240956 · Beschlussvorlage
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240956
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.990 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240956 Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Fest- stellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsaus- schuss. Begründung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges kamera- les Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue Kom- munale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellte Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden. Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Be- stimmungen aufzustellen und hat klar und übersichtlich zu sein. Der Jahresab- schluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz. Der Jahresabschluss ist um einen Anhang und einen Lagebericht zu erweitern. Dem Anhang sind als Anlagen ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Eigenkapitalspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel und eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beizufügen. Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der GO NRW bzw. die neu gefass- ten Paragrafen 84 und 95 der GO NRW (Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW. S. 136) in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember 2023)Seite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sowie die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) wurden beachtet. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 95 Abs. 5 GO NRW ist der von der Kämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Entwurf innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wurde in der Ratssitzung vom 13.06.2023 eingebracht (DS 230989). Der erforderliche Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde zum 29.01.2024 erteilt. Die Feststel- lung und Entlastung der Oberbürgermeisterin durch den Rat erfolgten in der Ratssitzung vom 14.03.2024 (DS 240149). Der Jahresabschluss 2023 wird hiermit im Entwurf vorgelegt. Die Vorlage er- folgt im Hinblick auf die in § 95 Abs. 5 GO NRW gesetzlich vorgeschriebene Frist erstmals fristgerecht. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 schließt mit einem positiven Jahres- ergebnis in Höhe von 99.104.581,56 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2023 wur- de ein Fehlbetrag in Höhe von 42.053.747,33 EUR geplant. Das Ergebnis des Jahres 2023 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 141.158.328,89 EUR besser als ursprünglich veranschlagt. In Höhe von 91.208.108,28 EUR wurden (letztmalig) Isolierungsbeträge im Geschäftsjahr 2023 in der sogenannten Bi- lanzierungshilfe nach NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz aktiviert. Ohne den Sondereffekt der Isolierungen beträgt das so bereinigte positive Jahreser- gebnis 7.896.473,28 EUR. Der Jahresabschluss 2023 wird dem Rat nach Prüfung durch den Rechnungs- prüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet. Die Anlagen werden nachgereicht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de