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240847-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Bezirksfraktion Antrag: Widersprüchliche Verkehrsschilder in der Freudestraße in Beuel Vilich

Nummer
240847-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240847 CDU-Bezirksfraktion Antrag: Widersprüchliche Verkehrsschilder in der Freudestraße in Beuel Vilich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240847-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Bezirksfraktion Antrag: Widersprüchliche
Verkehrsschilder in der Freudestraße in Beuel
Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Beschilderung korrekt und muss auch so
bestehen bleiben. Da im Einfahrtsbereich der Freudestraße der Ausbau im
Trennprinzip (Gehweg/ Fahrbahn) ausgeführt wurde, kann der
verkehrsberuhigte Bereich erst ab dem niveaugleichen Ausbau beginnen. Im
Bereich der Stiftsstraße gilt Tempo 30 als Einzelbeschilderung (keine Zone).
Auf der Stiftsstraße wird die Verwaltung das fehlende "30" Schild hinter der
Einmündung Freudestraße zeitnah ergänzen (die Regelung gilt aber auch ohne
Schild über die Einmündung hinaus, da es sich um ein Streckenverbot handelt).
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de