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240956 · Beschlussvorlage

Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn

Nummer
240956
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240956-01 ST Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
240956
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Fest-
stellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis und
verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsaus-
schuss.
Begründung
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom
16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges kamera-
les Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue Kom-
munale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellte
Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden.
Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Be-
stimmungen aufzustellen und hat klar und übersichtlich zu sein. Der Jahresab-
schluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang und einen Lagebericht zu erweitern.
Dem Anhang sind als Anlagen ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein
Eigenkapitalspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel und eine Übersicht über die in
das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der GO NRW bzw. die neu gefass-
ten Paragrafen 84 und 95 der GO NRW (Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März
2024 (GV.NRW. S. 136) in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember 2023)Seite 1 von 2
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sowie die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung
(KomHVO NRW) wurden beachtet.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 95 Abs. 5 GO NRW ist der von
der Kämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf
innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur
Feststellung zuzuleiten.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wurde in der Ratssitzung vom
13.06.2023 eingebracht (DS 230989). Der erforderliche Bestätigungsvermerk
durch das Rechnungsprüfungsamt wurde zum 29.01.2024 erteilt. Die Feststel-
lung und Entlastung der Oberbürgermeisterin durch den Rat erfolgten in der
Ratssitzung vom 14.03.2024 (DS 240149).
Der Jahresabschluss 2023 wird hiermit im Entwurf vorgelegt. Die Vorlage er-
folgt im Hinblick auf die in § 95 Abs. 5 GO NRW gesetzlich vorgeschriebene
Frist erstmals fristgerecht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 schließt mit einem positiven Jahres-
ergebnis in Höhe von 99.104.581,56 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2023 wur-
de ein Fehlbetrag in Höhe von 42.053.747,33 EUR geplant. Das Ergebnis des
Jahres 2023 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 141.158.328,89 EUR
besser als ursprünglich veranschlagt. In Höhe von 91.208.108,28 EUR wurden
(letztmalig) Isolierungsbeträge im Geschäftsjahr 2023 in der sogenannten Bi-
lanzierungshilfe nach NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz aktiviert. Ohne
den Sondereffekt der Isolierungen beträgt das so bereinigte positive Jahreser-
gebnis 7.896.473,28 EUR.
Der Jahresabschluss 2023 wird dem Rat nach Prüfung durch den Rechnungs-
prüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.
Die Anlagen werden nachgereicht.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de