240953 · Mitteilungsvorlage
Jahresabschluss 2023 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Kerndaten
- Nummer
- 240953
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240953 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Jahresabschluss 2023 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Kenntnisnahme Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2023 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der MVA GmbH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 24.05.2024 den Prüfungsbericht beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der Geschäftsführung gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen gefolgt, hat den Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt und hat den Bericht mit Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der Bundesstadt Bonn genehmigt. Der Aufsichtsrat der MVA ist der Empfehlung des Aufsichtsrats der SWB gefolgt, wonach die EversheimStuible Treuberater, Düsseldorf für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2024 der SWB GmbH und des Konzernabschlusses beauftragt wurde und gleichermaßen auch mit der Prüfung der gesetzlichen, freiwilligen und satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte der SWB- Tochtergesellschaften beauftragt werden soll. Im Einzelnen Die Gesamtleistung beläuft sich auf 39.825 T€ (Vorjahr 32.022 T€) und liegt mit 461 T€ unter der im Vorjahr getätigten Prognose (40.286 T€). Die Dampferlöse liegen im Jahr 2023 mit insgesamt 230 T€ über dem Planwert. Die Erlöse aus der Abfallverbrennung liegen um 861 T€ niedriger als geplant.Seite 1 von 36 Seite 2 Das Geschäftsjahr schließt mit einem Ergebnis nach Steuern bzw. vor Gewinnverwendung in Höhe von TEUR 2 Mio.€ (Plan 1,6 T€, bzw. -28 T€ Vorjahr) ab. Die Stadt Bonn als außenstehende Gesellschafterin, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag sowie dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der bonnorange AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR. Anlage/n 1 Anlage_Schnellmeldung und TOP zum JA23 (öffentlich) 2 Anlage_Veröffentlichung Unternehmensregister im BuAnzeiger_MVA JA 2023 (öffentlich)Seite 2 von 36 Schnellmeldung Sitzung des Aufsichtsrates der MVA Bonn GmbH am Freitag, 24.05.2024, 14:00 Uhr Tagesordnung TOP Betreff Beschluss 1. Anerkennung der form- und fristgerecht zugestellten Tagesordnung einstimmig beschlossen 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2024 einstimmig beschlossen 3. Beschlüsse 3.1. Jahresabschluss 2023 der MVA Bonn einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Dr. Weidmann 3.2. Benennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2024 der MVA Bonn einstimmig beschlossen 3.3. Feststellung Mehrjahresziel 2021 „Sparte“ der Periode „2021 bis 2023“ für die Geschäftsführung der MVA Bonn GmbH, Herrn Manfred Becker vertagt 4. Mitteilungen 4.1. Angelegenheiten der Geschäftsführung - Nachfolgeregelung und Aufbau zukünftige Geschäftsführung Kenntnis genommen 4.2. 1. Quartalsergebnis 2024 der MVA Bonn Kenntnis genommen 4.3. Jahresbericht Risikomanagement 2024 der MVA Bonn Kenntnis genommen 4.4. Reporting Emissionen 1. Quartal 2024 Kenntnis genommen 4.5. Sachstand Klimaneutralität Kenntnis genommen 4.6. Sachstand Strategieentwicklung Kenntnis genommen 4.7. Sachstand bonNova Kenntnis genommenAnlage1 von 3Seite 3 von 36 4.8. Entwicklung Innovationsdreieck Kenntnis genommen 4.9. Information über die D&O Versicherung Kenntnis genommen 5. VerschiedenesAnlage2 von 3Seite 4 von 36 (LQODGQJ IVLFKWVUDW09%RQQPE+ 723 -DKUHVDEVFKOVVGHU09%RQQ 9RUODJH%9 6DFKHUKDOW HU/DJHEHULFKWEHUGLH7lWLJNHLWGHU*HVHOOVFKDIWLP*HVFKlIWVMDKUVRZLHGLH%LODQ PQHEVW*HZLQQQG9HUOVWUHFKQQJIUGLHHLWRP QGQKDQJVLQGLP%HULFKWEHUGLH3UIQJGHV-DKUHVDEVFKOVVHVGHU:LUWVFKDIWVSUIHU HQWKDOWHQ:HLWHUH(UOlWHUQJHQKLHUZHUGHQLQGHU6LWQJRUJHWUDJHQ HURQGHU090OOHUZHUWQJVDQODJH%RQQ*PE+DIJHVWHOOWH-DKUHVDEVFKOVV ZUGH RQ GHU :LUWVFKDIWVSUIQJVJHVHOOVFKDIW (HUVKHLP6WLEOH 7UHEHUDWHU *PE+ JHSUIW LH 3UIQJKDW NHLQHQ (LQZHQGQJHQ JHIKUWHU 3UIHU KDW GDKHU HLQHQ QHLQJHVFKUlQNWHQ%HVWlWLJQJVHUPHUNHUWHLOW %HVFKOVVRUVFKODJ HU IVLFKWVUDW HPSILHKOW GHU HVHOOVFKDIWHUHUVDPPOQJ GHQ JHSUIWHQ -DKUHVDEVFKOVV%LODQPHZLQQQG9HUOVWUHFKQQJIU GLHHLWRPELVQGQKDQJVRZLHGHQ/DJHEHULFKWGHU 09 0OOHUZHUWQJVDQODJH %RQQ PE+ LQ GHU RUOLHJHQGHQ )RUP IHVWVWHOOHQ DV(UJHEQLVEHOlIWVLFKDI(85HUQDFK%HUFNVLFKWLJQJ GHV DHQVWHKHQGHQ HVHOOVFKDIWHUV HUEOHLEHQGH HZLQQ LQ +KH RQ (85 ZLUG JHPl HZLQQDEIKUQJVHUWUDJ DQ GLH 6WDGWZHUNH %RQQ %HWHLOLJQJVPE+ DEJHIKUW HU DHQVWHKHQGH HVHOOVFKDIWHU GLH 6WDGW %RQQ HUKlOW JHPl HZLQQDEIKUQJVHUWUDJ VRZLH GHP UFNEHKDOWHQHQ 1LHEUDFKVUHFKW DQ GHQ HZLQQDQWHLOHQ GHU ERQQRUDQJH 5 QG GHV 5(. 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Die bei der Verbrennung der Abfälle freigesetzte Energie wird zur Wasserdampfproduktion genutzt. Der Wasserdampf wird zum benachbarten Heizkraftwerk der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW) weitergeleitet, um dort bedarfs- gerecht in Strom und Fernwärme umgewandelt zu werden. Die Energie, die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert somit den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emission von Treibhausgasen. Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die Bundesstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %. Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG, Leverkusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA (25,0 %) die Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Manage- ment aller Reststoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wurden der refer der Abtransport und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müllheizkraftwerk Leverkusen übertragen. Mit zunehmender Rohstoffknappheit gewinnt die Schlacke für die Rückgewin- nung und Vermarktung von Metallen an zunehmender Bedeutung. Am Standort Deponie Leppe ist im Auftrag der refer eine neue, innovative Rostaschenaufbereitungsanlage in Betrieb genommen worden, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf einen verbesserten Ressourcen- und Klimaschutz Rech- nung tragen soll. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen In Deutschland sind fast 100 TAB im Jahr 2023 in Betrieb. Die Siedlungsabfallmengen sind (von 54,2 auf 52,6 %) gesunken. Die thermische Kapazität - und somit eine Auslastung der Anlagen - liegt trotz der geringeren Abfallannahme aufgrund des - im Vergleich zum Vorjahr - höheren Heizwertes in der glei- chen Größenordnung. Die Thermische Abfallbehandlung entsorgt zuverlässig nicht recycelbare Abfälle und erzeugt damit verlässliche und bezahlbare Energie für Strom- und Fernwärmekunden. Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz nehmen dabei einen zunehmenden Stellenwert in der Kreislaufwirtschaft ein und stellen TABs mit der Lieferung für hochwertige Sekundärrohstoffe, der Erschließung neuer Mi- neralik-Ressourcen sowie der Erreichung von CO2-Minderungszielen vor neue Anforderungen (ITAD- Jahresbericht 2022/2023 / Seite 9, 46, 49). Nach Einschätzung der Geschäftsführung muss sich die ther- mische Abfallverwertung trotzdem langfristig – d.h. mit Blick auf die kommenden 4 bis 5 Jahrzehnte- zu einer Übergangstechnologie entwickeln, die auf das Ziel einer abfallarmen Gesellschaft einzahlt, an derSeite 6 von 36 Anlage 4 / 2 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Erreichung dieses Ziels proaktiv beteiligt ist und gleichzeitig die von ihr erwarteten Energielieferungen sicherstellt. Das bisherige zweite Geschäftsfeld der Energieversorgung gewinnt somit zukünftig zunehmend an Be- deutung u.a. aufgrund der geforderten Wärmeplanungen. Ab Januar 2024 fallen die TABs unter die Monitoring-Verordnung des Emissionshandels nach nationalem bzw. europäischem Recht. Die laufende Carbon-Management Strategie mit Einführung von CC-Techno- logien und im Nachgang ( (CCU, oder zumindest CCS) sowie eine Novellierung des Gebäudeenergiege- setzes und der damit verbundenen Energienutzung unvermeidbarer Abwärme, die IT-Sicherheit, sowie die Umsetzung der Verordnung kritische Infrastruktur und neue, strengerer Anforderungen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (17. BlmSchV) werden die Branche in den kommenden Jahren heraus- fordern. 2.2 Geschäftsverlauf Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jahres- ergebnis (vor Ergebnisübernahme). Die Gesamtleistung beläuft sich auf 39.825 T€ (Vorjahr 32.022 T€) und liegt mit 461 T€ unter der im Vorjahr getätigten Prognose (40.286 T€). Die Dampferlöse liegen im Jahr 2023 mit insgesamt 230 T€ über dem Planwert. Die Erlöse aus der Abfallverbrennung liegen um 861 T€ niedriger als geplant. Das Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme und Ausgleichszahlung) liegt im Berichtsjahr mit 2.005 T€ um 401 T€ über dem prognostizierten Ergebnis für 2023 in Höhe von 1.604 T€. Dies ist im Wesentlichen auf die um 402 T€ gegenüber dem Plan gesunkenen Umsatzerlöse zurückzuführen. Gegenläufig sind die Materialaufwendungen um 1.808 T€ gegenüber dem Plan gesunken. Die Reduzierung der Nutzungs- dauer des Verwaltungsgebäudes führte dazu, dass die Abschreibungen um 671 T€ über Plan liegen. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gab es einen Anstieg um 103 T€. 2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleis- ten zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhan- denen Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2023 mit 97,0 % 1,4%-Punkte über dem Vorjahresniveau, aber dennoch auch über dem Planwert von 95,9 %. Der Grund für die relativ hohe Verfügbarkeit liegt an der Einhaltung der Revisionszeiträume sowie geringere Ausfallzeiten. Die Durchsatzleistung lag im Geschäftsjahr trotz gleichbleibender Verfügbarkeit mit 236.716 Mg unter dem Planwert in Höhe von 250.000 Mg. Dies liegt an unerwartet rückläufigen Abfallmengen des REK und an Leistungsreduzierungen aufgrund fehlender Dampflieferungen. Die unerwartet rückläufige Durchsatzleistung liegt mit 13.284 Mg oder 5,3 % knapp über dem Vorjahr. Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn rund 66.595 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd. 380 Mg weniger als im Vorjahr. Aus dem Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 85.360 Mg Abfälle an- geliefert, 1.253 Mg mehr als im Vorjahr. Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 12.073 Mg angeliefert undSeite 7 von 36 Anlage 4 / 3 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn damit 1.042 Mg weniger als im Vorjahr. Somit summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweck- verbandsgebiet auf rd. 164.028 Mg, gegenüber dem Vorjahr rd. 169 Mg weniger. Weitere 81.962 Mg an siedlungsabfallähnlichen Gewerbeabfällen wurden über die RETURO im Gewerbeabfallmarkt akquiriert und über die SWB in die MVA geliefert. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier eine Steigerung um 4.850 Mg. Der Umsatz aus Abfallverbrennung in Höhe von 26.623 T€ ist insgesamt um 2.785 T€ gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Abfallpreise gestiegen. 2.2.2 Produktion Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2023 eine abrechnungsrelevante Dampfmenge von 446.833 MWh an das benachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im SWB-Konzern angesiedelte Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft- Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Fernwärme. Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 426.883 MWh bedeutet dies eine Steigerung um ca. 4,7 %. Seit Juli 2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen Dampf auf einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren lässt. Die aus diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2023 17,0 Mio. kWh und steigerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Mio. kWh. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 26,54 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 0,33 Mio. kWh weniger als im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vor- jahr trotz gesunkenem Strombezug um 565 T€ auf 2.201 T€ gestiegen. Durch die Vergütung der Strom- preisbremse in Höhe von 748 T€ liegen wir um 183 T€ unter dem Vorjahreswert.Seite 8 von 36 Anlage 4 / 4 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Ver- gleich zum Vorjahr: 2023 in T€ 2022 in T€ Veränderung in T€ Veränderung in % Umsatzerlöse 39.468 31.210 8.258 26,5 Andere aktivierte Eigenleistungen 193 194 -1 -0,3 Sonstige betriebliche Erträge 164 618 -454 -73,5 Gesamtleistung 39.825 32.022 7.803 24,4 Materialaufwand 19.675 14.675 5.000 34,1 Personalaufwand 7.908 7.681 227 3,0 Abschreibungen 4.648 3.292 1.356 41,2 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.398 6.190 -792 -12,8 Sonstige Steuern 181 144 37 26,0 Gesamtaufwand 37.809 31.982 5.827 18,2 Betriebsergebnis (ohne sonstige Steuern) 2.198 182 2.016 >100 Finanzergebnis 25 -30 55 >100 Ordentliches Unternehmensergebnis 2.223 152 2.071 >100 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37 36 1 1,5 Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme) 2.005 -28 2.033 >100 Kennzahlen 2023 2022 Materialaufwandsquote in % 49,6 46,7 Personalaufwandsquote in % 19,9 24,0 Anzahl Mitarbeiter im Ø inkl. Auszubildende 99 94 Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€ 90 91 Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt. Die Gesamtleistung ist mit 39.825 T€ (Vorjahr 32.022 T€) um 7.803 T€ gestiegen. Die Umsatzerlöse sind von 31.210 T€ im Vorjahr auf 39.468 T€ um 8.258 T€ gestiegen und sind im We- sentlichen auf um 5.400 T€ höhere Erlöse aus Dampflieferung zurückzuführen. Die Erlöse aus Abfallver- brennung sind vor allem aufgrund der höheren Abfallpreise um 2.785 T€ gestiegen. Rund 67,5 % (Vorjahr 76,4 %) der Umsätze entfallen dabei auf die Abfallverbrennung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 618 T€ im Vorjahr um 454 T€ auf 164 T€ im Berichtsjahr gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Er- trägen ausgewiesene Auflösung der Rückstellung Unterdeckung Mietvertrag (399 T€) zurückzuführen.Seite 9 von 36 Anlage 4 / 5 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 37.809 T€ (Vorjahr 31.982 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Materialaufwand um 5.000 T€ gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentli- chen auf gestiegene Aufwendungen für bezogene Leistungen (3.909 T€) zurückzuführen. Die Aufwen- dungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind um 1.090 T€ gestiegen. Die auf die Gesamtleistung (ab- zgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 49,6 % (Vorjahr 46,7 %). Der Personalaufwand ist mit 7.908 T€ im Berichtsjahr um 227 T€ gestiegen. Bezogen auf die Gesamtleis- tung beläuft sich die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 19,9 % (Vorjahr 24,0 %). Die Netto-Abschreibungen (gemindert um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwen- dungen zum Anlagevermögen) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind von 3.292 T€ im Vorjahr auf 4.648 T€ im Berichtsjahr gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der Nutzungsdauer des Verwaltungsgebäudes zurückzuführen, die zu einer außerplanmäßigen Ab- schreibung in Höhe von 1.203 T€ geführt hat. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 6.190 T€ im Vorjahr um 792 T€ auf 5.398 T€ gesun- ken. Dies resultiert im Wesentlichen aus den um 502 T€ geringeren Aufwendungen zu der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen sowie die um 131 T€ geringeren Aufwendungen für Ge- schäftsbesorgung. Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaft- steueraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter. Das Geschäftsjahr schließt mit einem positiven Ergebnis (vor Ergebnisabführung und Ausgleichszahlung) in Höhe von 2.005 T€ ab und liegt damit um 2.033 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres (-28 T€). Dies ist insbesondere auf einen Anstieg der Umsatzerlöse (8.259 T€), bedingt durch höhere Erlöse aus Dampf- lieferungen (5.400 T€) und höhere Erlöse aus der Abfallverbrennung (2.785 T€), zurückzuführen. Gegen- läufig sind die Materialaufwendungen im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für bezogene Leistungen um 5.000 T€ sowie die Abschreibungen um 1.356 T€ gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund des geringeren Aufwandes zu der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen (502 T€) um 792 T€ gesunken. 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden. Zum Geschäftsjahresende liegt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 7.329 T€ (Vor- jahr 701 T€) und ist im Wesentlichen auf die Abschreibungen des Geschäftsjahres zurückzuführen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -2.071 T€ (Vorjahr -2.472 T€) ist im Wesent- lichen durch Investitionen in das Sachanlagevermögen begründet. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -1.631 T€ (Vorjahr -3.223 T€) ist insbeson- dere auf die Tilgung von Krediten zurückzuführen.Seite 10 von 36 Anlage 4 / 6 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: 2023 in T€ 2022 in T€ Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 7.329 701 Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.071 -2.472 Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -1.631 -3.223 Veränderung des Finanzmittelfonds 3.627 -4.994 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -1.637 3.357 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.990 -1.637 Die Cashflow-Marge lag bei 18,6 % (Vorjahr 2,2 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash-Flows der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen. 2.3.2.1 Kapitalstruktur Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 78,3 % (Vorjahr 77,5 %) aus. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 98,0 % (Vor- jahr 97,1 %) gedeckt und ist somit im Wesentlichen langfristig finanziert. Aufgrund der Eigenkapitalquote und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-Pool des SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch eine Verlustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten. 2.3.2.2 Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 2.135 T€ (Vorjahr 2.490 T€) in immaterielle Vermögensgegen- stände und Sachanlagen investiert. Bei den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 1.779 T€ (Vorjahr 2.318 T€) wurde im Wesentlichen in Betriebs- und Geschäftsausstattung 563 T€, in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (462 T€) sowie in Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen (391 T€) investiert. 2.3.2.3 Liquidität Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbezogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. Dezem- ber 2023 liegt der positive Finanzmittelfonds bei 1.990 T€ (Vorjahr -1.637 T€). Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.Seite 11 von 36 Anlage 4 / 7 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 2.3.3 Vermögenslage 2023 in T€ 2022 in T€ Veränderung in T€ Veränderung in % Bilanzsumme 54.662 55.249 -587 -1,1 Anlagevermögen 46.190 48.811 -2.621 -5,4 Umlaufvermögen 8.472 6.438 2.034 31,6 Eigenkapital 42.799 42.799 Eigenkapitalquote 78,3 77,5 Sonderposten für Investitionszulage 708 797 -89 -11,2 Rückstellungen 4.292 3.861 431 11,2 Verbindlichkeiten 6.863 7.792 -929 -11,9 Fremdkapitalquote 21,7 22,5 Anlagendeckungsgrad II 98,0 97,1 Die Bilanzsumme der MVA ist von 55.249 T€ im Vorjahr um 587 T€ auf 54.662 T€ im Berichtsjahr gesun- ken. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 46.190 T€ (Vorjahr 48.811 T€) und ist mit einem Anteil von 84,5 % (Vorjahr 88,3 %) nach wie vor bedeutendster Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen ist von 6.438 T€ im Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch höhere Forderungen gegen die SWB aus dem Konzern-Cash (1.989 T€), um 2.034 T€ auf 8.472 T€ gestiegen. Die Rückstellungen sind von 3.861 T€ im Vorjahr um 431 T€ auf 4.292 T€ im Berichtsjahr gestiegen. Die Verbindlichkeiten haben sich von 7.792 T€ im Vorjahr um 929 T€ auf 6.863 T€ reduziert. Der Rück- gang ist im Wesentlichen auf die Darlehenstilgungen in Höhe von 1.632 T€ zurückzuführen. Gegenläufig sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 467 T€ gestiegen. 2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards sowie das für den SWB-Konzern erzielte Gesamtergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden.Seite 12 von 36 Anlage 4 / 8 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Branchenentwicklung Für 2024 wird mit einem leichten Rückgang bei den Siedlungsabfallmengen im Zweckverbandsgebiet gerechnet. Zur weiteren Entwicklung der Abfallmengen wurde eine Prognose-Studie in Auftrag gegeben. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung werden sich instandhaltungs- und reinves- titionsbedingt, vor allem aber auch wegen der stark steigenden Energiepreise erhöhen. Zusätzlich muss 2024 der im Brennstoffemissionshandelsgesetz verankerte (BEHG)-Aufschlag mit abgerechnet werden. Kostensenkungsmaßnahmen in adäquatem Umfang sind aufgrund des Alters der Anlage nicht identifi- zierbar. Den REK-Mitgliedern wurde diese Entwicklung frühzeitig kommuniziert. Die Auswirkungen des in Deutschland eingeführten BEHG-Aufschlag auf den Gewerbeabfallmarkt wer- den sich voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 zeigen. Es ist zu befürchten, dass Abfallströme ins benachbarte EU-Ausland abfließen. Unternehmensentwicklung Für das Folgejahr wird mit einer Erhöhung der Gesamtleistung auf 49.811 T€ gerechnet. Die MVA plant für das Wirtschaftsjahr 2024 ein positives Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) in einer Größenord- nung von rd. 1.683 T€. Probleme werden die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgasrei- nigung) sowie die Beschaffungszeiten vor Materialien für die Instandhaltung darstellen. Als Auswirkun- gen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlageneinsetzbarkeit zu erwarten. Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit einem höheren Ergebnis für 2024 und in den darauffolgenden Jahren mit gleichbleibenden bzw. leicht sinkenden Jahresergebnissen und steigenden Verbrennungspreisen für Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren. 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risikomanagementsystem Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens- bereich (KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial ha- ben, den Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungsmaßnahmen. Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken in einer Risikomanagementsoftware erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren. Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadens- höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.Seite 13 von 36 Anlage 4 / 9 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risi- ken mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Be- richt erstattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter. In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und externen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind. Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge- stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der Prozess wird mit einer Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision. 3.2.2 Risiken Als elementares Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 ist die Anlage 30 Jahre alt geworden. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zu- standsanalyse des Betriebes, der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Zukunfts- und Investitionsstrategie, die u. a. den Neubau eines Müllheizkraftwerks beinhaltet (Projekt bonNova). Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rah- men des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Risikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungs- maßnahme als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Marktrisiko Es besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden müsste. Die Entwicklung wird über die Verbände ITAD und Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CE- WEP) intensiv begleitet, sodass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen. Lieferantenrisiko Es besteht das Risiko, dass die Abfallmengen in nicht ausreichender Höhe geliefert werden und damit die Auslastung der Anlage geringer als geplant ist. Dies hätte unmittelbare kommerzielle Folgen. Dieses Risiko betrifft sowohl den Siedlungs- als auch den Gewerbeabfall. Betriebsrisiken Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entspre- chende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche längere Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagen- teilen (u. a. Wäscher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resultieren.Seite 14 von 36 Anlage 4 / 10 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Rechtlich-politische Rahmenbedingungen Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100% kommunales Unternehmen und als Abfallwirt- schaftsbetrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und Änderungen unterworfen. So kann beispielsweise bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Bezirksregierung zu anderen Ergeb- nissen kommt. Aktuell ist zudem nach wie vor ungeklärt, in welcher Ausprägung sich die Änderung der Ersatzbaustoffverordnung auf die Schlackeentsorgung auswirkt. Dem wurde mit der Gründung der Schlackeentsorgungsgesellschaft refer begegnet: Der Partner AVEA bringt eine Deponiekapazität für die mineralischen Abfälle in die Gesellschaft ein, die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Zudem wurde die Aufbereitungsanlage ertüchtigt und damit nicht nur die Wertstoffrückgewinnungsquote deutlich erhöht, sondern auch die Menge der abzulagernden Mineralikfraktion reduziert sowie deren Qualität verbessert. Der am 24. Februar 2022 ausgebrochene Krieg in der Ukraine hat weitreichende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Dazu zählen hohe Inflationsraten, gestörte Lieferketten und hohe Volatilitäten auf dem Energiemarkt. Auch in den SWB-Konzerngesellschaften haben sich diese Auswirkungen niedergeschla- gen und insbesondere die Kostenstruktur nachhaltig geändert. Diese Risiken zeigten sich in der MVA z. B. bei deutlich erhöhten Preisen für Betriebsstoffe und bestehen auch weiterhin. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert. 3.3 Chancenbericht Bereits in den 1980er Jahren hat die Umweltpolitik der Kreislaufwirtschaft als Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft höchste Priorität eingeräumt. Auch künftig wird es weiter darum gehen, möglichst um- fassend die im Abfall enthaltenen Rohstoffe und Energieträger der Wirtschaft wieder zur Verfügung zu stellen. Kreislaufwirtschaft ist eine internationale Aufgabe, zu der deutsche Unternehmen, wissenschaft- liche Einrichtungen und kommunale Praktiker mit ihrem Know-how, mit Serviceleistungen und mit mo- dernen Technologien beitragen können Die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe aus den unterschiedlichsten Abfällen bis zur energetischen Verwertung restlicher Abfälle erfordert hochwertige Technologien, gut vernetzte Abläufe im Einklang mit Mensch und Natur sowie den Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist gelungen, aus den Möglichkeiten der Abfallverwertung vielschichtige, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen. Mit einer effizienten Auskoppelung von Strom, Prozess- und Fernwärme, der Rückgewinnung von Me- tallen aus den Verbrennungsrückständen sowie der Verwertung von Schlacken als mineralische Ersatz- baustoffe liefern wir wichtige Beiträge zum Klima- und Ressourcenschutz, die über die ursprüngliche Aufgabe der Entsorgung von Abfällen im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus gehen. Durch die Weiter- gabe unseres Prozessdampfes an das HKW leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Versorgungs- sicherheit.Seite 15 von 36 Anlage 4 / 11 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Anstrengungen zum Recycling, die sich u. a. aus den rechtli- chen Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung, der Pflicht zur Getrennter- fassung von Bio- und Grünabfällen aus Haushalten sowie den Recyclingzielen aus dem Kreislaufwirt- schaftsgesetz und dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket ergeben, wird das Aufkommen traditioneller Ab- fallarten, die thermisch zu behandeln sind, sinken. Gleichzeitig sind jedoch auch Entwicklungen zu be- rücksichtigen, die potenziell zu einem Anstieg der thermisch zu behandelnden Abfälle aus Gründen des Umweltschutzes führen. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung), die Anforderungen an die Ablagerung der Feinfraktion aus der Aufbereitung von Bau- und Abbruchabfällen in Bezug auf die Ablagerungskriterien für die Deponie- klassen I und II, die Umsetzung der Klärschlammverordnung und Sortierreste aus Recyclingmaßnahmen. Die TAB übernehmen hier eine wichtige Funktion als Schadstoff- und Störstoffsenke, ohne die ein effi- zientes Recycling nicht möglich ist. Aus diesen Gründen haben wir uns auf den Weg gemacht, mit bonNova eine Zukunftsvision für eine klimafreundliche und abfallfreie Gesellschaft in Bonn und der Region zu entwickeln, ein strategischer Transformationsprozess von einem Abfallentsorgungsstandort zu einem Unternehmen, welches den Wandel zu einer Zero-Waste Gesellschaft unterstützt und aktiv vorantreibt. Mit dem Einsatz modernster Technologien soll die CO2-Neutralität in der Restabfallverwertung spätestens 2035 Realität werden. 4 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn Die Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung am 15. März 2024 mit folgendem Wortlaut unterschrieben: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung erklären hiermit gemeinschaftlich, dass dem PCGK der Bundesstadt Bonn im Geschäftsjahr 2023 mit den folgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde und wird.“ 1. Eine konzernweite Anti-Korruptions-Richtlinie gemäß Punkt 3.2.12* wurde erstellt und befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. Verbindliche Regelungen zur Vermeidung von Korrup- tion (z. B. Beschaffung, Vier-Augen-Prinzip) wurden konzernweit festgelegt. 2. Eine konzernweite Anti-Korruptions-Richtlinie gemäß Punkt 3.4.2* wurde erstellt und befindet sich derzeit in der internen Abstimmung. Verbindliche Regelungen im Umgang mit Zuwendun- gen und Vorteilen bestehen bereits in dem Leitfaden "Geschäftsethik und Compliance". 3. In der D&O Versicherung für die Geschäftsführung wurde abweichend von Punkt 3.5.1* gemäß Entscheidung des Aufsichtsrates der SWB GmbH kein der Vergütung angemessener Selbstbe- halt vereinbart. Bei neuen Vertragsabschlüssen für haupt- und nebenamtliche Geschäftsführun- gen wird ab sofort ein Selbstbehalt festgelegt. Die Änderung soll - vorbehaltlich einer ander- weitigen Entscheidung der maßgeblichen Gremien - auch bei neuen Verträgen nach Wiederbe- stellungen gelten. *Die Punkte beziehen sich auf die Nummerierung aus dem Public Corporate Governance Kodex der Bun- desstadt Bonn.Seite 16 von 36 Anlage 4 / 12 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die Gesellschafterversammlung hat mit Umlaufbeschluss vom 28. Mai 2021 beschlossen, die Regelungen des PCGK der Bundesstadt Bonn freiwillig anzuwenden. 5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 5.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA ist ferner u.a. die kommunale Entsorgungskooperation REK. Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsor- gung von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise Rhein-Sieg und Ahrweiler sowie für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Da- seinsvorsorge erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des REK im Jahre 2009 haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen. Diese wiederum nutzt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis Ahrweiler ist mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gefolgt. 5.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallverwer- tungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes als auch des Rhein- Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands. Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesichert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung der Anlage überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben ist. Im Rahmen der vorrangigen Beseitigung von Abfällen aus der Flutkatastrophe wurde der öffentlichen Zwecksetzung in besonderem Maße Rechnung getragen. Der öffentliche Zweck wurde damit in 2023 erfüllt. Bonn, den 22. April 2024 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Dipl.-Betriebswirt Manfred Becker Heiko Fauth Geschäftsführer GeschäftsführerSeite 17 von 36 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2023 A k t i v a 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20 Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77 an solchen Rechten und Werten 724.000,00 252.092,00 2. Geleistete Anzahlungen 0,00 724.000,00 107.989,38 360.081,38 B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 708.217,00 796.745,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 4.292.347,72 3.861.115,23 und anderen Bauten 35.793.707,00 34.287.774,00 2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.223.405,32 3.854.925,74 3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.387.003,90 920.293,80 Bezugsanlagen 8.087.972,00 8.842.952,00 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.323.528,50 2.502.542,31 4. Verteilungsanlagen 74.798,00 80.031,00 – davon gegenüber Gesellschafter 1.808.595,98 € (i. Vj. 0,00 €) – 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 955.633,00 644.474,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 6. Geleistete Anzahlungen und mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 160.446,69 0,00 Anlagen im Bau 533.358,43 45.453.145,48 4.575.131,13 48.438.039,18 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.762,19 165.808,23 6. Sonstige Verbindlichkeiten 602.512,80 348.579,65 III. Finanzanlagen – davon aus Steuern 579.387,00 € (i. Vj. 327.241,35 €) – Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 6.862.659,40 7.792.149,73 46.189.645,48 48.810.620,56 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Hilfs- und Betriebsstoffe 3.787.364,65 3.823.590,65 II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 468.766,65 264.457,70 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.041.378,89 1.413.572,65 – davon gegen Gesellschafter 6.251,43 € (i. Vj. 230.349,09 €) – 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 601.223,03 4. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 301.897,20 5. Sonstige Vermögensgegenstände 174.456,22 4.684.601,76 33.035,94 2.614.186,52 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 500,00 500,00 8.472.466,41 6.438.277,17 54.662.111,89 55.248.897,73 54.662.111,89 55.248.897,73 P a s s i v a 31.12.2023 31.12.2022Seite 18 von 36 Anlage 2 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 EUR EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 39.468.180,70 31.209.495,95 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 193.453,27 194.395,16 3. Sonstige betriebliche Erträge 163.543,66 39.825.177,63 617.661,14 32.021.552,25 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 4.991.532,45 3.901.399,04 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.682.978,87 19.674.511,32 10.773.987,03 14.675.386,07 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 6.289.356,40 6.116.311,42 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.618.408,32 7.907.764,72 1.565.061,76 7.681.373,18 – davon für Altersversorgung 447.985,71 € (i. Vj. 452.326,81 €) – 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.647.776,36 3.291.980,97 – davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 88.528,00 € (i. Vj. -88.528,00 €) 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.397.577,76 6.190.435,76 Betriebsergebnis 2.197.547,47 182.376,27 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 52.631,43 13.270,19 – davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 52.631,43 € (i. Vj. 13.270,19 €) – 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.460,14 43.151,41 Finanzergebnis 25.171,29 -29.881,22 Ergebnis vor Steuern 2.222.718,76 152.495,05 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.527,26 36.524,00 11. Ergebnis nach Steuern 2.186.191,50 115.971,05 12. Sonstige Steuern 181.395,52 143.818,76 13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00 14. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 224.047,71 15. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 1.808.595,98 0,00 16. Jahresüberschuss 0,00 0,00 2023 2022Seite 19 von 36 Anlage 3 / 1 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anhang für das Geschäftsjahr 2023 A. Allgemeines Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn, HRB 3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein Sonderposten ausgewiesen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sach- anlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen. Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung verursacht ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entspre- chend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnitt- lichen Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbe- trag. Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzel- wertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen der bezuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Abschrei- bungsaufwendungen saldiert.Seite 20 von 36 Anlage 3 / 2 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz lauf- zeitadäquat abgezinst. Die zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben bestehende Rückdeckungsversicherungen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit ihren korrespondierenden Verpflichtungen saldiert. Die Saldierung erfolgte mit dem Deckungskapital, welches den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Zeitwert des Planvermögens entspricht. Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln, (RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden (Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung C.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Finanzanlagen Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am 21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von 1.947 T€ und ein positives Jahresergebnis von 255 T€ aus. C.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 4.685 T€ (Vorjahr 2.614 T€) haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 4.041 T€ (Vorjahr 1.414 T€) und beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn aus dem Konzern-Cash-Pool in Höhe von 1.989 T€ sowie Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von 2.046 T€ (Vorjahr 1.190 T€). C.3 Eigenkapital Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt das Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht.Seite 21 von 36 Anlage 3 / 3 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987 gewährten Zuschuss in Höhe von 708 T€ (Vorjahr 797 T€). C.5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 4.292 T€ (Vorjahr 3.861 T€) und setzen sich wie folgt zusammen: 2023 in T€ 2022 in T€ Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 1.047 1.454 nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 865 1.367 Unterlassene Instandhaltung 842 0 Personalrückstellungen 837 878 ausstehende Lieferantenrechnungen 342 13 Übrige 359 149 Gesamt 4.292 3.861 Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebens- versicherungs AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf 2.975 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (1.928 T€), das dem Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (4 T€) wurden mit den Erträgen aus dem De- ckungsvermögen (33 T€) saldiert.Seite 22 von 36 Anlage 3 / 4 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.6 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 in Höhe von 6.863 T€ (Vorjahr 7.792 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel: Gesamtbetrag bis mehr als davon mehr als 31.12.2023 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre in € in € in € in € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.223.405,32 1.631.781,32 591.624,00 65.721,44 Vorjahr 3.854.925,74 1.631.826,10 2.223.099,64 197.197,08 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.387.003,90 1.387.003,90 0,00 0,00 Vorjahr 920.293,80 920.293,80 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.323.528,50 2.323.528,50 0,00 0,00 Vorjahr 2.502.542,31 2.502.542,31 0,00 0,00 -davon gegenüber Gesellschafter 1.808.595,98 1.808.595,98 0,00 0,00 Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 160.446,69 160.446,69 0,00 0,00 Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.762,19 165.762,19 0,00 0,00 Vorjahr 165.808,23 165.808,23 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 602.512,80 602.512,80 0,00 0,00 Vorjahr 348.579,65 348.579,65 0,00 0,00 Gesamt 6.862.659,40 6.271.035,40 591.624,00 65.721,44 Vorjahr 7.792.149,73 5.569.050,09 2.223.099,64 197.197,08 Davon mit einer Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit 2.323 T€ (Vorjahr 2.503 T€) im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung gegenüber der Stadtwerke Bonn Beteili- gungsgesellschaft GmbH (SWBB), Bonn in Höhe von 1.809 T€ sowie mit 515 T€ (Vorjahr 864 T€) Ver- bindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultier- ten wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbe- halte.Seite 23 von 36 Anlage 3 / 5 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.7 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 39.469 T€ (Vorjahr 31.209 T€) und setzen sich wie folgt zusammen: 2023 in T€ 2022 in T€ Müllverbrennung 26.623 23.838 Dampflieferung 12.511 7.111 Mieterträge 169 174 Übrige 166 86 Gesamt 39.469 31.209 Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. C.8 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 164 T€ (Vorjahr 618 T€) beinhalten mit 93 T€ im We- sentlichen sonstige Erträge aus Nebengeschäften sowie mit 26 T€ sonstige Erträge aus Versicherungs- erstattungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 69 T€ (Vorjahr 566 T€) enthalten. C.9 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen in Höhe von 19.675 T€ (Vorjahr 14.675 T€) beinhalten im Wesentlichen Kos- ten für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (10.210 T€), Kosten für die Rest- stoffentsorgung (2.941 T€), Kosten für den Strombezug (2.201 T€), Kosten für Einsatzstoffe für Rauch- gasreinigung (2.184 T€), Kosten für den Wasserbezug (465 T€) sowie Kosten für Zusatzbrennstoffe (304 T€). C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 5.398 T€ (Vorjahr 6.190 T€) und beinhalten im Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (1.819 T€), Wartungs- und Inspektionskosten (844 T€), Versicherungsbeiträge (650 T€), Miet- und Leasingaufwendungen (674 T€) sowie Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (358 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 19 T€ (Vorjahr 7 T€) enthalten. C.11 Außerplanmäßige Abschreibung Die voraussichtliche Nutzungsdauer des Verwaltungsgebäudes wurde aufgrund des geplanten Abrisses reduziert. Die darauf zurückzuführende außerplanmäßige Abschreibung wurde in Höhe von 1.203 T€ berücksichtigt.Seite 24 von 36 Anlage 3 / 6 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.12 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, besteht seit dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren ganzen Gewinn an die SWBB abzuführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahres- überschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berücksichtigung der Gewinnanteile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB, jeden wäh- rend der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Dementsprechend führt die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschaf- ter (196 T€) geminderten Jahresüberschuss (1.809 T€) an die SWBB ab. D. Ergänzende Angaben D.1 Latente Steuern Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen zu den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB. D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen. Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 9.226 T€ und besteht ausschließlich gegen- über Dritten. Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB. Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2023 auf 1.819 T€. Bis 2025 wird auf vertrag- licher Grundlage ein Entgelt in Höhe von kumuliert 3.877 T€ erwartet. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (exklusive des Bestellobligos) beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 3.877 T€ (Vorjahr 1.973 T€). Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs- kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätz- liche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzli- che Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.Seite 25 von 36 Anlage 3 / 7 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab- schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet wor- den sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbe- darfs. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, in- dem sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75 % orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Ge- samtfinanzierungssatz von 7,75 % steigen werden. Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im Ge- schäftsjahr 2023 auf 6.443 T€ für 97 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer. D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden Unternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen sowie die der Bundesstadt Bonn und ihr naheste- hende Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Bundesstadt Bonn sowie ihr nahestehende Unternehmen Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€ Erbrachte Lieferungen und Leistungen und sonstige Erträge 16.486 22.930 Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung 1.819 Übrige Empfangene Lieferungen und Leistungen und sonstige Aufwendungen 3.665 1.608 253 Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 723 Zinsaufwand Darlehen 1 Zinsertrag Konzern-Cash-Pool 17 Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW Bonn/Rhein-Sieg), Bonn (EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn (BonnNetz) sowie Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH, Bonn (SWBV). Assoziiertes Unternehmen ist: refer.Seite 26 von 36 Anlage 3 / 8 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation (REK), Bonn und Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Bonn. Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert. D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften ent- sprechend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen des Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Der insbesondere durch die gestie- genen Energiebezugskosten temporär erhöhte Liquiditätsbedarf wird durch eine Kreditlinie (100 Mio. €) der Bundesstadt Bonn an die Cash-Pool Führerin gedeckt, sodass das Risiko einer Inanspruchnahme als gering einzustufen ist. D.5 Belegschaft Der durchschnittliche Personalbestand – getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 2023 2022 Vollzeitbeschäftigte 93 88 Teilzeitbeschäftigte 4 3 Zwischensumme 97 91 Auszubildende 2 3 Gesamt 99 94 D.6 Konzernabschluss Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unterneh- mensregister veröffentlicht. D.7 Honorar Abschlussprüfer Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unter- nehmen einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2023 gemacht werden sollen.Seite 27 von 36 Anlage 3 / 9 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn D.8 Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Nico Janicke Bundesbeamter, Bonn Stellvertretende Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz, Bonn Mitglieder Helmut Wiesner Beigeordneter, Bonn Carsten Velewald Verwaltungsangestellter Bundesstadt Bonn, Troisdorf Julia Polley Referentin, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bonn Dr. Albert Weidmann promovierter Chemiker, Kraton Polymere GmbH in Wesseling, Bonn Richard Münz Verwaltungsbeamter, Bonn An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt: in € Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.290,00 Janicke, Dr. Nico 1.950,00 Polley, Julia 1.290,00 Weidmann, Dr. Albert 1.200,00 Wiesner, Helmut 1.110,00 Gesamt 6.840,00 Geschäftsführung Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker, Buchholz Dipl.-Betriebswirt Heiko Fauth, Rheinbrohl, (ab 1. Januar 2024) Der Geschäftsführer Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker hat von der Gesellschaft erfolgsunabhän- gige Bezüge in Höhe von 251.631,80 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 55.133,78 € erhalten. Das Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung sowie eine Zusatzversorgung. Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 87.211,76 € gebildet.Seite 28 von 36 Anlage 3 / 10 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen. Bonn, den 22. April 2024 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Dipl.-Betriebswirt Manfred Becker Heiko Fauth Geschäftsführer GeschäftsführerSeite 29 von 36 Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschüsse Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand am 1.1.2023 2023 2023 2023 2023 31.12.2023 1.1.2023 2023 2023 2023 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022 € € € € € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 843.455,84 355.982,90 0,00 232.439,13 0,00 1.431.877,87 591.363,84 116.514,03 0,00 0,00 707.877,87 724.000,00 252.092,00 2. Geleistete Anzahlungen 107.989,38 0,00 0,00 -107.989,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 107.989,38 951.445,22 355.982,90 0,00 124.449,75 0,00 1.431.877,87 591.363,84 116.514,03 0,00 0,00 707.877,87 724.000,00 360.081,38 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-,Betriebs-und anderen Bauten 76.430.853,41 363.882,95 0,00 4.267.110,26 0,00 81.061.846,62 42.143.079,41 3.125.060,21 0,00 0,00 45.268.139,62 35.793.707,00 34.287.774,00 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05 3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 123.088.309,02 390.890,69 0,00 77.473,71 0,00 123.556.673,42 114.245.357,02 1.223.344,40 0,00 0,00 115.468.701,42 8.087.972,00 8.842.952,00 4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 0,00 0,00 10.559.599,19 10.479.568,19 5.233,00 0,00 0,00 10.484.801,19 74.798,00 80.031,00 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.592.263,51 562.704,63 367.675,02 17.127,73 0,00 4.804.420,85 3.947.789,51 266.152,72 365.154,38 0,00 3.848.787,85 955.633,00 644.474,00 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.575.131,13 461.255,75 16.867,00 -4.486.161,45 0,00 533.358,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 533.358,43 4.575.131,13 219.253.833,31 1.778.734,02 384.542,02 -124.449,75 0,00 220.523.575,56 170.815.794,13 4.619.790,33 365.154,38 0,00 175.070.430,08 45.453.145,48 48.438.039,18 III. Finanzanlagen Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00 Anlagevermögen gesamt 220.217.778,53 2.134.716,92 384.542,02 0,00 0,00 221.967.953,43 171.407.157,97 4.736.304,36 365.154,38 0,00 175.778.307,95 46.189.645,48 48.810.620,56 Anlage zum Anhang Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen BuchwerteSeite 30 von 36 Bestätigungsvermerk / 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn - beste- hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, ein- schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter „Sonstige In- formationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deut- schen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informatio- nen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermit- telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „Sonstige Informationen“ genannten weiteren Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesenSeite 31 von 36 Bestätigungsvermerk / 2 Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: • die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresab- schlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rech- nungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.Seite 32 von 36 Bestätigungsvermerk / 3 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenhei- ten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage- berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange- sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Seite 33 von 36 Bestätigungsvermerk / 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un- sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtü- mern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da do- lose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän- digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen be- inhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevan- ten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor- kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebe- nen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk- samkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre- tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver- tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we- sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazuge- hörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie- ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse- res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstä- tigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaft vermittelt.Seite 34 von 36 Bestätigungsvermerk / 5 • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An- gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Anga- ben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prü- fung feststellen. Düsseldorf, den 22. April 2024 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Engel Semelka Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 35 von 36 Der Jahresabschluss wurde am 3. Juni 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 24. Mai 2024 erstattet: Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2023 in regelmäßigen Sitzungen über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Entscheidungen getroffen. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte öffentliche Zwecksetzung der Gesellschaft wurde erfüllt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie den Lagebericht zur Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverwendung erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter und dem Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit aus. Bonn, im Mai 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Nico JanickeSeite 36 von 36
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