240935-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Umbenennung der Haltestelle "Olof-Palme-Allee" in "Platz des Grundgesetzes"
Kerndaten
- Nummer
- 240935-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240935-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Umbenennung der Haltestelle "Olof- Palme-Allee" in "Platz des Grundgesetzes" Beratungsfolge Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die SWB sendet zum Antrag folgende Stellungnahme: „Die Umbenennung der Stadtbahnhaltestelle "Olaf-Palme-Allee" kann die SWB Bus und Bahn nicht befürworten. Die betreffende Haltestelle ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach neu benannt worden, was immer wieder zur Verwirrung und Unverständnis bei unseren Fahrgästen geführt hat. Haltestellenbezeichnungen sollen den Fahrgästen Orientierung bieten, einen weiteren Namenswechsel halten wir daher für nicht zielführend. Eine Umbenennung hätte zudem Kosten im sechsstelligen Bereich zu Folge, da die Haltestelle „Olaf-Palme-Allee" im Bereich einer Strecke mit Zugsicherung liegt, denn neben der Erneuerung der Beschilderung vor Ort müssten erfolgen: • Umwandlung der Information in allen Fahr- und Liniennetzplänen • Änderung der Stationsbezeichnungen in den Leit- und Sicherungssystemen im gesamten VRS • Änderung der Managementoberfläche der Leitstelle • Anpassung des Schulungssystem Leitstelle • Korrektur des Melde -und Kommandokanals • Änderung der Software der technischen Zugnummern • Umprogrammierung lntermodales Transport Control System (ITCS) • Umprogrammierung Dynamische Fahrgastinformation (DFI) • Update der Datenversorgung Fahrplansystem IVU Eine besonders kostenintensive Änderung ist die Umprogrammierung der Stellwerkssoftware, da es für die Haltestellen und die Signale eine zweifelsfreie Bezeichnungspflicht lt. BOStrab gibt. Zudem müssten alle innerbetrieblichen Unterlagen, Dienstanweisungen und Bahnhofsfahrordnungen angepasst werden. Alternativ könnte an der Haltestelle eine Zusatzbeschilderung „Platz des Grundgesetztes" installiert werden und die Ergänzung lediglich in den Haltestellenansagen berücksichtigt werden. Die Kosten hierfür dürfen bei 10.000€ bis 15.000€ liegen, sofern durch die größeren und schwereren Schilder keine Veränderung an den Stützen bzw. Befestigung erforderlich werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Eine Umbenennung oder Ergänzung des Haltestellennamens ist nur bei Übernahme aller Kosten und ausschließlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 möglich.“ Aufgrund der in der Stellungnahme der SWB beschriebenen Kosten und umfassenden Maßnahmen, die bei einer Umbenennung nötig wären, unterstützt die Verwaltung die Stellungnahme der SWB. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Vorschlag der SWB umzusetzen, dass nur eine Zusatzbeschilderung angebracht wird, falls durch diese keine baulichen Veränderungen an den Stützen oder Befestigungen nötig wären. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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