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240891-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63

Nummer
240891-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Friedrich-Wöhler-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240891 Stadtbahnverlängerung Buschdorf - Vorplanung und Standardisierte Bewertung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240891-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Weiterführung der Stadtbahnlinie 63
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Aufgrund welcher wie ermittelten Basisdaten und Annahmen
(insbesondere z.B. potentielle Fahrgastzahlen) beruht die Kosten/Nutzen-
Analyse des Ingenieurbüros Vössing zur Weiterführung der
Stadtbahnlinie 63 und wie ergibt/errechnet sich daraus das Ergebnis
eines Nutzen-Kosten-Faktors von 1,4 (Vgl. veröffentlichte Standardisierte
Bewertung)?
Eine standardisierte Bewertung bildet als einheitliches Bewertungsverfahren die
Entscheidungsgrundlage für die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und die
Berechnung der Folgekosten von Verkehrswegeinvestitionen im Bereich des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zur Bewertung von Kosten und
Nutzen der Stadtbahnverlängerung Buschdorf wurden verschiedene Daten zur
Bewertung der Maßnahme für den Analysefall sowie die Prognose
herangezogen, um die Verteilung der Nachfrage entsprechend darzustellen.
Dazu wurden u. a. Mobilitätskennwerte aus der Befragung Mobilität in
Deutschland, Strukturdaten sowie Daten aus Verkehrserhebungen verwendet.
Für die prognostische Darstellung von Verkehren ist es grundlegend, die
bestehenden Verkehre mithilfe von Vorausschätzungen von Bevölkerung,
Wirtschaftsentwicklung, Verteilung der Bevölkerung im Stadtgebiet sowie dem
zukünftigen Verkehrsangebot anzunehmen. Die Festlegung der Annahmen
erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
(MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie go.Rheinland als
Bewilligungsbehörde.
Die der standardisierten Bewertung zugrunde liegenden Basisdaten und
Prognoseannahmen sind im Erläuterungsbericht zur standardisierten
Bewertung vom 14. August 2024 in den Kapiteln drei bis fünf dargestellt. Die
Bewertung erfolgte nach den Vorgaben der Verfahrensanleitung zur
standardisierten Bewertung, Version 2016+ und ist im Einzelnen in den
Kapiteln sechs und sieben des zuvor genannten Erläuterungsberichts
dargelegt.
Detaillierte Informationen finden sich auch in den Anhängen der DS-
Nr. 240891 Stadtbahnverlängerung Buschdorf - Vorplanung und
Standardisierte Bewertung.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Was wird die Verlängerung der Stadtbahnlinie 63 in Bau, Betrieb und
Unterhalt heute kosten und welche Auswirkungen haben die seit 2016 in
die Höhe geschossenen Kostenarten möglicherweise auf ein aktuell zu
ermittelndes Ergebnis der Standardisierten Bewertung?
Nach der Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung, Version 2016+,
sind alle Kosten- und Wertansätze auf dem Preisstand 2016 zu wählen,
beziehungsweise unter Berücksichtigung der Preisindizes des Statistischen
Bundesamtes auf diesen umzurechnen. Daher haben die zwischenzeitlichen
Preisentwicklungen keinen unmittelbaren Einfluss auf das Ergebnis der
standardisierten Bewertung im aktuellen Planungsstand.
Im Rahmen der Vorplanung wurde entsprechend der Planungstiefe eine
Kostenschätzung mit Preisstand 2016 (Vorgabe des standardisierten
Verfahrens) erstellt, die alle Gewerke des Projektes umfasst. Allerdings liegen
in dieser frühen Planungsphase noch nicht alle Fachplanungen (technische
Ausrüstung) und Fachgutachten (unter anderem Umweltgutachten,
Schallgutachten) vor, sodass in die Kostenschätzung Ansätze aus
Erfahrungswerten eingegangen sind. Dieser Umstand wurde in Abstimmung mit
den Fördergebern durch einen pauschalen Aufschlag von 20 Prozent auf die
Kostenschätzung berücksichtigt. Die Kostenentwicklung bis zum Zeitpunkt der
Realisierung muss über den Preisindex ermittelt werden.
Nach Stand 2023 wird mit Gesamtkosten inklusive Planung von 37 Millionen
Euro ausgegangen. Damit ist eine fortlaufende Kostenaktualisierung zu der
ersten Bewertung im Jahr 2016 von 31 Millionen Euro bereits eingepreist.
3. Ist zur Realisierung der Weiterführung der Stadtbahnlinie 63 die
Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für Gleisausbau,
Oberleitungen, Lärmschutzmaßnahmen etc. notwendig und wenn ja, in
welchem flächenmäßig zu beziffernden Umfang?
Die geplante Stadtbahnverlängerung nutzt im Wesentlichen die stillgelegte
Güterverkehrstrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK, ehemals
Köln-Bonner Eisenbahnen). Die noch als Eisenbahnanlage gewidmeten
Flächen ermöglichen den Bau einer zweigleisigen Stadtbahnstrecke
einschließlich Anlage der Haltestellen. Dazu müssen die Flächen allerdings
durch die Stadt Bonn von der HGK erworben werden.
Privater Grunderwerb ist hingegen im Zusammenhang mit dem Bau des
erforderlichen Verbindungsbogens von der Rheinuferbahn (Stadtbahnlinie 16)
zur HGK-Trasse erforderlich. Es handelt sich dabei um landwirtschaftlich
genutzte Flächen im Bereich des "Grünen C". Des Weiteren ist im Bereich der
geplanten Endstelle an der Friedrich-Wöhler-Straße der Erwerb einer Fläche
erforderlich, die derzeit als privater Parkplatz für das angrenzende
Gewerbegebiet genutzt wird. Außerdem befindet sich auf dieser Fläche eine
Lagerhalle, die in der Vergangenheit durch das Aluminiumwerk für das
Verladen von Bahnwagen genutzt wurde. Die im Rahmen der Vorplanung
erstellte Kostenschätzung enthält einen Ansatz für Grunderwerbskosten in
Höhe von 1,55 Mio. € (Preisstand 2016, netto, ohne Neben- und
Planungskosten).
Für alle benötigten Flächen werden Verhandlungen mit den jeweiligen
Eigentümern aufgenommen. Für den Bereich Friedrich-Wöhler-Straße wurde
bereits Kontakt mit dem ehemaligen Eigentümer aufgenommen und dasSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Erwerbsinteresse bekundet. Mittlerweile wurde das Gelände an der zukünftigen
Haltestelle Nordbahnhof/Friedrich-Wöhler-Straße Presseberichten zufolge
veräußert. Sobald der Verwaltung die neuen Eigentumsverhältnisse bekannt
sind, sollen auch hier Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen werden.
4. Ist im Rahmen des Streckenausbaus die Errichtung von
Lärmschutzwänden erforderlich, wenn ja, in welchen Streckenabschnitten
und bestehen bereits Überlegungen, wie die Materialität der
Lärmschutzwände aussehen soll und bis zu welcher Höhe diese
ausgeführt werden sollen?
Grundsätzlich ist bei Neubau oder wesentlicher Änderung von öffentlichen
Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen die
Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß 16. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) durch einen Gutachter zu
überprüfen. Die Beauftragung des Gutachters erfolgt in der Regel im Rahmen
der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und liegt demnach zum Zeitpunkt der
Vorplanung noch nicht vor. Sollten die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Lärm
und Erschütterung an einzelnen Immissionsorten nicht eingehalten sein,
kommen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Grundsätzlich wird aktiven
Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel durch Lärmschutzwände oder -wälle)
der Vorzug gegenüber passiven Maßnahmen (zum Beispiel
Schallschutzfenstern) gegeben, dabei ist jedoch die Wirksamkeit (zum Beispiel
an Bahnübergängen, die eine Unterbrechung von baulichen
Lärmschutzmaßnahmen erfordern) und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Außerdem ist im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen zu
berücksichtigen, dass die Güterverkehrsstrecke der HGK trotz derzeitiger
Stilllegung noch als Eisenbahnanlage gewidmet ist.
In der Kostenschätzung wurden bereits mögliche Schallschutzmaßnahmen in
Höhe von 1,1 Mio. € (Preisstand 2016, netto, ohne Zuschläge und
Planungskosten) berücksichtigt, ohne dass daraus bereits Rückschlüsse über
deren Gestaltung, Umfang und Ausmaß gezogen werden können. Hierzu muss
auf die noch anstehende Entwurfs- und Genehmigungsplanung verwiesen
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de