240929-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung) Antrag zur Vorlage 240929
Kerndaten
- Nummer
- 240929-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 240929-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dörthe Ewald DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 05.11.2024 Änderungsantrag der Koalition - Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung) Antrag zur Vorlage 240929 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Folgende Zusätze werden ergänzend an entsprechender Stelle in §4 Abs 2 der Satzung aufgenommen: „Die Spielflächen sollen so beschaffen sein, dass eine kindgerechte Nutzungsvielfalt sichergestellt ist. Die Ausstattung mit Sandspielflächen und Spielgeräten soll den Bedürfnissen von Kleinkindern gerecht werden und auch inklusive Spielgeräte vorsehen. Die Mindestanzahl der Spielgeräte kann durch eine adäquate Spielkombinationsanlage ersetzt werden, die unterschiedliche Spielfunktionen vereint und eine kindgerechte Nutzungsvielfalt sicherstellt.“ Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ in §4 Abs 2 wird ergänzt durch „mit anderer Spielfunktion“. § 5 Abs 1 wird wie folgt angepasst:Seite 1 von 2 Seite 2 Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der gefahrlosen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit nicht gewährleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen umgehend in Stand zu setzen. Der Spielsand ist nach Bedarf zu ergänzen, jedoch mindestens alle drei Jahre einmal zu reinigen oder auszuwechseln. Begründung Damit Spielplätze, die unter diese Satzung fallen, attraktiv sind und genutzt werden, sollten eine kleinkindgerechte Ausstattung und Nutzungsvielfalt ebenso sichergestellt sein wie die regelmäßige Pflege und gefahrlose Benutzung. Darüber hinaus sollte aus der Satzung eindeutig hervorgehen, wer für den Erhalt und die Pflege der Spielfläche zuständig ist, damit Anwohnende bei vorliegenden Mängeln mit Verweis auf die Satzung die entsprechend zuständige Stelle in die Pflicht nehmen können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de