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240935-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Umbenennung der Haltestelle "Olof-Palme-Allee" in "Platz des Grundgesetzes"

Nummer
240935-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240935 BBB-Antrag: Umbenennung der Haltestelle "Olof-Palme-Allee" in "Platz des Grundgesetzes"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240935-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Umbenennung der Haltestelle "Olof-
Palme-Allee" in "Platz des Grundgesetzes"
Beratungsfolge
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die SWB sendet zum Antrag folgende Stellungnahme:
„Die Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle "Olaf-Palme-Allee" kann die SWB
Bus und Bahn nicht befürworten. Die betreffende Haltestelle ist in den
vergangenen Jahren bereits mehrfach neu benannt worden, was immer wieder
zur Verwirrung und Unverständnis bei unseren Fahrgästen geführt hat.
Haltestellenbezeichnungen sollen den Fahrgästen Orientierung bieten, einen
weiteren Namenswechsel halten wir daher für nicht zielführend.
Eine Umbenennung hätte zudem Kosten im sechsstelligen Bereich zu Folge,
da die Haltestelle „Olaf-Palme-Allee" im Bereich einer Strecke mit
Zugsicherung liegt, denn neben der Erneuerung der Beschilderung vor Ort
müssten erfolgen:
• Umwandlung der Information in allen Fahr- und Liniennetzplänen
• Änderung der Stationsbezeichnungen in den Leit- und
Sicherungssystemen im gesamten VRS
• Änderung der Managementoberfläche der Leitstelle
• Anpassung des Schulungssystem Leitstelle
• Korrektur des Melde -und Kommandokanals
• Änderung der Software der technischen Zugnummern
• Umprogrammierung lntermodales Transport Control System (ITCS)
• Umprogrammierung Dynamische Fahrgastinformation (DFI)
• Update der Datenversorgung Fahrplansystem IVU
Eine besonders kostenintensive Änderung ist die Umprogrammierung der
Stellwerkssoftware, da es für die Haltestellen und die Signale eine zweifelsfreie
Bezeichnungspflicht lt. BOStrab gibt. Zudem müssten alle innerbetrieblichen
Unterlagen, Dienstanweisungen und Bahnhofsfahrordnungen angepasst
werden.
Alternativ könnte an der Haltestelle eine Zusatzbeschilderung „Platz des
Grundgesetztes" installiert werden und die Ergänzung lediglich in den
Haltestellenansagen berücksichtigt werden. Die Kosten hierfür dürfen bei
10.000€ bis 15.000€ liegen, sofern durch die größeren und schwereren
Schilder keine Veränderung an den Stützen bzw. Befestigung erforderlich
werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Eine Umbenennung oder Ergänzung des Haltestellennamens ist nur bei
Übernahme aller Kosten und ausschließlich zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2024 möglich.“
Aufgrund der in der Stellungnahme der SWB beschriebenen Kosten und
umfassenden Maßnahmen, die bei einer Umbenennung nötig wären,
unterstützt die Verwaltung die Stellungnahme der SWB.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Vorschlag der SWB umzusetzen, dass nur
eine Zusatzbeschilderung angebracht wird, falls durch diese keine baulichen
Veränderungen an den Stützen oder Befestigungen nötig wären.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de