← Vorlagen

240802-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage CDU: Kritische Infrastruktur in der Bundesstadt Bonn

Nummer
240802-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 18.09.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 22.08.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Hauptausschusses 22.08.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240802 Große Anfrage CDU: Kritische Infrastruktur in der Bundesstadt Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.733 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240802-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Große Anfrage CDU: Kritische Infrastruktur in der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.07.2024 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 22.08.2024 Kenntnisnahme
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
20.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1: Wie ist der Sachstand zu Bewertung und zum konzeptionellen
Umgang mit Fragen der kritischen Infrastruktur in der Stadt Bonn?
Bonner Behörden und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur haben
grundsätzlich eine eigenständige Notfallplanung durchzuführen.
Die Bereiche der Bonner Stadtverwaltung, welche nach bisherigen rechtlichen
Anforderungen der Kritischen Infrastrukturen zuzuordnen sind (z.B. BSI-
Gesetz) verfügen bereits über eigene Notfallplanungen und etablierte Maß-
nahmen. Diese und weitere Bereiche werden zukünftig von Amt 10 im Rahmen
des im Aufbau befindlichen Business Continuity Managements näher betrachtet
und in die Planungen zur Steigerung der Resilienz aktiv eingebunden.
Frage 2: Welche Vorkehrungen sind bei der Stadt Bonn und den Stadt-
werken Bonn getroffen, um einem Ausfall von Versorgungseinrichtungen
insbesondere beim Strom, Wasser und der Wärmeversorgung vorzubeu-
gen?
Maßnahmen Ausfall Strom￿
Grundsätzlich werden bei der Herstellung, Wartung, Instandhaltung und Er-
neuerung von Netzen und Anlagen die jeweiligen anerkannten Regeln der
Technik berücksichtigt. In der Anlagentechnik sowie in der Versorgungszonene-
inspeisung wird sichergestellt, dass stets redundante Systeme vorhanden sind,
um den Ausfall von Systemkomponenten zu kompensieren. Die Versorgung
erfolgt über stark vermaschte Leitungsnetze mit hoher Ausfallsicherheit.
Zur Vermeidung eines flächendeckenden Stromausfalles ist zur Netzstabilisie-
rung beispielsweise die gezielte Abschaltung von Verbrauchern in Teilen oder
des gesamten Verteilnetzes vorgeplant. Die Leitstelle von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst wird in die Abschaltung betroffener Bereiche einbezogen und über
die Dauer der Abschaltung informiert.￿ Weitere Maßnahmen fokussieren sich
vor allem auf die Wiederherstellung der Stromversorgung. Weitere Maßnahmen
wie Einspeisungen erfolgen nach Bedarf und Dringlichkeit im Einzelfall.￿Seite 1 von 3
Seite 2
Vorkehrende Maßnahmen Trinkwasser￿
Durch redundante Systeme, Netze und Anlagen, sowohl bei den SWB als auch
beim vorgelagerten Wahnbachtalsperrenverband, wird eine hohe Versorgungs-
sicherheit gewährleistet. Die wichtigsten und größten Pumpwerke sind mit
Energieersatzanlagen ausgestattet, um im Falle eines Stromausfalls eine un-
terbrechungsfreie Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen. Zur Kompensa-
tion kurzfristiger, lokaler Ausfälle der Trinkwasserversorgung stehen mehrere
Transportbehälter und -wagen für Trinkwasser sowohl bei den SWB als auch
bei Amt 37 zur Verfügung. Längerfristige Ausfälle des Versorgungsnetzes in
einem überschaubaren Umfang können durch mobile Schlauchleitungen kom-
pensiert werden, bei denen vom Netz abgeschnittene Versorgungsbereiche aus
anderen Bereichen versorgt werden. Eine weitere Rückfallebene stellen die
Trinkwassernotbrunnen im Eigentum und in Betriebsführung der Stadt Bonn
dar.
Vorkehrende Maßnahmen Wärme￿
Seitens den SWB besteht ein Notfall- und Krisenmanagement zur Aufrechter-
haltung der Gasversorgung und des Betriebsdrucks im Fernwärme-
Leitungssystem. Die SWB können im Falle einer ausbleibenden Gasversorgung
eine Not-Fernwärmeversorgung mittels Heizölbetrieb im HKW-Nord einrichten.
Die Übernahmestationen der Endverbraucher müssen im Szenario Stromaus-
fall für den Weiterbetrieb notstromversorgt sein.￿
Frage 3: Sind die öffentlichen Einrichtungen und Gebäude ausreichend
mit Notstromaggregaten auch zum Erhalt der digitalen Infrastruktur aus-
gestattet?
Die Einrichtungen und Gebäude der Stadt Bonn sind nur vereinzelt notstrom-
versorgt. So verfügt neben den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr auch das
Stadthaus über eine teilweise Notstromversorgung. Für die Notstromversor-
gung der Standorte der Freiwilligen Feuerwehr laufen bereits Beschaffungs-
maßnahmen von geeigneten, mobilen Notstromerzeugern.
Die Planung und ggf. Ausweitung der Notstromversorgung weiterer Einrichtun-
gen und Gebäude der Stadt Bonn stellt eine mögliche Business Continuity-
Strategie dar und wird daher im Rahmen des im Aufbau befindlichen Business
Continuity Managements betrachtet.
Frage 4: Wie stellt sich die Wasserversorgung der Bevölkerung dar, wenn
das öffentliche Netz nicht mehr ausreichend mit Trinkwasser versorgt
werden kann? Wie ist der Zustand und die Verfügbarkeit von Brunnen-
und Aufbereitungsanlagen für die Wasserversorgung?
Die Maßnahmen zum Krisenmanagement sind in dem Wasserversorgungskon-
zept der Stadt Bonn beschrieben und in einem Handbuch Notfall- und Krisen-
management aufgeführt. Durch einen redundanten Netzaufbau des Versor-
gungsnetzes hat die Stadt Bonn eine sehr hohe Ausfallsicherheit in Bezug auf
die Wasserversorgung.
Die Brunnen, die originär für die Notwasserversorgung im Verteidigungsfall
errichtet wurden, sind mehrheitlich aus den 1970er Jahren. Der technische Zu-
stand der Brunnen entspricht nicht in allen Fällen den aktuellen technischen
Anforderungen. Die Funktionalität und die Wasserqualität werden regelmäßig
überprüft. Die Förderleistung der Brunnen reicht grundsätzlich aus, um denSeite 2 von 3
Seite 3
Bedarf der Bonner Bevölkerung nach Vorgaben des BBK abzudecken.
Für die Verteilung des Trinkwassers in Stadtteilen, die über keinen eigenen
Brunnen verfügen, wurde in diesem Jahr mit der Beschaffung von mobilen
Transportbehältern begonnen. Wasseraufbereitungsanlagen werden in der
Stadt Bonn nicht vorgehalten.
Frage 5: In welchem Stand befinden sich Notfallpläne in Abstimmung u.a.
mit der Feuerwehr, dem Bevölkerung- und Katastrophenschutz, der Poli-
zei und der Bundeswehr, um die Bevölkerung ausreichend mit Schutz-
räumen, Verpflegung, Kleidung und dem notwendigsten Bedarf des tägli-
chen Lebens zu versorgen?
Der Schutzraumbau liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Über die Entwick-
lungen und strategischen Planungen des Bundes ist der Bonner Verwaltung
kein aktueller Sachstand bekannt.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Verpflegung, Kleidung und dem notwen-
digsten Bedarf des täglichen Lebens muss im Wesentlichen über die Eigenvor-
sorge erfolgen. Weiteres regelt der Bund im Rahmen der Sicherstellungsgeset-
ze. Im Rahmen der anstehenden Planungen für Notunterbringung und Evakuie-
rung werden die Vorhaltungen der Stadt Bonn im gebotenen und verhältnis-
mäßigen Umfang gemäß den rechtlichen Vorgaben aufgestockt
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de