderfähig, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel für diese Arbeiten erstmals nach dem 1.1.2018 bereitgestellt wurden. Soweit Kommunen anstelle einer Beitragserhebung Ablösevereinbarungen treffen, übernimmt das Land den sich aus den Ablöseverein- barungen ergebenden Betrag ebenfalls zu 100 Prozent. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen. Die Förderung erfolgt als Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, indem sie sie bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge berücksichtigen. Die Landeszuweisungen werden als Beitragszahlungen gebucht. Mit Aktivierung der hergestellten Erschließungsanlagen sind Sonderposten zu bilden. Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben: • Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, SPE und Grunderwerb Für das Jahr 2023 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr aktivierten Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt, wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind. Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB aus Vorjahren, die bisher bei der Sonderpostenbildung aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt wurden, Anhang Seite 31 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 46 von 871Seite 47 von 872 nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten oder den Ertrag umgebucht. • Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben. In 2023 wurden keine Sollstellungen erfasst. Zum Stichtag 31.12.2023 ergaben sich folgende nach Entstehung der Beitragspflichten nicht erhobene Beiträge nach BauGB und KAG: • Erschließungsbeiträge (1 Maßnahme) 25.000,00 EUR • Ausbaubeiträge (59 Maßnahmen) 3.730.000,00 EUR • Kanalbeiträge (0 Maßnahmen) 0,00 EUR gesamt 3.755.00,00 EUR 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Bilanzwert 31.12.2022 5.339.014,94 EUR Bilanzwert 31.12.2023 800.890,42 EUR Entwicklung -4.538.124,52 EUR Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Ein- richtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgaben- gesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen: Stand 31.12.2023* Konto Betrag Rettungsdienst 233110 155.867,63 EUR Märkte 233130 142.506,62 EUR Stadtentwässerung ** 233140 502.516,17 EUR Straßenreinigung ** 233150 0,00 EUR Abfallentsorgung ** 233160 0,00 EUR Bestattungswesen *** 233170 0,00 EUR * Ohne Betriebsergebnisse 2023, die erst Zug um Zug aus den Daten der Ergebnis- rechnung ermittelt werden können. ** Anmerkung zu Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren: Im Zusammenhang mit dem OVG-Urteil vom 17.05.2022 und der Änderung des § 6 des Kommunalabgabengesetzes erfolgen für die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren rückwirkende Nachkalkulationen, sodass für diese Jahre bis einschließlich 2022 keine Über- oder Unterdeckungen entstehen, die an Folge- jahre weiterzugeben wären (s. DS-Nrn. 230376, 230307 und 230333, Rat am 23.03.2023). Die noch ausgewiesenen Sonderposten wurden demzufolge 2023 aufgelöst. Die bei der Stadtentwässerung ausgewiesenen Beträge resultieren aus Rückerstattungen bei der Abwasserabgabe. Anhang Seite 32 von 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Seite 47 von 871Seite
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