240802-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage CDU: Kritische Infrastruktur in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 240802-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240802-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Große Anfrage CDU: Kritische Infrastruktur in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.07.2024 Kenntnisnahme Hauptausschuss 22.08.2024 Kenntnisnahme Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 20.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Wie ist der Sachstand zu Bewertung und zum konzeptionellen Umgang mit Fragen der kritischen Infrastruktur in der Stadt Bonn? Bonner Behörden und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur haben grundsätzlich eine eigenständige Notfallplanung durchzuführen. Die Bereiche der Bonner Stadtverwaltung, welche nach bisherigen rechtlichen Anforderungen der Kritischen Infrastrukturen zuzuordnen sind (z.B. BSI- Gesetz) verfügen bereits über eigene Notfallplanungen und etablierte Maß- nahmen. Diese und weitere Bereiche werden zukünftig von Amt 10 im Rahmen des im Aufbau befindlichen Business Continuity Managements näher betrachtet und in die Planungen zur Steigerung der Resilienz aktiv eingebunden. Frage 2: Welche Vorkehrungen sind bei der Stadt Bonn und den Stadt- werken Bonn getroffen, um einem Ausfall von Versorgungseinrichtungen insbesondere beim Strom, Wasser und der Wärmeversorgung vorzubeu- gen? Maßnahmen Ausfall Strom Grundsätzlich werden bei der Herstellung, Wartung, Instandhaltung und Er- neuerung von Netzen und Anlagen die jeweiligen anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt. In der Anlagentechnik sowie in der Versorgungszonene- inspeisung wird sichergestellt, dass stets redundante Systeme vorhanden sind, um den Ausfall von Systemkomponenten zu kompensieren. Die Versorgung erfolgt über stark vermaschte Leitungsnetze mit hoher Ausfallsicherheit. Zur Vermeidung eines flächendeckenden Stromausfalles ist zur Netzstabilisie- rung beispielsweise die gezielte Abschaltung von Verbrauchern in Teilen oder des gesamten Verteilnetzes vorgeplant. Die Leitstelle von Feuerwehr und Ret- tungsdienst wird in die Abschaltung betroffener Bereiche einbezogen und über die Dauer der Abschaltung informiert. Weitere Maßnahmen fokussieren sich vor allem auf die Wiederherstellung der Stromversorgung. Weitere Maßnahmen wie Einspeisungen erfolgen nach Bedarf und Dringlichkeit im Einzelfall.Seite 1 von 3 Seite 2 Vorkehrende Maßnahmen Trinkwasser Durch redundante Systeme, Netze und Anlagen, sowohl bei den SWB als auch beim vorgelagerten Wahnbachtalsperrenverband, wird eine hohe Versorgungs- sicherheit gewährleistet. Die wichtigsten und größten Pumpwerke sind mit Energieersatzanlagen ausgestattet, um im Falle eines Stromausfalls eine un- terbrechungsfreie Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Zur Kompensa- tion kurzfristiger, lokaler Ausfälle der Trinkwasserversorgung stehen mehrere Transportbehälter und -wagen für Trinkwasser sowohl bei den SWB als auch bei Amt 37 zur Verfügung. Längerfristige Ausfälle des Versorgungsnetzes in einem überschaubaren Umfang können durch mobile Schlauchleitungen kom- pensiert werden, bei denen vom Netz abgeschnittene Versorgungsbereiche aus anderen Bereichen versorgt werden. Eine weitere Rückfallebene stellen die Trinkwassernotbrunnen im Eigentum und in Betriebsführung der Stadt Bonn dar. Vorkehrende Maßnahmen Wärme Seitens den SWB besteht ein Notfall- und Krisenmanagement zur Aufrechter- haltung der Gasversorgung und des Betriebsdrucks im Fernwärme- Leitungssystem. Die SWB können im Falle einer ausbleibenden Gasversorgung eine Not-Fernwärmeversorgung mittels Heizölbetrieb im HKW-Nord einrichten. Die Übernahmestationen der Endverbraucher müssen im Szenario Stromaus- fall für den Weiterbetrieb notstromversorgt sein. Frage 3: Sind die öffentlichen Einrichtungen und Gebäude ausreichend mit Notstromaggregaten auch zum Erhalt der digitalen Infrastruktur aus- gestattet? Die Einrichtungen und Gebäude der Stadt Bonn sind nur vereinzelt notstrom- versorgt. So verfügt neben den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr auch das Stadthaus über eine teilweise Notstromversorgung. Für die Notstromversor- gung der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr laufen bereits Beschaffungs- maßnahmen von geeigneten, mobilen Notstromerzeugern. Die Planung und ggf. Ausweitung der Notstromversorgung weiterer Einrichtun- gen und Gebäude der Stadt Bonn stellt eine mögliche Business Continuity- Strategie dar und wird daher im Rahmen des im Aufbau befindlichen Business Continuity Managements betrachtet. Frage 4: Wie stellt sich die Wasserversorgung der Bevölkerung dar, wenn das öffentliche Netz nicht mehr ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden kann? Wie ist der Zustand und die Verfügbarkeit von Brunnen- und Aufbereitungsanlagen für die Wasserversorgung? Die Maßnahmen zum Krisenmanagement sind in dem Wasserversorgungskon- zept der Stadt Bonn beschrieben und in einem Handbuch Notfall- und Krisen- management aufgeführt. Durch einen redundanten Netzaufbau des Versor- gungsnetzes hat die Stadt Bonn eine sehr hohe Ausfallsicherheit in Bezug auf die Wasserversorgung. Die Brunnen, die originär für die Notwasserversorgung im Verteidigungsfall errichtet wurden, sind mehrheitlich aus den 1970er Jahren. Der technische Zu- stand der Brunnen entspricht nicht in allen Fällen den aktuellen technischen Anforderungen. Die Funktionalität und die Wasserqualität werden regelmäßig überprüft. Die Förderleistung der Brunnen reicht grundsätzlich aus, um denSeite 2 von 3 Seite 3 Bedarf der Bonner Bevölkerung nach Vorgaben des BBK abzudecken. Für die Verteilung des Trinkwassers in Stadtteilen, die über keinen eigenen Brunnen verfügen, wurde in diesem Jahr mit der Beschaffung von mobilen Transportbehältern begonnen. Wasseraufbereitungsanlagen werden in der Stadt Bonn nicht vorgehalten. Frage 5: In welchem Stand befinden sich Notfallpläne in Abstimmung u.a. mit der Feuerwehr, dem Bevölkerung- und Katastrophenschutz, der Poli- zei und der Bundeswehr, um die Bevölkerung ausreichend mit Schutz- räumen, Verpflegung, Kleidung und dem notwendigsten Bedarf des tägli- chen Lebens zu versorgen? Der Schutzraumbau liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Über die Entwick- lungen und strategischen Planungen des Bundes ist der Bonner Verwaltung kein aktueller Sachstand bekannt. Die Versorgung der Bevölkerung mit Verpflegung, Kleidung und dem notwen- digsten Bedarf des täglichen Lebens muss im Wesentlichen über die Eigenvor- sorge erfolgen. Weiteres regelt der Bund im Rahmen der Sicherstellungsgeset- ze. Im Rahmen der anstehenden Planungen für Notunterbringung und Evakuie- rung werden die Vorhaltungen der Stadt Bonn im gebotenen und verhältnis- mäßigen Umfang gemäß den rechtlichen Vorgaben aufgestockt Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de