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240876 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben für Gehwege und der Gestaltungs- und Werbesatzung für Bad Godesberg

Nummer
240876
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
16.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240876-01 ST BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben für Gehwege und der Gestaltungs- und Werbesatzung für Bad Godesberg

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Große Anfrage
öffentlich
240876
Fragesteller/in:
Marcel Schmitt
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
15.05.2024, gez. Wenzel
BBB-Anfrage: Einhaltung der Vorgaben für
Gehwege und der Gestaltungs- und Werbesatzung
für Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Entspricht das ganzflächig mit Folie zugeklebte Schaufenster des
Lebensmittelladens „Levante“ (Theaterplatz 3) in dieser Form den Vorgaben
der Gestaltungs- und Werbesatzung und wenn nein, wann trägt die Verwaltung
dafür Sorge, dass die Werbeanlage vollständig entfernt wird?
2. Erfüllt das im Fußgängerbereich vor dem Haus Koblenzer Straße 49
aufgestellte Warenangebot eines Blumenhändlers im vorzufindenden
Ausmaß der Gestaltungs- und Werbesatzung für Bad Godesberg und werden
vor Ort die Vorgaben der RA St 06 bzw. des Radentscheides für die
Gehwegbreite eingehalten?
3. Befolgt der an der Ecke Koblenzer Straße/Am Kurpark seit Monaten für
gastronomische Zwecke aufgestellte Pavillon und die dort vorzufindende
Möblierung die Vorgaben der Gestaltungssatzung bzw. bis wann ist eine
diesbezüglich ausgestellte Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet?
4. Entspricht die in zweiter Reihe aufgestellte Warenauslage des KODI-Marktes
(Koblenzer Straße 62) den Regelungen der Gestaltungssatzung?
5. Für den Fall, dass die in Ziffern 2-4 benannten Vorgänge gegen die
städtischen Regelungen verstoßen: Bis wann gedenkt die Oberbürgermeisterin,
diese Verstöße im Einzelnen abzustellen?
Begründung
Die städtischen Vorgaben für die Bad Godesberger Innenstadt werden von
nicht wenigen Gewerbetreibenden offenbar nur als Empfehlungen angesehen.
Angesicht der zahlreichen und oft seit langem zu verzeichnenden Verstöße
können sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht des Eindruckes erwehren, dass
die Stadtverwaltung den Wildwuchs entweder stillschweigend duldet oder auf
Grund organisatorischer Defizite nicht in der Lage ist, ihren Obliegenheiten
nachzukommen. Nicht anders ist beispielsweise zu erklären, dass dieSeite 1 von 2
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Oberbürgermeisterin die mit Beschluss vom 29.März 2023 gefasste Bitte der
Bezirksvertretung Bad Godesberg, die gewerbliche Nutzung von Baumbeeten
in der Koblenzer Straße zu unterbinden, seit über einem Jahr negiert (Vgl.
Drucksache 222291)*. Dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage der BBB-
Fraktion mit der Drucksachennummer 222291-01 vom 14.September 2023 in
der Sache bis heute nicht beantwortet wurde, kann da nicht mehr verwundern.
*Beschluss BVGO vom 29.März 2023:
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Nutzung von Baumbeeten zu
gewerblichen Zwecken zu unterbinden.
Begründung
In der Gestaltungssatzung Bad Godesberg ist unter § 13 (11) festgehalten:
„(11) Die Baumbeete von Straßenbäumen sind grundsätzlich von jeglicher
Außengastronomie freizuhalten. Der Bereich des Moltkeplatzes unter den
Kopflinden stellt eine besondere Situation dar und ist für eine
Außengastronomie geeignet.“
BackLounge – Koblenzer Str. 49
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de