240837 · Beschlussvorlage
Anerkennung des Vereins Baumhaus e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Kerndaten
- Nummer
- 240837
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240837 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung des Vereins Baumhaus e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Baumhaus e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Begründung Der Verein „Baumhaus e.V.“ wurde im Jahr 2006 an der GGS Waldschule zum Zweck der Durchführung der Offenen Ganztagsschule gegründet und ist seit Sommer 2006 Träger der OGS an der GGS Waldschule. Die Elterninitiative erbringt damit seit 18 Jahren kontinuierlich Leistungen nach § 24 Abs. 4 SGB VIII. Die Durchführung der Offenen Ganztagsschule ist das Hauptziel des Vereins. Gemäß dem Rahmenkonzept der Bundesstadt Bonn handelt es sich bei der Offenen Ganztagsschule um eine Maßnahme gemäß § 24 SGB VIII, die die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel hat. Darüber hinaus hat der Träger eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach 72a SGB VIII mit der Bundesstadt Bonn abgeschlossen; eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung liegt bereits vor und wird voraussichtlich in Kürze abgeschlossen. Der Verein verfolgt gemeinnützige Ziele; die Gemeinnützigkeit wurde vom zu- ständigen Finanzamt anerkannt. Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit: Der Träger hat zur Durchführung der Maßnahme eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt. Die Leitung der Einrichtung nimmt an den von der Fach- beratung durchgeführten regelmäßigen Konferenzen und Maßnahmen zur Qua- litätsentwicklung kontinuierlich und aktiv teil. Der Träger erfüllt damit die perso- nellen Voraussetzungen und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Er- füllung der Aufgaben der Jugendhilfe. Des Weiteren bringt sich der Träger seit Bestehen der Offenen Ganztagsschule im Jahre 2006 aktiv in den Arbeitskreis der Elterninitiativen und die Arbeit der OGS-Steuergruppe bzw. deren Unterarbeitsgruppen (zuvor bis ca. 2015 AGSeite 1 von 10 Seite 2 Offene Ganztagsschule analog § 78 SGB VIII) ein und beteiligt sich so an der Planung und Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule. Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird daher von hier aus ausdrücklich befürwortet. Anlage/n 1 Satzung Baumhaus eV_2018 (öffentlich)Seite 2 von 10 Seite 3 von 10 Seite 4 von 10 Seite 5 von 10 Seite 6 von 10 Seite 7 von 10 Seite 8 von 10 Seite 9 von 10 Seite 10 von 10
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