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240839-01 · Beschlussvorlage

Beschlussvorlage: Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter und Leihfahrräder

Nummer
240839-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240839 Mitteilungsvorlage Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter, Lastenräder und sonstige Leihfahrräder

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Beschlussvorlage
öffentlich
240839-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschlussvorlage: Beschilderung und
Bodenmarkierung für E-Scooter und Leihfahrräder
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 05.12.2024 Empfehlung
Rat 12.12.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung des ordentlichen
Abstellens in beengten bzw. intensiv genutzten Bereichen die shared-mobility-
Flächen für E-Scooter und Leihfahrräder nach dem im Folgenden
beschriebenen Standard einzurichten.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Mitteilungsvorlage DS 240839, die
in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 10.10.2024 zu
einem ordentlichen Beschlusspunkt erhoben wurde.
Gemäß Beschluss DS 232103 wurde die Verwaltung beauftragt, shared-
mobility-Flächen einzurichten. Es ist geplant, die Standorte für die shared-
mobility-Angebote E-Scooter und Leihfahrräder gemäß Anlage zu
kennzeichnen. Dafür werden im Wesentlichen bestehende Parkflächen genutzt.
Die Umnutzung von Parkflächen erfolgt bedarfsgerecht insbesondere an
Mobilstationen und neuralgischen Punkten (z.B. Hbf) bzw. in bestimmten
Gebieten (z.B. Bönnsche Viertel). Die Nutzung der Flächen soll über die
Systeme E-Scooter und Leihfahrräder hinweg möglich sein, da dadurch eine
höhere Flexibilität über die Jahre hinweg gewährleistet wird. Der Endnutzende
sieht auf seinem Backend-System (z.B. BONNmobil), wo die jeweiligen
Verkehrsmittel abgestellt werden sollen. Die Bodenmarkierung erfolgt in
Anlehnung an den Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW (S. 15).
Die Kennzeichnung geschieht vor folgendem Hintergrund:
• Zahlreiche Beschwerden von Bonner BürgerInnen bzgl. behindernd
parkender E-Scooter,
• Ausschreibung eines regionalen Fahrradmietsystems ab 08.2025.
Die Beschilderung und Markierung einer Parkfläche erfolgt im Zusammenspiel
mit der Ausweisung einer No-Parking-Area gegenüber demSeite 1 von 3
Seite 2
Betreiber/Nutzenden in einem definierten Radius. So dürfen keine E-Scooter,
Fahrräder in einem definierten Umkreis rund um eine markierte Fläche
abgestellt werden. Die Anbieter werden über diese No-Parking-Areas informiert
und stellen daraufhin über ihre Systeme sicher, dass diese den Nutzenden
gegenüber kommuniziert werden.
Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung
von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden pro Stellplatz auf den
E-Scooter/Mietfahrräder-Stellflächen mittig ca. 2 rot-weiße Poller aufgebracht.
Umgesetzt werden reservierte Stellflächen für shared-mobility-Angebote im
Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzept Nordstadt (DS 222180). Weitere
Stellflächen sind in der Nähe vom Hauptbahnhof, Busbahnhof und dem Bertha-
von-Suttner-Platz sowie in der Nähe der Fußgängerzone angedacht. Die
Umsetzung erfolgt als laufendes Geschäft der Verwaltung.
Die geplanten Standorte des Fahrradmietsystems (DS 240581) werden der
Politik gesondert vorgelegt. Damit werden im ersten Step insgesamt ca. 60-80
Standorte umgesetzt (Nordstadt: 5 Standorte, Fahrradmietsystem: 30-50
Standorte, weitere ca. 25 Standorte nach Bedarf).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.02 Planung ÖPNV
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
80.000,00 EUR 161001207,
72.1000
(Innenauftrag
6103011)
2024ff. 102000103
(Innenauftrag
9201104)
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 80.000,00 EUR
Anlage/n
1 Anlage: Bodenmarkierung E-Scooter-Leihraeder (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage:
StVO-Beschilderung, Bodenmarkierung und Pollersetzung für Stellflächen
für E-Scooter und Leihräder im Sharing (VZ 314 (ohne Pfeil)) + Scooter (VZ 1010-68) +
Radverkehr (VZ 1010-52)Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de