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240941 · Antrag

CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C"

Nummer
240941
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.05.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 26.03.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240941-01 ST CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C"
  2. 240941-03 AA Änderungsantrag der Koalition: CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C" Antrag zur Vorlage 240941
  3. 240941-02 ST CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C"
  4. 240941-04 ST Änderungsantrag der Koalition: CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe und/oder Rollband zu Ebene B/C" Antrag zur Vorlage 240941

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Antrag
öffentlich
240941
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Dr. Ursula Sautter
Arno Hospes
Jürgen Wehlus
Georg Goetz
24.05.2024
CDU-Antrag: Neuplanung ZOB Bonn - "Rampe
und/oder Rollband zu Ebene B/C"
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Pläne für den neuen ZOB werden so gestaltet, dass die Ebenen B und C
über eine Rampe und/oder ein Rollband zugänglich wird.
Begründung
Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die
volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, hat sich die
Bundesrepublik Deutschland mit Unterzeichnung der UN-
Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu
treffen, um „für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang
zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln […] sowie zu anderen
Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen
Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten
(Artikel 9 „Zugänglichkeit“, Absatz 1).
Die derzeit vorliegenden Planungsentwürfe für den neuen ZOB in Bonn (DS-Nr:
232044 im Beratungsverlauf der Vorlage: Seite 5, Punkt 5 ersichtlich in Anlage
4) kommen dieser Verpflichtung nicht nach: zur Erreichung der Ebenen B und
C stehen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, z. B. Nutzer/innen von
Rollstühlen und Rollatoren (aber auch Personen mit Kinderwagen) lediglich
zwei Aufzüge zur Verfügung, nicht aber eine Rampe oder ein Rollband. Das ist
aus verschiedenen Gründen zu beanstanden:
1. Die beiden Aufzüge werden in einem äußerst störanfälligen Umfeld
geplant und stehen deshalb nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
2. Im Falle eines Feuers können die Aufzüge nicht verwendet werden. Ein
unabhängiger barrierefreier Rettungsweg fehlt in der Planung. Eine
Rampe würde ihn schaffen.Seite 1 von 2
Seite 2
3. Die B-Ebene wird von der Quantiusstraße aus im Zuge des Neubaus
eines Parkhauses über eine 10% geneigte Rampe angeschlossen. Das
muss zum ZOB ebenfalls möglich sein.
Die Behindertengemeinschaft Bonn e.V. hat sich in den Vorberatungen für die
ZOB-Planung bereits diesbezüglich geäußert und die Bereitstellung einer
Rampe bzw. eines Rollbands gefordert; das Architekturbüro Schmitz hat dies
jedoch u.a. aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Dies stellt eine
Missachtung (nicht nur) der Interessen von Menschen mit Behinderung dar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de