240819 · Beschlussvorlage
Zuschuss Krisentelefon "Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH"
Kerndaten
- Nummer
- 240819
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.904 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240819 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Zuschuss Krisentelefon "Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH" Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH“ erhält zur Finanzierung des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70.015,-- EUR. Begründung Kurzzusammenfassung in einfacher Sprache: Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH“ soll von der Stadt Bonn einen Zuschuss bekommen, mit dem das „Krisentelefon“ bezahlt wird Eine „Krise“ ist zum Beispiel, wenn man nicht mehr weiterweiß, weil man sich psychisch sehr schlecht fühlt. Abends und am Wochenende kann man beim „Krisentelefon“ anrufen, denn Beratungsstellen und Ärzte haben nicht geöffnet. Dort bekommt man Rat und Hilfe. Für Menschen mit einer psychischen Behinderung ist es beruhigend zu wissen, dass man dort anrufen kann. Deswegen ist das Krisentelefon sehr wichtig für Menschen mit einer psychischen Behinderung. In diesem Jahr soll Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH höchstens 70.015,-- € bekommen. Das Krisentelefon wird bereits seit 1999 angeboten. Es wurde in der Folge einer Bewertung unter Beteiligung der LVR-Klinik, der Uni-Klinik, niedergelassener Ärzte, Krankenkassen, Polizei, des Bonner Vereins, des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V. und der Telefonseelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. eingerichtet. Zielsetzung ist die präventive und akute niederschwellige Krisenintervention zurSeite 1 von 3 Seite 2 Stabilisierung von Betroffenen und deren Angehörigen außerhalb der „Bürozeiten“ zur Verhinderung von stationär-medizinischer Behandlung. Das Krisentelefon bietet somit eine unbedingt notwendige Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Behinderung. Der Landespsychiatrieplan NRW 2017 enthielt bereits die Empfehlung:„Ambulante Krisenhilfen ausbauen und vernetzen“. Das Thema wird im Rahmen der Fortschreibung des Landespsychiatrieplans, die für Ende des Jahres 2024 avisiert ist, weiterhin eine Rolle spielen, insbesondere geht es hier um den Ausbau von Krisendiensten auf kommunaler Ebene. Das Krisentelefon ist an Wochentagen von 19.00 bis 22.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 18.00 bis 23.00 Uhr erreichbar. Die Zahl der Anrufe hat sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 10 % erhöht. Anrufer*innen sind zu einem Anteil von 98 % Betroffene. 93 % der Anrufer*innen sind bereits bekannt. Die meisten Anrufer*innen leben alleine und sind sozial isoliert. Die Anrufe stellen für sie die einzige Möglichkeit dar, in den Abendstunden und an Wochenenden über ihre Probleme, Ängste und Sorgen zu sprechen. 7 % der Anrufe dienen der Krisenintervention, das heißt, es geht um die Bewältigung akuter Angstzustände, Umgang mit psychotischen Verhaltensweisen und Beratung bei Suizidgedanken. In fast allen Anrufen werden folgende Probleme thematisiert: · Umgang mit Vereinsamung und erheblicher Isolierung · Akute Bewältigung von Anspannungs- und Angstzuständen sowie aufkommender Panik · Fragen im Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung insbesondere in Bezug auf die Medikation (z.B. Einsatz von Bedarfsmedikation) · Belastende Erlebnisse und/oder Vorhaben · Verarbeitung von Problemen im Hinblick auf die Bewältigung des Alltages · Belastungen und Ängste von Angehörigen, insbesondere im Hinblick auf vermuteter Eigen- und Fremdgefährdung. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Stellenanteile für die hauptamtliche Leitung, Verwaltung und das Qualitätsmanagement sowie der Entschädigung für ehrenamtliche Berater*innen und der Sachkosten. Die Förderung erfolgt auf der Basis der anerkannten Kosten, überzahlte Mittel werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert. Im Jahr 2023 betrugen die anerkennungsfähigen Kosten 62.348,14 €. Im Zuge der Umstrukturierung sämtlicher niederschwelliger Leistungen in Folge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Finanzierung des Krisentelefons derzeit überprüft. Ziel ist, bei Nutzung von Synergieeffekten ein adäquates Angebot zur Krisenintervention und –prävention aufzubauen.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,so nst 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,so nst Träg Träg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 70.015,00 € 150000506/73.100 0 2024 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 70.015,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de