240940-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzungen auf die Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240940-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240940-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II BBB-Anfrage: Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzungen auf die Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 19.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Mit welchen Auswirkungen für die Stadt Bonn rechnet die Ober- bürgermeisterin nach den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung vom Frühjahr diesen Jahres? Zu 1: Am 21.05.2024 wurden die Auswirkungen der Steuerschätzung im Rah- men eines Ratsnewsletters veröffentlicht. Demnach ergeben sich für die Jahre der Steuerschätzung Verbesserungen in Steuerarten, aber auch Verschlechte- rungen, die hier noch einmal dargestellt werden (Angaben jeweils in Mio. EUR): Jahr 2024 Jahr 2025 Jahr 2026 Jahr 2027 Gewerbesteuer +32,1 +44,7 +47,0 +49,4 GewSt-Umlage -3,9 -3,7 -3,7 -3,8 Einkommensteuer -34,7 -29,6 -29,4 -9,1 Umsatzsteuer -1,0 -1,3 -1,3 -1,4 Gesamtsumme -7,5 10,1 12,6 35,1 Dies bedeutet für das Jahr 2024, dass sich die Erwartungen an das voraus- sichtliche Jahresergebnis verschlechtern werden. In gleicher Sitzung am 19.06.2024 werden dem Ausschuss für Finanzen, Betei- ligungen Vergaben die Prognosedaten des 1. Quartals vorgelegt. Obwohl diese Prognose mit hohen Unsicherheiten verbunden ist, wird sich ein Trend zur Er- gebnisentwicklung abzeichnen. Ob und in welcher Form dann strengere Be- wirtschaftungsregeln für 2024 durch die Stadtkämmerin erlassen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Klar ist aber, dass im Jahr 2024 die in Vorjahren anzuwendende Isolierungsmöglichkeit entfällt.Seite 1 von 2 Seite 2 Frage 2: Wird die danach reduzierte Einnahmeerwartung insbesondere bei der Gewerbesteuer angesichts der Beschlusslage für ausgabewirk- same Leistungen Auswirkungen auf die Vorlage eines ausgeglichenen Haushalts für die Jahre 2024 / 2025 haben? Zu 2: Bei der Gewerbesteuer wird kein Aufkommensrückgang erwartet, s. Ta- belle unter 1. Der Haushalt 2024 wurde im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/2024 be- schlossen und sieht ein geplantes Defizit von ca. 43 Mio. EUR vor. Die Entwick- lung im Verlauf des Haushaltsjahres bleibt abzuwarten. Am 20.06.2024 wird der Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 sowie die mit- telfristige Finanzplanung 2024 bis 2029 dem Rat vorgelegt. Die oben beschrie- benen Erwartungen der Steuerschätzung sind in dieser Planung berücksichtigt und werden in der Ratssitzung durch die Stadtkämmerin erläutert. In den sich anschließenden Etatberatungen werden dann auch die Steuer- schätzdaten aus November 2024 einfließen. Frage 3: Welche Auswirkungen ergeben sich auf die mittelfristige Finanz- planung im Vergleich zur vorliegenden? Zu 3: S. Tabelle unter 1. und Antwort zu Frage 2. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de