240951 · Beschlussvorlage
Anerkennung des Vereins Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Kerndaten
- Nummer
- 240951
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240951 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung des Vereins Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein der Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Begründung Die Elterninitiative „Verein der Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V.“ wurde zum Zweck der Durchführung der Offenen Ganztags- schule am Standort Kreuzbergschule gegründet und ist seit 01.08.2007 Träger der OGS der Offenen Ganztagsschule an der GGS Kreuzbergschule. Die Elter- ninitiative erbringt damit seit 17 Jahren kontinuierlich Leistungen nach § 24 Abs. 4 SGB VIII. Die Durchführung der Offenen Ganztagsschule ist das Hauptziel des Vereins. Gemäß dem Rahmenkonzept der Bundesstadt Bonn handelt es sich bei der Offenen Ganztagsschule um eine Maßnahme gemäß § 24 SGB VIII, die die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel hat. Darüber hinaus hat der Träger eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII und eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung mit der Bundesstadt Bonn abgeschlossen. Der Verein verfolgt satzungsgemäß gemeinnützige Ziele; die Gemeinnützigkeit wurde vom zuständigen Finanzamt anerkannt. Der Träger beschäftigt für die Durchführung der OGS-Betreuung eine sozial- pädagogische Fachkraft. Die Leitung der Einrichtung nimmt an den von der Fachberatung durchgeführten, regelmäßigen Konferenzen und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung kontinuierlich teil. Der Träger erfüllt damit die personellen Voraussetzungen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Auf- gaben der Jugendhilfe. Des Weiteren bringt sich der Träger seit Bestehen der Offenen Ganztagsschule im Jahre 2007 aktiv in den Arbeitskreis der Elterninitiativen und die Arbeit der OGS-Steuergruppe bzw. deren Unterarbeitsgruppen (zuvor bis ca. 2015 AGSeite 1 von 7 Seite 2 Offene Ganztagsschule analog § 78 SGB VIII) ein und beteiligt sich so an der Planung und Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule. Anlage/n 1 Satzung_Stand 20-04-2020 (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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