240896 · Mitteilungsvorlage
Situation in der Wohnraumförderung 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240896
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240896 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Situation in der Wohnraumförderung 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Datum vom 13.03.24 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) die Mittelbereit- stellungserlasse für die Regelbudgets an die Bewilligungsbehörden der Städte und Kreise übersandt. Das Gesamtvolumen der Fördermittel für NRW beträgt 1,7 Mrd. € Für Bonn gliedern sich die Förderbudgets wie folgt auf: • Neuschaffung von Mietwohnraum 25,5 Mio. € • selbst genutztes Wohneigentum 5,3 Mio. € • Modernisierung 2,1 Mio. € Bereits jetzt liegen dem Amt für Soziales und Wohnen Förderanträge und kon- krete Förderanfragen in einem Volumen vor, das die oben genannten Beträge - abgesehen vom förderfähigen selbst genutzten Wohneigentum- deutlich über- schreitet. Die hohe Nachfrage hängt natürlich unter anderem mit den aktuellen Konditionen für Baudarlehen am Geldmarkt zusammen. In den Bewilligungserlassen ist -wie in den Vorjahren auch- der Hinweis enthal- ten, dass weitere Fördermittel nach Ausschöpfung des Regelbudgets unterjäh- rig angefordert werden können (Budgetaufstockung). Diese Möglichkeit konnte im vergangenen Jahr in Anspruch genommen werden, so dass über die ur- sprünglichen Regelbudgets für 2023 letztlich Fördermittel in Höhe von fast 71 Mio. € bewilligt und alle Förderanträge bedient werden konnten. Dies war mög- lich, da bei anderen Bewilligungsbehörden die zugeteilten Budgets nicht aus- geschöpft wurden und somit eine unterjährige Umverteilung stattfand. Nach jetzigen Erkenntnissen wird das in diesem Jahr nicht der Fall sein. In al- len Regionen des Landes ist eine enorm hohe Nachfrage nach Fördermitteln zu verzeichnen und die zugeteilten Budgets sind überwiegend bereits jetzt durch vorliegende und angekündigte Anträge in allen Kommunen „überzeichnet“. DiesSeite 1 von 3 Seite 2 wurde mit Ausnahme der Stadt Essen in einem vom Städtetag organisierten digitalen Austausch der Bewilligungsbehörden am 17.4.2024 bestätigt. Eine Umverteilung innerhalb der Kommunen erscheint daher kaum möglich. In Folge dessen ist aktuell davon auszugehen, dass in Bonn lediglich ca. 90 Mietwohnungen gefördert werden können. Dem stehen allerdings bereits jetzt fünf vorliegende Anträge für den Neubau von 170 Wohneinheiten gegenüber, für deren Bewilligung insgesamt rd. 45 Mio. € benötigt würden. Vorgespräche mit Wohnungsbaugesellschaften und Bauträgern lassen darauf schließen, dass weitere Förderanträge für mehr als 130 Wohneinheiten erwartet werden kön- nen, für die nochmals Fördermittel von mindestens 41 Mio. € erforderlich wären. Auch im Bereich der Modernisierungsförderung wird das zugeteilte Budget nicht ausreichen. Nach aktuellem Kenntnisstand werden ca. 7 Mio. € fehlen, um die vorliegenden bzw. angekündigten Anträge bewilligen zu können. Lediglich für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen könnten die zugeteilten Mittel ausreichen, wobei das tatsächliche Antragsaufkommen für das restliche Jahr kaum kalkulierbar ist und es letztlich auch in diesem Segment zu Engpäs- sen kommen könnte. Aktuell ist noch keiner der vorliegenden Anträge entscheidungsreif. Die im Rahmen der Bewilligung erforderliche Kosten- und Bonitätsprüfung durch die NRW-Bank wird auch erfahrungsgemäß noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anträge in der Rangfolge der jeweils vollstän- dig vorliegenden Voraussetzungen für eine Bewilligung zu bescheiden, so lan- ge eben Fördermittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen des vom MHKBD vorgegebenen Berichtswesen haben die Bewilli- gungsbehörden zum 30.4. den Stand der Förderanträge durchgegeben. Es bleibt nun abzuwarten, welche Rückschlüsse das MHKBD hieraus zieht und ob es doch noch Nachbudgetierungen für einzelne Kommunen geben wird. Hier- von hängt ab, in welchem Umfang Anträge ggf. abgelehnt bzw. die Bewilligun- gen ins nächste Jahr verschoben werden müssen. Hier werden Gespräche mit den jeweiligen Antragstellern zu führen sein. Da eine schnelle Änderung der Zinslage nicht zu erwarten ist, wird aber wohl auch 2025 die Nachfrage nach staatlicher Wohnraumförderung hoch sein. Die mangelnde Verfügbarkeit von ausreichenden Wohnraumfördermitteln hätte ggf. unmittelbare Auswirkungen auf die Umsetzung des Bonner Baulandmodells, wenn der einerseits kommunal geforderte Anteil preisgebundener Wohneinheiten andererseits nicht mit der entsprechenden Förderung bedient werden kann. Das Investitionsklima bei der Bauwirtschaft stellt sich im Hinblick auf den drin- gend benötigten geförderten und damit preisgebundenen Wohnraum aktuell gut dar, jedoch steht zu befürchten, dass die Fördermittel zur Umsetzung von Bau- vorhaben wohl bei weitem nicht ausreichen werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Mitunter koppelt das Land den Verkauf eigener Liegenschaften an die Vorgabe, dort zu 100 % gefördert zu bauen, wodurch das Budget schon in Teilen ver- plant ist. Ein solches Projekt ist u.a. in Bonn das Modernisierungsvorhaben „Am Engelspfad“ mit 11 Wohneinheiten. Tatsächlich müssten allein in Bonn pro Jahr mindesten 1.000 geförderte Wohn- einheiten neu entstehen, um im Hinblick auf auslaufende Preisbindungen bis 2028 zumindest den jetzigen Stand von etwa 10.000 Wohnungen mit Miet- preisgrenze zu halten. Zu Beginn der 1990er Jahre belief sich der Gesamtbe- stand preisgebundener Wohneinheiten noch auf rund 20.000. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de