240788 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 240788
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 06.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
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- Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen
- N-Vorlage Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen hier: Ablehnung des Bürgerantrags zur Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240788 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 01.05.2024 Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Mit Unterstützung des Aktionsbündnisses „Eltern am Limit“ und des Jugend- amtselternbeirats der Bundesstadt Bonn beantrage ich, dass 1. das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw. Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen im zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Sinne eines Monitorings berichtet. Erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie am 25.09.2024. 2. diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden. 3. die zugrundeliegenden Daten als frei zugängliche Daten1 auf dem Portal opendata.bonn.de veröffentlicht werden. 4. das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berich- tet, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind. Konkret beantrage ich, folgende Daten im Monitoring zu berücksichtigen und zu veröffentlichen: (1) Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) je Kinderta- geseinrichtung und summiert; (2) Aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) resultierende Re- duktion von Öffnungszeiten und Notbetreuungen in Tagen je Kindertagesein- richtung und summiert; (3) Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kindertagesstätten zu einem einheitlichenSeite 1 von 7 Seite 2 Stichtag differenziert nach Kindertageseinrichtung und summiert; (4) Aus den Datenblättern der einzelnen Kindertagesstätten extrahierte und zusammengefasste Anzahl der Plätze und Betreuungsstunden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 7 Betreff Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen Ihr Antrag Mit Unterstützung des Aktionsbündnisses „Eltern am Limit“ und des Jugendamtselternbeirats der Bundesstadt Bonn beantrage ich, dass 1.das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw. Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen im zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Sinne eines Monitorings berichtet. Erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie am 25.09.2024. 2.diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden. 3.die zugrundeliegenden Daten als frei zugängliche Daten auf dem Portal opendata.bonn.de veröffentlicht werden. 4.das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berichtet, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind. Konkret beantrage ich, folgende Daten im Monitoring zu berücksichtigen und zu veröffentlichen: (1)Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) je Kindertageseinrichtung und summiert; (2)Aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) resultierende Reduktion von Öffnungszeiten und Notbetreuungen in Tagen je Kindertageseinrichtung und summiert; (3)Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kindertagesstätten zu einem einheitlichen Stichtag differenziert nach Kindertageseinrichtung und summiert; (4)Aus den Datenblättern der einzelnen Kindertagesstätten extrahierte und zusammengefasste Anzahl der Plätze und Betreuungsstunden. Für weitere Details und zur Begründung bitte ich um Beachtung des beigefügten Dokuments. Begründung des Antrags Zur Begründung bitte ich um Beachtung des beigefügten Dokuments. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 7 Seite 1 von 4 Bürger*innenantrag „Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen“ Mit Unterstützung des Aktionsbündnisses „Eltern am Limit“ und des Jugendamtselternbeirats der Bundesstadt Bonn beantrage ich, dass 1. das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw. Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen im zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Sinne eines Monitorings berichtet. Erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie am 25.09.2024. 2. diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden. 3. die zugrundeliegenden Daten als frei zugängliche Daten1 auf dem Portal opendata.bonn.de veröffentlicht werden. 4. das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berichtet, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind. Konkret beantrage ich, folgende Daten im Monitoring zu berücksichtigen und zu veröffentlichen: (1) Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) je Kindertageseinrichtung und summiert; (2) Aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) resultierende Reduktion von Öffnungszeiten und Notbetreuungen in Tagen je Kindertageseinrichtung und summiert; (3) Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kindertagesstätten zu einem einheitlichen Stichtag differenziert nach Kindertageseinrichtung und summiert; (4) Aus den Datenblättern der einzelnen Kindertagesstätten extrahierte und zusammengefasste Anzahl der Plätze und Betreuungsstunden. Für das beantragte Monitoring ist es nicht notwendig, neue Daten zu erheben, da die Meldungen nach § 47 SGB VIII und die Datenblätter als Datenquellen bereits bei der Stadtverwaltung existieren. Eine Maßnahme zur Reduktion des Fachkräftemangels war die Einstellung bzw. Abordnung von Verwaltungsfachkräften in die Kitas. Die Aufbereitung der Daten könnte durch diese Verwaltungsfachkräfte erfolgen und wäre somit ohne weiteren Personalaufbau zu leisten. Der zu leistende Personaleinsatz dürfte gegenüber den im Monitoring verfügbar werdenden Steuerungsinformationen und dem damit möglichen besseren Personal- und Ressourceneinsatz deutlich geringer sein. Begründung Ziel des Antrags ist es, eine transparente Daten- und Entscheidungsgrundlage zur Betreuungsreduktion und zum Betreuungsausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Auf dieser Datengrundlage können partizipative Prozesse (z. B. im Rahmen des Kita-Gipfels), Diskussionen mit Betroffenen, Verwaltungs- und politische Entscheidungen aufbauen. Daten helfen, Problem zu verstehen und Problemlösungen abzuleiten. Auch stellen die Daten zur Betreuungsreduktion und zum Betreuungsaufall einen wichtigen Baustein der Kindertagesstättenbedarfsplanung dar, der im aktuellen Bericht nur beiläufig im Kapitel 4.1.5 und 1 Entsprechend den „Open Data Leitlinien“ der Stadt Bonn vom 16.05.2014. Abrufbar unter https://opendata.bonn.de/sites/default/files/Leitlinien%20Open%20Government%20Data%20Bonn.pdfSeite 4 von 7 Seite 2 von 4 mit Verweis auf fehlende Daten erwähnt wird. Hier soll zukünftig Abhilfe geschaffen werden. Denn neben der absoluten Anzahl der Kita-Plätze, für die bereits ein Monitoring besteht, ist die Betreuungsstabilität ein wichtiger Faktor der gesamten Kita-Entwicklung in der Stadt Bonn. Hintergrund des Antrags Als Vater zweier Töchter, die in eine städtische Kindertageseinrichtung gehen, war ich durch die Reduktion von Betreuungszeiten und Notgruppen in den letzten drei Jahren stark von den Einschränkungen in der Kinderbetreuung betroffen. Im Rahmen meiner Tätigkeit im Elternbeirat habe ich erfahren, dass das Amt 51 kaum Daten zu diesem Problemfeld besitzt. Ich möchte den Nutzen dieser Daten beispielhaft an drei Abbildungen darstellen. Abbildung 1 zeigt die Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) im Jahr 2023 je städtischer Kindertageseinrichtung. Diese Daten waren dem Amt 51 durch die Meldungen nach § 47 SGB VIII bekannt, wurden aber nicht aggregiert und wurden als „für die Zwecke der Stadt Bonn nicht benötigt“ bezeichnet.2 Die Verteilung der Meldungen zeigt allerdings, wie ungleich einzelne Kindertageseinrichtungen und damit die Eltern von Betreuungsreduktionen betroffen sind. Eine andere, hier nicht abgebildete, Analyse zeigte auch die stadträumlich stark unterschiedliche Verteilung der Betreuungsreduktion. Diese Informationen sind sehr bedeutsam. Für Eltern sind diese Daten z. B. im Kontext der Kita-Auswahl bzw. Kita-Bewerbung relevant, denn eine unsichere Betreuungssituation ist ein entscheidender Aspekt bei der Kita-Wahl. Für die Stadt sind diese Informationen relevant, weil daraus weitere Maßnahmen und Konzepte entwickelt werden können. Beispielsweise ein Konzept zur Personalallokation, das als ein Konzeptelement den (zeitlich befristete) Personaltransfer von nicht betroffenen Einrichtungen zu den am stärksten betroffenen Einrichtungen vorsieht, unterstützt durch Leistungsentgelte entsprechend der Möglichkeiten des TVöD. Abbildung 1. Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII im Jahr 2023. Die Daten stammen aus einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das Monitoring der Betreuungsreduktionen auf Ebene einzelner Kindertageseinrichtungen könnte wie in Abbildung 2 dargestellt visualisiert werden. Hier zeigt sich eindrücklich, dass die Betreuungsreduktion in den Kindertageseinrichtungen (hier die Kindertageseinrichtung „Kaiser-Karl- 2 https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-nach-ss-47-satz-1-nr-2-sgb-viii-personalausfall-in- kindertageseinrichtungen/#nachricht-875332Seite 5 von 7 Seite 3 von 4 Ring 40a“) mit vielen § 47 SGB VII Meldungen der Alltag ist. Weiße Felder auf dem Kalender in Abbildung 2 stellen regulär geöffnete Tage ohne Betreuungsreduktion dar. Nur 37% der Öffnungstage im Jahr 2022 waren ohne Betreuungsreduktion. 2023 waren die Zahlen ähnlich. Abbildung 2. Einrichtungsgenaue Erfassung der Betreuungsreduktionen, wie sie anhand der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) ausgewertet werden könnten. Hier die Kindertageseinrichtung "Kaiser-Karl-Ring 40a". Daten aus individueller Erhebung vor Ort. Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Plätze und Stunden in städtischen Kindertageseinrichtungen in Bonn (Index Kita-Jahr 2020/21 = 100). Die Daten lagen in Rohform dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in einzelnen Sitzungen vor, eine Zusammenfassung durch das Amt 51 erfolgte allerdings, zumindest in öffentlichen Dokumenten, nicht. In Abbildung 3 lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Betreuungsstunden ggü. dem Kitajahr 2020 um 2% (das sind ca. 3.500 Betreuungsstunden pro Woche) abgenommen hat, das entspricht umgerechnet in Kita-Plätze einer Reduktion im Umfang von ca. 100 Betreuungsplätzen. Gut erkennbar ist auch die aktuelle Strategie der Umwandlung von 45-Stunden- Plätzen in 35-Stunden-Plätze für das kommende Kita-Jahr, da die Zahl der Plätze steigt, die Zahl der Betreuungsstunden aber gleichbleibt. Diese Zahlen sind ein Globalindikator für den zurückliegenden Erfolg des Kitaausbaus in der Stadt und geben die voraussichtliche Entwicklung der nächsten Jahre wieder. Sie scheinen mir für eine öffentliche Diskussion sowie für politische Entscheidungsprozesse von besonderer Bedeutung zu sein.Seite 6 von 7 Seite 4 von 4 Abbildung 3. Entwicklung der Plätze und Betreuungsstunden in städtischen Kindertageseinrichtung (indexiert). Limitationen Die beispielhaft dargestellten Zahlen haben Limitationen. So ist die Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII nicht identisch mit der tatsächlichen Betreuungszeitreduktion, weil sich eine einzelne Meldung auf einen Tag oder auch einen längeren Zeitraum beziehen kann, allerdings sind sie der beste Indikator, der aktuell verfügbar ist. Das Amt 51 könnte und sollte die tatsächliche Betreuungszeitreduktion erfassen, die durch eine Detailauswertung der Meldungen möglich ist. Das würde durch den Punkt (2) der im Monitoring zu berichtenden Daten geschehen (vgl. Seite 1 dieses Antrags). Die Plätze und Stunden, wie in Abbildung 3 dargestellt, sind die Planzahlen aus den Datenblättern, die dem Ausschuss jährlich im Voraus für die einzelnen Kindestageseinrichtungen vorgelegt werden. Auch hier weicht die Realität in einigen Fällen von der Planung ab, aber auch hier gilt: Es sind weitgehend valide Daten und die besten verfügbaren Daten. Das Amt 51 könnte auch hierzu die genauen Zahlen vorlegen. Fazit Das von mir angeregte Monitoring ist geeignet, evidenzbasierte öffentliche Diskussionen und politische Entscheidungen zu unterstützen. Den ggf. dafür notwendigen Mehraufwand schätze ich aus der Beschäftigung mit den Daten auf ca. 5 Arbeitstage3. Dieser Aufwand ist vernachlässigbar gegenüber dem Informationsmehrwert der Daten. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu meinem Antrag. Bonn, den 01. Mai 2024 3 Das zuständige Amt 51 geht in einer Schätzung der Auswertungsdauer der jährlichen Meldungen nach § 47 SGB VIII selbst von einem Aufwand von 11 bis 28 Stunden aus (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-nach-ss-47-satz-1-nr-2-sgb-viii-personalausfall-in- kindertageseinrichtungen/#nachricht-885085 ). Mit digitalen Hilfsmitteln sollte der Aufwand zukünftig noch geringer liegen.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de