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240878-02 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: 21. Änderungssatzung zur Aktualisierung der Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 240878

Nummer
240878-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240878 21. Änderungssatzung zur Aktualisierung der Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
240878-02 AA
Antragsteller/in:
Julia Polley
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Änderungsantrag: 21. Änderungssatzung zur
Aktualisierung der Verwaltungsgebührenordnung
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 240878
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag der Koalition wird wie folgt ergänzt (fett markiert):
Die Satzung wird mit Ausnahme nachfolgender Punkte beschlossen;
a) Tarif 1.1.1 Beglaubigungen von
aa) Unterschriften und Handzeichen von 1.50 EUR auf 5,00 EUR
bb) Ablichtungen je Seite von 1,50 EUR auf 5,00 EUR
cc) Abschriften u.s.w. Je Seite von 3,00 EUR auf 5,00 EUR
b) 1.1.2 Zweitschriften Sonstige Bescheinigungen von 3,50 EUR auf 20,00 EUR
c) 5.1 (neu) Entscheidung über die Genehmigung eines Eingriffs nach §
17 BNatSchG, sowie Entscheidungen über Ausnahmen, Befreiungen und
Genehmigungen (in Anlehnung an die Tarifstellen 7.2.1 und 7.2.2 der
AVwGebO NRW). 30,00 bis 600,00Seite 1 von 2
Seite 2
d) 5.10 (neu) Entscheidung über Ausnahmen, Befreiungen und
Genehmigungen – Ordnungsverfügung wegen des Verstoßes gegen die
Verbote der naturschutzrechtlichen Schutznormen nach § 2 LNatSchG
i.V.m. § 3 BNatSchG (in Anlehnung an die Tarifstelle 7.2.2.5 der AVwGebO
NRW). 30,00 bis 5.000,00
c) 11.5 Betreuung von Verfahren zur Vorbereitung städtebaulicher Verträge in
Höhe von 30% der Planungskosten in Anlehnung an § 48 HOAI.
Für die vorstehenden Punkte legt die Verwaltung für eine erneute
Beschlussfassung eine Vorlage vor, die die Berechnung der Höhe der
Verwaltungsgebühr auf Basis des legitimen Gebührenzweck sowie eine
detaillierte Begründung inkl. Fallbeispielen beinhaltet.
Begründung
Begründung:
erfolgt mündlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de