240893 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240893
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240893 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ erhält für das Jahr 2024 einen Zuschuss von bis zu 7.416,00 € zur Finanzierung der entstandenen Personal- und Sachkosten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu diesem Zweck mit Kultur verbindet e.V. eine Fördervereinbarung für 2024 zu schließen. Begründung Der im Herbst 2008 gegründete Verein „Kultur verbindet e.V.“ verfolgt das Ziel, über eine aktive Auseinandersetzung mit kulturellen Bildungsinhalten die gesellschaftliche Integration von sozial benachteiligten Kindern mit Migrationserfahrung zu unterstützen. Zur Zielgruppe zählen Kinder im Alter von 6-12 Jahren. Der Träger ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie als verlässlicher Partner bekannt und seit 2016 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen an, die in Form von Workshops in Einzelveranstaltungen für die Zielgruppe durchgeführt werden. Themen hierbei können Kreativität und Kunst, Natur und Umwelt oder Technik und Experimente sein. Als fortlaufendes wöchentliches Angebot findet der Leseclub in den Räumlichkeiten der AWO statt. Für die ehrenamtlichen Lesepatinnen und Lesepaten werden regelmäßig Austauschgespräche und Fortbildungen angeboten. Der Verein leistet damit einen Beitrag zur Integration und Förderung junger Menschen in unsere Gesellschaft. Mit seinen Angeboten erreicht er Kinder in Tannenbusch, Medinghoven und Bad Godesberg. Alle Fachkräfte sind mindestens mit einer Juleica qualifiziert. Sofern die Qualifikation in Einzelfällen noch nicht gegeben ist, wird zwischen dem Träger und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie hierzu eine Frist vereinbart. Aus Gründen der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger nach § 79 SGB VIII nehmen die beteiligten Personen an einem jährlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Evaluationsprozess bestehend aus einem schriftlichen Berichtswesen sowie einem Evaluationsgespräch mit Fachkräften der Abteilung Jugendförderung teil. Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung der entstandenen Personal- und Sachkosten verwendet werden. Der Verein erhielt für das Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 7.200,00 € aus dem Amt für Kinder, Jugend und Familie (vgl. DS 222238-01 AA), davor wurde der Verein aus Haushaltsmitteln des Amtes für Integration und Vielfalt (05) gefördert. Die Fördermittel stehen im städtischen Haushalt bereit. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie- hung in der Familie Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 7.416,00 € 151000605/ 731000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 7.416,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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