240869-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerübergangs/Zebrastreifens im Bereich Villemombler Straße auf Höhe der Bushaltestelle "In der Grächt"
Kerndaten
- Nummer
- 240869-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.510 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240869-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerübergangs/Zebrastreifens im Bereich Villemombler Straße auf Höhe der Bushaltestelle "In der Grächt" Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Regelungen zur Einrichtungen eines FGÜ´s finden sich in §26 StVO i.V.m. den VwV-StVO zu §26 und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Als verkehrliche Voraussetzung wird genannt, dass Fußgängerüberwege nur angelegt werden sollen, wenn es wirklich erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, was nur dann der Fall sein könne, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. In diesem rechtlichen Zusammenhang ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges erst bei einer Anzahl ab 50 Fußgängern pro Stunde bei gleichzeitig 200-300 Kfz/h möglich. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg erst bei einer Kfz-Verkehrsstärke von 450 bis 600 Kfz/h. Diese Werte wurden bei einer Zählung nicht erreicht, siehe hier auch DS 232101. Die Verwaltung schlägt daher vor eine neue Verkehrszählung an der Stelle zu veranlassen um zu prüfen, ob sich die Querungszahlen geändert haben. Grundsätzlich scheint ein Fußgängerüberweg westlich der Einmündung Villemombler Str. / An der Grächt als baulich umsetzbar. Aufgrund der nicht unerheblichen Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Verhinderung des Überholens an der Bushaltestelle, Beleuchtung und taktiler Elemente ist bei Annahme des Antrags bzw. Erreichen der Verkehrsstärke eine weitergehende Prüfung bezüglich Umsetzbarkeit und Umsetzungszeitraum erforderlich. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch auf die DS 230890 hin, der zur Folge die Villemombler Straße umgestaltet werden soll. Aufgrund der zuvor anstehenden Baumaßnahmen der Autobahn GmbH an der Brücke der BAB 565, ist gemäß aktueller städtischer Planung mit einer Umsetzung des Straßenumbaus nicht vor 2029 zu rechnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg: Der/die Antragstellende/n wird/werden entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der BezirksvertretungSeite 1 von 2 Seite 2 Hardtberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de