← Vorlagen

240952-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V.

Nummer
240952-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
18.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240952 Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V.

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.453 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
240952-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Jutta Acar
BBB-Änderungsantrag: Evaluation und
Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz
Bonn e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
19.06.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Zuschuss an die Hebammenambulanz Bonn e.V. wird mit folgenden
Maßgaben zugestimmt:
1.
a. Die Mittelbewilligung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.
b. Die Mittel in Höhe von jährlich 79.300 Euro sind an anderer Stelle des
Haushaltes 2025/26 durch tatsächliche Aufwandsreduzierung (Deckung ist
auszuweisen) einzusparen.
c. Die Oberbürgermeisterin legt bis zur Haushaltsberatung im Sozialausschuss
dar, warum laut Evaluationsbericht lediglich in Höhe von 6.179,27 € erbrachte
Hebammenleistungen für die ersten 5 Monate der Laufzeit mit Krankenkassen
abgerechnet wurden, dieHebammenambulanz aber auf ihrer Netzseite damit
wirbt, dass alle von ihr erbrachten Leistungen von der Krankenkasse
übernommen werden.
2.
a. Die Mittel in Höhe von jährlich 79.300 Euro sind ausschließlich für
Hilfesuchende mit erstem Wohnsitz in Bonn zu verwenden.
b. Notwendige Zuschüsse für Leistungen an Hilfesuchende mit erstem
Wohnsitz außerhalb Bonns müssen von der Hebammenambulanz Bonn e.V.
bei den jeweiligen Wohnsitzgemeinden / Kreisen eingeworben werden.
3. Die Oberbürgermeisterin stellt sicher,
a. dass die Hebammenambulanz keine Hilfesuchenden behandelt, für die die
Zuständigkeit nicht bei der Stadt Bonn liegt (z.B. Hilfesuchende ausSeite 1 von 3
Seite 2
Erstaufnahmeeinrichtungen),
b. dass die Hebammenambulanz aufgrund ihrer konzeptionellen Ausrichtung
„Ambulanz“ Leistungen ausschließlich in akuten Notfällen erbringt und dies
nachweisbar dokumentiert.
4. Die Kosten für Leistungen an Hilfesuchende mit anonymem Krankenschein
dürfen nicht über die Fördergelder an die Hebammenambulanz in Höhe von
jährlich 79.300 Euro abgerechnet werden.
5. Für die den vorstehenden Vorgaben folgende Mittelverwendung ist eine
entsprechender Nachweis stadtseits einzufordern und von dem
Zuwendungsnehmer zu erbringen.
Begründung
Die BBB-Fraktion begrüßt das Angebot der Hebammenambulanz und möchte
dieses künftig in angemessener Weise fortführen, obwohl die
Oberbürgermeisterin zunächst selbst eine Fortsetzung der Förderung
ausgeschlossen hat (s. DS 231865, vorletzter Absatz der Mitteilung).
Zu Ziffer 1:
Angesichts des Umstandes, dass es sich nach eigenen Angaben der OB (s. DS
231865) bei dem Zuschuss an die Hebammenambulanz um eine zusätzliche
freiwillige Leistung handelt, ist der Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung
angesichts der städtischen Haushaltslage selbstredend und zwingend
erforderlich. Da die Oberbürgermeisterin - wie bereits erwähnt - eine
Fortsetzung der Förderung ursprünglich ausgeschlossen hat, sind die
Antragsteller der Auffassung, dass die erforderlichen Mittel an anderer Stelle
eingespart werden müssen, um den Mindestanforderungen der
Aufsichtsbehörde an den städtischen Haushalt zu genügen.
Zu Ziffer 2:
Der Evaluationsbericht hat deutlich aufgezeigt, dass nur 47,09% der Leistungen
der Hebammenambulanz für Bonnerinnen erbracht wurde und fast in gleichem
Umfang Leistungen für Hilfesuchende aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Dieser
Umstand ist inakzeptabel, da es sich zum einen um ein freiwilliges Angebot
ausschließlich der Stadt Bonn handelt und der Rhein-Sieg-Kreis offenkundig
sein eigenes Angebot aus Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründen reduziert.
Zu Ziffer 3:
Die Hebammenambulanz wirbt auf Ihrer Netzseite eingangs mit den Worten:
„HEBAMMENHILFE FÜR ALLE! … Alle Termine finden in unseren Räumen im
Gesundheitszentrum des St. Johannes Hospitals statt und sind für Sie
kostenfrei, da Ihre Krankenkasse unsere Leistungen übernimmt.“
Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Ausführungen derSeite 2 von 3
Seite 3
Oberbürgermeisterin:
„Der Finanzplan sieht für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 79.300 € an
Personal- und Sachkosten vor. Der Verein begründet dies damit, dass eine
Finanzierung durch die erbrachten Hebammenleistungen alleine derzeit nicht
möglich ist. Jede geleistete Tätigkeit wird von der Hebamme individuell mit den
Krankenkassen nach § 134a SGB V abgerechnet. Die offengelegte
Einnahmesituation durch die erbrachten und abgerechneten
Hebammenleistungen für die ersten 5 Monate der Laufzeit
derHebammenambulanz in Höhe von 6.179,27 € belegen diese Aussage.
Inhaltlich wird dies damit begründet, dass sich das Projekt vom Grundkonzept
her deutlich von einer Hebammenpraxis unterscheidet.“
Offensichtlich gehen die Leistungen der Hebammenambulanz nicht nur
über die abrechnungsfähigen Leistungen der Krankenkassen, sondern
auch weit über das Konzept einer „Ambulanz“ hinaus. So
wünschenswert eine Optimalversorgung von Hilfesuchenden auch sein
mag, die Stadt Bonn kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln
Lücken des bundesweiten Gesundheitssystems durch freiwillige
Leistungen nur äußerst begrenzt auffangen und dies allenfalls im
Rahmen ihrer Zuständigkeit, die an den Stadtgrenzen endet.
Zu Ziffer 4:
Leistungen von Hilfesuchenden mit anonymem Krankenschein werden bereits
durch die Stadt Bonn übernommen (s. DS 200645-06). Eine Doppelförderung
im weitesten Sinne ist daher auszuschließen.
Zu Ziffer 5:
Über die erbrachten Leistungen ist ein belastbarer Verwendungsnachweis zu
führen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de