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240866-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“

Nummer
240866-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240866 CDU-Antrag: Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240866-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag:
Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den Punkten des Antrags wie folgt Stellung:
1. Prüfung des Erhalts von Parkplätzen
Die Verwaltung hat erneut geprüft, ob die geplanten Baumscheiben effektiver
angeordnet werden können, sodass weitere Parkmöglichkeiten erhalten werden
können. Die Prüfung hat ergeben, dass die vorliegende Planung bereits die
notwendigen Mindeststellplatzlängen berücksichtigt und somit grundsätzlich
keine relevanten weiteren Optimierungen möglich sind.
2. Bau einer Quartiersgarage
Die durch den Antrag angestrebte interne Prüfung des Baus einer
Quartiersgarage in Neu-Duisdorf kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher Bau in
dem Gebiet nur schwer umsetzbar wäre. Dies begründet sich insbesondere
durch die geringe Anzahl an städtischen Flächen in diesem Bereich, welche
zudem bereits bebaut oder planungsrechtlich anderen Nutzungen zugeführt
sind.
Die öffentlichen und grundsätzlich bebaubaren/erweiterbaren Flächen in
diesem Quartier sind:
1. die Flurstücke 2010 bis 2015: die öffentliche Verkehrsfläche hinter der
Agentur für Arbeit, wird als grundsätzlich geeignet angesehen. Auf diese
Flächen wird im Folgenden eingegangen
2. der Teil des Flurstücks 2036 („Hof der Musikschule“), der als „Fläche für den
Gemeinbedarf“ mit Zweckbestimmung „Schule und dazugehörige Sport- und
Spielanlagen“ gekennzeichnet ist. Auf diese Fläche wird ebenfalls im
Folgenden eingegangen
3. die Flurstücke 1923 und 1924: die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7420-
9 Villemombler Straße liegen und als „Spielplatz“ ausgewiesen sind, aufgrund
der Lage und insbesondere der Nutzung als Spielplatz werden sie als nicht
geeignet für den Bau einer Quartiersgarage angesehen.
1. Verkehrsfläche hinter der Agentur für Arbeit
Die Verkehrsfläche an der Agentur für Arbeit ist bauplanungsrechtlich als
Verkehrsfläche gewidmet und bietet aktuell rund 30 Parkstände. Diese könnenSeite 1 von 4
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(unentgeltlich) werktags zwischen 8-18 Uhr mit Parkscheibe 3h und außerhalb
dieser Zeit unbegrenzt genutzt werden. Die Bestandsfläche ist mit rund 7
Bestandsbäumen begrünt.
Vor dem Hintergrund der vergleichsweise großen Fläche und der guten
verkehrlichen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (mit der
Villemombler Straße) ist dieser Bereich grundsätzlich für eine weitere
Detailprüfung zur Einrichtung einer Quartiersgarage geeignet. Kritisch zu
prüfende Punkte wären noch der Umgang mit dem Bestandsgrün und die
planungsrechtliche Machbarkeit einer Quartiersgarage.
Baugenehmigungsrechtliche Bindungen der Parkstände im öffentlichen Raum
bestehen nicht, jedoch ist für den Bau einer Quartiersgarage die Änderung des
Bebauungsplans erforderlich.
Eine weitere Ausweitung des Parkplatzangebots durch Anpassung der
Markierungen im Bestand ist angesichts der begrenzten
Flächenverfügbarkeiten nicht möglich.
2. Hof der Musikschule
Bei der Fläche für den Gemeinbedarf ist insbesondere die Fläche zu
betrachten, welche als „Sport- und Spielfläche“ vermerkt ist und durch die
Musikschule Hardtberg genutzt wird. Diese Sport- und Spielfläche würde sich
für eine weitergehende Betrachtung eignen, da sie bereits versiegelt ist und
aktuell weitestgehend als Parkplatz genutzt wird. Zudem weist sie eine
geeignete Größe auf für den Bau einer Quartiersgarage. Allerdings scheint die
bisherige, sehr schmale Zufahrt über die Villemombler Straße nicht für die
Aufnahme größerer Verkehrsmengen geeignet zu sein. Zu beachten ist
außerdem, dass die Fläche nicht nur als Parkplatz genutzt wird, sondern auch
als Fläche für die Sommerfeste der angrenzenden Musikschule und der Polizei.
Des Weiteren ist für den Bau einer Quartiersgarage die Änderung des
bestehenden Bebauungsplans erforderlich.
3. Prüfung der Ausweisung von Parkständen in den im
Viertel befindlichen Wendehammern
Wendeanlagen werden insbesondere für Müllfahrzeuge angelegt, damit diese
am Ende von Sackgassen wenden können. Daher sind die erforderlichen
Wenderadien relativ groß und sind ursächlich für den (großen) Flächenbedarf
der Wendeanlagen. Der Großteil der bestehenden Wendeanlagen in Neu-
Duisdorf ist daher nicht geeignet, um dort Parkstände zu markieren oder
anzulegen (s. Anlage 1). Wo dies möglich ist, wie bspw. an der Matthäistraße,
wird bereits legal geparkt.
Eine Ausweitung der bisher vorhandenen Stellplätze in der Fläche scheint
jedoch um ein bis zwei Stellplätze möglich. Die geringfügige Erweiterung der
Stellplätze im Wendehammer schränkt die Nutzung der bestehenden Garagen
nicht ein und auch der neu gepflanzte Baum wird dabei nicht beeinträchtigt.
Eine zusätzliche Ausweitung des Parkraumangebots durch den Bau einer
Quartiersgarage im Bereich des Wendehammers in der Matthäisstraße
erscheint angesichts der vorhandenen Garagen und des neu gepflanzten
Baums nicht sinnvoll.
Anlage/nSeite 2 von 4
Seite 3
1 Anlage 1 - Prüfung Stellplätze in Wendehammern (öffentlich)Seite 3 von 4
Anlage 1
Prüfung, bei welchen Wendehammern Stellplätze ausgewiesen werden könnten:
1 kein Wendehammer, Privatweg
2 Wenderadius zu klein für Parkstände*
3 Wenderadius zu klein für Parkstände *
4 kein Wendehammer
5 Wenderadius zu klein für Parkstände *
6 Wenderadius zu klein für Parkstände *
7 Erweiterung möglich
8 Wenderadius zu klein für Parkstände *
9 kein Wendehammer
10 kein Wendehammer
11 kein Wendehammer
12 kein Wendehammer
13 kein Wendehammer
14 kein Wendehammer
15 kein Wendehammer
16 kein Wendehammer
17 kein Wendehammer
18 Nach Abzug notwendiger Verkehrsflächen für Zufahrt zu Privatgaragen und zur
Straße Im Ringelsacker 1 -4 verbleiben ungenügende Restflächen
* Bemessungsfahrzeug Müllfahrzeug entsprechend der Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt), Ausgabe von 2006, S. 73
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Legende
Schaffung von neuen
Stellplätzen …
möglich
nicht möglichSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de