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240951 · Beschlussvorlage

Anerkennung des Vereins Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Nummer
240951
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 28.08.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240951
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung des Vereins Freunde und Förderer
der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V. als Träger der
freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein der Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V. wird
als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Begründung
Die Elterninitiative „Verein der Freunde und Förderer der Kreuzbergschule
Lengsdorf e.V.“ wurde zum Zweck der Durchführung der Offenen Ganztags-
schule am Standort Kreuzbergschule gegründet und ist seit 01.08.2007 Träger
der OGS der Offenen Ganztagsschule an der GGS Kreuzbergschule. Die Elter-
ninitiative erbringt damit seit 17 Jahren kontinuierlich Leistungen nach § 24
Abs. 4 SGB VIII.
Die Durchführung der Offenen Ganztagsschule ist das Hauptziel des Vereins.
Gemäß dem Rahmenkonzept der Bundesstadt Bonn handelt es sich bei der
Offenen Ganztagsschule um eine Maßnahme gemäß § 24 SGB VIII, die die
Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemein-
schaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel hat.
Darüber hinaus hat der Träger eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach
§ 72a SGB VIII und eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung mit der Bundesstadt Bonn abgeschlossen.
Der Verein verfolgt satzungsgemäß gemeinnützige Ziele; die Gemeinnützigkeit
wurde vom zuständigen Finanzamt anerkannt.
Der Träger beschäftigt für die Durchführung der OGS-Betreuung eine sozial-
pädagogische Fachkraft. Die Leitung der Einrichtung nimmt an den von der
Fachberatung durchgeführten, regelmäßigen Konferenzen und Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung kontinuierlich teil. Der Träger erfüllt damit die personellen
Voraussetzungen und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Auf-
gaben der Jugendhilfe.
Des Weiteren bringt sich der Träger seit Bestehen der Offenen Ganztagsschule
im Jahre 2007 aktiv in den Arbeitskreis der Elterninitiativen und die Arbeit der
OGS-Steuergruppe bzw. deren Unterarbeitsgruppen (zuvor bis ca. 2015 AGSeite 1 von 7
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Offene Ganztagsschule analog § 78 SGB VIII) ein und beteiligt sich so an der
Planung und Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule.
Anlage/n
1 Satzung_Stand 20-04-2020 (öffentlich)Seite 2 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 22:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de