240839-01 · Beschlussvorlage
Beschlussvorlage: Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter und Leihfahrräder
Kerndaten
- Nummer
- 240839-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240839-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschlussvorlage: Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter und Leihfahrräder Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung Rat 12.12.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen Abstellens in beengten bzw. intensiv genutzten Bereichen die shared-mobility- Flächen für E-Scooter und Leihfahrräder nach dem im Folgenden beschriebenen Standard einzurichten. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Mitteilungsvorlage DS 240839, die in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 10.10.2024 zu einem ordentlichen Beschlusspunkt erhoben wurde. Gemäß Beschluss DS 232103 wurde die Verwaltung beauftragt, shared- mobility-Flächen einzurichten. Es ist geplant, die Standorte für die shared- mobility-Angebote E-Scooter und Leihfahrräder gemäß Anlage zu kennzeichnen. Dafür werden im Wesentlichen bestehende Parkflächen genutzt. Die Umnutzung von Parkflächen erfolgt bedarfsgerecht insbesondere an Mobilstationen und neuralgischen Punkten (z.B. Hbf) bzw. in bestimmten Gebieten (z.B. Bönnsche Viertel). Die Nutzung der Flächen soll über die Systeme E-Scooter und Leihfahrräder hinweg möglich sein, da dadurch eine höhere Flexibilität über die Jahre hinweg gewährleistet wird. Der Endnutzende sieht auf seinem Backend-System (z.B. BONNmobil), wo die jeweiligen Verkehrsmittel abgestellt werden sollen. Die Bodenmarkierung erfolgt in Anlehnung an den Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW (S. 15). Die Kennzeichnung geschieht vor folgendem Hintergrund: • Zahlreiche Beschwerden von Bonner BürgerInnen bzgl. behindernd parkender E-Scooter, • Ausschreibung eines regionalen Fahrradmietsystems ab 08.2025. Die Beschilderung und Markierung einer Parkfläche erfolgt im Zusammenspiel mit der Ausweisung einer No-Parking-Area gegenüber demSeite 1 von 3 Seite 2 Betreiber/Nutzenden in einem definierten Radius. So dürfen keine E-Scooter, Fahrräder in einem definierten Umkreis rund um eine markierte Fläche abgestellt werden. Die Anbieter werden über diese No-Parking-Areas informiert und stellen daraufhin über ihre Systeme sicher, dass diese den Nutzenden gegenüber kommuniziert werden. Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden pro Stellplatz auf den E-Scooter/Mietfahrräder-Stellflächen mittig ca. 2 rot-weiße Poller aufgebracht. Umgesetzt werden reservierte Stellflächen für shared-mobility-Angebote im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzept Nordstadt (DS 222180). Weitere Stellflächen sind in der Nähe vom Hauptbahnhof, Busbahnhof und dem Bertha- von-Suttner-Platz sowie in der Nähe der Fußgängerzone angedacht. Die Umsetzung erfolgt als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die geplanten Standorte des Fahrradmietsystems (DS 240581) werden der Politik gesondert vorgelegt. Damit werden im ersten Step insgesamt ca. 60-80 Standorte umgesetzt (Nordstadt: 5 Standorte, Fahrradmietsystem: 30-50 Standorte, weitere ca. 25 Standorte nach Bedarf). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.02 Planung ÖPNV Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 80.000,00 EUR 161001207, 72.1000 (Innenauftrag 6103011) 2024ff. 102000103 (Innenauftrag 9201104) Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 80.000,00 EUR Anlage/n 1 Anlage: Bodenmarkierung E-Scooter-Leihraeder (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage: StVO-Beschilderung, Bodenmarkierung und Pollersetzung für Stellflächen für E-Scooter und Leihräder im Sharing (VZ 314 (ohne Pfeil)) + Scooter (VZ 1010-68) + Radverkehr (VZ 1010-52)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de