240835 · Beschlussvorlage
Anerkennung des Deutsch-Französischen Schulverein Bonn e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 VIII Sozialgesetzbuch sowie Konkretisierung zu den Punkten Aufnahme in die Kindertagesstättenbedarfsplanung und Nachmeldung der Betriebskosten (Kindpauschalen/sonst. Fördertatbestände) beim Land NRW
Kerndaten
- Nummer
- 240835
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (19.142 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240835 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung des Deutsch-Französischen Schulverein Bonn e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 VIII Sozialgesetzbuch sowie Konkretisierung zu den Punkten Aufnahme in die Kindertagesstättenbedarfsplanung und Nachmeldung der Betriebskosten (Kindpauschalen/sonst. Fördertatbestände) beim Land NRW Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Anerkennung des Deutsch-Französischen Schulverein Bonn e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII – KJHG – in Verbin- dung mit § 25 AG KJHG NRW 2. Konkretisierung zu den Punkten Aufnahme in die Kindertagesstättenbe- darfsplanung für die Einrichtung Meckenheimer Str. 45 in 53179 Bonn und Nachmeldung der Betriebskosten (Kindpauschalen/sonst. Förder- tatbestände) beim Land NRW Begründung Zu 1.: Mit Schreiben vom 30.08.2023 (hier eingegangen 21.09.2023) beantragt der Deutsch-Französische Schulverein Bonn e.V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Bonn. Die Anfänge der Kinderbetreuung in Bonn in dem gemischten System französi- scher Kindergarten (École Maternelle) und Grundschule (École Élémentaire) lassen sich bereits ab 1950 finden. Durch den Wegzug der französischen Botschaft 1999 und der damit einherge- henden Organisationsänderung hat der Deutsch-Französischer Schulverein Bonn e.V. u.a. die Trägerschaft für den Betrieb der Kindertageseinrichtung übernommen.Seite 1 von 25 Seite 2 Nach § 75 Abs. 2 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – besteht ein Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe unter den Voraussetzungen des Abs. 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Anerkannt werden kann nach den Vorgaben des Abs. 1 ➢ wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist, ➢ gemeinnützige Ziele verfolgt, ➢ aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Auf- gaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und ➢ die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Als Satzungszweck ist u.a. die Förderung der Bildung und Erziehung benannt. Dieser Zweck wird insbesondere durch die sozialpädagogische Betreuung von Kindern und den Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder verwirklicht. Dabei handelt es sich um Aufgabenbereiche im Sinne des § 1 SGB VIII. Der Antragsteller verfolgt nach der Satzung und darüber hinaus ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ im Sinne der Abgabenordnung. Ein aktueller Freistellungsbescheid für 2020 des Finanzamtes liegt der Verwaltung vor. Die Mittel dürfen nach Ver- einssatzung nur für Satzungszwecke verwendet werden. Für die Jahre 2021- 2023 ist die interne Prüfung der Jahresabschlüsse bereits erfolgt. In Kürze wer- den diese Unterlagen bei der zuständigen Finanzbehörde zur Prüfung und Feststellung eingereicht werden. Das Merkmal der Gemeinnützigkeit i.S.d. SGB VIII erfordert im Übrigen ein Korrektiv. Dieses stellt der Träger dahingehend sicher, dass die ordnungs- gemäße Mittelverwendung zusammen mit der Aufstellung bzw. Prüfung des Jahresabschlusses durch den Vorstand überwacht und durch einen Steuerbe- rater bzw. Wirtschaftsprüfer testiert wird. Damit ist insgesamt das Merkmal der Gemeinnützigkeit erfüllt. Die Frage, ob der Antragsteller aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen in der Lage ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfül- lung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten, ist mit Blick auf seine langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet unbestritten. Diese Annahme wird auch dahingehend untermauert, dass der Träger der Ein- richtung in den letzten drei Jahren eigeninitiativ und auch unterstützend durch den Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine inhaltliche pädagogische Neuausgestaltung des Betreuungsangebotes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben diese bereits größtenteils umgesetzt hat. Unstrittig ist eine Tätigkeit von mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe festzustellen. Weitere Einzelhei- ten können dem beigefügten Sachbericht für das Jahr 2023 entnommen wer- den. Daneben umfasst diese Neuausrichtung auch die personelle Ausstattung nach den qualitativen Vorgaben der aktuellen Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung NRW) und deren formalem Nachweis.Seite 2 von 25 Seite 3 Die Verwaltung empfiehlt, den „Deutsch-Französischen Schulverein Bonn e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Zu 2.: Die durch den Rat der Bundesstadt Bonn am 14.03.2024 im Rahmen der Be- schlussfassung über den Kindertagesstättenbedarfsplan (DS 231972) be- schlossene Aufnahme der Kindertageseinrichtung École Maternelle des Deutsch-Französischen Schulverein Bonn e.V. in die Kindertagesstättenbe- darfsplanung ist für die Nachmeldung der Kindpauschalen beim Land wie folgt zu konkretisierten: a) 75 Kinder in drei Gruppen der Gruppenform GF III b (35 Stunden Be- treuungsumfang) vorbehaltlich der Erteilung einer aktualisierten Be- triebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. b) Eine Betriebskostenförderung nach den Vorgaben des § 32 Abs. 3 KiBiz ist frühestens zum 01.08.2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Kindergartenjahres 2024/2025 ab dem Wirkungsdatum der Betriebserlaubnis möglich. Der Deutsch-Französischer Schulverein Bonn e.V. beantragt für seine Kinder- tageseinrichtung in einem weiteren Schritt eine Förderung über das Kinderbil- dungsgesetz gem. § 32 Abs. 2 KiBiz. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht ist an dem Standort der Bedarf für 75 Betreu- ungsplätze für Kinder ab drei Jahren gedeckt. Vielmehr fehlen aber vor allem Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch in der Einrichtung aufgrund der Räumlichkeiten nicht angeboten werden können. Wegen der Randlage der École de Gaulle kann der Standort auch nicht für die Versorgung umliegender Planungsräume herangezogen werden. Im Zuge der politischen Beratungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan 2023- 2027 wurde jedoch durch den Rat ein Änderungsantrag, der in der Bezirksver- tretung Bad Godesberg mit DS-Nr. 231972-08 AA beraten wurde, aufgegriffen und beschlossen. Dieser Antrag sowie die inhaltsgleiche Empfehlung des Aus- schusses für Kinder, Jugend und Familie führten zum Beschluss des Rates, den Kindergarten École Maternelle in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Gleichzeitig sollen die erforderlichen Kindpauschalen im Rahmen der jährlichen Bedarfsanmeldungen zum 15.03.2024 beim Land NRW mit einem Platzhalter „Träger NN“ angemeldet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Einrich- tung – sofern Sie nicht in die öffentliche Förderung aufgenommen wird – den derzeitigen Betrieb einstellen würde und einige Kinder in anderen Kinderta- gesstätten im Bonner Stadtgebiet zu betreuen wären. Insofern trägt die Einrich- tung zur Deckung des gesamtstädtischen Bedarfes bei. Die erforderliche Mittelanmeldung zur Refinanzierung der Betriebskosten wurde fristgemäß durch die Fachverwaltung beim Land NRW im Rahmen der Anmel- dungen zum 15.03.2024 getätigt Hinweis:Seite 3 von 25 Seite 4 Die in § 32 KiBiz normierten Voraussetzungen einer finanziellen Förderung setzt u.a. auch eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII voraus. Im Rahmen der Prüfung eines Antrages auf Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist, neben vielen anderen Tatbeständen, auch die Eignung des Personals zwingend nachzuweisen. Dies geschieht u.a. durch die Vorlage von aufgaben- spezifischen Ausbildungsnachweisen (§ 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII). Aktuell kann der Träger dies nicht für alle beschäftigten pädagogischen Kräfte zweifelsfrei gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde und betriebserlaubniserteilende Stelle nachweisen. Der Träger hat die betroffenen Beschäftigten bei der Antragstellung unterstützt und die erforderlichen perso- nenbezogenen Anträge wurden mittlerweile an die zuständige Bezirksregierung zur Prüfung und Entscheidungsfindung übersandt. Erst wenn hierzu verbindliche Entscheidungen bzw. erste Einschätzungen vor- liegen, kann der Landschaftsverband Rheinland einen Antrag auf Erteilung ei- ner aktualisierten Betriebserlaubnis vollumfänglich prüfen und final bescheiden. Anlage/n 1 Vereinssatzung Deutsch-Franzoesischer Schulverein e.V (öffentlich) 2 Sachbericht 2023 Deutsch-Französischer Schulverein e.V. (öffentlich)Seite 4 von 25 Seite 5 von 25 Seite 6 von 25 Seite 7 von 25 Seite 8 von 25 Seite 9 von 25 Seite 10 von 25 Seite 11 von 25 Seite 12 von 25 Seite 13 von 25 Seite 14 von 25 Seite 15 von 25 Seite 16 von 25 Sachbericht 2023 Kindergarten der Ecole de Gaulle-Adenauer Bonn Ecole française de Gaulle-Adenauer Meckenheimerstrasse 45 53179 Bonn – Mehlem 16/01/2024Seite 17 von 25 I. Der Kindergarten in seinem Umfeld Der Kindergarten der Ecole française de Gaulle-Adenauer (EdGA) gehört zum weltweiten Netzwerk der französischen Kindergärten und Schulen. Dieses Netzwerk AEFE (Agence pour l’enseignement français à l’étranger) umfasst 567 Schulen in 138 Ländern. In der Ecole de Gaulle-Adenauer haben wir 4 Grundschulklassen und drei Kindergartengruppen mit Kindern ab 3 Jahren. Die meisten Kinder, die unseren Kindergarten besuchen, werden anschließend im zweisprachigen Schulsystem der Grundschule eingeschult. Fast alle unserer Schüler besuchen nach der vierten Klasse den französischsprachigen Zweig des Friedrich-Ebert-Gymnasiums und viele Schüler die dort das Abibac absolvieren, kommen ursprünglich aus unserer Schule. 2022 ist der Kindergarten der Ecole de Gaulle – Adenauer als erste KITA NRWs in das starke und beständig wachsende Netzwerk der ELysée – Kindertageseinrichtungen aufgenommen worden. Als Elysée-Kita trägt unsere KITA zur Förderung der französischen Sprache und Kultur in Deutschland bei. Ziel ist es, einen konstruktiven Beitrag zu einem Europa der Mehrsprachigkeit zu leisten. Unser Kindergarten ist nicht nur für französische Kinder reserviert, sondern auch immer vermehrt für deutsche Familien und Familien anderen Ursprungs, die sich für die Zweisprachigkeit interessieren. Nationalitäten Anzahl der Kinder Prozent Französische Kinder 26 (davon 19 binational) 40% Deutsche Kinder 27 42% Kinder aus Drittländern 12 18% Insgesamt 65 Auch für Familien, die eine internationale Berufskarriere haben, ist unser Kindergarten und unsere Schule sehr gefragt, da sie den Familien ermöglicht die Bildung Ihrer Kinder in der ganzen Welt zu sichern. Obwohl unser Kindergarten „école“ heißt, ist dieser, konform der französischen Anweisungen, keine Vorschule. 1. Wohnort der Kinder Die Kinder unseres Kindergartens kommen zum Großteil aus Bonn, aber einige auch aus den umliegenden OrtenSeite 18 von 25 Bonn Wachtberg Bad Neuenahr Bornheim Alfter Königswinter Anzahl der Kinder 53 7 3 1 1 1 Warteliste 13 1 1 1 II. Organisation des Kindergartens In Frankreich ist die Kleinkindbetreuung dem Unterrichtsministerium untergeordnet, und die Kinder werden von französischen Lehrern betreut. Dabei ist zu beachten, dass Grundschullehrer in Frankreich eigens sozial-pädagogisch geschult sind, um sich den Bedürfnissen und der Betreuung von Kleinkindern anzupassen. Auch die Fortbildung ist spezifisch auf den Kleinkindbereich ausgerichtet. Wenn es auch Förderziele gibt, ist doch die Gestaltung spielerisch und den Bedürfnissen der Kleinkinder, sowie der individuellen Entwicklung des Kindes angepasst. 1. Sozial-pädagogischer Inhalt Die Bereiche der Förderung sind folgende: ➢ Sprachförderung: Mobilisierung der Sprache in allen Dimensionen (auf Französisch und auf Deutsch) ➢ Mathematische Förderung: die ersten Werkzeuge zur Strukturierung des Denkens ➢ Durch körperliche Aktivitäten handeln, sich ausdrücken und verstehen lernen ➢ Durch künstlerische Aktivitäten handeln, sich ausdrücken und verstehen lernen ➢ Die Welt erkunden ➢ Zusammenleben und Konfliktlösestrategien finden In unserem Kindergarten wird gesprochen, Bilderbücher vorgelesen und erzählt, Fingerspiele gemacht, gesungen, gekocht, gebacken, gebastelt, gemalt, gezeichnet, sich bewegt, geforscht, gelacht, einander geholfen…. Und natürlich auch frei gespielt in Spielecken, mit Rollenspielen, im Gruppenraum, aber auch viel draußen, im Wald und in der wilden Ecke …. Abgesehen vom Alltag haben wir im letzten Jahr auch viele Projekte gemacht wie zum Beispiel: Medienerziehung: ➢ „das Falsche und das Richtige“: Kinder haben Behauptungen erfunden, die sie mit anderen Kindergärten der AEFE geteilt haben wie zum Beispiel, „in unserem Kindergarten gibt es einen Vulkan im Hof“; oder die Kinder aus Riga haben uns geschrieben „in Riga essen wir Einhorn in der Kantine“. Die KinderSeite 19 von 25 haben dann diskutiert und versucht zu bestimmen, ob die Behauptung richtig oder falsch ist. ➢ Projekt Medienerziehung zum Thema Werbung: Die Kinder haben zuerst nach Werbung gesucht (im Umfeld der Schule, in Zeitschriften, in Videos.), danach haben wir in der Gruppe überlegt, was die Werbung mit uns macht (die Farben sind schön, man möchte es essen, haben…). Zuletzt hat jedes Kind selber die Werbung für einen Joghurtbecher gestaltet. ➢ Jedes Jahr machen wir Projekte mit Bee-bot Roboter. ➢ Wir nutzen auch iPads mit kindgerechten Apps um Hörspiele zu hören und Videos zur Darstellung von Themen produktiv zu nutzen. Projekte im Bereich Sprache und Kommunikation ➢ „Die Poesie im Mai“. Die Kinder haben lustige französische und deutsche Redewendungen kennengelernt. Sie haben erfahren was sie bedeuten, und danach haben sie sie illustriert. „Die Haare stehen mir zu Bergen“ „ Tomaten auf den Augen haben“ ➢ Eine mehrsprachige Geschichte erfinden und illustrieren in Form von Kamishibai: Die Kinder haben bei einem nationalen Wettbewerb des Französischen Instituts mitgemacht. Thema war eine mehrsprachige Geschichte in Form von einemSeite 20 von 25 Kamishibai zu erfinden, zu illustrieren, und zu filmen. Dabei haben die Kinder dazu den Text gesprochen. Die Vorlage war, dass alle Sprachen, die die Kinder im Kindergarten sprechen, vorkommen sollen. Unser Kindergarten hat den Preis in der Kategorie Ecole maternelle (3 bis 6 Jahre) gewonnen. Soziale und interkulturelle Bildung: ➢ Wir feiern alle französischen und deutschen Feste, sowie Martinstag, Galette des rois, Karneval, Weihnachten, … Musisch-ästhetische Bildung ➢ Jeden Montag singen und musizieren alle Kinder unseres Kindergartens gemeinsam in einem Chor. ➢ Wir haben viel Platz für künstlerische Aktivitäten, wie zum Beispiel Land-art im Wald. Mathematische Bildung ➢ Konstruktion mit Spiel- und Baumaterial und vieles mehr Körper, Gesundheit und Ernährung: ➢ Wir nehmen uns Zeit für gemeinsame Mahlzeiten ➢ Wir achten darauf, dass die Kinder differenzierte und vielfältige Sinneserfahrungen machen können. ➢ „Semaine du goût“ Hier verkosten die Kinder Früchte oder kochen selber Suppen.Seite 21 von 25 2. Pädagogik inspiriert vom Waldkindergarten Jede Gruppe geht einen Vormittag in den nahegelegenen Wald, um dort die Umwelt zu erforschen und zu spielen. Dies machen wir das ganze Jahr, auch bei schlechtem Wetter. Wichtig ist uns dabei, dass sich die Kinder viel bewegen, dass sie ihre nahe Umwelt entdecken, lernen die Vielfalt von Pflanzen und Tieren zu erkennen und dass sie bewusst die Jahreszeiten leben und einen Bezug zur Natur aufbauen. Dazu ist uns wichtig, dass die Kinder lernen mit natürlichen Ressourcen und mit Lebewesen umzugehen. In diesem Sinne sind wir auch dabei eine „wilde Ecke“, innerhalb unseres Geländes einzurichten. Dort können die Kinder auf Erdhügel und Bäume klettern, mit Naturmaterialien Spiele erfinden, Hütten bauen und ihre Umwelt mit ihrem Körper erforschen … Schließlich haben wir auch einen Garten in dem die Kinder Samen einpflanzen und den natürlichen Lebenszyklus von Werden und Vergehen kennenlernen. 2. Die Gruppenaufteilung In Frankreich werden Kinder je nach Bedarf entweder nach Jahrgang oder altersgemischt in Gruppen aufgeteilt. In Bonn haben wir uns entschlossen, nur noch altersgemischte Gruppen zu machen, da dies mehrere Vorteile hat, unter anderem:Seite 22 von 25 ➢ Die Kleinen haben ein Sprachmodel von den Großen und lernen im Umgang mit Ihnen gut sprechen ➢ Die Großen lernen auf Kleine Rücksicht zu nehmen und ihnen zu helfen ➢ Jedes Kind spielt entsprechend seiner individuellen Entwicklung und kann bei allen angebotenen Aktivitäten mitmachen, wenn es möchte. 3. Die Gruppenräume Das Gebäude gehört der Stadt Bonn, an die wir eine Miete bezahlen. 2008 wurde das Kindergartengebäude neu gebaut mit der Möglichkeit eines Zubaus. Jede Gruppe hat zwei Gruppenräume, einen Sanitärbereich und eine Garderobe. Wir haben einen Turnsaal in dem die Kinder täglich in Ihrer körperlichen Entwicklung gefördert werden und sich bewegen können.Seite 23 von 25 Wir haben eine Schulbibliothek, in der viele Bilderbücher für den Kindergarten, in französischer und deutscher Sprache, zum Lesen und ausleihen zur Verfügung stehen. III. Zusammenarbeit mit den Eltern Eingewöhnung Die Eingewöhnung der Kinder in unsere Struktur gestalten wir individuell und gemeinsam mit den Eltern. Für die Kinder, die sich mit viel Leichtigkeit von den Eltern trennen und mit Freude bleiben, bieten wir schon nach einer Woche eine Ganztagsbetreuung an. Für Kinder, die mit der Trennung mehr Schwierigkeiten haben, lassen wir uns, dem Kind und den Eltern Zeit, das Kind so lange zu begleiten wie es notwendig ist. Es bleibt dann anfangs nur kurze Zeiten hier, auch in Begleitung der Eltern. Wir organisieren systematisch mindestens zwei individuelle Gespräche mit den Eltern pro Jahr, aber auch darüber hinaus können immer Gespräche stattfinden, wenn der Bedarf besteht. Bei dieser Gelegenheit teilen die Betreuer den Eltern, ihre Beobachtungen über den Entwicklungsstand und die sozialen und kognitiven Kompetenzen des Kindes mit. Ein wichtiger Aspekt unseres Kindergartens ist die Sprachförderung auf Deutsch und Französisch, sowie die Wertschätzung der verschiedenen Sprachen der Kinder. DazuSeite 24 von 25 laden wir die Eltern regelmäßig ein, eine Geschichte in ihrer Muttersprache zu lesen oder auch den Kindern ein Lied in ihrer Muttersprache beizubringen. Die Kinder hören immer aufmerksam und neugierig zu und machen gerne mit. Dadurch fühlen sich alle Kinder in Ihrer Individualität gestärkt und anerkannt. Wir achten sehr darauf, dass alle Kinder gleichgerecht behandeln werden. Mädchen und Jungen spielen mit denselben Spielen. Auch versuchen wir das Bewusstsein der Mädchen zu stärken, indem wir jedes Jahr, am Tag der Frauenrechte, eine Mutter einladen, die uns ihren Beruf vorstellt. Dieses Jahr hat eine Mutter, die Archäologin ist, mit den Kindern eine Ausgrabung im Sandkasten organisiert. Inklusion In unserem Kindergarten sind alle Kinder willkommen. In Zusammenarbeit mit den Eltern empfangen und begleiten wir Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Dabei passen wir uns den Bedürfnissen des Kindes an. Hildegard Heinzle Leiterin des Kindergartens der Ecole française de Gaulle - AdenauerSeite 25 von 25
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de