240866-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“
Kerndaten
- Nummer
- 240866-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240866-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Prüfung von Parkmöglichkeiten in „Neu-Duisdorf“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Punkten des Antrags wie folgt Stellung: 1. Prüfung des Erhalts von Parkplätzen Die Verwaltung hat erneut geprüft, ob die geplanten Baumscheiben effektiver angeordnet werden können, sodass weitere Parkmöglichkeiten erhalten werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass die vorliegende Planung bereits die notwendigen Mindeststellplatzlängen berücksichtigt und somit grundsätzlich keine relevanten weiteren Optimierungen möglich sind. 2. Bau einer Quartiersgarage Die durch den Antrag angestrebte interne Prüfung des Baus einer Quartiersgarage in Neu-Duisdorf kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher Bau in dem Gebiet nur schwer umsetzbar wäre. Dies begründet sich insbesondere durch die geringe Anzahl an städtischen Flächen in diesem Bereich, welche zudem bereits bebaut oder planungsrechtlich anderen Nutzungen zugeführt sind. Die öffentlichen und grundsätzlich bebaubaren/erweiterbaren Flächen in diesem Quartier sind: 1. die Flurstücke 2010 bis 2015: die öffentliche Verkehrsfläche hinter der Agentur für Arbeit, wird als grundsätzlich geeignet angesehen. Auf diese Flächen wird im Folgenden eingegangen 2. der Teil des Flurstücks 2036 („Hof der Musikschule“), der als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit Zweckbestimmung „Schule und dazugehörige Sport- und Spielanlagen“ gekennzeichnet ist. Auf diese Fläche wird ebenfalls im Folgenden eingegangen 3. die Flurstücke 1923 und 1924: die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7420- 9 Villemombler Straße liegen und als „Spielplatz“ ausgewiesen sind, aufgrund der Lage und insbesondere der Nutzung als Spielplatz werden sie als nicht geeignet für den Bau einer Quartiersgarage angesehen. 1. Verkehrsfläche hinter der Agentur für Arbeit Die Verkehrsfläche an der Agentur für Arbeit ist bauplanungsrechtlich als Verkehrsfläche gewidmet und bietet aktuell rund 30 Parkstände. Diese könnenSeite 1 von 4 Seite 2 (unentgeltlich) werktags zwischen 8-18 Uhr mit Parkscheibe 3h und außerhalb dieser Zeit unbegrenzt genutzt werden. Die Bestandsfläche ist mit rund 7 Bestandsbäumen begrünt. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise großen Fläche und der guten verkehrlichen Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (mit der Villemombler Straße) ist dieser Bereich grundsätzlich für eine weitere Detailprüfung zur Einrichtung einer Quartiersgarage geeignet. Kritisch zu prüfende Punkte wären noch der Umgang mit dem Bestandsgrün und die planungsrechtliche Machbarkeit einer Quartiersgarage. Baugenehmigungsrechtliche Bindungen der Parkstände im öffentlichen Raum bestehen nicht, jedoch ist für den Bau einer Quartiersgarage die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Eine weitere Ausweitung des Parkplatzangebots durch Anpassung der Markierungen im Bestand ist angesichts der begrenzten Flächenverfügbarkeiten nicht möglich. 2. Hof der Musikschule Bei der Fläche für den Gemeinbedarf ist insbesondere die Fläche zu betrachten, welche als „Sport- und Spielfläche“ vermerkt ist und durch die Musikschule Hardtberg genutzt wird. Diese Sport- und Spielfläche würde sich für eine weitergehende Betrachtung eignen, da sie bereits versiegelt ist und aktuell weitestgehend als Parkplatz genutzt wird. Zudem weist sie eine geeignete Größe auf für den Bau einer Quartiersgarage. Allerdings scheint die bisherige, sehr schmale Zufahrt über die Villemombler Straße nicht für die Aufnahme größerer Verkehrsmengen geeignet zu sein. Zu beachten ist außerdem, dass die Fläche nicht nur als Parkplatz genutzt wird, sondern auch als Fläche für die Sommerfeste der angrenzenden Musikschule und der Polizei. Des Weiteren ist für den Bau einer Quartiersgarage die Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. 3. Prüfung der Ausweisung von Parkständen in den im Viertel befindlichen Wendehammern Wendeanlagen werden insbesondere für Müllfahrzeuge angelegt, damit diese am Ende von Sackgassen wenden können. Daher sind die erforderlichen Wenderadien relativ groß und sind ursächlich für den (großen) Flächenbedarf der Wendeanlagen. Der Großteil der bestehenden Wendeanlagen in Neu- Duisdorf ist daher nicht geeignet, um dort Parkstände zu markieren oder anzulegen (s. Anlage 1). Wo dies möglich ist, wie bspw. an der Matthäistraße, wird bereits legal geparkt. Eine Ausweitung der bisher vorhandenen Stellplätze in der Fläche scheint jedoch um ein bis zwei Stellplätze möglich. Die geringfügige Erweiterung der Stellplätze im Wendehammer schränkt die Nutzung der bestehenden Garagen nicht ein und auch der neu gepflanzte Baum wird dabei nicht beeinträchtigt. Eine zusätzliche Ausweitung des Parkraumangebots durch den Bau einer Quartiersgarage im Bereich des Wendehammers in der Matthäisstraße erscheint angesichts der vorhandenen Garagen und des neu gepflanzten Baums nicht sinnvoll. Anlage/nSeite 2 von 4 Seite 3 1 Anlage 1 - Prüfung Stellplätze in Wendehammern (öffentlich)Seite 3 von 4 Anlage 1 Prüfung, bei welchen Wendehammern Stellplätze ausgewiesen werden könnten: 1 kein Wendehammer, Privatweg 2 Wenderadius zu klein für Parkstände* 3 Wenderadius zu klein für Parkstände * 4 kein Wendehammer 5 Wenderadius zu klein für Parkstände * 6 Wenderadius zu klein für Parkstände * 7 Erweiterung möglich 8 Wenderadius zu klein für Parkstände * 9 kein Wendehammer 10 kein Wendehammer 11 kein Wendehammer 12 kein Wendehammer 13 kein Wendehammer 14 kein Wendehammer 15 kein Wendehammer 16 kein Wendehammer 17 kein Wendehammer 18 Nach Abzug notwendiger Verkehrsflächen für Zufahrt zu Privatgaragen und zur Straße Im Ringelsacker 1 -4 verbleiben ungenügende Restflächen * Bemessungsfahrzeug Müllfahrzeug entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), Ausgabe von 2006, S. 73 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Legende Schaffung von neuen Stellplätzen … möglich nicht möglichSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de