240912 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 240912
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (24.120 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240912 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.07.2024 Anhörung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.07.2024 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Vorhaben der Bechtle GmbH & Co. KG, Bonn, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8315-26 für die Liegenschaft Mallwitzstraße 18 mit dem planerischen Ziel zur Errichtung eines bis zu 7- geschossigen Bürogebäudes wird zugestimmt. 2. Die Änderung erfolgt in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7114-3 - Mallwitzstraße 18- gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Aufgrund der Schaffung von Büroflächen für ein Unternehmen, das sich am Standort Lannesdorf weiterentwickeln möchte, wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. 5. Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von mehr als 2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung für das Vorhaben zugrunde gelegt (Bezug: Beschluss des Rates vom 18.04.2024, DS-Nr. 231744). Begründung AnlassSeite 1 von 13 Seite 2 Die Bechtle GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Unternehmen am Standort Bonn weiter auszubauen. Der bisherige, langjährige Standort im Ortsteil Lannesdorf, am Pennefeldsweg weist bereits jetzt nicht mehr genügend räumliche Kapazitäten auf. Daher plant das Unternehmen die Errichtung eines Büroneubaus in unmittelbarer Nähe, um den angestrebten Zuwachs an Mitarbeitenden von aktuell 620 auf künftig 850 Mitarbeitende adäquat unterbringen zu können. Der Umsetzung der Planungsziele stehen die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8315-26 entgegen. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 umfasst die beiden Flurstücke 976 und 991, Flur 2, Gemarkung Lannesdorf, in Bonn- Bad Godesberg. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Das 5.575 qm große Plangebiet befindet sich inmitten einer gewerblichen Bebauungsstruktur innerhalb des "Gewerbegebietes Pennenfeld" und wird nördlich und südlich von der Mallwitzstraße aus über zwei private Erschließungsstraßen erschlossen und gleichzeitig begrenzt. Im Westen grenzt ein privates Grundstück mit Bürogebäude an und im Osten befinden sich gewerblich genutzte Grundstücke. Das Plangebiet betrifft Grundstücksbereiche eines hier ehemals ansässigen Hobby- und Garten-/Baumarktes mit einem leerstehenden Teilgebäude des ehemaligen Betriebes sowie einer zugehörigen Parkplatzfläche. Die Nutzung des ehemaligen Betriebes wurde vor einigen Jahren aufgegeben. Die beiden betroffenen Grundstücke des Plangebietes sind aufgrund der vorherigen Nutzung fast vollständig versiegelt, lediglich innerhalb des Parkplatzbereiches befinden sich wenige Gehölzstrukturen bzw. Baumstandorte. Für die Neubebauung soll die Parkplatznutzung aufgegeben und die bestehende Bebauung niedergelegt werden. Planungsziel / Vorhaben Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu 7- geschossigen Gebäudes für eine reine Büronutzung. Der Hochbauentwurf sieht vor, die Umsetzung in zwei Bauabschnitten vorzunehmen. Der 1. Bauabschnitt umfasst ein Untergeschoss (unterkellert) und ein Erdgeschoss für die Unterbringung von Stellplätzen sowie das 1. und 2. Obergeschoss für eine Büronutzung. Die Gebäudehöhe für den 1. Bauabschnitt beträgt 11,20 m. In den geplanten Parkebenen sollen insgesamt 163 Stellplätze untergebracht werden.Seite 2 von 13 Seite 3 Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von Kunden ist, hat die hohe Anzahl von Firmen-PKWs und deren schnelle Verfügbarkeit eine zentrale Bedeutung. Der erste Bauabschnitt entspricht noch dem bestehenden Planungsrecht. Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Option und sieht auf dem rückwärtigen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse für eine Büronutzung vor. Die Gebäudehöhe nach Errichtung des 2. Bauabschnittes liegt bei 25,80 m. Im Zuge der Errichtung des 2. Bauabschnittes ist angedacht, auf einem südöstlich angrenzenden, ca. 1.860 m² großen Grundstück, das sich noch nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin befindet, bei Bedarf ein 3-geschossiges Parkhaus mit weiteren 144 Stellplätzen zu errichten. Aufgrund des hohen Flächenbedarfes im Verhältnis zur Grundstücksgröße, erfordert die Planung am neuen Standort einen relativ hohen Grad an Versiegelung. Die nicht überbauten und größtenteils auch zusammenhängenden Grundstücksbereiche werden einer biodiversen Begrünung zugeführt. Zudem sollen auf beiden Bauabschnitten artenreiche begrünte Dachgärten versehen werden. Darüber hinaus ist eine Fassadenbegrünung mit Bodenanschluss im Bereich des erdgeschossigen Parkdecks geplant. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Mobilitätskonzept erstellt, welches unter Berücksichtigung des vorhandenen ÖPNV (fußläufige Entfernung zur nächsten Bushaltestelle in ca. 350 m mit Anschluss an Stadtbahn und DB-Haltepunkt Mehlem) sowie sonstiger Mobilitätsmaßnahmen den konkreten Bedarf an Stellplätzen für Bedienstete und die Kundenverkehre aufzeigen wird. Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Bebauungsplanaufstellung das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben einer baulichen Aufwertung eines Bereiches mit leerstehenden Immobilien wird neuer Büroraum für ein wichtiges, standorttreues Unternehmen geschaffen. Mit der Planung soll auch eine verbesserte Freiraumstruktur erreicht werden. Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel und klimaangepasst begrünt werden. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden. Ein hochbauliches Wettbewerbsverfahren wird nicht gefordert, obwohl die hierfür definierte Mindest-Bruttogrundfläche von 5.000 qm Fläche überschritten wird (Bezug: DS-Nr. 231332 “Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen”). Die zu erwartenden Gestaltungsspielräume für den 2. Bauabschnitt sind recht gering, da die hochbauliche Gestaltung dieses Gebäudeteiles bereits im Zuge des 1. Bauabschnittes, der ohne geändertes Planungsrecht eigenständig errichtet werden kann, weitestgehend vorbestimmt wird. Planungsrecht Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet alsSeite 3 von 13 Seite 4 gewerbliche Baufläche dar und entspricht somit dem Planungsziel. Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 8315-26 von 1982. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m fest. Die Baukörper sind grundsätzlich in offener Bauweise zu errichten. Hierbei können jedoch Baukörperlängen von mehr als 50 m zugelassen werden. Außerdem kann bei nachbarlichem Einverständnis auch eine Grenzbebauung zugelassen werden. Für den 1. Bauschnitt wird eine Bebauungsplanänderung als nicht erforderlich angesehen, da sich die vorgelegte Planung im Rahmen der Festsetzungen bewegt. Die Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe um 1,20 m sowie eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird als vertretbar angesehen. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen entsprechenden Bauantrag für den 1. Bauabschnitt zeitnah einzureichen. Zur Realisierung des angestrebten 2. Bauabschnittes bedarf es jedoch der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes, da die gem. rechtskräftigem Bebauungsplan maximal zulässige Gebäudehöhe von 10,0 m mit einer geplanten Gebäudehöhe von 25,80 m für den 2. Bauabschnitt deutlich überschritten wird. Verfahren Für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Nr. 8315-26 durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (BPlan-Nr. 7114-3) gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert werden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Einschätzung des Vorhabens Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen: Trifft nicht zu. Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt: Durch die Bebauungsplanänderung kann ein für die Stadt Bonn wichtiges Unternehmen am Standort gehalten und Möglichkeiten zur Expansion geschaffen werden. Des Weiteren erfolgt nach einigen Jahren Leerstand eines ehem. Betriebsgebäudes sowie einer untergenutzten Parkplatzfläche eine städtebauliche und architektonische Aufwertung dieses gewerblichen Innenbereichs, was sich positiv auf das Quartier und das Ortsbild auswirkenSeite 4 von 13 Seite 5 sollte. Infrastruktur: Ob und wie sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell) Um dieses wichtige Unternehmen am Standort zu halten, besteht ein städtisches Interesse an der Planung. Da hier kein Wohnraum geschaffen wird, findet das Baulandmodell keine Anwendung. Kosten für die Stadt Bonn: Da es sich um eine vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung handelt, entstehen über den Personalaufwand hinaus, keine Kosten für die Stadt. Umwelt, Natur- und Artenschutz: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen Schutzgebieten. Im südlichen Plangebiet befindet sich ein Teilbereich des schutzwürdigen Biotopes (BK-5309-504, Abschubflächen und Industriebrache mit Gebüsch am Dinaswerk). Weitere Angaben sind im Integrierten Freiraumsystem der Stadt Bonn (Überprüfung 2012) für das Plangebiet nicht enthalten. Für das Vorhaben ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen, deren Ergebnisse in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Insbesondere für die im 2. Bauabschnitt geplante längerfristige Option eines 7-geschossigen Bürogebäudes soll in der Artenschutzprüfung auch das Thema Vogelschlag abgeprüft werden. Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Es sind einige Bäume und Gehölzstrukturen vorhanden, die satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein können. Vorhandener Baumbestand sowie zusätzliche Baumpflanzungen sollen im Zuge der Planung berücksichtigt werden. Das Plangebiet ist - abgesehen von wenigen Gehölzstrukturen innerhalb der bestehenden Parkplatzfläche - vollständig bebaut bzw. versiegelt. Vorhandener Baumbestand soll - soweit möglich - im Zuge der Planung berücksichtigt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nach § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung desSeite 5 von 13 Seite 6 Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Abhandlung der Eingriffsregelung und ein Ausgleich der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft sowie eine Umweltprüfung (gem. § 2 (4) BauGB) und ein Umweltbericht (gem. § 2a BauGB) ist somit nicht erforderlich. Inwieweit das Plangebiet aufgrund seiner Nähe zur DB-Trasse in Verbindung mit der geplanten Höhe des als Büro genutzten Gebäudes durch Schienenlärm vorbelastet ist, ist im weiteren Bebauungsplanverfahren zu prüfen und es sind ggfs. Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Arbeitsverhältnisse im Plangebiet gewährleisten. Stadtklima/ Klimaanpassung: Der Planungsraum ist derzeit bereits fast vollständig bebaut und versiegelt. Aus westlicher Richtung (Sportpark Pennenfeld) gelangen Ausläufer eines Kaltluftströmungsfeldes bis an den Planungsraum heran. Der Planungsraum liegt gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte in einem Bereich der Handlungspriorität 2 (starke thermische Belastung tagsüber und nachts), wonach Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Situation bei allen baulichen Entwicklungen proaktiv umzusetzen sind. Im Rahmen der weiteren Planung ist ein klimatologisches Detailgutachten zu erstellen, welches die Ist- und Plansituation vergleichend betrachtet und geeignete Planungsempfehlungen zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation gibt. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen relevant und ebenfalls zu berücksichtigen. Priorität: Aufgrund der Schaffung von Büroflächen für ein wichtiges Bonner Unternehmen, das sich am Standort Lannesdorf weiterentwickeln möchte, wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer: 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nummer: 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen ZeitpunktSeite 6 von 13 Seite 7 zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/n 1 Übersichtsplan 7114-3 (öffentlich) 2 7114-3_Mallwitzstraße_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 7 von 13 Bebauungsplan Nr. 7114-3 -Mallwitzstraße 18- Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Lannesdorf Maßstab 1: 2500 Datum: 03.05.2024 100 mSeite 8 von 13 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhal"gkeitsstrategie iden"fizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen aufgrund der angestrebten Erhöhung der Mitarbeitendenanzahl und aufgrund der hohen Anzahl an Geschäftsfahrzeugen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine verkehrsgutachterliche Betrachtung. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Eine Verkehrsreduzierung durch Nutzungsmischung ist nicht möglich, da es sich hier um eine reine Büronutzung innerhalb eines bestehenden Gewerbegebietes handelt. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Dies kann voraussichtl. nur teilweise realisiert werden, da zum Geschäftsmodell Firmenfahrzeugen für den Kundenverkehr gehören. Allerdings besteht hinsichtlich der Mitarbeiterschaft die Möglichkeit, bei An- und Abreise vom Heimatort auf den Umweltverbund zurückzugreifen. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, das Plangebiet befindet sich in fußläufiger Entfernung zu einer Bushaltestelle (ca. 350m). Es besteht ein Anschluss an die Stadtbahnhaltestelle sowie zum DB-Haltepunkt Mehlem. Auch über das öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft gut erreichbar. Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18" Errichtung eines bis zu 7-geschossigen Gebäudes für eine reine Büronutzung Seite 1 von 5Seite 9 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Nein Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Der Planungsraum ist durch die Ausläufer eines Kaltluftströmungsfeldes betroffen. In unmittelbarer Nähe befindet sich westlich des Plangebietes eine große Grünfläche (Sportpark Pennenfeld), deren Abflüsse das Plangebiet treffen. Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten notwendig? Ja Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt. Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? Ja Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau) Der vorhandene Gebäudeteil des ehem. Hobby- und Garten-/Baumarktes ist funktionell und bausubstantiell nicht für die angestrebte Büronutzung geeignet. Somit ist ein Erhalt nicht möglich. Seite 2 von 5Seite 10 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe unwahrscheinlich. Die Abhandlung der Eingriffsregelung und ein Ausgleich der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft ist für dieses Plangebiet nicht erforderlich. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich innerhalb eines schutzwürdigen Biotopes (BK-5309-504, Abschubflächen und Industriebrache mit Gebüsch am Dinaswerk ) und ist entsprechend in der landesweiten Biotopkartierung erfasst. Die vorherige Nutzung lässt nicht erwarten, dass dieser Teilbereich Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten darstellt. Eine Artenschutzprüfung wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Die Verwaltung schlägt vor, dass das Bebauungsplanverfahren als Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB -ohne Eingriffsermittlung und Kompensation- erfolgt. Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Ja Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Es befinden sich wenige Baumstandorte im Plangebiet. Ob diese Bäume satzungsgeschützt sind, ist im Zuge einer Baumbewertung im weiteren Verfahren zu prüfen. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Nein Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Nein. Es handelt sich hier um ein reines Gewerbegebiet. Wohnen ist grundsätzlich nur ausnahmsweise im Zuge einer untergeordneten zugehörigen Betriebswohnung eines Gewerbebetriebes möglich. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Ja. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, der Gewerbeflächen festsetzt, so dass eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben bereits jetzt zulässig ist. Eine Büronutzung ist in diesem Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Nein Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Seite 3 von 5Seite 11 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Arbeiten, Sicherung eines Bonner Unternehmens am Standort Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Die Adaptabilität der Bebauung (Architektur, Materialien etc.) wird im weiteren Verfahren definiert. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Nein Seite 4 von 5Seite 12 von 13 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 5 von 5Seite 13 von 13
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de