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240788 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen

Nummer
240788
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
06.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.05.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 26.06.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240788-01 ST Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen
  2. 240788-02 N-Vorlage Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen hier: Ablehnung des Bürgerantrags zur Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240788
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
01.05.2024
Bürgerantrag: Datenbasis zur Betreuungsreduktion
und -ausfall in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
26.06.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Mit Unterstützung des Aktionsbündnisses „Eltern am Limit“ und des Jugend-
amtselternbeirats der Bundesstadt Bonn beantrage ich, dass
1. das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu
Daten bzw. Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen
im zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im
Sinne eines Monitorings berichtet. Erstmalig in der Sitzung des Ausschusses
für Kinder-, Jugend und Familie am 25.09.2024.
2. diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden.
3. die zugrundeliegenden Daten als frei zugängliche Daten1 auf dem Portal
opendata.bonn.de veröffentlicht werden.
4. das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berich-
tet, welche Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind.
Konkret beantrage ich, folgende Daten im Monitoring zu berücksichtigen und zu
veröffentlichen:
(1) Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) je Kinderta-
geseinrichtung und summiert;
(2) Aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) resultierende Re-
duktion von Öffnungszeiten und Notbetreuungen in Tagen je Kindertagesein-
richtung und summiert;
(3) Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kindertagesstätten zu
einem einheitlichenSeite 1 von 7
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Stichtag differenziert nach Kindertageseinrichtung und summiert;
(4) Aus den Datenblättern der einzelnen Kindertagesstätten extrahierte und
zusammengefasste Anzahl der Plätze und Betreuungsstunden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 7
Betreff
Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen
Ihr Antrag
Mit Unterstützung des Aktionsbündnisses „Eltern am Limit“ und des Jugendamtselternbeirats der Bundesstadt
Bonn beantrage ich, dass
1.das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw. Kennzahlen zur Situation
der städtischen Kindestageseinrichtungen im zurückliegenden Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie im Sinne eines Monitorings berichtet. Erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und
Familie am 25.09.2024.
2.diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden.
3.die zugrundeliegenden Daten als frei zugängliche Daten auf dem Portal opendata.bonn.de veröffentlicht
werden.
4.das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berichtet, welche Schlussfolgerungen aus
den Daten zu ziehen sind.
Konkret beantrage ich, folgende Daten im Monitoring zu berücksichtigen und zu veröffentlichen:
(1)Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) je Kindertageseinrichtung und summiert;
(2)Aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) resultierende Reduktion von Öffnungszeiten und
Notbetreuungen in Tagen je Kindertageseinrichtung und summiert;
(3)Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kindertagesstätten zu einem einheitlichen Stichtag
differenziert nach Kindertageseinrichtung und summiert;
(4)Aus den Datenblättern der einzelnen Kindertagesstätten extrahierte und zusammengefasste Anzahl der Plätze
und Betreuungsstunden.
Für weitere Details und zur Begründung bitte ich um Beachtung des beigefügten Dokuments.
Begründung des Antrags
Zur Begründung bitte ich um Beachtung des beigefügten Dokuments.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 7
Seite 1 von 4
Bürger*innenantrag
„Datenbasis zur Betreuungsreduktion und -ausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen“
Mit Unterstützung des Aktionsbündnisses „Eltern am Limit“ und des Jugendamtselternbeirats der
Bundesstadt Bonn beantrage ich, dass
1. das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn einmal jährlich zu Daten bzw.
Kennzahlen zur Situation der städtischen Kindestageseinrichtungen im zurückliegenden
Kitajahr im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Sinne eines Monitorings berichtet.
Erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie am 25.09.2024.
2. diese Daten in einen Vergleich der letzten Jahre gesetzt werden.
3. die zugrundeliegenden Daten als frei zugängliche Daten1 auf dem Portal opendata.bonn.de
veröffentlicht werden.
4. das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem zuständigen Ausschuss berichtet, welche
Schlussfolgerungen aus den Daten zu ziehen sind.
Konkret beantrage ich, folgende Daten im Monitoring zu berücksichtigen und zu veröffentlichen:
(1) Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) je Kindertageseinrichtung und
summiert;
(2) Aus den Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) resultierende Reduktion von
Öffnungszeiten und Notbetreuungen in Tagen je Kindertageseinrichtung und summiert;
(3) Soll- und Ist-Stunden des Personals der einzelnen Kindertagesstätten zu einem einheitlichen
Stichtag differenziert nach Kindertageseinrichtung und summiert;
(4) Aus den Datenblättern der einzelnen Kindertagesstätten extrahierte und zusammengefasste
Anzahl der Plätze und Betreuungsstunden.
Für das beantragte Monitoring ist es nicht notwendig, neue Daten zu erheben, da die Meldungen nach
§ 47 SGB VIII und die Datenblätter als Datenquellen bereits bei der Stadtverwaltung existieren. Eine
Maßnahme zur Reduktion des Fachkräftemangels war die Einstellung bzw. Abordnung von
Verwaltungsfachkräften in die Kitas. Die Aufbereitung der Daten könnte durch diese
Verwaltungsfachkräfte erfolgen und wäre somit ohne weiteren Personalaufbau zu leisten. Der zu
leistende Personaleinsatz dürfte gegenüber den im Monitoring verfügbar werdenden
Steuerungsinformationen und dem damit möglichen besseren Personal- und Ressourceneinsatz
deutlich geringer sein.
Begründung
Ziel des Antrags ist es, eine transparente Daten- und Entscheidungsgrundlage zur Betreuungsreduktion
und zum Betreuungsausfall in städtischen Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Auf dieser
Datengrundlage können partizipative Prozesse (z. B. im Rahmen des Kita-Gipfels), Diskussionen mit
Betroffenen, Verwaltungs- und politische Entscheidungen aufbauen. Daten helfen, Problem zu
verstehen und Problemlösungen abzuleiten.
Auch stellen die Daten zur Betreuungsreduktion und zum Betreuungsaufall einen wichtigen Baustein
der Kindertagesstättenbedarfsplanung dar, der im aktuellen Bericht nur beiläufig im Kapitel 4.1.5 und
1 Entsprechend den „Open Data Leitlinien“ der Stadt Bonn vom 16.05.2014. Abrufbar unter
https://opendata.bonn.de/sites/default/files/Leitlinien%20Open%20Government%20Data%20Bonn.pdfSeite 4 von 7
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mit Verweis auf fehlende Daten erwähnt wird. Hier soll zukünftig Abhilfe geschaffen werden. Denn
neben der absoluten Anzahl der Kita-Plätze, für die bereits ein Monitoring besteht, ist die
Betreuungsstabilität ein wichtiger Faktor der gesamten Kita-Entwicklung in der Stadt Bonn.
Hintergrund des Antrags
Als Vater zweier Töchter, die in eine städtische Kindertageseinrichtung gehen, war ich durch die
Reduktion von Betreuungszeiten und Notgruppen in den letzten drei Jahren stark von den
Einschränkungen in der Kinderbetreuung betroffen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit im Elternbeirat habe ich erfahren, dass das Amt 51 kaum Daten zu diesem
Problemfeld besitzt. Ich möchte den Nutzen dieser Daten beispielhaft an drei Abbildungen darstellen.
Abbildung 1 zeigt die Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII (Personalausfall) im Jahr 2023 je
städtischer Kindertageseinrichtung. Diese Daten waren dem Amt 51 durch die Meldungen nach § 47
SGB VIII bekannt, wurden aber nicht aggregiert und wurden als „für die Zwecke der Stadt Bonn nicht
benötigt“ bezeichnet.2 Die Verteilung der Meldungen zeigt allerdings, wie ungleich einzelne
Kindertageseinrichtungen und damit die Eltern von Betreuungsreduktionen betroffen sind. Eine
andere, hier nicht abgebildete, Analyse zeigte auch die stadträumlich stark unterschiedliche Verteilung
der Betreuungsreduktion. Diese Informationen sind sehr bedeutsam. Für Eltern sind diese Daten z. B.
im Kontext der Kita-Auswahl bzw. Kita-Bewerbung relevant, denn eine unsichere Betreuungssituation
ist ein entscheidender Aspekt bei der Kita-Wahl. Für die Stadt sind diese Informationen relevant, weil
daraus weitere Maßnahmen und Konzepte entwickelt werden können. Beispielsweise ein Konzept zur
Personalallokation, das als ein Konzeptelement den (zeitlich befristete) Personaltransfer von nicht
betroffenen Einrichtungen zu den am stärksten betroffenen Einrichtungen vorsieht, unterstützt durch
Leistungsentgelte entsprechend der Möglichkeiten des TVöD.
Abbildung 1. Anzahl der Meldungen nach § 47 SGB VIII im Jahr 2023. Die Daten stammen aus einer Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz.
Das Monitoring der Betreuungsreduktionen auf Ebene einzelner Kindertageseinrichtungen könnte wie
in Abbildung 2 dargestellt visualisiert werden. Hier zeigt sich eindrücklich, dass die
Betreuungsreduktion in den Kindertageseinrichtungen (hier die Kindertageseinrichtung „Kaiser-Karl-
2 https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-nach-ss-47-satz-1-nr-2-sgb-viii-personalausfall-in-
kindertageseinrichtungen/#nachricht-875332Seite 5 von 7
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Ring 40a“) mit vielen § 47 SGB VII Meldungen der Alltag ist. Weiße Felder auf dem Kalender in
Abbildung 2 stellen regulär geöffnete Tage ohne Betreuungsreduktion dar. Nur 37% der Öffnungstage
im Jahr 2022 waren ohne Betreuungsreduktion. 2023 waren die Zahlen ähnlich.
Abbildung 2. Einrichtungsgenaue Erfassung der Betreuungsreduktionen, wie sie anhand der Meldungen nach § 47 SGB VIII
(Personalausfall) ausgewertet werden könnten. Hier die Kindertageseinrichtung "Kaiser-Karl-Ring 40a". Daten aus
individueller Erhebung vor Ort.
Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Plätze und Stunden in städtischen Kindertageseinrichtungen in
Bonn (Index Kita-Jahr 2020/21 = 100). Die Daten lagen in Rohform dem Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie in einzelnen Sitzungen vor, eine Zusammenfassung durch das Amt 51 erfolgte allerdings,
zumindest in öffentlichen Dokumenten, nicht. In Abbildung 3 lässt sich erkennen, dass die Anzahl der
Betreuungsstunden ggü. dem Kitajahr 2020 um 2% (das sind ca. 3.500 Betreuungsstunden pro Woche)
abgenommen hat, das entspricht umgerechnet in Kita-Plätze einer Reduktion im Umfang von ca. 100
Betreuungsplätzen. Gut erkennbar ist auch die aktuelle Strategie der Umwandlung von 45-Stunden-
Plätzen in 35-Stunden-Plätze für das kommende Kita-Jahr, da die Zahl der Plätze steigt, die Zahl der
Betreuungsstunden aber gleichbleibt. Diese Zahlen sind ein Globalindikator für den zurückliegenden
Erfolg des Kitaausbaus in der Stadt und geben die voraussichtliche Entwicklung der nächsten Jahre
wieder. Sie scheinen mir für eine öffentliche Diskussion sowie für politische Entscheidungsprozesse
von besonderer Bedeutung zu sein.Seite 6 von 7
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Abbildung 3. Entwicklung der Plätze und Betreuungsstunden in städtischen Kindertageseinrichtung (indexiert).
Limitationen
Die beispielhaft dargestellten Zahlen haben Limitationen. So ist die Anzahl der Meldungen nach § 47
SGB VIII nicht identisch mit der tatsächlichen Betreuungszeitreduktion, weil sich eine einzelne Meldung
auf einen Tag oder auch einen längeren Zeitraum beziehen kann, allerdings sind sie der beste Indikator,
der aktuell verfügbar ist. Das Amt 51 könnte und sollte die tatsächliche Betreuungszeitreduktion
erfassen, die durch eine Detailauswertung der Meldungen möglich ist. Das würde durch den Punkt (2)
der im Monitoring zu berichtenden Daten geschehen (vgl. Seite 1 dieses Antrags).
Die Plätze und Stunden, wie in Abbildung 3 dargestellt, sind die Planzahlen aus den Datenblättern, die
dem Ausschuss jährlich im Voraus für die einzelnen Kindestageseinrichtungen vorgelegt werden. Auch
hier weicht die Realität in einigen Fällen von der Planung ab, aber auch hier gilt: Es sind weitgehend
valide Daten und die besten verfügbaren Daten. Das Amt 51 könnte auch hierzu die genauen Zahlen
vorlegen.
Fazit
Das von mir angeregte Monitoring ist geeignet, evidenzbasierte öffentliche Diskussionen und
politische Entscheidungen zu unterstützen. Den ggf. dafür notwendigen Mehraufwand schätze ich aus
der Beschäftigung mit den Daten auf ca. 5 Arbeitstage3. Dieser Aufwand ist vernachlässigbar
gegenüber dem Informationsmehrwert der Daten.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu meinem Antrag.
Bonn, den 01. Mai 2024
3 Das zuständige Amt 51 geht in einer Schätzung der Auswertungsdauer der jährlichen Meldungen nach § 47
SGB VIII selbst von einem Aufwand von 11 bis 28 Stunden aus (siehe
https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-nach-ss-47-satz-1-nr-2-sgb-viii-personalausfall-in-
kindertageseinrichtungen/#nachricht-885085 ). Mit digitalen Hilfsmitteln sollte der Aufwand zukünftig noch
geringer liegen.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de