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240929-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung) Antrag zur Vorlage 240929

Nummer
240929-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240929 Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder (Spielplatzsatzung)

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Änderungsantrag
öffentlich
240929-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dörthe Ewald
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
05.11.2024
Änderungsantrag der Koalition - Satzung zur
Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über
Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für
Kleinkinder (Spielplatzsatzung)
Antrag zur Vorlage 240929
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 06.11.2024 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Folgende Zusätze werden ergänzend an entsprechender Stelle in §4 Abs 2 der
Satzung aufgenommen:
„Die Spielflächen sollen so beschaffen sein, dass eine kindgerechte
Nutzungsvielfalt sichergestellt ist.
Die Ausstattung mit Sandspielflächen und Spielgeräten soll den Bedürfnissen
von Kleinkindern gerecht werden und auch inklusive Spielgeräte vorsehen. Die
Mindestanzahl der Spielgeräte kann durch eine adäquate
Spielkombinationsanlage ersetzt werden, die unterschiedliche
Spielfunktionen vereint und eine kindgerechte Nutzungsvielfalt
sicherstellt.“
Der Satz „Die Zahl der Spielgeräte erhöht sich je weitere 25 qm Spielfläche um
jeweils ein zusätzliches fest installiertes Spielgerät“ in §4 Abs 2 wird ergänzt
durch „mit anderer Spielfunktion“.
§ 5 Abs 1 wird wie folgt angepasst:Seite 1 von 2
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Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen sind durch den jeweiligen
Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks regelmäßig zu pflegen, zu
unterhalten und auf ihre Verkehrssicherheit vor allem hinsichtlich der
gefahrlosen Benutzbarkeit zu überprüfen. Ist eine gefahrlose Benutzbarkeit
nicht gewährleistet, sind die Spielflächen, ihre Zugänge und ihre Einrichtungen
umgehend in Stand zu setzen. Der Spielsand ist nach Bedarf zu ergänzen,
jedoch mindestens alle drei Jahre einmal zu reinigen oder auszuwechseln.
Begründung
Damit Spielplätze, die unter diese Satzung fallen, attraktiv sind und
genutzt werden, sollten eine kleinkindgerechte Ausstattung und
Nutzungsvielfalt ebenso sichergestellt sein wie die regelmäßige Pflege
und gefahrlose Benutzung. Darüber hinaus sollte aus der Satzung
eindeutig hervorgehen, wer für den Erhalt und die Pflege der Spielfläche
zuständig ist, damit Anwohnende bei vorliegenden Mängeln mit Verweis
auf die Satzung die entsprechend zuständige Stelle in die Pflicht nehmen
können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de