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240893 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2024

Nummer
240893
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240893
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein
„Kultur verbindet e.V.“ für das Jahr 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ erhält für das Jahr 2024 einen
Zuschuss von bis zu 7.416,00 € zur Finanzierung der entstandenen
Personal- und Sachkosten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu diesem Zweck mit Kultur verbindet
e.V. eine Fördervereinbarung für 2024 zu schließen.
Begründung
Der im Herbst 2008 gegründete Verein „Kultur verbindet e.V.“ verfolgt das Ziel,
über eine aktive Auseinandersetzung mit kulturellen Bildungsinhalten die
gesellschaftliche Integration von sozial benachteiligten Kindern mit
Migrationserfahrung zu unterstützen. Zur Zielgruppe zählen Kinder im Alter von
6-12 Jahren. Der Träger ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie als
verlässlicher Partner bekannt und seit 2016 anerkannter Träger der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Der Verein „Kultur verbindet e.V.“ bietet eine Vielzahl von Veranstaltungen an,
die in Form von Workshops in Einzelveranstaltungen für die Zielgruppe
durchgeführt werden. Themen hierbei können Kreativität und Kunst, Natur und
Umwelt oder Technik und Experimente sein. Als fortlaufendes wöchentliches
Angebot findet der Leseclub in den Räumlichkeiten der AWO statt. Für die
ehrenamtlichen Lesepatinnen und Lesepaten werden regelmäßig
Austauschgespräche und Fortbildungen angeboten.
Der Verein leistet damit einen Beitrag zur Integration und Förderung junger
Menschen in unsere Gesellschaft. Mit seinen Angeboten erreicht er Kinder in
Tannenbusch, Medinghoven und Bad Godesberg.
Alle Fachkräfte sind mindestens mit einer Juleica qualifiziert. Sofern die
Qualifikation in Einzelfällen noch nicht gegeben ist, wird zwischen dem Träger
und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie hierzu eine Frist vereinbart.
Aus Gründen der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie zur Erfüllung der
gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger nach § 79
SGB VIII nehmen die beteiligten Personen an einem jährlichenSeite 1 von 2
Seite 2
Evaluationsprozess bestehend aus einem schriftlichen Berichtswesen sowie
einem Evaluationsgespräch mit Fachkräften der Abteilung Jugendförderung teil.
Der städtische Zuschuss soll zur Finanzierung der entstandenen Personal- und
Sachkosten verwendet werden. Der Verein erhielt für das Jahr 2023
Haushaltsmittel in Höhe von 7.200,00 € aus dem Amt für Kinder, Jugend und
Familie (vgl. DS 222238-01 AA), davor wurde der Verein aus Haushaltsmitteln
des Amtes für Integration und Vielfalt (05) gefördert.
Die Fördermittel stehen im städtischen Haushalt bereit.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonstige Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie-
hung in der Familie
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
7.416,00 € 151000605/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
7.416,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de