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240889 · Beschlussvorlage

Einführung eines Klima-Tagestickets auf Bonner Stadtgebiet

Nummer
240889
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 06.06.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240889-02 Einführung eines Klima-Tagestickets auf Bonner Stadtgebiet - Aktueller Sachstand
  2. 240889-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Einführung eines Klima-Tagestickets auf Bonner Stadtgebiet Antrag zur Vorlage 240889

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Beschlussvorlage
öffentlich
240889
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einführung eines Klima-Tagestickets auf Bonner
Stadtgebiet
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
06.06.2024 Empfehlung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 04.07.2024 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Zum 01.01.2025 wird ein subventioniertes 24-Stunden 5-Personen-Ticket
für die Preisstufe 1b angeboten. Dieses wird den Namen „24-Stunden-
KlimaTicket“ erhalten, um eine einheitliche Namensgebung mit den anderen
Ticketangeboten des VRS herzustellen.
2. Der ursprüngliche Beschluss zum Klimaticket (DS 222006-90) wird insofern
aktualisiert, dass der Preis des 24-Stunden-KlimaTickets zunächst 11,00
EUR betragen wird. Der weiterführende Preis des Tickets unterliegt als Teil
des Tarifsystems den allgemeinen Preisanpassungen durch die Gremien
des VRS.
3. Das 24-Stunden-KlimaTicket wird dabei ausschließlich als Handy-Ticket
angeboten. Um den Verkauf des Tickets diskriminierungsfrei zu gestalten,
wird allen, auf Bonner Stadtgebiet verkehrenden, Verkehrsunternehmen die
Option geboten, das Ticket anzubieten. Gleichzeitig ist jedoch kein
Verkehrsunternehmen dazu verpflichtet, das Ticket über ihre
Vertriebskanäle anzubieten.
4. Für das 24-Stunden-KlimaTicket werden jährliche Haushaltsmittel in Höhe
von 650.000 EUR zu Verfügung gestellt. Falls die Nachfrage des Tickets
die Erwartungen deutlich übertreffen würde, könnten dadurch auch höhere
finanzielle Belastungen auf die Stadt Bonn zukommen, welche durch den
städtischen Haushalt gedeckt werden müssten. Falls die bereitgestellten
finanziellen Mittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden würden, würden
die freien Mittel dem Steckbrief 1.1.2.5. des Klimaplans zugutekommen.Seite 1 von 4
Seite 2
Begründung
Im Rahmen des Beschlusses zum Klimaplan (DS 222006-90) wurde unter
anderem beschlossen:
„Der Preis für das 24h-Ticket für bis zu 5 Personen im Bonner Stadtgebiet
(Stufe 1b) wird ab Beginn des Jahres 2024 von 15,20 EUR auf 9,50 EUR
reduziert und als Klima-Tagesticket angeboten. Die notwendigen Mittel i.H.v.
jährlich 650.000 EUR werden aus dem Budget des Klimaplans bereitgestellt.“
Bei diesem Beschluss wurde das Preisniveau aus 2023 zugrunde gelegt.
Seitdem gab es bereits eine Preiserhöhung seitens des VRS zum 01.01.2024
und zum 01.01.2025 wird es eine weitere Preiserhöhung um bis zu 16% geben.
Dadurch ist der damals beschlossene Preis des Klimatickets bei einer
Einführung zum 01.01.2025 nicht haltbar.
Falls die maximalen Preissteigerungen des VRS eintreten würden, würde das
24-Stunden 1-Personen Ticket bis zu 9,89 EUR kosten und damit mehr als das
Klimaticket. Dadurch würde es zu Verlagerungseffekten zwischen den beiden
Tickets in unvorhersehbarem Ausmaß kommen, wodurch die bereitgestellten
Finanzmittel um ein Vielfaches überstiegen werden könnten. Zwischen
Verwaltung, SWBV und VRS gab es daher einen Abstimmungstermin an dem
die Themen Preis des Tickets und generell zu erwartende Kosten für die Stadt
Bonn besprochen wurden. Dabei hat sich aus folgenden Gründen der Preis von
11,00 EUR für das Klima-24-StundenTicket als bevorzugter Preis ergeben:
1. Der ursprüngliche Beschluss zum Klimaticket besagt, dass die
allgemeinen Preissteigerungen des VRS auch vom Klimaticket
übernommen werden sollen. Ausgehend vom ursprünglich für das
Klimaticket festgelegten Preis von 9,50 EUR ergibt sich mit der
erwarteten Preissteigerung zum 01.01.2025 ein Preis von ca. 11,00
EUR.
2. Durch die zu erwartenden Preissteigerungen zum 01.01.2025 wird sich
auch der Preis für das 24-Stunden 1-Personen Ticket erneut erhöhen.
Durch einen Preis von 11,00 EUR wird ein ausreichend großer,
preislicher Unterschied zwischen Klima-24-StundenTicket und 24-
Stunden 1-Personen Ticket sichergestellt, sodass es zu keinen
Verlagerungseffekten kommt.
3. Basierend auf den bisherigen Ticketverkäufen des regulären 24-
Stunden 5-Personen Tickets und einer angenommenen
Nachfragesteigerung von 20% ergeben sich bei einem Preis von 11,00
EUR kosten für die Stadt Bonn in Höhe von ca. 530.000 EUR. Dies
wäre unterhalb der bereitgestellten finanziellen Mittel und würde einen
zusätzlichen Puffer erlauben, falls das Klima-24-StundenTicket eine
höher als erwartete Nachfrage erfährt.
Die den zur Berechnung der Kosten zugrunde gelegten Preissteigerungen sind
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final festgelegt. Es kann also zu
Abweichungen bei den tatsächlich zu bezuschussenden FinanzmittelnSeite 2 von 4
Seite 3
kommen. Ein Beschluss des Rates der Stadt Bonn kann daher nur vorbehaltlich
der Ergebnisse der VRS Preisfortschreibung erfolgen.
Nach Rücksprache mit den SWBV und dem VRS wird empfohlen, das 24-
Stunden-KlimaTicket nur als Handy-Ticket anzubieten. Durch die Rabattierung
von Handy-Tickets seitens des VRS würden es leichte Kosteneinsparungen für
die Stadt Bonn ergeben. Das reguläre 24-Stunden 5-Personen Ticket würde
auch weiterhin an allen Fahrkartenautomaten und Verkaufsstellen angeboten
werden, sodass weiterhin alle Bevölkerungsgruppen ein solches Ticket
erwerben können.
Damit das 24-Stunden-KlimaTicket zum 01.01.2025 eingeführt werden kann, ist
ein Beschluss in den Gremien des VRS vor dem 30.09.2024 notwendig. Dies
ist der Stichtag, bis zu dem der VRS mögliche Änderungen an die
Verkehrsunternehmen mitteilen muss, damit diese noch genug Zeit haben die
Änderungen in ihre Systeme einzuarbeiten.
Damit dieser Stichtag eingehalten werden kann, muss der folgende
Gremienlauf beim VRS erreicht werden:
- Arbeitsgruppe am 02.07.2024
- Arbeitskreise am 22.08.2024 und 27.08.2024
- Unternehmensbeirat am 13.09.2024
Daher ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 20.06.2024 zwingend notwendig
um eine Einführung des 24-Stunden-KlimaTickets zum 01.01.2025 zu
ermöglichen.
Die Einführung des 24-Stunden-KlimaTickets ist nur nach finalem Beschluss
durch die Gremien des VRS möglich. Die SWBV werden in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung die entsprechende Beschlussvorlage erstellen und in den
Gremien des VRS vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4
Seite 4
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
650.000 EUR 161001207,
72.1000,
Innenauftrag
6103007
(Klimaziel-
Steckbrief
6.3.1.1)
2025ff.
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
650.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de