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240837 · Beschlussvorlage

Anerkennung des Vereins Baumhaus e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Nummer
240837
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240837
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung des Vereins Baumhaus e.V. als
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Baumhaus e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75
SGB VIII anerkannt.
Begründung
Der Verein „Baumhaus e.V.“ wurde im Jahr 2006 an der GGS Waldschule zum
Zweck der Durchführung der Offenen Ganztagsschule gegründet und ist seit
Sommer 2006 Träger der OGS an der GGS Waldschule. Die Elterninitiative
erbringt damit seit 18 Jahren kontinuierlich Leistungen nach § 24 Abs. 4 SGB
VIII.
Die Durchführung der Offenen Ganztagsschule ist das Hauptziel des Vereins.
Gemäß dem Rahmenkonzept der Bundesstadt Bonn handelt es sich bei der
Offenen Ganztagsschule um eine Maßnahme gemäß § 24 SGB VIII, die die
Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemein-
schaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel hat.
Darüber hinaus hat der Träger eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach 72a
SGB VIII mit der Bundesstadt Bonn abgeschlossen; eine Vereinbarung nach §
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung liegt bereits vor und wird
voraussichtlich in Kürze abgeschlossen.
Der Verein verfolgt gemeinnützige Ziele; die Gemeinnützigkeit wurde vom zu-
ständigen Finanzamt anerkannt.
Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit:
Der Träger hat zur Durchführung der Maßnahme eine sozialpädagogische
Fachkraft eingesetzt. Die Leitung der Einrichtung nimmt an den von der Fach-
beratung durchgeführten regelmäßigen Konferenzen und Maßnahmen zur Qua-
litätsentwicklung kontinuierlich und aktiv teil. Der Träger erfüllt damit die perso-
nellen Voraussetzungen und leistet einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Er-
füllung der Aufgaben der Jugendhilfe.
Des Weiteren bringt sich der Träger seit Bestehen der Offenen Ganztagsschule
im Jahre 2006 aktiv in den Arbeitskreis der Elterninitiativen und die Arbeit der
OGS-Steuergruppe bzw. deren Unterarbeitsgruppen (zuvor bis ca. 2015 AGSeite 1 von 10
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Offene Ganztagsschule analog § 78 SGB VIII) ein und beteiligt sich so an der
Planung und Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule.
Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird daher von hier aus
ausdrücklich befürwortet.
Anlage/n
1 Satzung Baumhaus eV_2018 (öffentlich)Seite 2 von 10
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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de