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240834 · Beschlussvorlage

Schulprojekte Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Nummer
240834
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240834
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Schulprojekte Hilfe für psychisch Kranke
Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ erhält für die
Durchführung seiner Schulprojekte „Seele trifft auf Schule“, „Seelenschlau“ und
„Seelenstark“ im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 44.321 €.
Begründung
Kurzzusammenfassung in einfacher Sprache:
Der Verein „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ soll einen Zu-
schuss von der Stadt Bonn bekommen.
Es sollen Veranstaltungen an Schulen in Bonn bezahlt werden. Schülerinnen
und Schüler erhalten dadurch Informationen über psychische Behinderung.
Und wie man damit umgehen kann. Es gibt verschiedene Veranstaltungen für
Schülerinnen und Schüler passend zu ihrem Alter. Es gibt auch Beratung. Die
soll helfen während Schülerinnen und Schüler auf einen Termin bei einer Psy-
chotherapeutin oder einem Psychotherapeuten warten müssen.
Viele Schülerinnen und Schüler haben Probleme seit Schulen wegen Corona
geschlossen waren. Deswegen sind die Veranstaltungen sehr wichtig.
In diesem Jahr soll der Verein höchstens 44.321 € bekommen.
Der Verein Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. ist eine Aktions-
gemeinschaft von Angehörigen psychisch kranker Menschen. Er berät Angehö-
rige psychisch erkrankter Menschen, fördert die Selbsthilfe und unterstützt die
Betroffenen selbst.
Das Schulprojekt „Seele trifft auf Schule“ wird bereits seit 2002 an Schulen in
der Region Bonn/Rhein-Sieg angeboten.
Dabei informieren Menschen mit Psychiatrieerfahrung, Fachreferenten und
Angehörige von Menschen mit psychischer Erkrankung gemeinsam über das
Thema „Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ und laden
zur Diskussion ein. Bestehende Vorurteile werden abgebaut und Möglichkeiten
moderner Therapien, vorbeugende Maßnahmen und Hilfsangebote vorgestellt.Seite 1 von 3
Seite 2
Dieses trialogische Konzept der Zusammenarbeit mit Schulen ist nach Informa-
tionen der Sozialverwaltung in der Bundesrepublik einzigartig.
Die Veranstaltungen richten sich an Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulsozial-
pädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Eltern der Mittel- und Oberstufe.
Hinzu kam 2021 das Projekt „SEELENschlau“ für Schüler*innen der 4. -8. Klas-
sen. Dem Alter der Schüler*innen angepasst lernen diese in kleinen Gruppen
spielerisch die Bedürfnisse ihrer Seele zu spüren, mit Emotionen umzugehen
und Ausgleichmöglichkeiten für belastenden Situationen zu finden.
Ebenfalls seit 2021 wird für ältere Schüler*innen neben dem Informationsange-
bot das Projekt „SEELENstark“ angeboten. Hier finden moderierte Selbsthilfe-
kreise für Schüler*innen von 14-18 Jahren statt, sowie ein niederschwelliges
individuelles therapeutisches Kurzzeitangebot installiert. Die Jugendlichen kön-
nen maximal 3 Termine zur Überbrückung bis adäquate andere Leistungen
möglich sind, wahrnehmen.
Die Nachfrage von Schulen zu diesen Angeboten ist nach wie vor hoch. Im
Zeitraum von Januar bis November 2023 wurden im Rahmen „SEELE trifft
Schule“ 16 Veranstaltungen an Bonner Schulen durchgeführt. Es wurden hier-
durch 477 Schülerinnen und Schüler erreicht. Daneben fanden spezielle Ver-
anstaltungen für Lehrer und Eltern statt. Bei 21 Veranstaltungen des Projektes
„SEELENschlau“ wurden 610 Schülerinnen und Schüler erreicht.
Im Jahr 2024 plant Hilfe für psychisch Kranke mit insgesamt 50 Veranstaltun-
gen. Hiervon wurden bis jetzt bereits für "Seele trifft auf Schule" 9 Bonner Ver-
anstaltungen gebucht und für "SEELENschlau" sind es 13 Schulungen an Bon-
ner Schulen. Der hohe Bedarf der Schulen an Informationen zu diesem Thema
wird hierdurch deutlich.
Die Förderung dient der Finanzierung der Leitungskraft, der Fachrefe-
rent*innen, der Sachkosten und der Kosten für Informationsmaterial.
Für das Jahr 2023 wurde aufgrund der hohen Anzahl der Veranstaltungen eine
Förderung von bis zu 99.282 € beschlossen (DS-Nummer 232045). Es entfallen
in der Regel bis zu 70 % der Kosten auf die Bundesstadt Bonn, da die Angebo-
te auch im Rhein-Sieg-Kreis stattfinden. Überzahlte Beträge werden im Rah-
men der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert.
Zur Finanzierung des erhöhten Förderbetrages konnten in 2023 mit Zustim-
mung des Projektbeirates Behindertenpolitscher Teilhabeplan zusätzliche Mittel
verwendet werden. Dies ist im Jahr 2024 nicht möglich, daher kann dem Antrag
des Vereins (78.033,90 € anerkennungsfähige Kosten) leider nicht entsprochen
werden. Es wird nur der im Haushalt 2024 eingeplante Betrag ausgezahlt.
Die Angebote wirken einer Stigmatisierung von Menschen mit psychischer Er-
krankung entgegen, auch finden betroffene Jugendliche eher den Weg in
adäquate Angebote. Sie sind in der Folge der Corona-Pandemie von besonde-
rer Wichtigkeit. Vor diesem Hintergrund erachtet die Sozialverwaltung die För-
derung der Angebote nach wie vor für sinnvoll und notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 2 von 3
Seite 3
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
44.321,00 EUR 150000506 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
44.321,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de