240858-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag von Grüne- und SPD-Bezirksfraktion: Parkverbot Lengsdorfer Hauptstraße 19-21
Kerndaten
- Nummer
- 240858-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.947 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240858-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Antrag von Grüne- und SPD-Bezirksfraktion: Parkverbot Lengsdorfer Hauptstraße 19-21 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist das dortige Parkverbot durch Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot“) eindeutig. Alternativ kann auf der genannten Fläche ein Mast mit einem weiteren Verkehrszeichen 283-30 („absolutes Halteverbot“ als sogenannter „Wiederholer“) aufgestellt werden. Zusätzliche Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens werden hingegen nicht befürwortet, weil der Unterhaltungsaufwand nicht zu leisten ist. Die Breite der Fahrbahn (Asphaltfläche zzgl. beidseitige Pflasterrinne) liegt dort bei 3,6 Metern bei einer Breite des Gehwegs von 2 Metern. Dementsprechend würde sich der Querschnitt des Gehwegs hinsichtlich der Umsetzung von Beeten verringern, was sich negativ auf die Nutzbarkeit auswirken würde. Darüber hinaus müssen derartige Beete durch Einbauten vor Überfahren geschützt werden. Eine Beetlösung wird von der Verwaltung daher ebenfalls nicht befürwortet. Die Kontrolle des dortigen Parkverbots obliegt dem städtischen Ordnungsdienst. Werden falsch geparkte Fahrzeuge vorgefunden, erfolgt umgehend eine Verwarnung. Sollte ein akuter Verstoß durch Bürger festgestellt werden, kann die Leitstelle des Ordnungsamtes jederzeit informiert werden um weitere Kontrollen zu veranlassen. Zudem haben die Bürger über verschiedene Formate die Möglichkeit private Anzeigen zu erstatten damit die Verwarnungen direkt erfolgen kann. Das Verwarnen von falsch parkenden Fahrzeugen ist aus Sicht der Verwaltung ein probates Mittel um langfristig Falschparkende Verkehrsteilnehmer*innen davon abzuhalten sich in dem genannten Bereich hinzustellen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de