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240924 · Beschlussvorlage

Konzept zur Beteiligung von Kinder und Jugendlichen an der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

Nummer
240924
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 21.06.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 13.06.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240924
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Konzept zur Beteiligung von Kinder und
Jugendlichen an der Fortschreibung des Kinder-
und Jugendförderplans
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 13.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 21.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans wie im Beteiligungs-
konzept dargelegt durchzuführen.
Begründung
Für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ist eine frühzeitige
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Eine ausführliche Be-
schreibung der vorgesehenen Beteiligung ist im Beteiligungskonzept in der An-
lage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06 Kinder-, Jugend- und Fa-
milienhilfe
- -
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 1 von 7
Seite 2
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.000,00 EUR 151000600/
741000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.000,00 EUR
Anlage/n
1 2024-Beteiligungskonzept (öffentlich)Seite 2 von 7
Beteiligungskonzept für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 1
Titel des Vorhabens: DU bist gefragt – Beeinflusse den nächsten Kinder- und
Jugendförderplan!
- Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn -
1. Beschreibung des Beteiligungsgegenstands und der Zielsetzungen des
Mitwirkungsprozesses
1.1 Projektbeschreibung
Für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans soll es zur Ermittlung der Bedarfe
junger Menschen einen Workshop geben:
Die Beteiligung junger Menschen in einem Workshop verfolgt das Ziel, herauszufinden,
welche Themen der jungen Zielgruppe am wichtigsten sind und was sie konkret beschäftigt.
Dabei beziehen sich die Themen, die ermittelt werden sollen, auf den Kinder- und
Jugendförderplan. In der Fortschreibung wird dann die Thematik behandelt, die für junge
Menschen im Bereich der Jugendförderung am allerwichtigsten ist.
Für den Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn gibt es eine gesetzliche
Grundlage (§ 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes).
Er ist ein Strategiepapier zur systematischen bedarfsorientierten Weiterentwicklung der
Handlungsfelder der Jugendförderung und beschreibt einen inhaltlichen, finanziellen sowie
organisatorischen Rahmen für die Dauer einer Wahlperiode.
Es handelt sich also um einen Plan mit vielen Zielen, auf der Grundlage von vier
Handlungsfeldern, damit Kinder und Jugendliche in Bonn gefördert werden:
I. Die (Offene) Jugendarbeit wird zum Beispiel in Ihren Maßnahmen und Angeboten
unterstützt
II. Die Jugendverbände werden gefördert, wodurch zum Beispiel die politische
Beteiligung junger Menschen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird.
III. In der Jugendsozialarbeit können junge Menschen beispielsweise in ihrer beruflichen
Orientierung besser begleitet werden oder sie bekommen Hilfe durch Streetworker
IV. Beim Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden junge Menschen auf Gefahren
und Risiken vorbereitet
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan gilt von 2022 bis 2025. Er stellt Statistiken und
Ergebnisse aus der Jugendforschung vor und beinhaltet sieben Fokusthemen:
 Digitalisierung
 Gewaltprävention
 Junges Ehrenamt
 Kinder- und Jugendarmut
 Kinderrechte
 Nachhaltige Entwicklung
 Pluralität
Aber auch Themen wie Inklusion oder Gendersensibilität werden behandelt.Seite 3 von 7
Beteiligungskonzept für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2
Auf der Basis der Ergebnisse der Beteiligung junger Menschen soll der nächste Kinder- und
Jugendförderplan fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Hierfür steht also bei der
Bedarfsermittlung die Partizipation der Zielgruppe im Fokus.
1.2 Themen der Beteiligung/Beteiligungsgegenstand
 Woran sollen sich die Einwohner*innen beteiligen?
Junge Menschen zwischen 10 und 17 Jahren sollen sich an der Fortschreibung
des Kinder- und Jugendförderplans beteiligen.
1.3 Ziel der Beteiligung: Was soll mit der Beteiligung erreicht werden?
 Information
Die jungen Menschen werden u.a. über die Ansprechpersonen der vier
Handlungsfelder der Jugendförderung angesprochen und zur Veranstaltung
eingeladen. Im Workshop werden sie in Kürze über den Kinder- und
Jugendförderplan informiert.
 Mitwirkung
In dem geplanten Workshop wirken die Kinder und Jugendlichen an der
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans mit, indem sie die Möglichkeit
erhalten, Themen zu benennen, die ihnen am wichtigsten sind.
 Mitbestimmung
In der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans wird die Thematik
behandelt, die im Beteiligungsvorhaben ermittelt wird und die für junge
Menschen im Bereich der Jugendförderung am wichtigsten ist.
2. Rahmenbedingungen
2.1 Einordnung in Bezug auf die Rechtzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
Das Vorhaben, zu dem die Beteiligung geplant ist, wird wie folgt veröffentlicht:
 Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 13.06.2024
 Ausschuss Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024
 Beirat Bürger*innenbeteiligung 21.06.2024
 Ausschuss Bürger*innenbeteiligung 26.06.2024
2.2 Vorfestlegungen (z. B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
 Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan wurde bereits mit dem Beschluss vom
24.11.2022 festgelegt (DS Nr. 220960)
 Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe in § 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes (3. AG-KJHG-KJFöG) auf Grundlage der kommunalen
Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen.Seite 4 von 7
Beteiligungskonzept für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 3
2.3 Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
In der geplanten Veranstaltung werden die jungen Menschen nach einem get-in & come
together (mit einer Flipchart zur Ermittlung des Alters, des Geschlechtes, der Schulform und
der Frage durch wen er*sie zur Veranstaltung gekommen ist) begrüßt und die beteiligten
Personen stellen sich vor (= Jugendhilfeplanung, Landesjugendamt, Stabsstelle
Bürger*innenbeteiligung). Dann wird der Kinder- und Jugendförderplan kurz und einfach mit
den darin enthaltenen Zielen und Themen vorgestellt.
In Bezug auf den Kinder- und Jugendförderplan sollen junge Menschen in Gruppenarbeiten
herausfinden, welche Themen sie besonders beschäftigen und warum. Zum Beispiel durch
(Leit-)Fragen wie:
 „Welches Fokusthema aus dem Kinder- und Jugendförderplan ist dir besonders
wichtig?“ oder
 „Wofür würdest du im Kinder- und Jugendförderplan am liebsten Geld
ausgeben?“ oder
 „Wie wichtig ist dir, dass du bei deiner beruflichen Orientierung unterstützt
wirst?“ oder
 „Ist Inklusion ein Thema für dich?“ oder
 „Hast du schon mal von Streetworkern gehört? Was glaubst du, warum es sie gibt
und mit welchen jungen Menschen beschäftigen sich Streetworker? “ oder
 „Es heißt, dass die Jugendkriminalität zunimmt. Glaubst du, dass mehr gegen Gewalt
getan werden muss? Wenn ja, welche Ideen hast du zur Gewaltprävention in der
Jugendförderung?“
 „Kennst du Jugendverbände? Wenn ja, welche Angebote sind dir bekannt? Und an
welchen Angeboten nimmst du teil?“ oder
 „Was bedeutet Digitalisierung für dich? Nenne drei Beispiele! Welches der drei
genannten Beispiele ist dir besonders wichtig?“
Darüber hinaus können aber auch Themen identifiziert werden, die von den jungen Menschen
eingebracht und im nächsten Kinder- und Jugendförderplan nach Prüfung durch die Verwaltung
berücksichtigt werden, weil sie ihnen ganz besonders wichtig sind.
Wichtig ist aber: Es geht hier beispielsweise nicht um den Wunsch nach mehr Spielplätzen oder
besseren Fahrradwegen. Dafür gibt es andere Pläne.
2.4 Ergebnissicherung
Nach der Beteiligung findet eine Evaluation durch die Jugendhilfeplanung statt
Die Ergebnisse werden auf https://bonn-macht-mit.de/jugend vorgestellt.
Die ermittelte Thematik wird in einem weiteren Workshop mit den Trägern behandelt, die auch
beteiligt werden und im nächsten Kinder- und Jugendförderplan (= Fortschreibung) wird eine
konkrete Maßnahmenplanung in den vier Handlungsfeldern der Jugendförderung unter
Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Workshop erfolgen.
3. Festlegung Projektbeauftragter
Ansprechpartnerin für die Kinder und Jugendlichen ist Marlene Kämper von der Jugendhilfeplanung
(51-03)Seite 5 von 7
Beteiligungskonzept für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 4
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden und konkreten Zielgruppen
Mindestens 40, maximal 70 junge Menschen zwischen 10 und 17 Jahren aus den vier
Handlungsfeldern (nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII):
 10 bis 15 aus der Jugendarbeit
 10 bis 15 aus der Jugendverbandsarbeit
 10 bis 15 aus der Jugendsozialarbeit
 10 bis 15 aus dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Außerdem können vier junge Menschen aus dem Kinder- und Jugendbeirat und fünf weitere Kinder
und Jugendliche aus der Bürgerschaft teilnehmen.
Zudem werden zwei besonders interessierte und engagierte Jugendliche zur Unterstützung des
Workshops gesucht.
Die heterogene Zielgruppe wird über die Ansprechpersonen aus den vier Handlungsfeldern erreicht.
Hierzu wird ein Einladungsanschreiben mit den wichtigsten Informationen zur Veranstaltung
entwickelt.
Die Ergebnisse der Beteiligung werden nach der Evaluation in Zusammenarbeit mit den Trägern der
Jugendförderung in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans eingearbeitet.
5. Kinder- und Jugendbeteiligung
5.1 Findet eine Kinder- und Jugendbeteiligung statt? Ja
5.2 Welche Altersgruppen werden beteiligt? 10 bis 17 Jährige
5.3 Wie werden die Kinder und Jugendlichen angesprochen und beteiligt? Vergleiche Punkt 4
6. Prozessplanung und -umsetzung
6.1 Beteiligungsprozess
Die aktive Beteiligung junger Menschen findet in dem geplanten Workshop nach den
Sommerferien 2024 statt:
Die Veranstaltung wird vom Landesjugendamt moderiert und in den Gruppenarbeiten gibt es eine
Unterstützung, um die Bedarfe junger Menschen besser ermitteln zu können.
Es gibt eine Pause mit Essen und Trinken
Am Ende der Veranstaltung wird ein gemeinsamer Blick darauf geworfen, was in den
Gruppenarbeiten herausgefunden wurde, damit die Jugendhilfeplanung weiß, was für die
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans besonders wichtig und hilfreich ist.
6.2 Beteiligungsmethoden
 WorkshopSeite 6 von 7
Beteiligungskonzept für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 5
6.3 Transparenz
Die Transparenz im Prozess wird über eine Pressemitteilung und über https://bonn-macht-
mit.de/jugend gesichert.
6.4 Zuständigkeiten
o Die Jugendhilfeplanung plant und bereitet den Workshop in
Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und der Stabsstelle
Bürger*innenbeteiligung vor.
o Die in 2.1. genannten Beiräte und Ausschüsse werden an den genannten
Terminen informiert und beteiligt.
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Vergleiche 2.4 und 6.3
8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die Ergebnisse des Workshops sollen in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans,
wie im Vorhabenblatt ausführlich beschrieben, einfließen.
9. Zeitrahmen und Finanzierung
9.1 Zeitrahmen
Vorbereitung – Durchführung – Nachbereitung inklusive Evaluation: 03.2024 bis 12.2024
Durchführung des Beteiligungsverfahrens/Workshops mit folgenden Terminoptionen, die
nach den Sommerferien zur Wahl stehen: Donnerstag, 29.08./ Dienstag, 03.09./ Mittwoch,
04.09. jeweils von 16.00 bis 18.30 Uhr
9.2 Finanzierung
Für die Veranstaltung sind insgesamt maximal 3.000 Euro (für Verpflegung und Materialien)
vorgesehen, die aus dem Fördertopf der Kinder- und Jugendbeauftragten finanziert
werden.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de