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240946 · Mitteilungsvorlage

Klimaplan – Steckbrief Punkt 5.1.2.1 PV-Initiative Konzern Stadt Bonn: Statusbericht zum von SGB und SWB gemeinsam erarbeiteten und unterzeichneten Vertragswerk zur Zusammenarbeit beim Photovoltaikausbau auf städtischen Liegenschaften der Bundesstadt Bonn

Nummer
240946
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 18.06.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240946
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Klimaplan – Steckbrief Punkt 5.1.2.1 PV-Initiative
Konzern Stadt Bonn:
Statusbericht zum von SGB und SWB gemeinsam
erarbeiteten und unterzeichneten Vertragswerk zur
Zusammenarbeit beim Photovoltaikausbau auf
städtischen Liegenschaften der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 18.06.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß des „Klimaplanes 2035 für die Bundesstadt Bonn“ sollen bis zum Jahr
2028 alle städtischen Liegenschaften flächendeckend mit Photovoltaikanlagen
belegt werden. Im Rahmen der praktischen Umsetzung und Zielerreichung
wurden dabei verschiedene Umsetzungs- und Betreibermodelle geprüft, wobei
nach genauerer Betrachtung letztendlich 2 Varianten in der engeren Auswahl
blieben und mit einander verglichen wurden:
1. Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) als Investor und
Betreiber - Das SGB ist Investor und Eigentümer der PV-Anlagen und
nutzt den selbst erzeugten Strom in den eigenen Gebäuden. Der über-
schüssige Strom kann je nach Modell über eine EEG-Überschuss-
Einspeisung vergütet oder über eine Regionale Direktvermarktung in
anderen städtischen Gebäuden genutzt werden.
2. Pachtmodell mit den Stadtwerken Bonn (SWB) - Die SWB sind In-
vestor, Installateur, Eigentümer und Betreiber der PV-Anlagen, dazu
mieten sie die Dächer der sich im bilanziellen Eigentum des SGB be-
findlichen Liegenschaften. Der über die Photovoltaikanlage produzierte
Strom wird in der jeweiligen Liegenschaft direkt verbraucht und den
SWB vergütet. Der Strompreis wird für jede Anlage individuell festgelegt
und ist abhängig von den Kosten der Anlage und dem zu erwartenden
Stromertrag.
Im Vergleich lagen beide Varianten aus wirtschaftlicher Sicht dicht beieinander,
weswegen im Zuge des Abwägungsprozesses folgende Parameter zu der Ent-Seite 1 von 4
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scheidung führten, den Photovoltaikausbau über ein Pachtmodell durch die
SWB vornehmen zu lassen:
• Der PV-Kompetenzaufbau im SGB würde viel Zeit in Anspruch nehmen
und ist mit dem Ziel des „Fließband-PV-Ausbaus“ im 6-Jahres-Zeitraum
(2023 bis 2028) nicht vereinbar. Die SWB hingegen haben bereits PV-
Kompetenz aufgebaut und sind aktuell dabei, diese zu erweitern.
• Mit Hilfe der „SWB-Lösung“ kann durch eine finanzielle Bürgerbeteili-
gung (ökologische Geldanlage mit Rendite statt Bankkredite) die Bonner
Bevölkerung in die Stromwende aktiv mit einbezogen werden. Diese
unmittelbare Partizipationswirkung ist bei der reinen „SGB-Lösung“ nicht
gegeben.
• Etwaige finanzielle Gewinne der SWB als Konzerntochter der Stadt
Bonn kommen dieser zugute und können z.B. in die lokalen Klima-
schutzprojekte reinvestiert werden und somit die Bonner Klimawende
positiv voranbringen. Insofern ist diese Lösung als Modell, im Gegen-
satz zum Modell bei dem Dritte aus der freien Wirtschaft als Investoren
zum Zuge kommen, auf jeden Fall vorzuziehen.
• Inhousefähigkeit der SWB, d.h. kein weitreichendes Vergabeverfahren
und mithin Zeitgewinn.
Auf Grundlage dieses Prüf- und Abwägungsprozesses sowie vor dem Hinter-
grund weitreichender Fachgespräche mit den SWB und deren Inhousefähigkeit
wurde daher entschieden, den angestrebten Photovoltaikausbau in Kooperation
mit SWB Energie und Wasser zu vollziehen. Im Zuge dessen wurde seitens
SGB und SWB ein gemeinsames Vertragswerk erarbeitet und unterzeichnet,
das die inhaltlichen und rechtlichen Aspekte der gemeinsamen Zusammenar-
beit zur Ausstattung der sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen
Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen regelt.
Gegenstand des Vertragskonvoluts ist im Wesentlichen die Verpachtung der
Dachflächen der sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen Liegen-
schaften an SWB Energie und Wasser, um durch diese auf den entsprechen-
den Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben. Die errich-
teten Photovoltaikanlagen verbleiben hierbei im Besitz von SWB Energie und
Wasser, wobei der durch die Anlagen erzeugte Strom von den Stadtwerken
direkt an das SGB geliefert und vorrangig für den Eigenverbrauch in der kom-
munalen Liegenschaft genutzt wird.
Das Vertragswerk setzt sich aus folgenden Vertragsbestandteilen zusammen:
1. Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit beim Photovoltaik-
ausbau für Liegenschaften der Bundesstadt Bonn - Diese Erklärung
regelt im Wesentlichen den Gegenstand der Zusammenarbeit sowie die
Prozesse zur Abwicklung wie folgt:Seite 2 von 4
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• Die Dächer der sich im bilanziellen Eigentum des SGB befindlichen
Liegenschaften werden durch SWB Energie und Wasser gepachtet,
um auf den Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten und zu be-
treiben, wobei das SGB einzelne Dachflächen auch an Dritte (z.B.
Energiegenossenschaften) verpachten kann.
• Die Finanzierung der Anlagen sowie deren Installation, Betrieb, Prü-
fung und Wartung erfolgt durch SWB Energie und Wasser, wobei die
Anlagen im Besitz von SWB Energie und Wasser verbleiben.
• Der erzeugte PV-Strom soll vorrangig für den Eigenverbrauch in den
kommunalen Liegenschaften genutzt und von SWB Energie und
Wasser an das SGB als Letztverbraucher vor Ort geliefert werden (Di-
rektlieferung).
2. Rahmenvertrag zur Dachflächenpacht - Der geschlossene Rahmen-
vertrag vertieft grundlegend alle inhaltlichen und rechtlichen Aspekte zur
Verpachtung der kommunalen Dachflächen an SWB Energie und Was-
ser und regelt in diesem Zusammenhang die jeweiligen Rechte und
Pflichten des Pächters (SWB Energie und Wasser) sowie des Verpäch-
ters (SGB). Wesentliche Parameter sind:
• Die Mindestvertragslaufzeit der Dachflächenpacht beträgt 20 Jah-
re.
• Dem Pächter obliegt die Planung und Errichtung der Anlage, unter
Berücksichtigung einschlägiger Normen und Bestimmungen.
• Dem Pächter wird die Betreiberverantwortung für die Anlage über-
tragen, inklusive der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.
• Der Pächter haftet für Schäden und Folgeschäden, insbesondere
an Dach, Absturzsicherungen, Blitzschutz- und sonstigen Anlagen,
die durch von ihm durchgeführte oder veranlasste Montagen ent-
stehen.
• Der Verpächter wird die bauliche, insbesondere die statische Eig-
nung der Dachflächen vor deren Bereitstellung an den Pächter auf
eigene Kosten fachgerecht prüfen.
Hinsichtlich der Gebäude und Dachflächen, die SWB Energie und Was-
ser zwecks Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen überlassen
werden, wird der Rahmenvertrag durch folgende Muster-Einzelverträge
ergänzt:
• Einzelvertrag zur Dachflächenpacht;
• Einzelvertrag zur Dachflächenpacht „Gründach“.
Diese Einzelverträge werden auf Grundlage des Rahmenvertrages ge-
schlossen und regeln die einzelvertraglichen Aspekte (z.B. bauliche undSeite 3 von 4
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statische Anforderungen; Pachtendgelde; Vertragslaufzeiten etc.) des je-
weiligen Vertragsobjektes.
3. Photovoltaik-Stromliefervertrag als Zusatzvereinbarung zur jeweils
gültigen Strompreisregelung über die Belieferung mit Photovoltaik-
Strom - Dieser Vertrag regelt als Zusatzvereinbarung die Inhalte, Be-
dingungen und finanziellen Konditionen, zu denen der durch die Photo-
voltaikanlage produzierte Strom von SWB Energie und Wasser direkt an
das SGB bzw. die jeweilige Liegenschaft geliefert wird sowie zur finan-
ziellen Beteiligung des SGB an Erlösen von Anlagen die sich in der Di-
rektvermarktung befinden.
4. Anlagen - Zur Regelung der Prozesse des „Tagesgeschäfts“ wurden
zum Vertragswerk zugehörig folgende verbindlich einzuhaltende Anla-
gen erarbeitet:
• Anlage 1.1: Prozesse zwischen SGB/SWB zur Umsetzung von
Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften;
• Anlage 1.2: Prozesse zwischen SGB/SWB zur Umsetzung von
Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften in Kombi-
nation mit einer Dachbegrünung;
• Anlage 2: Anforderungskatalog an das SGB zur Vorrüstung von
Gebäuden/Dachflächen für die Ausstattung mit Photovoltaik und
an die SWB im Zuge der Errichtung von Photovoltaik (Neu-
bau/Sanierung).
Die Zusammenarbeit zwischen SGB und SWB gestaltete sich während der Ver-
tragsverhandlung ausgesprochen konstruktiv und vertrauensvoll.
Der aktuelle Sachstand zum städtischen PV-Ausbau kann der öffentlichen Mit-
teilungsvorlage (240178) „Stand des Photovoltaikausbaus auf den städtischen
Liegenschaften“ entnommen werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de