← Vorlagen

240788-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen

Nummer
240788-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 80,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240788 Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (10.431 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240788-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion
und -ausfall in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Antragsteller beantragt ein jährliches Monitoring für die städtischen
Kindertagesstätten, deren Basis die Meldungen nach § 47 SGB VIII darstellen.
Ziel ist die Schaffung einer transparenten Daten- und Entscheidungsgrundlage
zur Betreuungsreduktion und zum Betreuungsausfall, in deren Folge
Diskussionen mit Betroffenen, Verwaltungs- und politische Entscheidungen
darauf aufbauen. Dem Ziel des Antragsstellers einer Reduzierung von
Betreuungsausfällen sieht sich die Stadt Bonn ausdrücklich verpflichtet. Über
die Situation in der Kinderbetreuung wird regelmäßig in den zuständigen
Gremien (Jugendhilfeausschuss, AG §78, Jugendamtselternbeirat) berichtet
und es wird fortlaufend geprüft, welche erforderlichen Daten genutzt werden
können. Die Weiterentwicklung von Datengrundlagen im Sinne von Monitorings
ist Bestandteil der kontinuierlichen Arbeit der öffentlichen Träger der
Jugendhilfe als auch der Landesjugendämter mit dem Ziel der Schaffung einer
höheren Transparenz.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Bedarfsplanung mit der Anmeldung
der Gruppenstrukturen vor Beginn eines Kitajahres im Rahmen der KiBiz-
Anmeldung und der unterjährigen fortlaufenden Personaleinsatzplanung. Im
Rahmen der Bedarfsplanung nach § 4 KiBiz NRW werden die für die
Anmeldung der Kindpauschalen beim Land erforderlichen Daten genutzt um die
Zahl der betriebsgenehmigten Betreuungsplätze im Jugendamtsbezirk
festzulegen. Davon zu unterscheiden ist die unterjährige
Personaleinsatzplanung, die jeder Träger einer Einrichtung im Rahmen der
Vorgaben aus dem KiBiz bzw. der daraus folgenden Personalverordnung
vorzunehmen hat. Aufgrund dieser Vorgaben folgt, dass bei unterjährigem
Personalmangel die beabsichtigten Gruppenstrukturen und Betreuungszeiten
sowohl bei städtischen Einrichtungen als auch bei Einrichtungen bei freien
Trägern der Jugendhilfe nicht wie beabsichtigt angeboten werden können und
eingeschränkt werden müssen.
Der Mangel an pädagogischen Fachkräften, der hinter der akuten Krise in den
Kindertagesstätten steht, ist kein neues Phänomen. Seit mehr als zehn JahrenSeite 1 von 4
Seite 2
warnen Experten, Gewerkschaften, Bildungsverbände, Kommunen und Träger,
dass ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher fehlen und sich das Problem
absehbar noch enorm verschärfen wird. Seit dem „PISA-Schock“ 2001 wurden
politische neue Anforderungen an Bildungspläne und -programme
festgeschrieben, die den Arbeitsaufwand in den Kindertagesstätten und somit
auch den Bedarf an qualifizierten Fachkräften erhöht haben. Parallel zielte der
Ausbau der Betreuungskapazitäten darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf zu fördern. Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz 2013 setzte Deutschland einen Standard, der vor allem in
Ballungsräumen, und so auch in Bonn, bis heute nicht flächendeckend erreicht
werden konnte. Selbstverständlich wuchs die Zahl an Einrichtungen,
Betreuungsplätzen und damit auch an Beschäftigten kontinuierlich. Die positive
Entwicklung der hohen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre, gepaart mit
einem hohen Zuzug und dem gesetzlich normierten Ziel „Vereinbarkeit von
Familie und Beruf“ für Eltern, lässt den Bedarf nach Betreuungsplätzen und
längeren Betreuungszeiten auch für jüngere Kinder in Bonn stetig steigen.
Der steigende Bedarf an Kindertagesbetreuung und die tatsächlich verfügbare
Zahl an Fachkräften läuft deutlich auseinander. Damit reiht sich Bonn in ein
bundesweites Problem ein, welches dazu führt, dass trotz intensiver
Bemühungen Nachwuchskräfte nicht in ausreichender Anzahl für die Arbeit in
Kindertageseinrichtung gewonnen werden können. Bundesweit fehlen nach der
Studie der Bertelsmann-Stiftung nicht nur rund 430.000 Kita-Plätze, sondern es
fehlen allein bis 2025 bundesweit 113.700 Fachkräfte. Angesichts der
Arbeitsmarkzahlen, die entweder durch aktuelle Studien wie die Bertelsmann-
Studie oder Analysen der Bundesagentur für Arbeit belegt werden, ist klar:
Entspannung wird es erst einmal nicht geben.
Es wird deutlich, dass der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung kein
besonderes Phänomen in Bonn, sondern ein bundesweites Problem darstellt,
dass in vielfachen Studien, Statistiken und Monitoringberichten umfassend
beschrieben ist. Ein darauf aufsetzender Monitoringbericht, der dies für Bonn
im Grunde nur bestätigt, bietet keinen zusätzlichen Mehrwert, zumal er
vergangenheitsbezogen auf das jeweils abgelaufene Jahr abzielt. Darüber
hinaus soll laut Bürgerantrag lediglich die Personalausfallsituation für die
städtischen Kindertagesstätten dargestellt werden. Die Stadt Bonn hat 68
eigene städtischen Einrichtungen. Der Großteil der Kindertagesstätten wird von
freien Trägern betrieben. Um die Bonner Situation in der Kindertagesbetreuung
umfassend darzustellen, müssten diese Daten ebenfalls in die Betrachtung
einbezogen werden. Darüber hinaus sind die Informationen der Soll- und Ist-
Stunden des Personals der einzelnen Kitas zu einem bestimmten Stichtag nicht
aussagekräftig, da diese Angaben im Ablauf eines Kindergartenjahres sehr
volatil sind und nicht allein entscheidend, für Personalausfälle und somit
Einschränkungen in den Betreuungszeiten.
Es bestehen allerdings nicht unerhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, die
eine Darstellung wie vom Antragsteller gewünscht bereitzustellen. Dies
bestätigte der Landschaftsverband als Aufsichtsbehörde.
Das Meldewesen nach § 47 SGB VIII ist von hoher Bedeutung für den Schutz
der Kinder in den Einrichtungen. Nach Auffassung des Landesjugendamtes ist
eine Veröffentlichung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Ebene der
Kitas freier Träger im Hinblick auf VertrauensschutzgesichtspunkteSeite 2 von 4
Seite 3
grundsätzlich unzulässig. Aus diesem Grund werden Daten durch das
Landesjugendamt grundsätzlich nur aggregiert auf der Ebene der
Gebietskörperschaften an Dritte herausgegeben bzw. veröffentlicht.
Folgende Rechtspositionen stehen der Veröffentlichung der Daten auf Ebene
der Kita laut Aussagen des Landesjugendamtes entgegenstehen:
• Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder und deren Familien.
Gemäß § 35 Abs. 1 SGB I unterfallen die Daten der Kinder und der
betroffenen Familien dem Sozialdatenschutz.
• Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Trägers: Durch § 35 Abs. 4
SGB I i.V.m. § 61 Abs. 1 SGB VIII sind Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse den Sozialdaten gleichgestellt. Gemäß § 67 Abs.
2 SGB X sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle betriebs- und
geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, die
Geheimnischarakter haben.
• Interesse an der Geheimhaltung: Es besteht grundsätzlich ein
öffentliches Geheimhaltungsinteresse. Die Landesjugendämter nehmen
im öffentlichen Interesse die Aufgaben zum Schutz von Kindern in
Kindertagesstätten wahr. Dabei ist der Grundsatz der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den freien Trägern nach § 4
SGB VIII zu beachten. Vor diesem Hintergrund verbietet sich ein
leichtfertiger Umgang mit übermittelten Daten der Träger.
• Die Träger sind nach § 47 SGB VIII ausschließlich gegenüber der
Betriebserlaubnisbehörde meldepflichtig. Würden Träger damit rechnen
müssen, dass Ihre Meldungen veröffentlicht werden, würde dies ein
hohes Risiko hinsichtlich ihrer Meldebereitschaft bedeuten. Die
aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Betriebserlaubnisbehörden wäre
massiv gefährdet und damit in letzter Konsequenz das Kindeswohl der
betreuten Kinder.
• Hohe Relevanz für die Existenz/Wettbewerbsfähigkeit (Art. 12 Abs. 1
und Art. 14 Abs. 1 GG). Es besteht ein Risiko, dass die Darstellung
zurückliegender Ereignisse in einer Kindertagestätte, die geeignet ist,
das Kindeswohl zu beeinträchtigen, die Existenz/Wettbewerbsfähigkeit
des Trägers gefährdet. Insbesondere, wenn die Informationen einer
breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden.
Über die vom Landesjugendamt Rheinland veröffentlichten Daten zu den
Meldungen nach § 47 SGB VIII erhält der Antragsteller entsprechende
Informationen, die den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend
regelmäßig bereitgestellt werden.
Dem Amt für Kinder, Jugend und Familie ist selbstverständlich bekannt, wo
grundsätzlich ein höherer Personalmangel besteht und in welchem Umfang die
in den einzelnen Kindertagesstätten der Fall ist. Im Wissen darum, erfolgt die
Personalsteuerung entsprechend der jeweiligen Personalbedarfe und diese
Einrichtungen werden beispielsweise bei den wöchentlichen
Vorstellungsgesprächen und den nachlaufenden Einstellungen bevorzugt
berücksichtigt. Die Stadt Bonn hat den bundesweit zunehmenden
Fachkräftemangel seit vielen Jahren im Blick. Mit verschiedenen Maßnahmen
wurden hier frühzeitig bessere Rahmenbedingungen geschaffen, um der sich
abzeichnenden bundesweiten Entwicklung zu begegnen.Seite 3 von 4
Seite 4
Der erfolgreichste und nachhaltigste Baustein ist die Ausbildungsförderung. Es
wird die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erziehe (PiA),
welche sich inzwischen zu einem Erfolgskonzept über Landesgrenzen hinaus
entwickelt hat, gefördert. Die Stadt Bonn hat darüber hinaus vielfältige
Maßnahmen umgesetzt und damit trotz angespannter Haushaltslage die
Voraussetzungen für eine bessere Personalausstattung in den Kitas
geschaffen. Hierzu gehören unter anderem die Finanzierung von
Verwaltungskräften, die pädagogisches Personal entlasten. Nicht nur der
städtische Träger, sondern alle Träger in Bonn arbeiten auf Hochtouren, um
freigewordene Stelle rasch neu zu besetzen und Konzepte für eine längere
Verweildauer im Beruf zu erarbeiten. Zur Deckung des Bedarfs an Fachkräften
können die Träger allerdings alle nur aus einem gemeinsamen, begrenzten
Pool von Fachkräften schöpfen.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Bürgerausschuss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de