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240819 · Beschlussvorlage

Zuschuss Krisentelefon "Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH"

Nummer
240819
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240819
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss Krisentelefon "Gemeindepsychiatrie
Bonn/Rhein-Sieg gGmbH"
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH“ erhält zur Finanzierung
des Krisentelefons für Menschen mit einer psychischen Behinderung im Jahr
2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70.015,-- EUR.
Begründung
Kurzzusammenfassung in einfacher Sprache:
Die „Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH“ soll von der Stadt Bonn
einen Zuschuss bekommen, mit dem das „Krisentelefon“ bezahlt wird
Eine „Krise“ ist zum Beispiel, wenn man nicht mehr weiterweiß, weil man sich
psychisch sehr schlecht fühlt. Abends und am Wochenende kann man beim
„Krisentelefon“ anrufen, denn Beratungsstellen und Ärzte haben nicht geöffnet.
Dort bekommt man Rat und Hilfe. Für Menschen mit einer psychischen
Behinderung ist es beruhigend zu wissen, dass man dort anrufen kann.
Deswegen ist das Krisentelefon sehr wichtig für Menschen mit einer
psychischen Behinderung.
In diesem Jahr soll Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH höchstens
70.015,-- € bekommen.
Das Krisentelefon wird bereits seit 1999 angeboten. Es wurde in der Folge
einer Bewertung unter Beteiligung der LVR-Klinik, der Uni-Klinik,
niedergelassener Ärzte, Krankenkassen, Polizei, des Bonner Vereins, des
Caritasverbandes für die Stadt Bonn e. V. und der Telefonseelsorge
Bonn/Rhein-Sieg e. V. eingerichtet.
Zielsetzung ist die präventive und akute niederschwellige Krisenintervention zurSeite 1 von 3
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Stabilisierung von Betroffenen und deren Angehörigen außerhalb der
„Bürozeiten“ zur Verhinderung von stationär-medizinischer Behandlung. Das
Krisentelefon bietet somit eine unbedingt notwendige Unterstützung zur
Teilhabe von Menschen mit einer psychischen Behinderung.
Der Landespsychiatrieplan NRW 2017 enthielt bereits die
Empfehlung:„Ambulante Krisenhilfen ausbauen und vernetzen“. Das Thema
wird im Rahmen der Fortschreibung des Landespsychiatrieplans, die für Ende
des Jahres 2024 avisiert ist, weiterhin eine Rolle spielen, insbesondere geht es
hier um den Ausbau von Krisendiensten auf kommunaler Ebene.
Das Krisentelefon ist an Wochentagen von 19.00 bis 22.00 Uhr und an
Wochenenden und Feiertagen von 18.00 bis 23.00 Uhr erreichbar.
Die Zahl der Anrufe hat sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 10 %
erhöht. Anrufer*innen sind zu einem Anteil von 98 % Betroffene. 93 % der
Anrufer*innen sind bereits bekannt. Die meisten Anrufer*innen leben alleine
und sind sozial isoliert. Die Anrufe stellen für sie die einzige Möglichkeit dar, in
den Abendstunden und an Wochenenden über ihre Probleme, Ängste und
Sorgen zu sprechen. 7 % der Anrufe dienen der Krisenintervention, das heißt,
es geht um die Bewältigung akuter Angstzustände, Umgang mit psychotischen
Verhaltensweisen und Beratung bei Suizidgedanken.
In fast allen Anrufen werden folgende Probleme thematisiert:
· Umgang mit Vereinsamung und erheblicher Isolierung
· Akute Bewältigung von Anspannungs- und Angstzuständen sowie
aufkommender Panik
· Fragen im Umgang mit der eigenen psychischen Erkrankung insbesondere in
Bezug auf die Medikation (z.B. Einsatz von Bedarfsmedikation)
· Belastende Erlebnisse und/oder Vorhaben
· Verarbeitung von Problemen im Hinblick auf die Bewältigung des Alltages
· Belastungen und Ängste von Angehörigen, insbesondere im Hinblick auf
vermuteter Eigen- und Fremdgefährdung.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Stellenanteile für die hauptamtliche
Leitung, Verwaltung und das Qualitätsmanagement sowie der Entschädigung
für ehrenamtliche Berater*innen und der Sachkosten. Die Förderung erfolgt auf
der Basis der anerkannten Kosten, überzahlte Mittel werden im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung zurückgefordert. Im Jahr 2023 betrugen die
anerkennungsfähigen Kosten 62.348,14 €. Im Zuge der Umstrukturierung
sämtlicher niederschwelliger Leistungen in Folge der Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Finanzierung des Krisentelefons
derzeit überprüft. Ziel ist, bei Nutzung von Synergieeffekten ein adäquates
Angebot zur Krisenintervention und –prävention aufzubauen.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,so
nst
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,so
nst
Träg Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veran-
schlagt in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
70.015,00 € 150000506/73.100
0
2024
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
70.015,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de