240891-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Antrag: Stadtbahnverlängerung Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 240891-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Buschdorf Hauptort
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240891-05 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Antrag: Stadtbahnverlängerung Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hatte mit der Vorlage 240891 bezüglich der Nutzen-Kosten- Analyse (standardisierte Bewertung) Folgendes ausgeführt: "Gemäß der Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung von Ver- kehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen Personennahver- kehr –Version 2016+ ist die Stadtbahnverlängerung bewertet worden. Die Nut- zen-Kosten-Untersuchung basiert gemäß der Vorgabe einheitlich auf dem Kos- tenstand 2016. Aufgrund der Planungstiefe (Stand Vorplanung) ist ein Zuschlag von 20 % auf die Investitionskosten berücksichtigt worden (Vorgabe aus der Verfahrensanleitung). Die verkehrlichen Nutzenkomponenten basieren auf ei- nem regionalen Verkehrsmodell mit dem Analysejahr 2017. Das Prognosejahr wurde sowohl für den Ohne- als auch für den Mitfall auf das Jahr 2035 festge- legt. Mit den getroffenen Annahmen und Ansätzen ergibt sich ein Nutzen-Kosten- Indikator von 1,40. Aufgrund der vorerst erreichten Planungstiefe ist das Ergebnis als vorläufiger Zwischenstand zu betrachten. Von den Zuschussgebern Land und Bund wer- den Förderprojekte bei einem Nutzen-Kosten-Indikator von größer als eins als förderungswürdig angesehen, so dass die Stadtbahnverlängerung unter den gegebenen Randbedingungen als grundsätzlich förderfähig anzusehen ist. Weiterhin ist geplant, den Antrag zur Aufnahme des Projektes Stadtbahnver- längerung Buschdorf (Linie 63) in den ÖPNV-Bedarfsplan (bis Ende 2024) zu stellen. Voraussetzung hierfür ist eine mit dem Land abgestimmte Nutzen- Kosten-Untersuchung (Endbericht zur Standardisierten Bewertung) und ein entsprechendes Votum des Stadtrates, das Projekt möglichst zügig realisieren zu wollen (Dringlichkeit der Maßnahme). Im Anschluss folgt in der Regel ein Votum des Regionalrates und ein Beschluss des Verkehrsausschusses des Landtags.“ Am 15. Januar 2025 wurde die Verlängerung der Stadtbahn bis nach Busch-Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) dorf/Auerberg vom Verkehrsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in den ÖPNV-Bedarfsplan und in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufge- nommen. Damit ist die Förderung der Maßnahme grundsätzlich möglich. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung trotz der angespannten Haushaltslage eine Fortführung der Planung. Mit ausreichender Planreife be- steht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der dann vorherrschenden Haus- haltslage sowie unter Einbezug der Studienergebnisse zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans über die Finanzierbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu entscheiden. Ein frühzeitiges Einstellen des Projekts würde spätere Entwicklungsmöglichkeiten vorzeitig ausschließen und die Chance auf Finan- zierung / Förderung vertun. Der Kostenansatz für die nächsten ausstehenden Beauftragungen bis zum Planfeststellungsverfahren, belaufen sich auf eine Summe von ca. 750.000 Euro netto. Der Ansatz umfasst neben den Leistungsphasen 3 + 4 der Objekt- planung für Verkehrsanlagen auch die Tragwerksplanung, die Fachplanung für die Bahnstromversorgung (Fahrleitungsanlagen inkl. Fahrleitungsmasten und Unterwerk), die Fachplanung für die Zugsicherung, die Fachplanung für die Niederspannungsanlage auf den Bahnsteigen, Fachgutachten für Schall- und Erschütterungsschutz, den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, für den Land- schaftspflegerischen Begleitplan, Gutachten zur Elektromagnetischen Verträg- lichkeit und Baugrundgutachten. Weiterhin werden städtische Personalressourcen von ca. 1200 Stunden bis zum Beginn des Planfeststellungsverfahren gebunden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.06 Stadtbahnbau Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 100.000€ 100.000€ 2.000.000€ 56600120693 00/ 78.1500 56600120693 00/ 78.1500 56600120693 00/ 78.1500 2027 2028 2029 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen /Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de