240788-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen hier: Ablehnung des Bürgerantrags zur Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 240788-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240788-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V N-Vorlage Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen hier: Ablehnung des Bürgerantrags zur Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Beschluss des Bürgerausschusses vom 26.06.2024 wird nicht gefolgt und das Anliegen des Bürgerantrages zur Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen abgelehnt. Begründung Der zur Ablehnung vorgeschlagene Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag (DS 240788), der in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 26.06.2024 abgeändert angenommen wurde. Der Antragsteller beantragt ein jährliches Monitoring für die städtischen Kinder- tagesstätten, deren Basis die Meldungen nach § 47 SGB VIII darstellen. Ziel ist die Schaffung einer transparenten Daten- und Entscheidungsgrundlage zur Betreuungsreduktion und zum Betreuungsausfall, in deren Folge Diskussionen mit Betroffenen, Verwaltungs- und politische Entscheidungen darauf aufbauen. Der Mangel an pädagogischen Fachkräften, der hinter der akuten Krise in den Kindertagesstätten steht, ist kein neues Phänomen. Seit mehr als zehn Jahren warnen Experten, Gewerkschaften, Bildungsverbände, Kommunen und Träger, dass ausgebildete Erzieher*innen fehlen und sich das Problem absehbar noch enorm verschärfen wird. Seit dem „PISA-Schock“ 2001 wurden politisch neue Anforderungen an Bildungspläne und -programme festgeschrieben, die den Arbeitsaufwand in den Kindertagesstätten und somit auch den Bedarf an quali- fizierten Fachkräften erhöht haben. Parallel zielte der Ausbau der Betreuungs- kapazitäten darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz 2013 setzte Deutschland einen Standard, der vor allem in Ballungsräumen und so auch inSeite 1 von 4 Seite 2 Bonn bis heute nicht flächendecken erreicht werden konnte. Selbstverständlich wuchs die Zahl an Einrichtungen, Betreuungsplätzen und damit auch an Be- schäftigten kontinuierlich. Die positive Entwicklung der hohen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre, gepaart mit einem hohen Zuzug und dem gesetzlich normierten Ziel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern, lässt den Bedarf nach Betreuungsplätzen und längeren Betreuungszeiten auch für jüngere Kin- der in Bonn stetig steigen. Der steigende Bedarf an Kindertagesbetreuung und die tatsächlich verfügbare Zahl an Fachkräften läuft deutlich auseinander. Damit reiht sich Bonn in ein bundesweites Problem ein, welches dazu führt, dass trotz intensiver Bemühun- gen Nachwuchskräfte nicht in ausreichender Anzahl für die Arbeit in Kinderta- geseinrichtung gewonnen werden können. Bundesweit fehlen nach der Studie der Bertelsmann-Stiftung nicht nur rund 430.000 Kita-Plätze, sondern es fehlen allein bis 2025 bundesweit 113.700 Fachkräfte1. Angesichts der Arbeitsmarkt- zahlen, die entweder durch aktuelle Studien wie die Bertelsmann-Studie oder Analysen der Bundesagentur für Arbeit belegt werden, ist klar: Entspannung wird es erst einmal nicht geben. Es wird deutlich, dass der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung kein besonderes Phänomen in Bonn, sondern ein bundesweites Problem darstellt, dass in vielfachen Studien, Statistiken und Monitoringberichten umfassend be- schrieben ist. Ein darauf aufsetzender örtlicher sowie trägerbezogener Monito- ringbericht, der dies für Bonn im Grunde nur bestätigt, bietet keinen zusätzli- chen Mehrwert, zumal er vergangenheitsbezogen auf das jeweils abgelaufene Jahr abzielt. Darüber hinaus soll laut Bürgerantrag lediglich die Personalaus- fallsituation für die städtischen Kindertagesstätten dargestellt werden. Die Stadt Bonn hat 68 eigene städtischen Einrichtungen. Der Großteil der Kinderta- gesstätten wird von freien Trägern betrieben. Um die Bonner Situation in der Kindertagesbetreuung umfassend darzustellen, müssten diese Daten ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden. Darüber hinaus sind die Informationen der Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kitas zu einem bestimm- ten Stichtag nicht aussagekräftig, da diese Angaben im Ablauf eines Kindergar- tenjahres sehr volatil sind und nicht allein entscheidend, für Personalausfälle und somit Einschränkungen in den Betreuungszeiten. Unabhängig davon bestehen zudem nicht unerhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, die eine Darstellung, wie vom Antragsteller gewünscht bereitzustel- len. Dies bestätigte der Landschaftsverband als Aufsichtsbehörde. Das Meldewesen nach § 47 SGB VIII ist von hoher Bedeutung für den Schutz der Kinder in den Einrichtungen. Nach Auffassung des Landesjugendamtes ist eine Veröffentlichung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Ebene der Kitas freier Träger im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte grundsätz- lich unzulässig. Aus diesem Grund werden Daten durch das Landesjugendamt grundsätzlich nur aggregiert auf der Ebene der Gebietskörperschaften an Dritte herausgegeben bzw. veröffentlicht. Folgende Rechtspositionen stehen der Veröffentlichung der Daten auf Ebene der Kita laut Aussagen des Landesjugendamtes entgegenstehen: • Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder und deren Familien. Gemäß § 35 Abs. 1 SGB I unterfallen die Daten der Kinder und der be- troffenen Familien dem Sozialdatenschutz. • Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Trägers: Durch § 35 Abs. 4 SGBSeite 2 von 4 Seite 3 I i.V.m. § 61 Abs. 1 SGB VIII sind Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse den Sozialdaten gleichgestellt. Gemäß § 67 Abs. 2 SGB X sind Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse alle betriebs- und geschäftsbezoge- nen Daten, auch von juristischen Personen, die Geheimnischarakter haben. • Interesse an der Geheimhaltung: Es besteht grundsätzlich ein öffentli- ches Geheimhaltungsinteresse. Die Landesjugendämter nehmen im öf- fentlichen Interesse die Aufgaben zum Schutz von Kindern in Kinderta- gesstätten wahr. Dabei ist der Grundsatz der partnerschaftlichen Zu- sammenarbeit mit den freien Trägern nach § 4 SGB VIII zu beachten. Vor diesem Hintergrund verbietet sich ein leichtfertiger Umgang mit übermittelten Daten der Träger. • Die Träger sind nach § 47 SGB VIII ausschließlich gegenüber der Be- triebserlaubnisbehörde meldepflichtig. Würden Träger damit rechnen müssen, dass Ihre Meldungen veröffentlicht werden, würde dies ein ho- hes Risiko hinsichtlich ihrer Meldebereitschaft bedeuten. Die aufsichts- rechtliche Tätigkeit der Betriebserlaubnisbehörden wäre massiv gefähr- det und damit in letzter Konsequenz das Kindeswohl der betreuten Kin- der. • Hohe Relevanz für die Existenz/Wettbewerbsfähigkeit (Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG). Es besteht ein Risiko, dass die Darstellung zurück- liegender Ereignisse in einer Kindertagestätte, die geeignet ist, das Kin- deswohl zu beeinträchtigen, die Existenz/Wettbewerbsfähigkeit des Trägers gefährdet. Insbesondere, wenn die Informationen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden. Gleiche Argumentation kann ebenso auf die städtischen Einrichtungen übertra- gen werden. Über die vom Landesjugendamt Rheinland veröffentlichten Daten zu den Meldungen nach § 47 SGB VIII erhält der Antragsteller entsprechende Informationen, die den datenschutz-rechtlichen Bestimmungen entsprechend regelmäßig bereitgestellt werden. Ein darüber hinaus gehender Monitoringbe- richt wird für rechtlich unzulässig und inhaltlich nicht zielführend erachtet. Dem Amt für Kinder, Jugend und Familie ist selbstverständlich bekannt, wo grundsätzlich ein höherer Personalmangel besteht und in welchem Umfang dies in den einzelnen Kindertagesstätten der Fall ist. Im Wissen darum, erfolgt die Personalsteuerung entsprechend der jeweiligen Personalbedarfe und diese Einrichtungen werden beispielsweise bei den wöchentlichen Vorstellungsge- sprächen und den nachlaufenden Einstellungen bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Bonn hat den bundesweit zunehmenden Fachkräftemangel seit vielen Jahren im Blick. Mit verschiedenen Maßnahmen wurden hier frühzeitig bessere Rahmenbedingungen geschaffen, um der sich abzeichnenden bundesweiten Entwicklung zu begegnen. Der erfolgreichste und nachhaltigste Baustein ist die Ausbildungsförderung. Es wird die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher (PiA), welche sich inzwischen zu einem Erfolgskonzept über Landesgrenzen hinaus entwickelt hat, gefördert. Die Stadt Bonn hat darüber hinaus vielfältige Maß- nahmen umgesetzt und damit trotz angespannter Haushaltslage die Vorausset- zungen für eine bessere Personalausstattung in den Kitas geschaffen. Hierzu gehören unter anderem die Finanzierung von Verwaltungskräften, die pädago- gisches Personal entlasten. Nicht nur der städtische Träger, sondern alle Trä- ger in Bonn arbeiten auf Hochtouren, um freigewordene Stelle rasch neu zuSeite 3 von 4 Seite 4 besetzen und Konzepte für eine längere Verweildauer im Beruf zu erarbeiten. Zur Deckung des Bedarfs an Fachkräften können die Träger allerdings alle nur aus einem gemeinsamen, begrenzten Pool von Fachkräften schöpfen. Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen den Antrag abzuleh- nen. - - - 1 Studie Bertelsmann-Stiftung Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de