← Vorlagen

240868-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die Burghofstraße

Nummer
240868-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240868 Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die Burghofstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (822 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240868-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Aufhebung des - mit Ausnahme von
Fahrrädern und Linienverkehr - aus Richtung Bonn-
Oberholtorf geltenden Einfahrverbotes in die
Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist in einem gleichlautenden Antrag auf die bereits
abgegebene Stellungnahme (Drucksache 240360-01 ST).
Zudem ist zu ergänzen, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine rein
verkehrliche Maßnahme nach § 45 StVO handelt, sondern um eine Änderung
der Verkehrsführung als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung. Die
Entscheidung darüber trifft nach § 7 Nr. 2 m der Bezirkssatzung die
Bezirksvertretung Beuel.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de