240938 · Beschlussvorlage
Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164680 - Kommunale Wärmeplanung
Kerndaten
- Nummer
- 240938
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240938 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164680 - Kommunale Wärmeplanung Beratungsfolge Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 13.06.2024 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 21.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zugestimmt. 2. Das Vorhaben „164680 - Kommunale Wärmeplanung“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste. Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind. Anlage/n 1 Vorhabenblatt - Kommunale Wärmeplanung (öffentlich)Seite 1 von 3 Kommunale Wärmeplanung Inhaltliche Beschreibung: Erhebung von Bestands- und Potenzialdaten zur Berechnung des technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Zielszenarios für die Bonner Wärmeversorgung in folgenden Schritten gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG): 1. Identifizierung von Teilgebieten, die sich wahrscheinlich nicht für eine Versorgung durch Wärme- oder H2-Netze eignen (§ 14 WPG). 2. Bestandsanalyse zu Wärmeverbräuchen, vorhandenen Wärme- erzeugungsanlagen sowie zur Energieinfrastruktur (§ 15 WPG). 3. Potenzialanalyse zu Senkung des Wärmebedarfs und Erzeugung bzw. Speicherung von Erneuerbaren Energien sowie zur Ab- wärmenutzung (§ 16 WPG). 4. Erstellung von klimaneutralen Zielszenarien für 2035, Einteilung von Wärmeversorgungsgebieten und Zuordnung von wahr- scheinlich geeigneten Wärmeversorgungsarten zu jedem Versorgungsgebiet (§§17,18,19 WPG). Der Fokus soll sowohl auf Versorgungssicherheit als auch auf Sozialverträglichkeit und Finanzierbarkeit liegen. 5. Ausformulierung der für dieses Ziel notwendigen Schritte in einer Wärmewendestrategie inkl. Umsetzungskonzept (§ 20 WPG). Zur Erstellung des Wärmeplans findet eine Konsultation von Nachbarkommunen, Rhein-Sieg-Kreis, potenziellen Erneuerbare- Energien-Produzenten, möglichen Abwärmelieferanten, Groß- verbrauchern und Netzbetreibern statt (§ 7 WPG). Der Wärmeplan bietet Bürger*innen zwar Orientierung für ihre Wärmewende, ist aber nur eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung“ (§ 3 WPG). Auf Basis der kommunalen Wärmeplanung kann die Stadt Bonn im Anschluss „Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ per Satzung ausweisen (§ 26ff WPG). Einen Monat danach gelten innerhalb dieser ausgewiesenen Gebiete die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich 65 Prozent er- neuerbarer Wärme – in allen anderen Gebieten gelten diese GEG- Vorgaben ab 30. Juni 2026. Politischer Beschluss: DS 212052 und Klimaplan (DS 222006) Bearbeitungszeit: 12 Monate Aktueller Bearbeitungsstand: Auftragsvergabe an Bonn Netz GmbH und Partner im Februar 2024, derzeit Umsetzung der Schritte 1-3 Nächster Schritt: Veröffentlichung der Teilschritte 1-3 im Juni 2024 (Mitteilungs- vorlage, Pressemeldung, Internet). Kinder- und Jugendbeteiligung: Nicht separat Begründung: Kinder und Jugendliche sind von den Entscheidungen, die in der kommunalen Wärmeplanung getroffen werden, zukünftig betroffen. Insofern sollten sie bzw. Vertreter*innen zu vorgesehenen öffentlichen Veranstaltungen (s.u.) durch eine persönliche Ansprache eingeladen werden. Eine separate Kinder- und Vorhabennummer:164680Seite 2 von 3 Jugendbeteiligung ist jedoch nicht vorgesehen. Kosten des Vorhabens: 362.000,00 Euro Stadtbezirk: Gesamtstädtisch Adresse: - Zuständigkeit: Gesamtstädtisch Begründung: Planung beinhaltet sowohl gesamtstädtische Analysen als auch Strategien. Kategorien: Natur und Umweltschutz/Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standartisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Voraussichtlich im Winter wird es eine 30-tägige Offenlage geben, um die Öffentlichkeit am Planungsprozess zu beteiligen (§ 13 (4) WPG). Begleitend schlagen wir eine niederschwelligere Beteili- gungsmöglichkeit über Bonn-macht-mit.de vor. Aufgrund des großen medialen und öffentlichen Interesses an der Wärmeplanung im Zuge der Novellierung des Gebäude- energiegesetzes (GEG) ist es wichtig, im laufenden Prozess transparent zu informieren. Dies geschieht über Mitteilungs- vorlagen, Pressemeldungen, Internet inkl. regelmäßig aktualisierte FAQs (www.bonn.de/waerme), Newsletter sowie zahlreiche öffentliche Vorträge (Präsenzveranstaltungen und online). Alle raumbezogenen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung werden in aggregierter Form in einem Digitalen Zwilling (virtuelles Computerabbild unseres realen Stadtraums) auf der städtischen Homepage www.bonn.de/waerme veröffentlicht. Im September 2024 ist eine Veranstaltung vorgesehen, in der mit möglichen Mutliplikator*innen über weitergehende Möglichkeiten zur Kommunikation der Ergebnisse und der Wärmewende im Allgemeinen beraten wird. Zielgruppen könnten sein: Handwerk, Wohnungswirtschaft, Energieberatung, zivilgesellschaftliche Grup- pen. Kosten der Beteiligung: Sind im Rahmen des Angebotes von Bonn-Netz GmbH und der Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) budgetiert. Kontaktperson: Robert Janßen-Morof, Programmbüro Klimaneutrales Bonn (OB-23) Telefon 0228-77-2031, E-Mail: Robert.Janssen-Morof@Bonn.de Weitere Infos: -Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de