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240866-03 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung der Verwaltung zum Austausch mit den Bundesministerien zur Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“

Nummer
240866-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg Hauptort
  • Villemombler Straße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Neu-Duisdorf siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240866 CDU-Antrag: Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240866-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung der Verwaltung zum Austausch mit den
Bundesministerien zur Prüfung von
Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung der Verwaltung:
In der Sitzung vom 27.08.2024 hat die Bezirksvertretung Hardtberg die
Verwaltung damit beauftragt, im Hinblick auf Quartiersparken mit den
angrenzenden Bundesministerien Kontakt aufzunehmen (vgl. DS 240866-02
AA, Ziffer 1):
Seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde die
grundlegende Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu dem Thema signalisiert.
Die BImA lehnt jedoch eine Lösung direkt auf dem Campusgelände
Rochusstraße ab und hat zum potentiellen Standort südlich der Villemombler
Straße an der A565 lediglich eine positive Rückmeldung unter Auflagen
gegeben.
Zu den von der BImA genannten Auflagen gehören unter anderem die
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, die bauliche Herrichtung, die
Zahlung einer zu vereinbarenden Miete durch die Stadt Bonn sowie die
Sicherung der Fläche durch den Einbau von Pollern.
Zusätzlich ist bei der von der BImA genannten Parkplatzfläche zu beachten,
dass in diesem Bereich das Ersatzbauwerk der Autobahn GmbH während der
Bauarbeiten an der Autobahnbrücke im Bereich der Villemombler Straße
eingerichtet wird, wodurch es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit kommen
kann.
Zudem weist der Parkplatz nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund der
größeren Distanz zu den Gebieten, in denen sowohl durch das
Stadtbaumkonzept als auch zukünftig durch die Westbahn einige Parkstände
im öffentlichen Raum entfallen sollen, nur geringeres Potential auf.
Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, die
Flächenentwicklung vorerst nicht zu forcieren. Grundsätzlich wird ein
zukünftiges Interesse an der Fläche aber nicht ausgeschlossen.
Darüber hinaus prüft die Verwaltung stadtweit Flächen, die sich für das Parken
im Quartier eignen. Die Verwaltung beabsichtigt die zuständigen Gremien
hierüber noch im 1. Halbjahr 2025 zu informieren.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de