240941 · Antrag
CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C"
Kerndaten
- Nummer
- 240941
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Änderungsantrag der Koalition: CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C" Antrag zur Vorlage 240941
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Antrag öffentlich 240941 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Dr. Ursula Sautter Arno Hospes Jürgen Wehlus Georg Goetz 24.05.2024 CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C" Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Pläne für den neuen ZOB werden so gestaltet, dass die Ebenen B und C über eine Rampe und/oder ein Rollband zugänglich wird. Begründung Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit Unterzeichnung der UN- Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln […] sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten (Artikel 9 „Zugänglichkeit“, Absatz 1). Die derzeit vorliegenden Planungsentwürfe für den neuen ZOB in Bonn (DS-Nr: 232044 im Beratungsverlauf der Vorlage: Seite 5, Punkt 5 ersichtlich in Anlage 4) kommen dieser Verpflichtung nicht nach: zur Erreichung der Ebenen B und C stehen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, z. B. Nutzer/innen von Rollstühlen und Rollatoren (aber auch Personen mit Kinderwagen) lediglich zwei Aufzüge zur Verfügung, nicht aber eine Rampe oder ein Rollband. Das ist aus verschiedenen Gründen zu beanstanden: 1. Die beiden Aufzüge werden in einem äußerst störanfälligen Umfeld geplant und stehen deshalb nicht uneingeschränkt zur Verfügung. 2. Im Falle eines Feuers können die Aufzüge nicht verwendet werden. Ein unabhängiger barrierefreier Rettungsweg fehlt in der Planung. Eine Rampe würde ihn schaffen.Seite 1 von 2 Seite 2 3. Die B-Ebene wird von der Quantiusstraße aus im Zuge des Neubaus eines Parkhauses über eine 10% geneigte Rampe angeschlossen. Das muss zum ZOB ebenfalls möglich sein. Die Behindertengemeinschaft Bonn e.V. hat sich in den Vorberatungen für die ZOB-Planung bereits diesbezüglich geäußert und die Bereitstellung einer Rampe bzw. eines Rollbands gefordert; das Architekturbüro Schmitz hat dies jedoch u.a. aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Dies stellt eine Missachtung (nicht nur) der Interessen von Menschen mit Behinderung dar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de