240839 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter, Lastenräder und sonstige Leihfahrräder
Kerndaten
- Nummer
- 240839
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.256 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 240839 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Mitteilungsvorlage Beschilderung und Bodenmarkierung für E-Scooter, Lastenräder und sonstige Leihfahrräder Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Dem Koalitionsantrag DS 232103 folgend ist geplant, Standorte für die shared- mobility-Angebote E-Scooter/Leihfahrräder sowie Lastenräder zu definieren und zu kennzeichnen (siehe Anlage). Dafür werden im Wesentlichen bestehende Parkflächen genutzt. Die Umnutzung von Parkflächen erfolgt bedarfsgerecht insbesondere an Mobilstationen und neuralgischen Punkten (z.B. Hbf) bzw. in bestimmten Gebieten (z.B. Bönnsche Viertel). Die Nutzung der Flächen soll über die Systeme E-Scooter und Leihfahrräder hinweg möglich sein, da dadurch eine höhere Flexibilität über die Jahre hinweg gewährleistet wird. Der Endnutzende sieht auf seinem Backend-System (z.B. BONNmobil), wo die jeweiligen Verkehrsmittel abgestellt werden sollen. Die Bodenmarkierung erfolgt in Anlehnung an den Gestaltungsleitfaden Mobilstationen NRW (S. 15). Die Kennzeichnung geschieht vor folgendem Hintergrund: - Zahlreiche Beschwerden von Bonner BürgerInnen bzgl. behindernd parkender E-Scooter, - geplanter Ausbau des Lastenrad-Mietangebotes, - Ausschreibung eines regionalen Fahrradmietsystems ab 08.2025. Die Beschilderung und Markierung einer Parkfläche erfolgt im Zusammenspiel mit der Ausweisung einer No-Parking-Area gegenüber dem Betreiber/Nutzenden in einem definierten Radius. So dürfen keine E-Scooter, Fahrräder oder Lastenräder in einem Umkreis von 200m rund um eine markierte Fläche abgestellt werden. Die Anbieter werden über diese No- Parking-Areas informiert und stellen daraufhin über ihre Systeme sicher, dass die Nutzenden in diesen Bereichen die Verkehrsmittel nicht zurückgeben können. Die Beschilderung und Bodenmarkierung für Miet-Lastenräder erfolgt spezifisch, da das Angebot stationsgebunden ausgebaut wird und durch die Abmaßungen der Lastenräder spezielle Anforderungen an die Fläche bestehen.Seite 1 von 3 Seite 2 Parallel zur Beschilderung und Bodenmarkierung werden bei der Umnutzung von Parkflächen zur Verhinderung von Fremdparkenden pro Stellplatz auf den E-Scooter/Mietfahrräder-Stellflächen mittig ca. 2 rot-weiße Poller aufgebracht. Ob die Lastenrad-Stellflächen mit Pollern versehen werden, soll situativ entschieden werden. Eine Reservierung von Flächen für Miet-Elektroroller (z.B. Clara-Roller) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angedacht und wird bei Bedarf nachgerüstet. Umgesetzt werden reservierte Stellflächen für shared-mobility-Angebote im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzept Nordstadt (DS 222180). Weitere Stellflächen sind in der Nähe vom Hauptbahnhof, Busbahnhof und dem Bertha- von-Suttner-Platz sowie in der Nähe der Fußgängerzone angedacht. Die Umsetzung erfolgt als laufendes Geschäft der Verwaltung. Die geplanten Standorte des Fahrradmietsystems (DS 240581) werden der Politik gesondert vorgelegt. Damit werden im ersten Step insgesamt ca. 60-80 Standorte umgesetzt (Nordstadt: 5 Standorte, Fahrradmietsystem: 30-50 Standorte, weitere ca. 25 Standorte nach Bedarf). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.07 Verkehrsplanung Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 80.000,00 EUR 161001207, 72.1000 (Innenauftrag 6103011) 2024ff. 102000103 (Innenauftrag 9201104) Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 80.000,00 EUR Anlage/n 1 DS 240839_Anlage_FMS_Scooter_Lastenräder (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage: A) StVO-Beschilderung, Bodenmarkierung und Pollersetzung für Stellflächen für E-Scooter und Leihräder im Sharing (VZ 314 (ohne Pfeil)) + Scooter (VZ 1010-68) + Radverkehr (VZ 1010-52) B) StVO-Beschilderung und Bodenmarkierung für Stellflächen für Lastenräder im Sharing (VZ 314 (ohne Pfeil)) + Lastenrad (VZ 1010-69))Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de