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240912 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf

Nummer
240912
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.07.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240912
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft
Mallwitzstraße 18 im Ortsteil Lannesdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Anhörung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
02.07.2024 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.07.2024 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Vorhaben der Bechtle GmbH & Co. KG, Bonn, auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8315-26 für die Liegenschaft
Mallwitzstraße 18 mit dem planerischen Ziel zur Errichtung eines bis zu 7-
geschossigen Bürogebäudes wird zugestimmt.
2. Die Änderung erfolgt in Form der Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 7114-3 - Mallwitzstraße 18- gemäß § 12 BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit einer
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB.
3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das
Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
4. Aufgrund der Schaffung von Büroflächen für ein Unternehmen, das sich am
Standort Lannesdorf weiterentwickeln möchte, wird das Vorhaben prioritär
bearbeitet.
5. Da das Vorhaben eine Bruttogrundfläche gewerblicher Nutzung von mehr als
2.000 m² aufweist, wird eine gesamtstädtische Bedeutung für das Vorhaben
zugrunde gelegt (Bezug: Beschluss des Rates vom 18.04.2024, DS-Nr.
231744).
Begründung
AnlassSeite 1 von 13
Seite 2
Die Bechtle GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Unternehmen am Standort Bonn
weiter auszubauen.
Der bisherige, langjährige Standort im Ortsteil Lannesdorf, am Pennefeldsweg
weist bereits jetzt nicht mehr genügend räumliche Kapazitäten auf. Daher plant
das Unternehmen die Errichtung eines Büroneubaus in unmittelbarer Nähe, um
den angestrebten Zuwachs an Mitarbeitenden von aktuell 620 auf künftig 850
Mitarbeitende adäquat unterbringen zu können.
Der Umsetzung der Planungsziele stehen die Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 8315-26 entgegen. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt
daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7114-3 umfasst
die beiden Flurstücke 976 und 991, Flur 2, Gemarkung Lannesdorf, in Bonn-
Bad Godesberg.
Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.
Das 5.575 qm große Plangebiet befindet sich inmitten einer gewerblichen
Bebauungsstruktur innerhalb des "Gewerbegebietes Pennenfeld" und wird
nördlich und südlich von der Mallwitzstraße aus über zwei private
Erschließungsstraßen erschlossen und gleichzeitig begrenzt. Im Westen grenzt
ein privates Grundstück mit Bürogebäude an und im Osten befinden sich
gewerblich genutzte Grundstücke.
Das Plangebiet betrifft Grundstücksbereiche eines hier ehemals ansässigen
Hobby- und Garten-/Baumarktes mit einem leerstehenden Teilgebäude des
ehemaligen Betriebes sowie einer zugehörigen Parkplatzfläche.
Die Nutzung des ehemaligen Betriebes wurde vor einigen Jahren aufgegeben.
Die beiden betroffenen Grundstücke des Plangebietes sind aufgrund der
vorherigen Nutzung fast vollständig versiegelt, lediglich innerhalb des
Parkplatzbereiches befinden sich wenige Gehölzstrukturen bzw.
Baumstandorte.
Für die Neubebauung soll die Parkplatznutzung aufgegeben und die
bestehende Bebauung niedergelegt werden.
Planungsziel / Vorhaben
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung eines bis zu 7- geschossigen
Gebäudes für eine reine Büronutzung.
Der Hochbauentwurf sieht vor, die Umsetzung in zwei Bauabschnitten
vorzunehmen.
Der 1. Bauabschnitt umfasst ein Untergeschoss (unterkellert) und ein
Erdgeschoss für die Unterbringung von Stellplätzen sowie das 1. und 2.
Obergeschoss für eine Büronutzung. Die Gebäudehöhe für den 1. Bauabschnitt
beträgt 11,20 m.
In den geplanten Parkebenen sollen insgesamt 163 Stellplätze untergebracht
werden.Seite 2 von 13
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Da ein wesentliches Geschäftsfeld des Unternehmens die Betreuung von
Kunden ist, hat die hohe Anzahl von Firmen-PKWs und deren schnelle
Verfügbarkeit eine zentrale Bedeutung.
Der erste Bauabschnitt entspricht noch dem bestehenden Planungsrecht.
Der 2. Bauabschnitt dient als längerfristige Option und sieht auf dem
rückwärtigen Gebäudeteil eine Aufstockung um vier weitere Geschosse für eine
Büronutzung vor. Die Gebäudehöhe nach Errichtung des 2. Bauabschnittes
liegt bei 25,80 m.
Im Zuge der Errichtung des 2. Bauabschnittes ist angedacht, auf einem
südöstlich angrenzenden, ca. 1.860 m² großen Grundstück, das sich noch nicht
im Eigentum der Vorhabenträgerin befindet, bei Bedarf ein 3-geschossiges
Parkhaus mit weiteren 144 Stellplätzen zu errichten.
Aufgrund des hohen Flächenbedarfes im Verhältnis zur Grundstücksgröße,
erfordert die Planung am neuen Standort einen relativ hohen Grad an
Versiegelung. Die nicht überbauten und größtenteils auch
zusammenhängenden Grundstücksbereiche werden einer biodiversen
Begrünung zugeführt. Zudem sollen auf beiden Bauabschnitten artenreiche
begrünte Dachgärten versehen werden. Darüber hinaus ist eine
Fassadenbegrünung mit Bodenanschluss im Bereich des erdgeschossigen
Parkdecks geplant.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Mobilitätskonzept erstellt,
welches unter Berücksichtigung des vorhandenen ÖPNV (fußläufige
Entfernung zur nächsten Bushaltestelle in ca. 350 m mit Anschluss an
Stadtbahn und DB-Haltepunkt Mehlem) sowie sonstiger Mobilitätsmaßnahmen
den konkreten Bedarf an Stellplätzen für Bedienstete und die Kundenverkehre
aufzeigen wird.
Die Verwaltung verfolgt mit der Planung bzw. Bebauungsplanaufstellung das
Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
Neben einer baulichen Aufwertung eines Bereiches mit leerstehenden
Immobilien wird neuer Büroraum für ein wichtiges, standorttreues Unternehmen
geschaffen.
Mit der Planung soll auch eine verbesserte Freiraumstruktur erreicht werden.
Die nicht versiegelten Bereiche sollen biodiversitätsfördernd, wassersensibel
und klimaangepasst begrünt werden. Damit soll insgesamt ein Beitrag für eine
nachhaltige Stadtentwicklung geleistet werden.
Ein hochbauliches Wettbewerbsverfahren wird nicht gefordert, obwohl die
hierfür definierte Mindest-Bruttogrundfläche von 5.000 qm Fläche überschritten
wird (Bezug: DS-Nr. 231332 “Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und
städtebaulichen Verträgen”).
Die zu erwartenden Gestaltungsspielräume für den 2. Bauabschnitt sind recht
gering, da die hochbauliche Gestaltung dieses Gebäudeteiles bereits im Zuge
des 1. Bauabschnittes, der ohne geändertes Planungsrecht eigenständig
errichtet werden kann, weitestgehend vorbestimmt wird.
Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet alsSeite 3 von 13
Seite 4
gewerbliche Baufläche dar und entspricht somit dem Planungsziel.
Für das Plangebiet besteht Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr.
8315-26 von 1982. Der Bebauungsplan setzt den Bereich als Gewerbegebiet
(GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl
(GFZ) von 1,6 und eine maximale Gebäudehöhe von 10,0 m fest. Die
Baukörper sind grundsätzlich in offener Bauweise zu errichten. Hierbei können
jedoch Baukörperlängen von mehr als 50 m zugelassen werden. Außerdem
kann bei nachbarlichem Einverständnis auch eine Grenzbebauung zugelassen
werden.
Für den 1. Bauschnitt wird eine Bebauungsplanänderung als nicht erforderlich
angesehen, da sich die vorgelegte Planung im Rahmen der Festsetzungen
bewegt. Die Überschreitung der max. zulässigen Gebäudehöhe um 1,20 m
sowie eine geringfügige Überschreitung der nördlichen Baugrenze wird als
vertretbar angesehen.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, einen entsprechenden Bauantrag für den 1.
Bauabschnitt zeitnah einzureichen.
Zur Realisierung des angestrebten 2. Bauabschnittes bedarf es jedoch der
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes, da die gem. rechtskräftigem
Bebauungsplan maximal zulässige Gebäudehöhe von 10,0 m mit einer
geplanten Gebäudehöhe von 25,80 m für den 2. Bauabschnitt deutlich
überschritten wird.
Verfahren
Für das Vorhaben soll der Bebauungsplan Nr. 8315-26 durch die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (BPlan-Nr. 7114-3) gemäß § 12
BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) geändert werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt.
Einschätzung des Vorhabens
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen:
Trifft nicht zu.
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt:
Durch die Bebauungsplanänderung kann ein für die Stadt Bonn wichtiges
Unternehmen am Standort gehalten und Möglichkeiten zur Expansion
geschaffen werden.
Des Weiteren erfolgt nach einigen Jahren Leerstand eines ehem.
Betriebsgebäudes sowie einer untergenutzten Parkplatzfläche eine
städtebauliche und architektonische Aufwertung dieses gewerblichen
Innenbereichs, was sich positiv auf das Quartier und das Ortsbild auswirkenSeite 4 von 13
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sollte.
Infrastruktur:
Ob und wie sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur
auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse (u.a. Kita, Baulandmodell)
Um dieses wichtige Unternehmen am Standort zu halten, besteht ein
städtisches Interesse an der Planung.
Da hier kein Wohnraum geschaffen wird, findet das Baulandmodell keine
Anwendung.
Kosten für die Stadt Bonn:
Da es sich um eine vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung handelt,
entstehen über den Personalaufwand hinaus, keine Kosten für die Stadt.
Umwelt, Natur- und Artenschutz:
Das Plangebiet liegt im Innenbereich, außerhalb von naturschutzfachlichen
Schutzgebieten.
Im südlichen Plangebiet befindet sich ein Teilbereich des schutzwürdigen
Biotopes (BK-5309-504, Abschubflächen und Industriebrache mit Gebüsch am
Dinaswerk).
Weitere Angaben sind im Integrierten Freiraumsystem der Stadt Bonn
(Überprüfung 2012) für das Plangebiet nicht enthalten.
Für das Vorhaben ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen, deren
Ergebnisse in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind. Insbesondere für
die im 2. Bauabschnitt geplante längerfristige Option eines 7-geschossigen
Bürogebäudes soll in der Artenschutzprüfung auch das Thema Vogelschlag
abgeprüft werden.
Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut bzw. versiegelt. Es sind einige
Bäume und Gehölzstrukturen vorhanden, die satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sein können. Vorhandener Baumbestand sowie
zusätzliche Baumpflanzungen sollen im Zuge der Planung berücksichtigt
werden.
Das Plangebiet ist - abgesehen von wenigen Gehölzstrukturen innerhalb der
bestehenden Parkplatzfläche - vollständig bebaut bzw. versiegelt. Vorhandener
Baumbestand soll - soweit möglich - im Zuge der Planung berücksichtigt
werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nach § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten
Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung desSeite 5 von 13
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Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 6 BauGB vor
der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Abhandlung der
Eingriffsregelung und ein Ausgleich der mit der Planung verbundenen Eingriffe
in Boden, Natur und Landschaft sowie eine Umweltprüfung (gem. § 2 (4)
BauGB) und ein Umweltbericht (gem. § 2a BauGB) ist somit nicht erforderlich.
Inwieweit das Plangebiet aufgrund seiner Nähe zur DB-Trasse in Verbindung
mit der geplanten Höhe des als Büro genutzten Gebäudes durch Schienenlärm
vorbelastet ist, ist im weiteren Bebauungsplanverfahren zu prüfen und es sind
ggfs. Schallschutzmaßnahmen zu definieren, die gesunde Arbeitsverhältnisse
im Plangebiet gewährleisten.
Stadtklima/ Klimaanpassung:
Der Planungsraum ist derzeit bereits fast vollständig bebaut und versiegelt. Aus
westlicher Richtung (Sportpark Pennenfeld) gelangen Ausläufer eines
Kaltluftströmungsfeldes bis an den Planungsraum heran. Der Planungsraum
liegt gemäß der aktuellen Planungshinweiskarte in einem Bereich der
Handlungspriorität 2 (starke thermische Belastung tagsüber und nachts),
wonach Maßnahmen zur Verbesserung der klimatischen Situation bei allen
baulichen Entwicklungen proaktiv umzusetzen sind. Im Rahmen der weiteren
Planung ist ein klimatologisches Detailgutachten zu erstellen, welches die Ist-
und Plansituation vergleichend betrachtet und geeignete
Planungsempfehlungen zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation gibt.
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei
der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag gerade auch
im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit
einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von
Hitzetagen relevant und ebenfalls zu berücksichtigen.
Priorität:
Aufgrund der Schaffung von Büroflächen für ein wichtiges Bonner
Unternehmen, das sich am Standort Lannesdorf weiterentwickeln möchte, wird
das Vorhaben prioritär bearbeitet.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nummer:
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung
bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nummer: 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen ZeitpunktSeite 6 von 13
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zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nummer: 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 7114-3 (öffentlich)
2 7114-3_Mallwitzstraße_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 7 von 13
Bebauungsplan Nr. 7114-3 -Mallwitzstraße 18-
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Lannesdorf
Maßstab 1: 2500 Datum: 03.05.2024
100 mSeite 8 von 13
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhal"gkeitsstrategie iden"fizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des
Plangebietes wird es geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen aufgrund der angestrebten Erhöhung
der Mitarbeitendenanzahl und aufgrund der hohen Anzahl an
Geschäftsfahrzeugen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgt eine
verkehrsgutachterliche Betrachtung.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch
Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier
möglich?
Eine Verkehrsreduzierung durch Nutzungsmischung ist nicht möglich, da es
sich hier um eine reine Büronutzung innerhalb eines bestehenden
Gewerbegebietes handelt.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Dies kann voraussichtl. nur teilweise realisiert werden, da zum
Geschäftsmodell Firmenfahrzeugen für den Kundenverkehr gehören.
Allerdings besteht hinsichtlich der Mitarbeiterschaft die Möglichkeit, bei An-
und Abreise vom Heimatort auf den Umweltverbund zurückzugreifen.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, das Plangebiet befindet sich in fußläufiger Entfernung zu einer
Bushaltestelle (ca. 350m). Es besteht ein Anschluss an die
Stadtbahnhaltestelle sowie zum DB-Haltepunkt Mehlem. Auch über das
öffentliche Straßen- und Radwegenetz ist die Liegenschaft gut erreichbar.
Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg
Bebauungsplan Nr. 7114-3 "Mallwitzstraße 18"
Errichtung eines bis zu 7-geschossigen Gebäudes für eine reine Büronutzung
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Nein
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Der Planungsraum ist durch die Ausläufer eines Kaltluftströmungsfeldes
betroffen. In unmittelbarer Nähe befindet sich westlich des Plangebietes eine
große Grünfläche (Sportpark Pennenfeld), deren Abflüsse das Plangebiet
treffen.
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu
klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten
notwendig?
Ja
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ein entsprechendes Gutachten wird im weiteren Verfahren erstellt.
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
geben darüber Aufschluss
Nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Nicht betroffen
Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen
betroffen?
Nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen
Klimaschutz/Energie (Bsp.:
DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert
worden?
Ja
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
Ja
Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und
umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau)
Der vorhandene Gebäudeteil des ehem. Hobby- und Garten-/Baumarktes ist
funktionell und bausubstantiell nicht für die angestrebte Büronutzung
geeignet. Somit ist ein Erhalt nicht möglich.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung auf einem bereits
bebauten Grundstück handelt, ist das Auslösen erheblicher Eingriffe
unwahrscheinlich. Die Abhandlung der Eingriffsregelung und ein Ausgleich
der mit der Planung verbundenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft
ist für dieses Plangebiet nicht erforderlich.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich innerhalb eines
schutzwürdigen Biotopes (BK-5309-504, Abschubflächen und Industriebrache
mit Gebüsch am Dinaswerk ) und ist entsprechend in der landesweiten
Biotopkartierung erfasst. Die vorherige Nutzung lässt nicht erwarten, dass
dieser Teilbereich Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und
Pflanzenarten darstellt. Eine Artenschutzprüfung wird im weiteren Verfahren
durchgeführt.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren
mit Eingriffskompensation?
Die Verwaltung schlägt vor, dass das Bebauungsplanverfahren als
Maßnahme der Innenentwicklung auf Grundlage des § 13a BauGB -ohne
Eingriffsermittlung und Kompensation- erfolgt.
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
Ja
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Es befinden sich wenige Baumstandorte im Plangebiet. Ob diese Bäume
satzungsgeschützt sind, ist im Zuge einer Baumbewertung im weiteren
Verfahren zu prüfen.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Nein
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Nein.
Es handelt sich hier um ein reines Gewerbegebiet. Wohnen ist grundsätzlich
nur ausnahmsweise im Zuge einer untergeordneten zugehörigen
Betriebswohnung eines Gewerbebetriebes möglich.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Ja.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines rechtskräftigen
Bebauungsplanes, der Gewerbeflächen festsetzt, so dass eine Ansiedlung von
Gewerbebetrieben bereits jetzt zulässig ist. Eine Büronutzung ist in diesem
Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau
des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Nein
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Arbeiten, Sicherung eines Bonner Unternehmens am Standort
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Die Adaptabilität der Bebauung (Architektur, Materialien etc.) wird im
weiteren Verfahren definiert.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Nein
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 19:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de