240929-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)
Kerndaten
- Nummer
- 240929-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240929-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung) Beratungsfolge Ergänzende Stellungnahme: Der vorgeschlagene Zusatz aus dem Änderungsantrag wird in § 4 Abs. 1 der Satzung übernommen. Die bisherigen Absätze 1 – 4 werden die Absätze 2 – 5. Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ wird somit in §4 Abs. 3 er- gänzt durch „mit anderer Spielfunktion“. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Installation von inklusiven Spielgeräten erst bei größeren Wohnanlagen ab 30 Wohneinheiten vorzuse- hen, um die Schaffung von Wohnraum bei kleineren Wohngebäuden nicht mit zusätzlichen Nebenkosten zu erschweren. Es erscheint zudem sinnvoll, die Installation der inklusiven Spielgeräte auch am möglichen Bedarf auszurichten. Aufgrund des Änderungsantrages wird § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der gefahrlo- sen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit nicht ge- währleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen umge- hend in Stand zu setzen. Der Spielsand ist nach Bedarf zu ergänzen, jedoch mindestens alle drei Jahre einmal zu reinigen oder auszuwechseln. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de