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240917 · Beschlussvorlage

Einrichtung von einer Stelle im Sachgebiet 51-04 „Eltern- und Betreuungsgeld"

Nummer
240917
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 11.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240917
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung von einer Stelle im Sachgebiet 51-04
„Eltern- und Betreuungsgeld"
Beratungsfolge
Hauptausschuss 11.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einrichtung von einer Stelle in der Sachbearbeitung im Sachgebiet 51-04
„Eltern- und Betreuungsgeld“, A 07 LBesG wird zugestimmt.
Begründung
Das Sachgebiet Eltern- und Betreuungsgeld im Amt für Kinder, Jugend und
Familie ist verantwortlich für die Bearbeitung der Leistungen nach dem Bun-
deselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und bietet Beratungen zur Eltern-
zeit für Bonner Eltern bzw. werdende Eltern an.
Bei Einführung des BEEG waren in Nordrhein-Westfalen die Landesversor-
gungsämter mit den Aufgaben nach dem BEEG betraut. Mit dem Gesetz zur
Eingliederung der Versorgungsämter erfolgte die Auflösung der Landesversor-
gungsämter in NRW in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-
Westfalen und zum 1.1.2008 sind die Aufgaben nach dem BEEG und dem an
die kreisfreien Städte und Landkreis übertragen worden.
Im Rahmen der Aufgabenübertragung ist mit der Verordnung über den finanzi-
ellen Ausgleich des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die
allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung
des Belastungsausgleichs der Übergang der Beschäftigten der Versorgungs-
ämter an die Kommunen und ein Belastungsausgleich anhand von Personal-
kostenpauschalen bei der Nachbesetzung von Stellen durch kommunal Be-
schäftigte geregelt worden.
Derzeit werden im Wege der Personalgestellung drei Beschäftigte des Landes
bei der Elterngeldstelle der Stadt Bonn für die Sachbearbeitung eingesetzt,
sowie drei weitere Stellen (1x A8 bzw. 2x A7) in der Sachbearbeitung mit kom-
munal Beschäftigten besetzt.
Künftig wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Personalgestellung durch
das Land geben, sondern die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen StellenSeite 1 von 3
Seite 2
werden sukzessive durch städtisches Personal besetzt werden müssen. Der
Belastungsausgleich der kommunal eingerichteten Stellen erfolgt nach § 25
Abs. 1 des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine
Verwaltung und wird dabei mit den Jahresdurchschnittskosten der Besoldung
eines Beamten der Besoldungsgruppe nach A9 berücksichtigt, so dass die Re-
finanzierung der Stellen erfolgt.
Aufgrund des Wechsels einer Landesbeschäftigten wird eine Stelle bei der
Stadt Bonn einzurichten sein und durch kommunales Personal zu besetzen
sein. Es wird daher vorgeschlagen, eine Stelle nach A7 im Bereich Sachgebie-
tes „Eltern- und Betreuungsgeld“ einzurichten. Dafür fallen im Jahr Personal-
kosten (Kosten einer Planstelle) von 74.327,94 Euro an.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.08 Bundeselterngeld- und
-zeitgesetz
1.06.08.01 Bundeselterngeld
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2024: 74.327,94
2025: 75.693,50
2026: 78.189,30
2027: 80.534,98
2028: 82.951,03
2029: 85.439,56
151000608/
70.1000
2024: 74.327,94
2025: 75.693,50
2026: 78.189,30
2027: 80.534,98
2028: 82.951,03
2029: 85.439,56
Belastungsaus-
gleich gem. § 23
EinglG
Einzahlungen /
Erträge
2024: 74.327,94
2025: 75.693,50
2026: 78.189,30
2027: 80.534,98
2028: 82.951,03
2029: 85.439,56
111000116/
64.2000
2024: 74.327,94
2025: 75.693,50
2026: 78.189,30
2027: 80.534,98
2028: 82.951,03
2029: 85.439,56
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de