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240839 · Mitteilungsvorlage

Mitteilungsvorlage Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter, Lastenräder und sonstige Leihfahrräder

Nummer
240839
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
31.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 10.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 29.08.2024 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 240839-01 Beschlussvorlage: Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter und Leihfahrräder

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240839
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Mitteilungsvorlage Beschilderung und
Bodenmarkierung für E-Scooter, Lastenräder und
sonstige Leihfahrräder
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Dem Koalitionsantrag DS 232103 folgend ist geplant, Standorte für die shared-
mobility-Angebote E-Scooter/Leihfahrräder sowie Lastenräder zu definieren
und zu kennzeichnen (siehe Anlage). Dafür werden im Wesentlichen
bestehende Parkflächen genutzt. Die Umnutzung von Parkflächen erfolgt
bedarfsgerecht insbesondere an Mobilstationen und neuralgischen Punkten
(z.B. Hbf) bzw. in bestimmten Gebieten (z.B. Bönnsche Viertel). Die Nutzung
der Flächen soll über die Systeme E-Scooter und Leihfahrräder hinweg möglich
sein, da dadurch eine höhere Flexibilität über die Jahre hinweg gewährleistet
wird. Der Endnutzende sieht auf seinem Backend-System (z.B. BONNmobil),
wo die jeweiligen Verkehrsmittel abgestellt werden sollen. Die
Bodenmarkierung erfolgt in Anlehnung an den Gestaltungsleitfaden
Mobilstationen NRW (S. 15).
Die Kennzeichnung geschieht vor folgendem Hintergrund:
- Zahlreiche Beschwerden von Bonner BürgerInnen bzgl. behindernd
parkender E-Scooter,
- geplanter Ausbau des Lastenrad-Mietangebotes,
- Ausschreibung eines regionalen Fahrradmietsystems ab 08.2025.
Die Beschilderung und Markierung einer Parkfläche erfolgt im Zusammenspiel
mit der Ausweisung einer No-Parking-Area gegenüber dem
Betreiber/Nutzenden in einem definierten Radius. So dürfen keine E-Scooter,
Fahrräder oder Lastenräder in einem Umkreis von 200m rund um eine
markierte Fläche abgestellt werden. Die Anbieter werden über diese No-
Parking-Areas informiert und stellen daraufhin über ihre Systeme sicher, dass
die Nutzenden in diesen Bereichen die Verkehrsmittel nicht zurückgeben
können.
Die Beschilderung und Bodenmarkierung für Miet-Lastenräder erfolgt
spezifisch, da das Angebot stationsgebunden ausgebaut wird und durch die
Abmaßungen der Lastenräder spezielle Anforderungen an die Fläche
bestehen.Seite 1 von 3
Seite 2
Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung
von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden pro Stellplatz auf den
E-Scooter/Mietfahrräder-Stellflächen mittig ca. 2 rot-weiße Poller aufgebracht.
Ob die Lastenrad-Stellflächen mit Pollern versehen werden, soll situativ
entschieden werden.
Eine Reservierung von Flächen für Miet-Elektroroller (z.B. Clara-Roller) ist zum
jetzigen Zeitpunkt nicht angedacht und wird bei Bedarf nachgerüstet.
Umgesetzt werden reservierte Stellflächen für shared-mobility-Angebote im
Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzept Nordstadt (DS 222180). Weitere
Stellflächen sind in der Nähe vom Hauptbahnhof, Busbahnhof und dem Bertha-
von-Suttner-Platz sowie in der Nähe der Fußgängerzone angedacht. Die
Umsetzung erfolgt als laufendes Geschäft der Verwaltung.
Die geplanten Standorte des Fahrradmietsystems (DS 240581) werden der
Politik gesondert vorgelegt. Damit werden im ersten Step insgesamt ca. 60-80
Standorte umgesetzt (Nordstadt: 5 Standorte, Fahrradmietsystem: 30-50
Standorte, weitere ca. 25 Standorte nach Bedarf).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen,
ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
80.000,00 EUR 161001207,
72.1000
(Innenauftrag
6103011)
2024ff. 102000103
(Innenauftrag
9201104)
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 80.000,00 EUR
Anlage/n
1 DS 240839_Anlage_FMS_Scooter_Lastenräder (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage:
A) StVO-Beschilderung, Bodenmarkierung und Pollersetzung für Stellflächen
für E-Scooter und Leihräder im Sharing (VZ 314 (ohne Pfeil)) + Scooter (VZ 1010-68) +
Radverkehr (VZ 1010-52)
B) StVO-Beschilderung und Bodenmarkierung für Stellflächen
für Lastenräder im Sharing (VZ 314 (ohne Pfeil)) + Lastenrad (VZ 1010-69))Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de