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240938 · Beschlussvorlage

Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164680 - Kommunale Wärmeplanung

Nummer
240938
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 13.06.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 21.06.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240938
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164680 -
Kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 13.06.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 21.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird
zugestimmt.
2. Das Vorhaben „164680 - Kommunale Wärmeplanung“ wird in die
Vorhabenliste aufgenommen.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige
Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von
der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben
und die Veröffentlichung der Vorhabenliste.
Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät
und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten
Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der
Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt - Kommunale Wärmeplanung (öffentlich)Seite 1 von 3
Kommunale Wärmeplanung
Inhaltliche Beschreibung: Erhebung von Bestands- und Potenzialdaten zur Berechnung des
technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Zielszenarios für die
Bonner Wärmeversorgung in folgenden Schritten gemäß
Wärmeplanungsgesetz (WPG):
1. Identifizierung von Teilgebieten, die sich wahrscheinlich nicht für
eine Versorgung durch Wärme- oder H2-Netze eignen (§ 14 WPG).
2. Bestandsanalyse zu Wärmeverbräuchen, vorhandenen Wärme-
erzeugungsanlagen sowie zur Energieinfrastruktur (§ 15 WPG).
3. Potenzialanalyse zu Senkung des Wärmebedarfs und Erzeugung
bzw. Speicherung von Erneuerbaren Energien sowie zur Ab-
wärmenutzung (§ 16 WPG).
4. Erstellung von klimaneutralen Zielszenarien für 2035, Einteilung
von Wärmeversorgungsgebieten und Zuordnung von wahr-
scheinlich geeigneten Wärmeversorgungsarten zu jedem
Versorgungsgebiet (§§17,18,19 WPG). Der Fokus soll sowohl auf
Versorgungssicherheit als auch auf Sozialverträglichkeit und
Finanzierbarkeit liegen.
5. Ausformulierung der für dieses Ziel notwendigen Schritte in einer
Wärmewendestrategie inkl. Umsetzungskonzept (§ 20 WPG).
Zur Erstellung des Wärmeplans findet eine Konsultation von
Nachbarkommunen, Rhein-Sieg-Kreis, potenziellen Erneuerbare-
Energien-Produzenten, möglichen Abwärmelieferanten, Groß-
verbrauchern und Netzbetreibern statt (§ 7 WPG). Der Wärmeplan
bietet Bürger*innen zwar Orientierung für ihre Wärmewende, ist
aber nur eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung“
(§ 3 WPG).
Auf Basis der kommunalen Wärmeplanung kann die Stadt Bonn im
Anschluss „Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“
per Satzung ausweisen (§ 26ff WPG). Einen Monat danach gelten
innerhalb dieser ausgewiesenen Gebiete die Vorgaben des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich 65 Prozent er-
neuerbarer Wärme – in allen anderen Gebieten gelten diese GEG-
Vorgaben ab 30. Juni 2026.
Politischer Beschluss: DS 212052 und Klimaplan (DS 222006)
Bearbeitungszeit: 12 Monate
Aktueller Bearbeitungsstand: Auftragsvergabe an Bonn Netz GmbH und Partner im Februar 2024,
derzeit Umsetzung der Schritte 1-3
Nächster Schritt: Veröffentlichung der Teilschritte 1-3 im Juni 2024 (Mitteilungs-
vorlage, Pressemeldung, Internet).
Kinder- und Jugendbeteiligung: Nicht separat
Begründung: Kinder und Jugendliche sind von den Entscheidungen, die in der
kommunalen Wärmeplanung getroffen werden, zukünftig betroffen.
Insofern sollten sie bzw. Vertreter*innen zu vorgesehenen
öffentlichen Veranstaltungen (s.u.) durch eine persönliche
Ansprache eingeladen werden. Eine separate Kinder- und
Vorhabennummer:164680Seite 2 von 3
Jugendbeteiligung ist jedoch nicht vorgesehen.
Kosten des Vorhabens: 362.000,00 Euro
Stadtbezirk: Gesamtstädtisch
Adresse: -
Zuständigkeit: Gesamtstädtisch
Begründung: Planung beinhaltet sowohl gesamtstädtische Analysen als auch
Strategien.
Kategorien: Natur und Umweltschutz/Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standartisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Voraussichtlich im Winter wird es eine 30-tägige Offenlage geben,
um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen (§ 13 (4)
WPG). Begleitend schlagen wir eine niederschwelligere Beteili-
gungsmöglichkeit über Bonn-macht-mit.de vor.
Aufgrund des großen medialen und öffentlichen Interesses an der
Wärmeplanung im Zuge der Novellierung des Gebäude-
energiegesetzes (GEG) ist es wichtig, im laufenden Prozess
transparent zu informieren. Dies geschieht über Mitteilungs-
vorlagen, Pressemeldungen, Internet inkl. regelmäßig aktualisierte
FAQs (www.bonn.de/waerme), Newsletter sowie zahlreiche
öffentliche Vorträge (Präsenzveranstaltungen und online). Alle
raumbezogenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung
werden in aggregierter Form in einem Digitalen Zwilling (virtuelles
Computerabbild unseres realen Stadtraums) auf der städtischen
Homepage www.bonn.de/waerme veröffentlicht.
Im September 2024 ist eine Veranstaltung vorgesehen, in der mit
möglichen Mutliplikator*innen über weitergehende Möglichkeiten
zur Kommunikation der Ergebnisse und der Wärmewende im
Allgemeinen beraten wird. Zielgruppen könnten sein: Handwerk,
Wohnungswirtschaft, Energieberatung, zivilgesellschaftliche Grup-
pen.
Kosten der Beteiligung: Sind im Rahmen des Angebotes von Bonn-Netz GmbH und der
Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) budgetiert.
Kontaktperson: Robert Janßen-Morof, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23)
Telefon 0228-77-2031, E-Mail: Robert.Janssen-Morof@Bonn.de
Weitere Infos: -Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de