240889 · Beschlussvorlage
Einführung eines Klima-Tagestickets auf Bonner Stadtgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 240889
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240889 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einführung eines Klima-Tagestickets auf Bonner Stadtgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Empfehlung Rat 20.06.2024 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Zum 01.01.2025 wird ein subventioniertes 24-Stunden 5-Personen-Ticket für die Preisstufe 1b angeboten. Dieses wird den Namen „24-Stunden- KlimaTicket“ erhalten, um eine einheitliche Namensgebung mit den anderen Ticketangeboten des VRS herzustellen. 2. Der ursprüngliche Beschluss zum Klimaticket (DS 222006-90) wird insofern aktualisiert, dass der Preis des 24-Stunden-KlimaTickets zunächst 11,00 EUR betragen wird. Der weiterführende Preis des Tickets unterliegt als Teil des Tarifsystems den allgemeinen Preisanpassungen durch die Gremien des VRS. 3. Das 24-Stunden-KlimaTicket wird dabei ausschließlich als Handy-Ticket angeboten. Um den Verkauf des Tickets diskriminierungsfrei zu gestalten, wird allen, auf Bonner Stadtgebiet verkehrenden, Verkehrsunternehmen die Option geboten, das Ticket anzubieten. Gleichzeitig ist jedoch kein Verkehrsunternehmen dazu verpflichtet, das Ticket über ihre Vertriebskanäle anzubieten. 4. Für das 24-Stunden-KlimaTicket werden jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 650.000 EUR zu Verfügung gestellt. Falls die Nachfrage des Tickets die Erwartungen deutlich übertreffen würde, könnten dadurch auch höhere finanzielle Belastungen auf die Stadt Bonn zukommen, welche durch den städtischen Haushalt gedeckt werden müssten. Falls die bereitgestellten finanziellen Mittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden würden, würden die freien Mittel dem Steckbrief 1.1.2.5. des Klimaplans zugutekommen.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Im Rahmen des Beschlusses zum Klimaplan (DS 222006-90) wurde unter anderem beschlossen: „Der Preis für das 24h-Ticket für bis zu 5 Personen im Bonner Stadtgebiet (Stufe 1b) wird ab Beginn des Jahres 2024 von 15,20 EUR auf 9,50 EUR reduziert und als Klima-Tagesticket angeboten. Die notwendigen Mittel i.H.v. jährlich 650.000 EUR werden aus dem Budget des Klimaplans bereitgestellt.“ Bei diesem Beschluss wurde das Preisniveau aus 2023 zugrunde gelegt. Seitdem gab es bereits eine Preiserhöhung seitens des VRS zum 01.01.2024 und zum 01.01.2025 wird es eine weitere Preiserhöhung um bis zu 16% geben. Dadurch ist der damals beschlossene Preis des Klimatickets bei einer Einführung zum 01.01.2025 nicht haltbar. Falls die maximalen Preissteigerungen des VRS eintreten würden, würde das 24-Stunden 1-Personen Ticket bis zu 9,89 EUR kosten und damit mehr als das Klimaticket. Dadurch würde es zu Verlagerungseffekten zwischen den beiden Tickets in unvorhersehbarem Ausmaß kommen, wodurch die bereitgestellten Finanzmittel um ein Vielfaches überstiegen werden könnten. Zwischen Verwaltung, SWBV und VRS gab es daher einen Abstimmungstermin an dem die Themen Preis des Tickets und generell zu erwartende Kosten für die Stadt Bonn besprochen wurden. Dabei hat sich aus folgenden Gründen der Preis von 11,00 EUR für das Klima-24-StundenTicket als bevorzugter Preis ergeben: 1. Der ursprüngliche Beschluss zum Klimaticket besagt, dass die allgemeinen Preissteigerungen des VRS auch vom Klimaticket übernommen werden sollen. Ausgehend vom ursprünglich für das Klimaticket festgelegten Preis von 9,50 EUR ergibt sich mit der erwarteten Preissteigerung zum 01.01.2025 ein Preis von ca. 11,00 EUR. 2. Durch die zu erwartenden Preissteigerungen zum 01.01.2025 wird sich auch der Preis für das 24-Stunden 1-Personen Ticket erneut erhöhen. Durch einen Preis von 11,00 EUR wird ein ausreichend großer, preislicher Unterschied zwischen Klima-24-StundenTicket und 24- Stunden 1-Personen Ticket sichergestellt, sodass es zu keinen Verlagerungseffekten kommt. 3. Basierend auf den bisherigen Ticketverkäufen des regulären 24- Stunden 5-Personen Tickets und einer angenommenen Nachfragesteigerung von 20% ergeben sich bei einem Preis von 11,00 EUR kosten für die Stadt Bonn in Höhe von ca. 530.000 EUR. Dies wäre unterhalb der bereitgestellten finanziellen Mittel und würde einen zusätzlichen Puffer erlauben, falls das Klima-24-StundenTicket eine höher als erwartete Nachfrage erfährt. Die den zur Berechnung der Kosten zugrunde gelegten Preissteigerungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final festgelegt. Es kann also zu Abweichungen bei den tatsächlich zu bezuschussenden FinanzmittelnSeite 2 von 4 Seite 3 kommen. Ein Beschluss des Rates der Stadt Bonn kann daher nur vorbehaltlich der Ergebnisse der VRS Preisfortschreibung erfolgen. Nach Rücksprache mit den SWBV und dem VRS wird empfohlen, das 24- Stunden-KlimaTicket nur als Handy-Ticket anzubieten. Durch die Rabattierung von Handy-Tickets seitens des VRS würden es leichte Kosteneinsparungen für die Stadt Bonn ergeben. Das reguläre 24-Stunden 5-Personen Ticket würde auch weiterhin an allen Fahrkartenautomaten und Verkaufsstellen angeboten werden, sodass weiterhin alle Bevölkerungsgruppen ein solches Ticket erwerben können. Damit das 24-Stunden-KlimaTicket zum 01.01.2025 eingeführt werden kann, ist ein Beschluss in den Gremien des VRS vor dem 30.09.2024 notwendig. Dies ist der Stichtag, bis zu dem der VRS mögliche Änderungen an die Verkehrsunternehmen mitteilen muss, damit diese noch genug Zeit haben die Änderungen in ihre Systeme einzuarbeiten. Damit dieser Stichtag eingehalten werden kann, muss der folgende Gremienlauf beim VRS erreicht werden: - Arbeitsgruppe am 02.07.2024 - Arbeitskreise am 22.08.2024 und 27.08.2024 - Unternehmensbeirat am 13.09.2024 Daher ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 20.06.2024 zwingend notwendig um eine Einführung des 24-Stunden-KlimaTickets zum 01.01.2025 zu ermöglichen. Die Einführung des 24-Stunden-KlimaTickets ist nur nach finalem Beschluss durch die Gremien des VRS möglich. Die SWBV werden in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die entsprechende Beschlussvorlage erstellen und in den Gremien des VRS vorstellen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4 Seite 4 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 650.000 EUR 161001207, 72.1000, Innenauftrag 6103007 (Klimaziel- Steckbrief 6.3.1.1) 2025ff. Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 650.000 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de