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240913 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „WERKstattSchule“ der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH als Maßnahme des Kinder- und Jugendförderplans

Nummer
240913
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240913
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses für das Projekt
„WERKstattSchule“ der Katholischen
Jugendagentur Bonn gGmbH als Maßnahme des
Kinder- und Jugendförderplans
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH erhält für das Projekt WERK-
stattSchule für das Jahr 2024 eine Förderung aus Mitteln des Kinder- und Ju-
gendförderplans der Bundesstadt Bonn in Höhe von bis zu 73.000 Euro.
Begründung
Im Kinder- und Jugendförderplan der Bundesstadt Bonn wurde für das Hand-
lungsfeld der Jugendsozialarbeit das Ziel „Die Angebote der Jugendsozialarbeit
sind auf die Folgen der gesellschaftlichen Entwicklungen vorbereitet“ gesetzt
(vgl. DS 220960). In der Sitzung am 18. Oktober 2023 wurde durch die Mitglie-
der des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie dem fortlaufenden Maß-
nahmenplan, der im Begleitgremium zum Kinder- und Jugendförderplan erar-
beitet wird, einstimmig zugestimmt (vgl. DS 231753). Im Maßnahmenplan wur-
de im Bereich der Jugendsozialarbeit das Projekt „WERKstattSchule im Über-
gang Schule/Beruf“ zur Förderung vorgeschlagen. Eine Förderung sollte für
2024 erfolgen und ab 2025 eine Finanzierung als institutionelle Förderung mit
einem eigenen Haushaltsansatz geprüft werden.
Seit 2009 entwickelte sich innerhalb der Katholischen Jugendagentur Bonn das
Projekt WERKstattSchule aus dem Projekt „Betrieb statt Schule – Die Küche“
mit damals vier Praktikumsplätzen pro Jahr zu einer Berufsvorbereitungsmaß-
nahme mit zurzeit 12 Plätzen für individuell beeinträchtigte und sozial benach-
teiligte Jugendliche.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein niedrigschwelliges werkpädago-
gisches Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII in Verbindung mit
§ 13 des dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
(3. AG-KJHG – KJFöG). WERKstattSchule ist ein Alternativangebot für schul-
müde junge Menschen und Schulabgänger*innen ohne Abschluss oder Ausbil-Seite 1 von 4
Seite 2
dungsverhältnis mit mehrfachen Problemlagen im Alter von 15 bis 20 Jahren,
die in Schule und im Übergang von Schule zu Beruf in anderen Maßnahmen
und Angeboten keine Perspektiven haben. WERKstattSchule bietet auf sehr
niedrigschwelliger Basis ein Angebot zur Stärkung und zur Erlebbarmachung
ihrer Selbstwirksamkeit, um sie zu befähigen, ihr Leben und berufliches Leben
selbst gestalten zu können. Die oft zutiefst verunsicherten jungen Menschen
werden in einem Rahmen der Geborgenheit und individueller Förderung ermun-
tert, in WERKstattSchule anzukommen und sich selbst erleben und entwickeln
zu können. Hierzu gehört unbedingt die Gewährung der individuell benötigen
Zeit, dies ohne Druck erreichen zu können.
Ziele der Maßnahme sind der Aufbau einer verbindlichen Tagesstruktur, Ken-
nenlernen der persönlichen Stärken und Schwächen, die Erfahrung von
Selbstwert und Selbstwirksamkeit die Förderung eigner Interessen und der
Selbstständigkeit, das Erfahren von Zusammenhalt, Rückhalt und Vertrauen,
die Freude am Arbeiten und am täglichen Miteinander sowie die Aufarbeitung
schlechter Erlebnisse durch das Erleben positiver und neuer Erfahrungen mit
dem Ziel für eine künftige zuversichtliche Lebensgestaltung.
Der Einstieg in die Maßnahme erfolgt nach Kontaktaufnahme, durch Schule,
Jugendberufshilfe, Träger der Jugendhilfe oder Eltern. Alle Bewerber*innen an
einer Teilnahme im Projekt starten zunächst in der Qualifizierungsphase, um
die anderen Praktikant*innen kennenzulernen und Anschluss zu finden. Dieje-
nigen, die bereits fit fürs Praktikum sind, können nach 4 Wochen in ein Betrieb-
spraktikum starten. Ein geeigneter Platz wird in der Eingewöhnungszeit ge-
meinsam gesucht. Jedoch verbleiben ca. 80 % bis 90 % für längere Zeit in der
Qualifizierungsphase, da Alltagsstrukturen und Kernkompetenzen, wie Pünkt-
lichkeit, Verbindlichkeit aber auch Durchhaltevermögen und Selbstvertrauen,
nicht ausreichend entwickelt sind.
Die anschließende Qualifizierungsphase dient dem Aufbau von Alltagsstruktu-
ren und Kernkompetenzen. Die meisten der Jugendlichen, die in die Maßnah-
me kommen, sind weit davon entfernt, ein Praktikum absolvieren zu können.
Oft scheitert es bereits am morgendlichen Aufstehen. Pünktlich erscheinen und
regelmäßig und verbindlich einer Tätigkeit nachzugehen, fällt vielen sehr
schwer. In der Regel spielen ein geringes Selbstwertgefühlt und die Angst zu
versagen eine zusätzliche große Rolle. Die Arbeit in diesem Bereich ist sehr
niederschwellig angelegt und richtet sich in erster Linie nach den Vorausset-
zungen der Praktikant*innen. Die Qualifizierungsphase findet von Montag bis
Freitag von 8:00-14:00 Uhr statt. Innerhalb dieses Zeitrahmens haben die Prak-
tikant*innen ihren Startvoraussetzungen entsprechend unterschiedliche Ar-
beitszeiten. Praktikant*innen, die noch sehr wenig belastbar sind, starten
zunächst mit zwei Stunden pro Tag, in der Regel von 10:00-12:00 Uhr. Die Zeit
wird dann Stück für Stück angepasst. In Form von Arbeitszeitnachweisen wird
die tägliche Arbeitszeit der Praktikant*innen selbstständig festgehalten. Ge-
sammelte Minusstunden müssen abgearbeitet, Plusstunden wiederum dürfen
für besondere Tage eingesetzt werden. Die Arbeit vor Ort ist ebenfalls sehr
niederschwellig angelegt und dient vordergründig dem Aufbau von Selbstver-
trauen und Selbstwertgefühl und der Entwicklung besagter Alltagsstrukturen.
Dies wird gewährleistet durch:
• die Arbeit mit Gleichaltrigen in einem kleinen Team
• eine intensive Betreuung durch die Mitarbeiter*innen von WERKstatt-
SchuleSeite 2 von 4
Seite 3
• niederschwellige Aufgaben, die Erfolgserlebnisse ermöglichen
• Aufgreifen von Interessen und Fähigkeiten durch entsprechende Ange-
bote
• Berufsorientierung durch selbstreflektierende Aufgaben.
Verläuft die Teilnahme an der Qualifizierungsphase über einen längeren Zeit-
raum stabil, wird gemeinsam nach einem Praktikumsplatz gesucht. Eine stabile
Teilnahme wird beispielsweise an dem Grad der Verbindlichkeit, dem Sozial-
verhalten, der Bereitschaft Aufgaben zu übernehmen und der physischen wie
psychischen Belastbarkeit gemessen.
In einer anschließenden Praktikumsphase finden Praktika in Betrieben und Ein-
richtungen eigener Wahl statt. Die Praktikant*innen werden von dem Team bei
der Suche, Kontaktaufnahme und dem Schreiben von Bewerbungen unter-
stützt. Nach Vermittlung stehen die Betreuer*innen weiterhin als Ansprechpart-
ner*innen sowie als vermittelnde und unterstützende Instanz zur Verfügung.
Reflexionsgespräche werden in regelmäßigen Abständen mit Praktikant*innen
und Betrieben durchgeführt.
Die Zeit, die die Praktikant*innen in WERKstattSchule verbringen, ist nicht fest-
gelegt, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Tempo, mit dem sich jeder
Einzelne entwickelt. Der Schritt aus WERKstattSchule heraus erfolgt im Ideal-
fall, wenn die Qualifizierungsphase und das Praktikum erfolgreich absolviert
wurden und absehbar ist, dass die betreffende Person die nötige Reife und das
nötige Selbstvertrauen besitzt, um den persönlichen Voraussetzungen entspre-
chend in Schule, Ausbildung oder Arbeit überzugehen. Die Betreuer*innen von
WERKstattSchule unterstützen bei der Suche nach Schulen und Stellen und
bereiten Bewerbungen mit vor. WERKstattSchule versichert den Prakti-
kant*innen nach der Teilnahme bei WERKstattSchule weitere maßvolle Betreu-
ung und Rückhalt, sofern das Bedürfnis danach besteht.
Insbesondere nach der langen Zeit der Pandemie, verbunden mit Unterrichts-
ausfällen und dadurch bedingter Isolation vieler junger Menschen, ist ein deut-
lich wachsender Bedarf an niedrigschwelligen Angeboten deutlich geworden.
Die Warteliste zählt mittlerweile so viele Interessent*innen, dass auch die Eröff-
nung einer zweiten Gruppe den Bedarf nicht decken könnte.
Die Finanzierung des Projektes WERKstattSchule ist seit Start des Projektes
bisher aus Mitteln des Trägers erfüllt. Aufgrund allgemein stark angestiegener
Kosten hat der Träger mitgeteilt, dass es ihm ab dem kommenden Jahr nicht
mehr möglich ist, die Kosten für das Projekt ausschließlich aus Eigenmitteln
weiter zu betreiben. Die Gesamtkosten des Projektes hat der Träger mit knapp
129.000 Euro angegeben. Sie setzen sich aus den Personalkosten für die
hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im Projekt im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen
und Sachkosten zusammen. Für die Zukunft sichert die Katholische Jugend-
agentur Bonn die Einbringung von Eigenmitteln in Höhe von 56.000 Euro zu.
Zur Finanzierung der Deckungslücke hat der Träger eine Förderung von bis zu
73.000 Euro aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans für 2024 und
fortfolgende Jahre beantragt.
Seitens der städtischen Beratungsstelle für Jugendberufshilfe wird das Projekt
WERKstattSchule als geeignete und erfolgreiche Maßnahme der Jugendsozi-
alarbeit für junge Menschen im Übergang Schule/Beruf und damit zur Errei-
chung des im Kinder- und Jugendförderplan gesetzten Ziels (s.o.) eingeschätzt.Seite 3 von 4
Seite 4
Ebenso sehen die Fachkräfte der Beratungsstelle für Jugendberufshilfe drin-
genden Bedarf in Bonn für diese Maßnahme. Die Verwaltung empfiehlt daher
die Förderung des Projektes WERKstattSchule aus den Mitteln des Kinder- und
Jugendförderplans. Die Verwaltung wird beauftragt zu diesem Zweck mit der
Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH eine Fördervereinbarung für 2024
zu schließen.
Für den Doppelhaushalt 2025/26 sind die erforderlichen Mittel durch das Amt
für Kinder, Jugend und Familie angemeldet worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Jugendarbeit 1.51.20.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in
Einrichtungen freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
73.000 EUR 151000504/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
73.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de