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240947-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserte Lebensqualität in der Quirinstraße durch Klimaanpassung, Verkehrssicherheit und soziales Miteinander

Nummer
240947-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Droste-Hülshoff-Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Quirinstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Villenstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Damaschkestraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Winzerstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Schulstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240947 Bürgerantrag: Verbesserte Lebensqualität in der Quirinstraße durch Klimaanpassung, Verkehrssicherheit und soziales Miteinander

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240947-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserte Lebensqualität in der
Quirinstraße durch Klimaanpassung,
Verkehrssicherheit und soziales Miteinander
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Nach Prüfung der Situation in der Quirinstraße kann die Verwaltung folgende
Rückmeldung zu den Antragsinhalten geben.
1. Parkplätze entfernen und an gleicher Stelle Flächenentsiegelung
und Begrünung, z.B. durch Baumpflanzungen umzusetzen
Die Anlage von Beeten innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche erfordert
Mindestbreiten von 1,00m. Für die Pflanzung von Bäumen sollten
entsprechende Baumscheiben ein Mindestmaß von 8,00m² (2,00x4,00m)
aufweisen. Durch die Lage des städtischen Kanals sowie anderer Ver- und
Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Telekommunikation etc.), scheiden
große Teile der Quirinstraße bereits für Baumpflanzungen aus. Überdies ist die
Quirinstraße teilweise sehr schmal und die Bebauung verläuft überwiegend
unmittelbar an der Hinterkante des Gehweges, sodass eine artgerechte
Kronenentwicklung von Bäumen sehr stark eingeschränkt wäre. Die Pflanzung
großkroniger Bäume, welche zu einer effektiven Verschattung des
Straßenraums führen könnten, ist dadurch grundsätzlich nicht möglich.
Eine Neubewertung könnte perspektivisch im Zusammenhang mit einer
ganzheitlichen Betrachtung und Überplanung des Straßenraums erfolgen, bei
der dann auch der Straßenquerschnitt angepasst werden könnte. Kurzfristig ist
dies aufgrund der prioritären Überplanung und Instandhaltung anderer Straßen
jedoch nicht geplant. Überdies fehlen der Verwaltung auch die dafür
erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.
Sobald eine Überplanung stattfindet, wird die Verwaltung jedoch die Vorschläge
aus dem Bürger*innenantrag in einer Planung berücksichtigen.
2. Änderung der Verkehrsführung zu einer Einbahnstraßenregelung,
Anwohnerstraße oder zumindest der Ausweisung eines
temporären Durchfahrtverbotes zu Schulzeiten
Die Einführung einer Einbahnstraßenregelung wäre grundsätzlich möglich,Seite 1 von 2
Seite 2
allerdings würde dies zwangsläufig zu einer stärkeren Belastung der
umliegenden Straßen führen, welche weiterhin in beiden Richtungen befahren
werden könnten. Dies beträfe u.a. die Straßenzüge Villenstraße /
Damaschkestraße sowie Winzerstraße / Droste-Hülshoff-Straße. Des Weiteren
ist in Einbahnstraßen aufgrund des nicht zu erwartenden Gegenverkehrs
oftmals mit höheren Geschwindigkeiten zu rechnen, was der gewünschten
Steigerung der Verkehrssicherheit abträglich wäre.
Die Ausweisung einer Anwohner- bzw. Anliegerstraße wird seitens der
Verwaltung ebenfalls kritisch gesehen, da die Durchsetzung und Kontrolle einer
entsprechenden Regelung kaum möglich ist. Für gewöhnlich werden
entsprechende Ausweisungen meist nur in Stichstraßen bzw. Sackgassen
umgesetzt.
Für die Einrichtung einer temporären Schulstraße kann die Montessori-
Grundschule einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Sollte die
Einrichtung möglich sein, wird per Ausnahmeregelung geregelt, dass von
Seiten der jeweiligen Schule vor Beginn des Unterrichts mit Hilfe engagierter
Eltern und teilweise auch Lehrkräften in der Zufahrtsstraße mittels mobilen
Absperrbaken und entsprechenden Verkehrszeichen nur noch berechtigter
Verkehr zugelassen wird. So könnte das Verkehrsaufkommen vor der Schule
reduziert werden. Trotz Einrichtung einer temporären Schulstraße, die im
Abschnitt der Quirinstraße zwischen Mönkemöller- und Winzerstraße
eingerichtet werden könnte, wäre die Durchfahrt für Anwohner*innen und deren
Besucher*innen weiterhin möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Verwaltung allerdings noch kein Antrag der
Montessorischule auf Errichtung einer temporären Schulstraße vor.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der
Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum
ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de