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240786 · Beschlussvorlage

Aktuelle Situation, Stabilisierung und Transformation der Ausländerbehörde „ABH BN: besser ankommen“

Nummer
240786
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 22.08.2024 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 240786-01 Aktuelle Situation, Stabilisierung und Transformation der Ausländerbehörde „ABH BN: besser ankommen“ MITTEILUNG
  2. 240786-02 AA FDP-Änderungsantrag: Aktuelle Situation, Stabilisierung und Transformation der Ausländerbehörde „ABH BN: besser ankommen“ Antrag zur Vorlage 240786

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Beschlussvorlage
öffentlich
240786
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aktuelle Situation, Stabilisierung und
Transformation der Ausländerbehörde
„ABH BN: besser ankommen“
Beratungsfolge
Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt die aktuelle Situation in der Ausländerbehörde zur
Kenntnis.
2. Zur raschen Stabilisierung der Arbeitssituation werden folgende
Maßnahmen beschlossen:
a. Die Anstrengungen zur Besetzung der vorhandenen vakanten
Stellen müssen gemeinsam fortgesetzt werden, um die
Belastung der Mitarbeitenden möglichst zeitnah zu reduzieren.
b. Zur Kompensation der geringeren Fallzahl der Einarbeitenden
(ca. 50% der Fallzahl eines VZÄ) wird eine Stelle als
Sachbearbeitung in der Wertigkeit A9 L1E2 LBesG eingerichtet
c. Für die Leitung des neuen Sachgebiets „Team Ausbildung &
Studium“ wird eine neue Stelle in der Wertigkeit EG11/A12
eingerichtet.
d. Zusätzlich wird, ebenfalls für das neue Sachgebiet „Team
Ausbildung & Studium“, eine Stelle „Ordnungsverfügungen“
EG9c/A10 geschaffen.
3. Die mit der Einrichtung der Stellen verbundenen zusätzlichen
Personalkosten werden im Rahmen der kommenden Etatberatungen
nachgemeldet.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis:
a. Dass zur besseren Verteilung der wachsenden Anzahl von
Mitarbeitenden und deren thematischen Schwerpunktsetzungen
ein neues Sachgebiet „Team Ausbildung & Studium“ gegründet
wird.
b. Dass für die zentrale Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden imSeite 1 von 9
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bereich Allgemeines Aufenthaltsrecht in nächsten Monitoring-
Bericht drei Stellen zu Anhebung auf den Stellenwert A 9+Z
LBesG NRW vorgeschlagen werden.
c. Dass die Stellenwerte der Teamleitungen im Bereich
Allgemeines Aufenthaltsrecht mit den Stellenplannummern
33/620010, 33/630010 und 33/640010 im nächsten Monitoring-
Bericht zur Anhebung vorgeschlagen werden (vom derzeitigen
Stellenwert A 11 LBesG NRW auf den Stellenwert A 12 LBesG
NRW).
5. Für einen umfassenden Transformationsprozess der Ausländerbehörde
wird eine externe fachliche Begleitung beauftragt. Dies wird aus
Fördermitteln des Landes refinanziert.
6. Um diesen Transformationsprozess unter dem Schwerpunkt
Digitalisierung voranzutreiben, wird eine Stelle A11 LBesG NRW für die
zweijährige Laufzeit des Projektes eingerichtet. Die zusätzlichen
Personalkosten werden bereitgestellt. Die Deckung erfolgt für die Jahre
2024 und voraussichtlich 2025 vollständig über Fördermittel.
Begründung
Im Folgenden wird zunächst der Ist-Zustand der Ausländerbehörde aus vier
Betrachtungswinkeln beschrieben. Hierbei werden auch die
Handlungsnotwendigkeiten deutlich. Welche Ziele sich in der Folge für eine
Transformation ergeben, ist im zweiten Teil dargestellt. Final werden dann die
vorgeschlagenen Maßnahmen skizziert.
1. Der Ist-Zustand der Ausländerbehörde
Verändert
Die kommunalen Ausländerbehörden sind in den zurückliegenden Jahren einer
drastischen Aufgabenveränderung ausgesetzt gewesen, die auch aktuell
anhält. Themen von öffentlicher Wirksamkeit, die hierzu beigetragen haben,
waren zum Beispiel:
• Die Fluchtmigration infolge des Syrienkrieges
• Die kurzfristige Aufnahme von afghanischen Ortskräften nach der
Machtübernahme durch die Taliban
• Die Zuwanderung seit dem russischen Angriff auf die Ukraine
• Zwei umfangreiche Rechtsänderungen in Bezug auf die
Fachkräfteeinwanderung
• Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Schutzmaßnahmen auf die
internationale Migration
• Der BrexitSeite 2 von 9
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Diese Veränderungen prägen auch die aktuelle Situation der Ausländerbehörde
in Bonn, die Auswirkungen dauern in vielen Bereichen an.
Die Zahl der Kund*innen der Ausländerbehörde Bonn ist in den
zurückliegenden Jahren beträchtlich gestiegen. Dies wird schon deutlich bei
Begrenzung des Blicks auf die Kund*innen, die mit einer befristeten
Aufenthaltserlaubnis in Bonn leben. Hierbei handelt es sich um die Kund*innen,
die in relativ kurzen Abständen Anträge bei der Ausländerbehörde stellen
müssen, anders als Personen mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis oder
freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern.
Wurden 2016 als aktive Kund*innen in diesem engeren Sinne, mit Fortschreiten
der damaligen Fluchtzuwanderung, schon rund 18.000 Personen geführt, sind
es heute fast 33.000 Menschen. Davon entfällt der überwiegende Teil auf
Menschen, die über die sogenannte gesteuerte Migration, also mit Visum, oder
erlaubt visumfrei zu einem bestimmten Aufenthaltszweck (Erwerbstätigkeit,
Ausbildung/Studium, Familiennachzug u.a.) nach Bonn kommen.
Trotz der Ausrichtung auf die Digitalisierung sind die Prozesse infolge
rechtlicher Vorgaben nicht immer kürzer geworden. Konnten etwa früher
Aufenthaltstitel auch als Klebeetikett in den Nationalpass erteilt werden, so ist
dies mittlerweile nur noch in sehr begrenzten, zeitlich kurz befristeten
Ausnahmefällen möglich. Die gesetzliche Regel sieht die Ausstellung eines
elektronischen Aufenthaltstitels (gleich dem Personalausweis, allerdings in
vielen Fällen von deutlich kürzerer Gültigkeitsdauer) vor, wofür zwei
persönliche Vorsprachen erforderlich sind: einmal für die Aufnahme der
persönlichen biometrischen Daten, noch einmal für die persönliche
Aushändigung der Aufenthaltskarte.
Zudem werden ausländerrechtliche Regelungen mit jeder Fortschreibung der
Gesetzgebung in der Regel komplexer. Neben dem nationalen Recht muss
auch solches der EU-Mitgliedsstaaten und weitergehendes internationales
Recht berücksichtigt werden. Die Komplexität macht es den Antragstellenden
nahezu unmöglich, sich selbst ein Bild über alle aufenthaltsrechtlichen
Möglichkeiten, die Konsequenzen einer möglichen Wahl zwischen
verschiedenen befristeten Aufenthaltserlaubnissen für einen späteren Wechsel
in eine Niederlassungserlaubnis, oder für eine Einbürgerung zu überblicken.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit haben mit dem neuen
Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dass in drei Tranchen versetzt in Kraft tritt,
einen Grad der Komplexität erreicht, der nicht nur im Interesse der Kund*innen
und Unternehmen, sondern auch für eine Handhabbarkeit in der
Sachbearbeitung, die ausschließliche Bearbeitung dieses Abschnitts im
Aufenthaltsgesetz in einem besonderen Team („Team Work“) erforderlich
machte.
Diese anhaltende Lage führt zu einer mittlerweile chronischen Überlastung der
Ausländerbehörde. Anträge und Beratungsanfragen können nur mit
Zeitverzögerung abgearbeitet werden, was zu vielen Sachstandsanfragen und
Beschwerden, wie auch zu Untätigkeitsklagen, führt. Personalausfälle infolge
von Erkrankungen, urlaubsdingte Abwesenheiten und vorübergehende
Vakanzen bei Personalabgängen können nur in geringem Maße von den
anwesenden Mitarbeitenden vertreten werden, weil diese schon mit denSeite 3 von 9
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgaben aus eigener Zuständigkeit mehr als ausgelastet sind. Das Bestreben,
die Aufgaben so zu erledigen, dass nach Möglichkeit den Kund*innen keine
aufenthaltsrechtlich verursachten Probleme entstehen, führt insbesondere vor
einer längeren Urlaubszeit zu einer psychischen Belastung, die sich nach
Rückkehr an den Arbeitsplatz noch verstärkt, weil dann Arbeitsüberhänge
entstanden sind, die nur mit viel zusätzlichem Kraftaufwand wieder
abzuarbeiten sind.
Dabei ist die Zahl der Personalstellen in der Ausländerbehörde rückblickend
immer wieder erhöht worden, zuletzt etwa im Rahmen der Fluchtzuwanderung
aus der Ukraine. Direkt qualifizierte Verwaltungskräfte stehen aber auf dem
Fachkräftemarkt nicht annähernd in ausreichender Zahl zu Verfügung. Die
Verwaltungsarbeit mit einem hohen Anteil an direkter Publikumsbedienung –
was auch die Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten
einschränkt – und der Anforderung von vertiefender Rechtsanwendung ist nicht
für alle Verwaltungsfachkräfte attraktiv. Um die in diesem Arbeitsfeld
interessierten Fachkräfte konkurrieren kommunale Ausländerbehörden,
Zentrale Ausländerbehörden des Landes, das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge und viele mehr.
Die hohe Fluktuation am Arbeitsmarkt macht sich wie in sehr vielen Bereichen
auch in der Ausländerbehörde bemerkbar. Es ist über die zurückliegenden
Jahre nicht gelungen, freie Stellen so schnell und nachhaltig mit
Verwaltungsfachkräften oder geeigneten nachzuqualifizierenden
Quereinsteigenden zu besetzen, dass die Arbeitslast auf mehr Mitarbeitende
verteilt werden kann. Bis neue Kolleg*innen so eingearbeitet sind, dass ihnen
zumindest die weitere Einarbeitung im laufenden Betrieb zugemutet werden
kann, sind bereits wieder andere Stellen nachzubesetzen. Wegen des hohen
Arbeitsdrucks müssen neue Kräfte zum Teil sehr früh vakante
Aufgabenbereiche übernehmen, was zu Überforderung und Unzufriedenheit
führen kann.
Verärgert
In der aktuellen Arbeitsmarktlage gelingt es nicht, die personellen Kapazitäten
in gleichem Maße zu erhöhen und zu erhalten, wie der Fallzahlen- und
Aufgabenzuwachs dies erfordern würde. Die Sachbearbeiter*innen, die Anträge
auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeiten, sind
heute für eine deutliche höhere Zahl von Antragstellenden zuständig, als noch
zum Zeitpunkt der letzten größeren Organisationsuntersuchung in der
Ausländerbehörde.
Auswirkungen für die Kund*innen sind die eingeschränkte Erreichbarkeit der
Ausländerbehörde, verzögerte Reaktionszeiten auf Anfragen und Anträge,
eingeschränkte Beratungskapazitäten und ähnliches.
In der Konsequenz machen mehr Kund*innen als zuvor Gebrauch von der
Möglichkeit, ihr Anliegen zumindest übergangsweise im Team „Offene Gruppe“
(für nicht termingebundene, spontane Vorsprachen) klären zu lassen. Nicht
selten ist das Publikumsaufkommen hier so hoch, dass nicht alle
Besucher*innen am gleichen Tag bedient werden können. Die WartendenSeite 4 von 9
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
kommen nur verzögert in das Dienstgebäude, weil personelle und räumliche
Kapazitäten, insbesondere in den Wartebereichen und in den Eingängen, wo
eine Einlasskontrolle stattfindet, die Aufnahme von Kund*innen begrenzen.
Verständlicherweise führen diese Schwierigkeiten zur Verärgerung.
Verzögert
Eine verzögerte Antragsbearbeitung ist in vielen Fällen von erheblichem
Nachteil für die Kund*innen, etwa wenn der Aufenthaltsstatus unklar ist und
Ängste entstehen, wenn eine Auslandsreise fraglich wird, wenn andere Stellen
auf eine aktuelle aufenthaltsrechtliche Bescheinigung zuwarten oder wenn
Unternehmen eine rasche Klärung der Beschäftigungsmöglichkeit benötigen.
Verzögerungen bis zur Sachentscheidung sind aber auch für die Organisation
von Nachteil, weil oftmals zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht, indem eine
sogenannte Fiktionsbescheinigung als vorläufige Verlängerung des
bestehenden Aufenthaltstitels ausgestellt werden muss, was wiederum
Arbeitskapazitäten beansprucht.
Für die Organisation ist zudem problematisch, dass freie Stellen nur verzögert
mit neuen, bereits produktiven Kräften besetzt werden können. Neben dem
zeitlichen Verzug durch das Besetzungsverfahren selbst bedürfen neue Kräfte
längerer Einarbeitungszeit und größerer Nachqualifizierung, weil schon seit
Jahren zunehmend Quereinsteigende eingestellt werden müssen, die nicht
über eine Verwaltungsausbildung und nicht über Grundkenntnisse des
Verwaltungsrechts verfügen.
Verloren
Im schlimmsten Fall können Probleme in der aufenthaltsrechtlichen
Antragsbearbeitung dazu führen, dass Wirtschaftsunternehmen Arbeitskräfte
verlieren, womit in der Folge Bonn eventuell auch Einwohner*innen verliert.
Verloren fühlen sich aber auch neue Mitarbeitende, wenn sie zu einem
verfrühten Stadium in ihrer Einarbeitung Entscheidungsprozesse
mitverantworten müssen, für die eine umfassende Fachkompetenz noch nicht
vorhanden sein kann. Die Folge ist die Abwanderung in andere
Verwaltungsbereiche. In der Ausländerbehörde ist in den vergangenen Jahren
nie der Zustand erreicht worden, dass alle vorhandenen Stellen besetzt und die
Stelleninhaber*innen eingearbeitet und vollständig einsatzfähig waren.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich trotz großer
organisatorischer Flexibilität in den zurückliegenden Jahren, was die
Anpassung an neue rechtliche wie tatsächliche Gegebenheiten angeht, trotz
bereits umgesetzter wie in konkreter Planung befindlicher organisatorischer
Fortentwicklung wie der Einführung der digitalen Ausländerakte und
Antragsangebote, eine Situation eingetreten ist, die von großem Nachteil für
Kund*innen und Mitarbeitende ist. Es gilt, ein umfassendes Konzept zu
erstellen und umzusetzen, mit dem die Ausländerbehörde sich nachhaltig so
aufstellt, dass den schon bestehenden Herausforderungen mit den klaren
Zielen Kundenorientierung und Mitarbeitendenbindung entsprochen werdenSeite 5 von 9
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
kann – ein Konzept, das aber gleichermaßen auf die Zukunft ausgerichtet ist, in
der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und
Studium eine immer wichtigere Rolle spielen werden, und das in künftigen
Szenarien einer Fluchtzuwanderung die behördliche Funktionsfähigkeit über die
gesamte Aufenthaltsdauer der Geflüchteten sicherstellt.
Dazu soll ein nachhaltiger Transformationsprozess in der Ausländerbehörde
initiiert werden, der Organisationsentwicklung und Digitalisierung zum Vorteil
der Kund*innen gleichermaßen berücksichtigt, wie Organisationskultur und
Change-Begleitung, um die Fachabteilung als attraktives Arbeitsfeld
aufzustellen.
ABH BN: besser ankommen
2. Ziele des Transformationsprozesses ABH BN: besser ankommen sind
also:
• Neukund*innen sollen in Deutschland und in Bonn nach Einreise besser
ankommen. Sie finden relevante ausländerrechtliche Informationen an zentraler
Stelle und durchlaufen aufenthaltsrechtliche Prozesse nach Möglichkeit
angstfrei und bei Bedarf unterstützt. Die Ausländerbehörde baut hierzu das
Netzwerk mit anderen Akteuren in der Migration weiter aus und übernimmt im
Transformationsprozess die Blickrichtung der Kund*innen.
• Die Ausländerbehörde soll bei ihren Kund*innen wieder besser
ankommen, indem kompetente Beratungsleistungen in einem immer
komplexeren Fachgebiet abgerufen werden können. Reaktionszeiten auf
Anfragen und Anträge sollen in einem angemessenen Zeitraum liegen.
Verfahrensabläufe sollen weitmöglichst kundenorientiert gestaltet sein. Digitale
Angebote sollen ausgebaut werden, „analoge“ Ansprechbarkeit, dort wo
gewünscht oder nötig, aber gegeben sein.
• Besser ankommen soll die Behörde auch bei Unternehmen, weil die
bereits umgesetzten organisatorischen Veränderungen zur Ausrichtung auf die
Fachkräfteeinwanderung so ausgebaut werden, dass Betriebe und
Organisationen schnell die Möglichkeit der konkreten Beschäftigung
interessierter Arbeitskräfte prüfen lassen können.
• Neue Mitarbeitende sollen in ihrem Team und dem Arbeitsumfeld
besser ankommen. Dazu durchlaufen sie eine individuell vereinbarte
Einarbeitung mit Erfolgskontrolle und Regelfeedback. Die Übernahme
eigenverantwortlicher Arbeitsfelder erfolgt kontrolliert und abgestimmt.
• Dadurch wird eine tatkräftige Unterstützung der bereits eingesetzten
Arbeitskräfte möglich, von denen Arbeitsdruck genommen werden kann. Erst
dann, wenn der Aufgabenbereich bei den erfahrenen Kräften wieder besser
ankommt, wird das übergeordnete Folgeziel erreicht, dass Mitarbeitende wieder
gerne bleiben. Das ist von besonderer Wichtigkeit mit Blick auf die Komplexität
des Rechtsgebiets, das eine längere Einarbeitungszeit erfordert, in der gutSeite 6 von 9
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ausgebildete und erfahrene Kolleg*innen von zentraler Bedeutung sind. Jede
Sicherung und Fortentwicklung des Wissensstandes und der
Beratungskompetenz kommt letztendlich den Kund*innen zugute.
• Letztlich muss auch das Ziel sein, dass die Ausländerbehörde nicht nur
als Dienstleistungsunternehmen, sondern auch als ein Teil der
Sicherheitsbehördenstruktur gut und immer besser in der Zukunft ankommt.
Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen
Gefährder*innen und Straftäter*innen werden weiterhin große Bedeutung
haben. Die konsequente Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht, wo
sich keine aufenthaltsrechtliche Perspektive mehr bietet, ebenso wie
Maßnahmen bei illegal aufhältigen Personen, die über ihre Identität getäuscht
haben und unterzutauchen drohen, wer-den das Ausländeramt als
Ordnungsbehörde fordern. Dazu müssen jetzt die notwendigen Schritte getan
werden, um auch dieses Arbeitsfeld, in dem wöchentlich Bereitschaftsdienste
zu leisten, familienunfreundliche Einsatzzeiten nicht selten und Konflikte mit der
Zielgruppe aufgabenimmanent sind, attraktiv zu gestalten.
3. Maßnahmen zur Zielerreichung
Auf welchen Wegen das Erreichen dieser Ziele möglich sein wird, soll in einem
Transformationsprozess mit externer fachlicher Begleitung präzise und
umsichtig erarbeitet werden. Dies beinhaltet eine Sichtung und Bewertung von
Best-Practice-Beispielen wie auch von digitalen Lösungsansätzen, die über die
schon gängigen Anwendungen hinausgehen.
Für den Einstieg und das Durchlaufen der Transformation muss jedoch jetzt ein
Fundament geschaffen werden. Wichtig ist, dass mit gezielten Maßnahmen
Entwicklungen schnell entgegengewirkt wird, die die beschriebene,
unzufriedenstellende Situation um die Ausländerbehörde in der nahen Zukunft
noch verschärfen könnten:
1. Um die freien Stellen schneller besetzen zu können, wird eine
Dauerausschreibung veröffentlicht, zu der Termine für Bewerbungsgespräche
in kürzeren Abständen regelmäßig fest eingeplant werden.
2. Um neuen Mitarbeitenden ein gutes Onboarding zu bieten, das eine
individuelle, gute Einarbeitung ermöglicht, muss die Einarbeitung der neuen
Kräfte professionalisiert und dazu zentralisiert werden. Statt einer Einarbeitung
„on the job“ mit parallellaufender theoretischer Vertiefung sollen neue Kräfte in
einem geschützten Bereich Sicherheit in Anwendung von Recht, IT-Anwendung
usw. gewinnen, bevor sie eigenständig arbeiten. Das nähere Konzept dazu soll
im Rahmen des Transformationsprozesses erarbeitet werden. Die Kapazitäten
für die Einarbeitung müssen für eine erste Umsetzung aber schon jetzt
eingerichtet werden, damit Neuzugänge von Beginn an umsichtig betreut und
auf Dauer gewonnen werden. Auch dies ist eine wichtige Voraussetzung, um
die Fluktuation zu brechen. Die Einarbeitung soll durch erfahrene Kolleginnen
und Kollegen eigenständig geleistet werden. Daher ist im nächsten Monitoring-
Bericht die Anhebung von drei Stellen vorgesehen.Seite 7 von 9
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Da die unter 2. genannten Einarbeitenden nur 50 % der Fallzahlen einer
normalen Sachbearbeitung bearbeiten können, wird zur Kompensation eine
neue Stelle als Sachbearbeitung in der Wertigkeit A9 L1E2 LBesG NRW
eingerichtet, um die Fallzahlenreduzierung zu kompensieren.
4. Die über die Jahre erforderliche Steigerung der Stellenzahl auf
Sachbearbeitungsebene macht die Einrichtung eines neuen Teams
erforderlich, das über eine eigene Leitungsstelle geführt wird. Durch diese
Maßnahme reduziert sich die jeweilige Leitungsspanne in den Teams und die
Führungskräfte können die Anteile der Führungsarbeit erhöhen. Die Einrichtung
eines neuen Teams soll weiter die Spezialisierung ausbauen, hier, um der
großen Zahl internationaler Studierender und Menschen in Ausbildung,
Sprachkursen und ähnliches eine gut aufgestellte Anlaufstelle zu bieten. Die
Vernetzung mit den Bildungsträgern soll hier weiter ausgebaut werden. Die
Komplexität in der Sachbearbeitung bleibt trotz der Spezialisierung bestehen,
da nach wie vor das gesamte ausländerrechtliche Spektrum beherrscht werden
muss.
5. Zu dem neuen Sachgebiet soll eine Stelle „Ordnungsverfügungen“
geschaffen werden, weil – wie in den bestehenden Sachgebieten – für
Ablehnungen von aufenthaltsrechtlichen Anträgen Spezialist*innen benötigt
werden, die Rechtsstreit-, Härtefall- und Petitionsverfahren bis zum Abschluss
begleiten können. Auch Rechtsstreitverfahren aus Einreiseverfahren, die bei
den deutschen Botschaften und Konsulaten anhängig sind, zu denen die Stadt
Bonn aber beigeladen ist, sollen hier bearbeitet werden. Die Zahl dieser
Verfahren hat mit gestiegenen Zahlen bei Visa-Anträgen deutlich zugenommen;
bislang werden diese Verfahren von einer Sachgebietsleitung selbst bearbeitet.
6. Um der Fluktuation in der Ebene der Teamleitungen entgegenzutreten
und das vorhandene breite Fachwissen der eingesetzten Mitarbeitenden in den
Transformationsprozess einbringen zu können, sollen im nächsten Monitoring-
Bericht die drei Stellen im Fachbereich Allgemeines Aufenthaltsrecht vom Wert
A 11 auf A 12 LBesG NRW angehoben werden.
7. Für den angestrebten Transformationsprozess wird eine interne
Prozessbegleitung benötigt, die die Koordination der Prozessschritte gestalten
und schwerpunktmäßig die Einbindung der Mitarbeitenden in die
Zielerarbeitung und –erreichung unterstützen soll.
Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung über den Verlauf des
Transformationsprozesses regelmäßig berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.02.05
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Einwohnerangelegenheiten 1.02.05.04 Ausländerrechtliche Maßnahmen
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 8 von 9
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2025: 392.118,84€
2026: 405.471,12€
2027: 307.599,83€
2028: 316.827,82€
2029: 326.332,66€
133000205/701000 2025: 392.118,84€
2026: 405.471,12€
2027: 307.599,83€
2028: 316.827,82€
2029: 326.332,66€
Nachmeldung
Etatberatungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de