← Vorlagen

240929-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)

Nummer
240929-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240929 Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.654 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240929-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Satzung zur Änderung der Satzung der
Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe
von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)
Beratungsfolge
Ergänzende Stellungnahme:
Der vorgeschlagene Zusatz aus dem Änderungsantrag wird in § 4 Abs. 1 der
Satzung übernommen. Die bisherigen Absätze 1 – 4 werden die Absätze 2 – 5.
Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um
jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ wird somit in §4 Abs. 3 er-
gänzt durch „mit anderer Spielfunktion“.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Installation von inklusiven
Spielgeräten erst bei größeren Wohnanlagen ab 30 Wohneinheiten vorzuse-
hen, um die Schaffung von Wohnraum bei kleineren Wohngebäuden nicht mit
zusätzlichen Nebenkosten zu erschweren. Es erscheint zudem sinnvoll, die
Installation der inklusiven Spielgeräte auch am möglichen Bedarf auszurichten.
Aufgrund des Änderungsantrages wird § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen
Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu
unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der gefahrlo-
sen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit nicht ge-
währleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen umge-
hend in Stand zu setzen. Der Spielsand ist nach Bedarf zu ergänzen, jedoch
mindestens alle drei Jahre einmal zu reinigen oder auszuwechseln.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de