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240922-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitions-Antrag "Pilotprojekt zum Erwerb des Rettungsschwimmpasses"

Nummer
240922-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240922 Koalitions-Antrag "Pilotprojekt zum Erwerb des Rettungsschwimmpasses"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240922-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Koalitions-Antrag "Pilotprojekt zum Erwerb des
Rettungsschwimmpasses"
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird bei einer Annahme dieses Antrages das Pilotprojekt am
Sportzweig des Tannenbusch-Gymnasiums begleiten, evaluieren und hierüber
den Sportausschuss und die Bonner Schulen informieren.
Zur Einschätzung einer Durchführbarkeit dieses Pilotprojektes hat die
Verwaltung zwischenzeitlich mit Vertreter*innen des Tannenbusch-
Gymnasiums und der DLRG Bonn Kontakt aufgenommen.
Danach scheint folgender Ablauf möglich zu sein:
Das Tannenbusch-Gymnasium bietet auch im Schuljahr 2024/2025 einen
Übungsleiterlehrgang im Schwimmen für die Schüler*innen der
Einführungsphase an. Erfahrungsgemäß werden hieran rund 20 Schüler*innen
teilnehmen. In diesem Rahmen könnte ein Großteil der Schüler*innen das
Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber erlangen.
Die Teilnehmenden an dem Übungsleiterlehrgang würden von Lehrkräften des
Tannenbusch-Gymnasiums auf das Rettungsschwimmabzeichen vorbereitet.
Die Vorbereitung von Inhalten sollte dabei in enger Abstimmung mit
Vertreter*innen der DLRG erfolgen.
Nach dieser Vorbereitung würde ein zwei- bis dreitägiger Kompaktkurs von der
DLRG mit einer anschließenden Prüfung stattfinden. Die Schüler*innen
müssten hierzu vom Unterricht freigestellt werden. Das Sport- und Bäderamt
würde für diesen Kompaktkurs die notwendigen Wasserzeiten zur Verfügung
stellen.
Zur Durchführung des ersten Pilotlehrgangs würden voraussichtlich Kosten für
Übungsleiter sowie Gebühren in Höhe von bis zu 1.000 € anfallen. Diese
Kosten könnten aus dem Bäderbudget übernommen werden.
Perspektivisch könnten Lehrkräfte des Tannenbusch-Gymnasiums mit
Sportfakulta durch den Landesverband NRW der DLRG zum „Ausbilder
Rettungsschwimmen“ qualifiziert werden. Die Lehrgangskosten hierfür belaufen
sich auf etwa 455,- €/Person. Weiterhin würden BeurkundungsgebührenSeite 1 von 2
Seite 2
anfallen.
Auch diese Qualifizierungskosten könnten aus dem Haushalt des Sport- und
Bäderamtes übernommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.03 sonstige Schwimmstätten
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.000 EUR 152000803/72.1000 2024 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de