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240927-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

N-Vorlage: Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

Nummer
240927-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.12.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240927 Vorstellung Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240927-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
N-Vorlage: Vorstellung Fortschreibung des Kinder-
und Jugendförderplans 2026-2030
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stellungnahme der AG78 Jugendförderung zur Fortschreibung des Kinder-
und Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn vom 21.11.2024 ist als Anlage
beigefügt.
Anlage/n
1 Stellungnahme AG78 Jugendförderung zur Fortschreibung KJFP vom
21.11.2024 (öffentlich)Seite 1 von 2
AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung
beim Amt für Kinder, Jugend und Familie
der Bundesstadt Bonn
Jasmina Weinmann, Sprecherin
Manuel Esser, Stellv. Sprecher
Bonn, 21.11.2024
Stellungnahme der AG78 Jugendförderung zur Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans der Bundesstadt Bonn
Die Mitglieder der AG78 Jugendförderung begrüßen die Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans, um die ersten Erfahrungen mit diesem Arbeitsplan sowie dessen Umsetzung zu
evaluieren und einen neuen Plan fristgerecht zur neuen Wahlperiode zu erarbeiten.
Auf Irritation stößt jedoch, dass die aktuelle Vorlage den gesamte Fortschreibungsprozess eher als
reines Verwaltungshandeln mit minimal notwendiger Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
freien Trägern und weiteren Gremien betrachtet wird. Beispielsweise wurde die gesamte Planung
der Fortschreibung ursprünglich nur als Mitteilungsvorlage der Verwaltung für den JHA vorgesehen.
Stattdessen wünschen wir uns ein gemeinsames Wirken auf Augenhöhe, das bestehende Strukturen,
wie die AG78 Jugendförderung oder das Begleitgremium zum Jugendförderplan effektiv nutzt um
solche Prozesse von Anfang an gemeinsam zu planen, statt fertige Konzepte zur Zustimmung
vorzulegen. In diesem Sinne verstehen wir grundsätzlich auch den Auftrag den das SGB VIII für die
Arbeitsgemeinschaften nach §78 normiert und in §80 Absatz 4 präzisiert und der in unserer
Geschäftsordnung nochmals bestätigt wurde.
Positiv hervorzuheben ist die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendliche, die nach der
Empfehlung des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung nochmals deutlich ausgedehnt wurde. Die
AG78 Jugendförderung empfiehlt, soziale Medien über Accounts, die auf jugendspezifische Inhalte
spezialisiert sind, als adäquates Instrument für eine zielgruppengerechte Ansprache zu nutzen.
Neben einer frühzeitigen Beteiligung freier Träger am Planungsprozess der Fortschreibung wünschen
wir uns eine deutlich intensivere Einbindung in die Weiterentwicklung Inhalte und die konkrete
Planung der Maßnahmen. So würden wir gerne auf eine deutliche Fokussierung und klare
Konkretisierung der Handlungsziele hinarbeiten. Eine reduzierte aber dafür programmatisch schärfer
umrissen Agenda, deren Ziele durch greifbare und finanziell hinterlegte Maßnahmen erreichbar sind
halten wir für erstrebenswert.
Hilfreich wäre es, wenn die Fachverwaltung die im laufenden Plan als notwendig erachteten
Erhebungen durchführt, da diese eine Grundlage für die Fortschreibung bilden.
Darüber hinaus sprechen wir uns sehr dafür aus, dass analog zu den Förderplänen anderer
Kommunen auch in Bonn nicht nur die Weiterentwicklung und der Mehrbedarf, sondern alle
Dimensionen der Jugendförderung abgebildet wird. So könnte der Plan als echtes
Übersichtsdokument und Arbeitsgrundlage für diesen Arbeitsbereich dienen.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de