240786 · Beschlussvorlage
Aktuelle Situation, Stabilisierung und Transformation der Ausländerbehörde „ABH BN: besser ankommen“
Kerndaten
- Nummer
- 240786
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 240786 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Aktuelle Situation, Stabilisierung und Transformation der Ausländerbehörde „ABH BN: besser ankommen“ Beratungsfolge Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt die aktuelle Situation in der Ausländerbehörde zur Kenntnis. 2. Zur raschen Stabilisierung der Arbeitssituation werden folgende Maßnahmen beschlossen: a. Die Anstrengungen zur Besetzung der vorhandenen vakanten Stellen müssen gemeinsam fortgesetzt werden, um die Belastung der Mitarbeitenden möglichst zeitnah zu reduzieren. b. Zur Kompensation der geringeren Fallzahl der Einarbeitenden (ca. 50% der Fallzahl eines VZÄ) wird eine Stelle als Sachbearbeitung in der Wertigkeit A9 L1E2 LBesG eingerichtet c. Für die Leitung des neuen Sachgebiets „Team Ausbildung & Studium“ wird eine neue Stelle in der Wertigkeit EG11/A12 eingerichtet. d. Zusätzlich wird, ebenfalls für das neue Sachgebiet „Team Ausbildung & Studium“, eine Stelle „Ordnungsverfügungen“ EG9c/A10 geschaffen. 3. Die mit der Einrichtung der Stellen verbundenen zusätzlichen Personalkosten werden im Rahmen der kommenden Etatberatungen nachgemeldet. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis: a. Dass zur besseren Verteilung der wachsenden Anzahl von Mitarbeitenden und deren thematischen Schwerpunktsetzungen ein neues Sachgebiet „Team Ausbildung & Studium“ gegründet wird. b. Dass für die zentrale Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden imSeite 1 von 9 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bereich Allgemeines Aufenthaltsrecht in nächsten Monitoring- Bericht drei Stellen zu Anhebung auf den Stellenwert A 9+Z LBesG NRW vorgeschlagen werden. c. Dass die Stellenwerte der Teamleitungen im Bereich Allgemeines Aufenthaltsrecht mit den Stellenplannummern 33/620010, 33/630010 und 33/640010 im nächsten Monitoring- Bericht zur Anhebung vorgeschlagen werden (vom derzeitigen Stellenwert A 11 LBesG NRW auf den Stellenwert A 12 LBesG NRW). 5. Für einen umfassenden Transformationsprozess der Ausländerbehörde wird eine externe fachliche Begleitung beauftragt. Dies wird aus Fördermitteln des Landes refinanziert. 6. Um diesen Transformationsprozess unter dem Schwerpunkt Digitalisierung voranzutreiben, wird eine Stelle A11 LBesG NRW für die zweijährige Laufzeit des Projektes eingerichtet. Die zusätzlichen Personalkosten werden bereitgestellt. Die Deckung erfolgt für die Jahre 2024 und voraussichtlich 2025 vollständig über Fördermittel. Begründung Im Folgenden wird zunächst der Ist-Zustand der Ausländerbehörde aus vier Betrachtungswinkeln beschrieben. Hierbei werden auch die Handlungsnotwendigkeiten deutlich. Welche Ziele sich in der Folge für eine Transformation ergeben, ist im zweiten Teil dargestellt. Final werden dann die vorgeschlagenen Maßnahmen skizziert. 1. Der Ist-Zustand der Ausländerbehörde Verändert Die kommunalen Ausländerbehörden sind in den zurückliegenden Jahren einer drastischen Aufgabenveränderung ausgesetzt gewesen, die auch aktuell anhält. Themen von öffentlicher Wirksamkeit, die hierzu beigetragen haben, waren zum Beispiel: • Die Fluchtmigration infolge des Syrienkrieges • Die kurzfristige Aufnahme von afghanischen Ortskräften nach der Machtübernahme durch die Taliban • Die Zuwanderung seit dem russischen Angriff auf die Ukraine • Zwei umfangreiche Rechtsänderungen in Bezug auf die Fachkräfteeinwanderung • Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Schutzmaßnahmen auf die internationale Migration • Der BrexitSeite 2 von 9 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Diese Veränderungen prägen auch die aktuelle Situation der Ausländerbehörde in Bonn, die Auswirkungen dauern in vielen Bereichen an. Die Zahl der Kund*innen der Ausländerbehörde Bonn ist in den zurückliegenden Jahren beträchtlich gestiegen. Dies wird schon deutlich bei Begrenzung des Blicks auf die Kund*innen, die mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bonn leben. Hierbei handelt es sich um die Kund*innen, die in relativ kurzen Abständen Anträge bei der Ausländerbehörde stellen müssen, anders als Personen mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis oder freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern. Wurden 2016 als aktive Kund*innen in diesem engeren Sinne, mit Fortschreiten der damaligen Fluchtzuwanderung, schon rund 18.000 Personen geführt, sind es heute fast 33.000 Menschen. Davon entfällt der überwiegende Teil auf Menschen, die über die sogenannte gesteuerte Migration, also mit Visum, oder erlaubt visumfrei zu einem bestimmten Aufenthaltszweck (Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium, Familiennachzug u.a.) nach Bonn kommen. Trotz der Ausrichtung auf die Digitalisierung sind die Prozesse infolge rechtlicher Vorgaben nicht immer kürzer geworden. Konnten etwa früher Aufenthaltstitel auch als Klebeetikett in den Nationalpass erteilt werden, so ist dies mittlerweile nur noch in sehr begrenzten, zeitlich kurz befristeten Ausnahmefällen möglich. Die gesetzliche Regel sieht die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (gleich dem Personalausweis, allerdings in vielen Fällen von deutlich kürzerer Gültigkeitsdauer) vor, wofür zwei persönliche Vorsprachen erforderlich sind: einmal für die Aufnahme der persönlichen biometrischen Daten, noch einmal für die persönliche Aushändigung der Aufenthaltskarte. Zudem werden ausländerrechtliche Regelungen mit jeder Fortschreibung der Gesetzgebung in der Regel komplexer. Neben dem nationalen Recht muss auch solches der EU-Mitgliedsstaaten und weitergehendes internationales Recht berücksichtigt werden. Die Komplexität macht es den Antragstellenden nahezu unmöglich, sich selbst ein Bild über alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, die Konsequenzen einer möglichen Wahl zwischen verschiedenen befristeten Aufenthaltserlaubnissen für einen späteren Wechsel in eine Niederlassungserlaubnis, oder für eine Einbürgerung zu überblicken. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit haben mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dass in drei Tranchen versetzt in Kraft tritt, einen Grad der Komplexität erreicht, der nicht nur im Interesse der Kund*innen und Unternehmen, sondern auch für eine Handhabbarkeit in der Sachbearbeitung, die ausschließliche Bearbeitung dieses Abschnitts im Aufenthaltsgesetz in einem besonderen Team („Team Work“) erforderlich machte. Diese anhaltende Lage führt zu einer mittlerweile chronischen Überlastung der Ausländerbehörde. Anträge und Beratungsanfragen können nur mit Zeitverzögerung abgearbeitet werden, was zu vielen Sachstandsanfragen und Beschwerden, wie auch zu Untätigkeitsklagen, führt. Personalausfälle infolge von Erkrankungen, urlaubsdingte Abwesenheiten und vorübergehende Vakanzen bei Personalabgängen können nur in geringem Maße von den anwesenden Mitarbeitenden vertreten werden, weil diese schon mit denSeite 3 von 9 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgaben aus eigener Zuständigkeit mehr als ausgelastet sind. Das Bestreben, die Aufgaben so zu erledigen, dass nach Möglichkeit den Kund*innen keine aufenthaltsrechtlich verursachten Probleme entstehen, führt insbesondere vor einer längeren Urlaubszeit zu einer psychischen Belastung, die sich nach Rückkehr an den Arbeitsplatz noch verstärkt, weil dann Arbeitsüberhänge entstanden sind, die nur mit viel zusätzlichem Kraftaufwand wieder abzuarbeiten sind. Dabei ist die Zahl der Personalstellen in der Ausländerbehörde rückblickend immer wieder erhöht worden, zuletzt etwa im Rahmen der Fluchtzuwanderung aus der Ukraine. Direkt qualifizierte Verwaltungskräfte stehen aber auf dem Fachkräftemarkt nicht annähernd in ausreichender Zahl zu Verfügung. Die Verwaltungsarbeit mit einem hohen Anteil an direkter Publikumsbedienung – was auch die Möglichkeit von flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten einschränkt – und der Anforderung von vertiefender Rechtsanwendung ist nicht für alle Verwaltungsfachkräfte attraktiv. Um die in diesem Arbeitsfeld interessierten Fachkräfte konkurrieren kommunale Ausländerbehörden, Zentrale Ausländerbehörden des Landes, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und viele mehr. Die hohe Fluktuation am Arbeitsmarkt macht sich wie in sehr vielen Bereichen auch in der Ausländerbehörde bemerkbar. Es ist über die zurückliegenden Jahre nicht gelungen, freie Stellen so schnell und nachhaltig mit Verwaltungsfachkräften oder geeigneten nachzuqualifizierenden Quereinsteigenden zu besetzen, dass die Arbeitslast auf mehr Mitarbeitende verteilt werden kann. Bis neue Kolleg*innen so eingearbeitet sind, dass ihnen zumindest die weitere Einarbeitung im laufenden Betrieb zugemutet werden kann, sind bereits wieder andere Stellen nachzubesetzen. Wegen des hohen Arbeitsdrucks müssen neue Kräfte zum Teil sehr früh vakante Aufgabenbereiche übernehmen, was zu Überforderung und Unzufriedenheit führen kann. Verärgert In der aktuellen Arbeitsmarktlage gelingt es nicht, die personellen Kapazitäten in gleichem Maße zu erhöhen und zu erhalten, wie der Fallzahlen- und Aufgabenzuwachs dies erfordern würde. Die Sachbearbeiter*innen, die Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeiten, sind heute für eine deutliche höhere Zahl von Antragstellenden zuständig, als noch zum Zeitpunkt der letzten größeren Organisationsuntersuchung in der Ausländerbehörde. Auswirkungen für die Kund*innen sind die eingeschränkte Erreichbarkeit der Ausländerbehörde, verzögerte Reaktionszeiten auf Anfragen und Anträge, eingeschränkte Beratungskapazitäten und ähnliches. In der Konsequenz machen mehr Kund*innen als zuvor Gebrauch von der Möglichkeit, ihr Anliegen zumindest übergangsweise im Team „Offene Gruppe“ (für nicht termingebundene, spontane Vorsprachen) klären zu lassen. Nicht selten ist das Publikumsaufkommen hier so hoch, dass nicht alle Besucher*innen am gleichen Tag bedient werden können. Die WartendenSeite 4 von 9 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) kommen nur verzögert in das Dienstgebäude, weil personelle und räumliche Kapazitäten, insbesondere in den Wartebereichen und in den Eingängen, wo eine Einlasskontrolle stattfindet, die Aufnahme von Kund*innen begrenzen. Verständlicherweise führen diese Schwierigkeiten zur Verärgerung. Verzögert Eine verzögerte Antragsbearbeitung ist in vielen Fällen von erheblichem Nachteil für die Kund*innen, etwa wenn der Aufenthaltsstatus unklar ist und Ängste entstehen, wenn eine Auslandsreise fraglich wird, wenn andere Stellen auf eine aktuelle aufenthaltsrechtliche Bescheinigung zuwarten oder wenn Unternehmen eine rasche Klärung der Beschäftigungsmöglichkeit benötigen. Verzögerungen bis zur Sachentscheidung sind aber auch für die Organisation von Nachteil, weil oftmals zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht, indem eine sogenannte Fiktionsbescheinigung als vorläufige Verlängerung des bestehenden Aufenthaltstitels ausgestellt werden muss, was wiederum Arbeitskapazitäten beansprucht. Für die Organisation ist zudem problematisch, dass freie Stellen nur verzögert mit neuen, bereits produktiven Kräften besetzt werden können. Neben dem zeitlichen Verzug durch das Besetzungsverfahren selbst bedürfen neue Kräfte längerer Einarbeitungszeit und größerer Nachqualifizierung, weil schon seit Jahren zunehmend Quereinsteigende eingestellt werden müssen, die nicht über eine Verwaltungsausbildung und nicht über Grundkenntnisse des Verwaltungsrechts verfügen. Verloren Im schlimmsten Fall können Probleme in der aufenthaltsrechtlichen Antragsbearbeitung dazu führen, dass Wirtschaftsunternehmen Arbeitskräfte verlieren, womit in der Folge Bonn eventuell auch Einwohner*innen verliert. Verloren fühlen sich aber auch neue Mitarbeitende, wenn sie zu einem verfrühten Stadium in ihrer Einarbeitung Entscheidungsprozesse mitverantworten müssen, für die eine umfassende Fachkompetenz noch nicht vorhanden sein kann. Die Folge ist die Abwanderung in andere Verwaltungsbereiche. In der Ausländerbehörde ist in den vergangenen Jahren nie der Zustand erreicht worden, dass alle vorhandenen Stellen besetzt und die Stelleninhaber*innen eingearbeitet und vollständig einsatzfähig waren. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass sich trotz großer organisatorischer Flexibilität in den zurückliegenden Jahren, was die Anpassung an neue rechtliche wie tatsächliche Gegebenheiten angeht, trotz bereits umgesetzter wie in konkreter Planung befindlicher organisatorischer Fortentwicklung wie der Einführung der digitalen Ausländerakte und Antragsangebote, eine Situation eingetreten ist, die von großem Nachteil für Kund*innen und Mitarbeitende ist. Es gilt, ein umfassendes Konzept zu erstellen und umzusetzen, mit dem die Ausländerbehörde sich nachhaltig so aufstellt, dass den schon bestehenden Herausforderungen mit den klaren Zielen Kundenorientierung und Mitarbeitendenbindung entsprochen werdenSeite 5 von 9 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) kann – ein Konzept, das aber gleichermaßen auf die Zukunft ausgerichtet ist, in der Fach- und Arbeitskräftezuwanderung in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Studium eine immer wichtigere Rolle spielen werden, und das in künftigen Szenarien einer Fluchtzuwanderung die behördliche Funktionsfähigkeit über die gesamte Aufenthaltsdauer der Geflüchteten sicherstellt. Dazu soll ein nachhaltiger Transformationsprozess in der Ausländerbehörde initiiert werden, der Organisationsentwicklung und Digitalisierung zum Vorteil der Kund*innen gleichermaßen berücksichtigt, wie Organisationskultur und Change-Begleitung, um die Fachabteilung als attraktives Arbeitsfeld aufzustellen. ABH BN: besser ankommen 2. Ziele des Transformationsprozesses ABH BN: besser ankommen sind also: • Neukund*innen sollen in Deutschland und in Bonn nach Einreise besser ankommen. Sie finden relevante ausländerrechtliche Informationen an zentraler Stelle und durchlaufen aufenthaltsrechtliche Prozesse nach Möglichkeit angstfrei und bei Bedarf unterstützt. Die Ausländerbehörde baut hierzu das Netzwerk mit anderen Akteuren in der Migration weiter aus und übernimmt im Transformationsprozess die Blickrichtung der Kund*innen. • Die Ausländerbehörde soll bei ihren Kund*innen wieder besser ankommen, indem kompetente Beratungsleistungen in einem immer komplexeren Fachgebiet abgerufen werden können. Reaktionszeiten auf Anfragen und Anträge sollen in einem angemessenen Zeitraum liegen. Verfahrensabläufe sollen weitmöglichst kundenorientiert gestaltet sein. Digitale Angebote sollen ausgebaut werden, „analoge“ Ansprechbarkeit, dort wo gewünscht oder nötig, aber gegeben sein. • Besser ankommen soll die Behörde auch bei Unternehmen, weil die bereits umgesetzten organisatorischen Veränderungen zur Ausrichtung auf die Fachkräfteeinwanderung so ausgebaut werden, dass Betriebe und Organisationen schnell die Möglichkeit der konkreten Beschäftigung interessierter Arbeitskräfte prüfen lassen können. • Neue Mitarbeitende sollen in ihrem Team und dem Arbeitsumfeld besser ankommen. Dazu durchlaufen sie eine individuell vereinbarte Einarbeitung mit Erfolgskontrolle und Regelfeedback. Die Übernahme eigenverantwortlicher Arbeitsfelder erfolgt kontrolliert und abgestimmt. • Dadurch wird eine tatkräftige Unterstützung der bereits eingesetzten Arbeitskräfte möglich, von denen Arbeitsdruck genommen werden kann. Erst dann, wenn der Aufgabenbereich bei den erfahrenen Kräften wieder besser ankommt, wird das übergeordnete Folgeziel erreicht, dass Mitarbeitende wieder gerne bleiben. Das ist von besonderer Wichtigkeit mit Blick auf die Komplexität des Rechtsgebiets, das eine längere Einarbeitungszeit erfordert, in der gutSeite 6 von 9 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ausgebildete und erfahrene Kolleg*innen von zentraler Bedeutung sind. Jede Sicherung und Fortentwicklung des Wissensstandes und der Beratungskompetenz kommt letztendlich den Kund*innen zugute. • Letztlich muss auch das Ziel sein, dass die Ausländerbehörde nicht nur als Dienstleistungsunternehmen, sondern auch als ein Teil der Sicherheitsbehördenstruktur gut und immer besser in der Zukunft ankommt. Herausforderungen wie aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen Gefährder*innen und Straftäter*innen werden weiterhin große Bedeutung haben. Die konsequente Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht, wo sich keine aufenthaltsrechtliche Perspektive mehr bietet, ebenso wie Maßnahmen bei illegal aufhältigen Personen, die über ihre Identität getäuscht haben und unterzutauchen drohen, wer-den das Ausländeramt als Ordnungsbehörde fordern. Dazu müssen jetzt die notwendigen Schritte getan werden, um auch dieses Arbeitsfeld, in dem wöchentlich Bereitschaftsdienste zu leisten, familienunfreundliche Einsatzzeiten nicht selten und Konflikte mit der Zielgruppe aufgabenimmanent sind, attraktiv zu gestalten. 3. Maßnahmen zur Zielerreichung Auf welchen Wegen das Erreichen dieser Ziele möglich sein wird, soll in einem Transformationsprozess mit externer fachlicher Begleitung präzise und umsichtig erarbeitet werden. Dies beinhaltet eine Sichtung und Bewertung von Best-Practice-Beispielen wie auch von digitalen Lösungsansätzen, die über die schon gängigen Anwendungen hinausgehen. Für den Einstieg und das Durchlaufen der Transformation muss jedoch jetzt ein Fundament geschaffen werden. Wichtig ist, dass mit gezielten Maßnahmen Entwicklungen schnell entgegengewirkt wird, die die beschriebene, unzufriedenstellende Situation um die Ausländerbehörde in der nahen Zukunft noch verschärfen könnten: 1. Um die freien Stellen schneller besetzen zu können, wird eine Dauerausschreibung veröffentlicht, zu der Termine für Bewerbungsgespräche in kürzeren Abständen regelmäßig fest eingeplant werden. 2. Um neuen Mitarbeitenden ein gutes Onboarding zu bieten, das eine individuelle, gute Einarbeitung ermöglicht, muss die Einarbeitung der neuen Kräfte professionalisiert und dazu zentralisiert werden. Statt einer Einarbeitung „on the job“ mit parallellaufender theoretischer Vertiefung sollen neue Kräfte in einem geschützten Bereich Sicherheit in Anwendung von Recht, IT-Anwendung usw. gewinnen, bevor sie eigenständig arbeiten. Das nähere Konzept dazu soll im Rahmen des Transformationsprozesses erarbeitet werden. Die Kapazitäten für die Einarbeitung müssen für eine erste Umsetzung aber schon jetzt eingerichtet werden, damit Neuzugänge von Beginn an umsichtig betreut und auf Dauer gewonnen werden. Auch dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Fluktuation zu brechen. Die Einarbeitung soll durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen eigenständig geleistet werden. Daher ist im nächsten Monitoring- Bericht die Anhebung von drei Stellen vorgesehen.Seite 7 von 9 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Da die unter 2. genannten Einarbeitenden nur 50 % der Fallzahlen einer normalen Sachbearbeitung bearbeiten können, wird zur Kompensation eine neue Stelle als Sachbearbeitung in der Wertigkeit A9 L1E2 LBesG NRW eingerichtet, um die Fallzahlenreduzierung zu kompensieren. 4. Die über die Jahre erforderliche Steigerung der Stellenzahl auf Sachbearbeitungsebene macht die Einrichtung eines neuen Teams erforderlich, das über eine eigene Leitungsstelle geführt wird. Durch diese Maßnahme reduziert sich die jeweilige Leitungsspanne in den Teams und die Führungskräfte können die Anteile der Führungsarbeit erhöhen. Die Einrichtung eines neuen Teams soll weiter die Spezialisierung ausbauen, hier, um der großen Zahl internationaler Studierender und Menschen in Ausbildung, Sprachkursen und ähnliches eine gut aufgestellte Anlaufstelle zu bieten. Die Vernetzung mit den Bildungsträgern soll hier weiter ausgebaut werden. Die Komplexität in der Sachbearbeitung bleibt trotz der Spezialisierung bestehen, da nach wie vor das gesamte ausländerrechtliche Spektrum beherrscht werden muss. 5. Zu dem neuen Sachgebiet soll eine Stelle „Ordnungsverfügungen“ geschaffen werden, weil – wie in den bestehenden Sachgebieten – für Ablehnungen von aufenthaltsrechtlichen Anträgen Spezialist*innen benötigt werden, die Rechtsstreit-, Härtefall- und Petitionsverfahren bis zum Abschluss begleiten können. Auch Rechtsstreitverfahren aus Einreiseverfahren, die bei den deutschen Botschaften und Konsulaten anhängig sind, zu denen die Stadt Bonn aber beigeladen ist, sollen hier bearbeitet werden. Die Zahl dieser Verfahren hat mit gestiegenen Zahlen bei Visa-Anträgen deutlich zugenommen; bislang werden diese Verfahren von einer Sachgebietsleitung selbst bearbeitet. 6. Um der Fluktuation in der Ebene der Teamleitungen entgegenzutreten und das vorhandene breite Fachwissen der eingesetzten Mitarbeitenden in den Transformationsprozess einbringen zu können, sollen im nächsten Monitoring- Bericht die drei Stellen im Fachbereich Allgemeines Aufenthaltsrecht vom Wert A 11 auf A 12 LBesG NRW angehoben werden. 7. Für den angestrebten Transformationsprozess wird eine interne Prozessbegleitung benötigt, die die Koordination der Prozessschritte gestalten und schwerpunktmäßig die Einbindung der Mitarbeitenden in die Zielerarbeitung und –erreichung unterstützen soll. Bei Beschlussfassung wird die Verwaltung über den Verlauf des Transformationsprozesses regelmäßig berichten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.02.05 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Einwohnerangelegenheiten 1.02.05.04 Ausländerrechtliche Maßnahmen Investive Kosten der MaßnahmeSeite 8 von 9 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2025: 392.118,84€ 2026: 405.471,12€ 2027: 307.599,83€ 2028: 316.827,82€ 2029: 326.332,66€ 133000205/701000 2025: 392.118,84€ 2026: 405.471,12€ 2027: 307.599,83€ 2028: 316.827,82€ 2029: 326.332,66€ Nachmeldung Etatberatungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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