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240869-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerübergangs/Zebrastreifens im Bereich Villemombler Straße auf Höhe der Bushaltestelle "In der Grächt"

Nummer
240869-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240869 Bürgerantrag: Einrichtung eines Fußgängerübergangs/Zebrastreifens im Bereich Villemombler Straße auf Höhe der Bushaltestelle "In der Grächt"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240869-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines
Fußgängerübergangs/Zebrastreifens im Bereich
Villemombler Straße auf Höhe der Bushaltestelle
"In der Grächt"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Regelungen zur Einrichtungen eines FGÜ´s finden sich in §26 StVO i.V.m.
den VwV-StVO zu §26 und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Als verkehrliche Voraussetzung wird
genannt, dass Fußgängerüberwege nur angelegt werden sollen, wenn es
wirklich erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, was nur dann der
Fall sein könne, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das
Fußgängeraufkommen nötig macht. In diesem rechtlichen Zusammenhang ist
die Einrichtung eines Fußgängerüberweges erst bei einer Anzahl ab 50
Fußgängern pro Stunde bei gleichzeitig 200-300 Kfz/h möglich. Empfohlen wird
ein Fußgängerüberweg erst bei einer Kfz-Verkehrsstärke von 450 bis 600
Kfz/h. Diese Werte wurden bei einer Zählung nicht erreicht, siehe hier auch DS
232101. Die Verwaltung schlägt daher vor eine neue Verkehrszählung an der
Stelle zu veranlassen um zu prüfen, ob sich die Querungszahlen geändert
haben. Grundsätzlich scheint ein Fußgängerüberweg westlich der Einmündung
Villemombler Str. / An der Grächt als baulich umsetzbar. Aufgrund der nicht
unerheblichen Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Verhinderung des
Überholens an der Bushaltestelle, Beleuchtung und taktiler Elemente ist bei
Annahme des Antrags bzw. Erreichen der Verkehrsstärke eine weitergehende
Prüfung bezüglich Umsetzbarkeit und Umsetzungszeitraum erforderlich. In
diesem Zusammenhang weist die Verwaltung auch auf die DS 230890 hin, der
zur Folge die Villemombler Straße umgestaltet werden soll. Aufgrund der zuvor
anstehenden Baumaßnahmen der Autobahn GmbH an der Brücke der BAB
565, ist gemäß aktueller städtischer Planung mit einer Umsetzung des
Straßenumbaus nicht vor 2029 zu rechnen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg:
Der/die Antragstellende/n wird/werden entsprechend den Ausführungen der
Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe
unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der BezirksvertretungSeite 1 von 2
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Hardtberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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