240914 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Pützchen (Bechlinghoven), Am Herz-Jesu-Kloster 15 - Nutzungsänderung einer Sporthalle zu einer Elektro-Kart-Entertainmenteinrichtung Az.: 40085/2024
Kerndaten
- Nummer
- 240914
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 240914 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Pützchen (Bechlinghoven), Am Herz-Jesu-Kloster 15 - Nutzungsänderung einer Sporthalle zu einer Elektro-Kart-Entertainmenteinrichtung Az.: 40085/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den An- trag auf Vorbescheid abzulehnen, da sich das Vorhaben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB einfügt. Begründung Beabsichtigt ist die Nutzungsänderung einer Sporthalle zu einer Elektro-Kart- Entertainmenteinrichtung. Die Zulässigkeit des angefragten Vorhabens richtet sich nach den Inhalten und Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Die Eigenart der näheren Umge- bung ist durch ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 der Baunutzungs- verordnung –BauNVO - in zweigeschossiger, offener Bauweise charakterisiert. Künftig soll die derzeitige Sporthalle (Tennis und Squash) als Elektro-Kartbahn genutzt werden, inkl. einer Werkstatt und Gastronomie. Es sollen keine neuen Flächen entstehen. Vorgesehen ist eine Nutzung durch max. 20 Kund*innen sowie 2-5 Beschäftigten. Allerdings sollen auch Geburtstags- und Eventveran- staltungen angeboten werden, sodass teilweise auch mehr Besucher*innen zu erwarten sind. Im Gegensatz zu Anlagen für sportliche Zwecke – wie die einer Tennishalle – die in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 der Baunutzungsverord- nung allgemein zulässig sind, kann die geplante Elektrokartbahn nicht als eine solche Anlage für sportliche Zwecke qualifiziert werden, sondern ist eher dem Genre „Event und Unterhaltung“ zuzuordnen - also als eine Vergnügungsstätte zu bewerten, die unter Ansprache des Geselligkeitsbedürfnisses überwiegend auf Freizeitunterhaltung gerichtet ist. Hierfür spricht auch, dass die Slots onlineSeite 1 von 3 Seite 2 gebucht werden können und anders als bei Sportanlagen nicht regelmäßig die gleichen Nutzenden hier gleichsam „trainieren“ werden. Eine solche Nutzung ist – anders als eine Tennishalle – in einem Wohngebiet gebietsfremd. Gegen diese Nutzung bestehen im vorliegenden Wohngebiet daher erhebliche Beden- ken. Es ist zu erwarten, dass die nachbarlichen Belange, insbesondere nach Ruhe und Erholung durch eine als störend einzustufende Eventhalle nicht berücksich- tigt sind. Auch wenn die Elektro-Karts immissionsschutzrechtlich nicht mit Mo- torkarts vergleichbar sind, ist zu erwarten, dass die Nutzung zu einer höheren Belästigung führt, als eine Nutzung als Tennis oder Squashhalle. Eine solche Tennis- und Squashhalle wird grundsätzlich eher von Personen aus dem nähe- ren Einzugsbereich genutzt, die dementsprechend häufiger mit dem Fahrrad, dem ÖPNV oder zu Fuß anreisen. Wohingegen eine Elektro-Kartbahn als En- tertainmenteinrichtung die Anmeldung von Gruppen aus einem größeren Ein- zugsbereich nach sich zieht. Denn eine vergleichbare Anlage ist weder in Bonn noch dem unmittelbar anschließenden Rhein-Sieg-Kreis vorhanden. Des Weiteren werden die Öffnungszeiten zwischen 8:00 Uhr und 1:00 Uhr an- gegeben, welche mit den daraus resultierenden Lärmemissionen als nicht ver- einbar mit der unmittelbar anschließenden Wohnbebauung anzusehen sind. Insgesamt fügt sich eine solche Anlage daher nicht in die Eigenart der hier vor- liegenden maßgeblichen Umgebung im Sinne von § 34 BauGB ein, sodass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Am Herz-Jesu-Kloster 15 (öffentlich) 2 Plan Am Herz-Jesu-Kloster 15 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de