240917 · Beschlussvorlage
Einrichtung von einer Stelle im Sachgebiet 51-04 „Eltern- und Betreuungsgeld"
Kerndaten
- Nummer
- 240917
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240917 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Einrichtung von einer Stelle im Sachgebiet 51-04 „Eltern- und Betreuungsgeld" Beratungsfolge Hauptausschuss 11.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einrichtung von einer Stelle in der Sachbearbeitung im Sachgebiet 51-04 „Eltern- und Betreuungsgeld“, A 07 LBesG wird zugestimmt. Begründung Das Sachgebiet Eltern- und Betreuungsgeld im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verantwortlich für die Bearbeitung der Leistungen nach dem Bun- deselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und bietet Beratungen zur Eltern- zeit für Bonner Eltern bzw. werdende Eltern an. Bei Einführung des BEEG waren in Nordrhein-Westfalen die Landesversor- gungsämter mit den Aufgaben nach dem BEEG betraut. Mit dem Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter erfolgte die Auflösung der Landesversor- gungsämter in NRW in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein- Westfalen und zum 1.1.2008 sind die Aufgaben nach dem BEEG und dem an die kreisfreien Städte und Landkreis übertragen worden. Im Rahmen der Aufgabenübertragung ist mit der Verordnung über den finanzi- ellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Belastungsausgleichs der Übergang der Beschäftigten der Versorgungs- ämter an die Kommunen und ein Belastungsausgleich anhand von Personal- kostenpauschalen bei der Nachbesetzung von Stellen durch kommunal Be- schäftigte geregelt worden. Derzeit werden im Wege der Personalgestellung drei Beschäftigte des Landes bei der Elterngeldstelle der Stadt Bonn für die Sachbearbeitung eingesetzt, sowie drei weitere Stellen (1x A8 bzw. 2x A7) in der Sachbearbeitung mit kom- munal Beschäftigten besetzt. Künftig wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Personalgestellung durch das Land geben, sondern die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen StellenSeite 1 von 3 Seite 2 werden sukzessive durch städtisches Personal besetzt werden müssen. Der Belastungsausgleich der kommunal eingerichteten Stellen erfolgt nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung und wird dabei mit den Jahresdurchschnittskosten der Besoldung eines Beamten der Besoldungsgruppe nach A9 berücksichtigt, so dass die Re- finanzierung der Stellen erfolgt. Aufgrund des Wechsels einer Landesbeschäftigten wird eine Stelle bei der Stadt Bonn einzurichten sein und durch kommunales Personal zu besetzen sein. Es wird daher vorgeschlagen, eine Stelle nach A7 im Bereich Sachgebie- tes „Eltern- und Betreuungsgeld“ einzurichten. Dafür fallen im Jahr Personal- kosten (Kosten einer Planstelle) von 74.327,94 Euro an. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.08 Bundeselterngeld- und -zeitgesetz 1.06.08.01 Bundeselterngeld Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2024: 74.327,94 2025: 75.693,50 2026: 78.189,30 2027: 80.534,98 2028: 82.951,03 2029: 85.439,56 151000608/ 70.1000 2024: 74.327,94 2025: 75.693,50 2026: 78.189,30 2027: 80.534,98 2028: 82.951,03 2029: 85.439,56 Belastungsaus- gleich gem. § 23 EinglG Einzahlungen / Erträge 2024: 74.327,94 2025: 75.693,50 2026: 78.189,30 2027: 80.534,98 2028: 82.951,03 2029: 85.439,56 111000116/ 64.2000 2024: 74.327,94 2025: 75.693,50 2026: 78.189,30 2027: 80.534,98 2028: 82.951,03 2029: 85.439,56 Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de