240782-04 · Mitteilungsvorlage
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn - Sachstandsbericht
Kerndaten
- Nummer
- 240782-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240782-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn - Sachstandsbericht Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 12.11.2024 die Neuaufstellung des Bonner Nahverkehrsplans beschlossen (vgl. Beschlussauszug zu DS 240782). Unter Beschlusspunkt 5 wurde festgelegt, dass der Mobilitäts- und Verkehrsausschuss spätestens im April 2025 einen umfassenden Zwischenbericht zum Sachstand erhält. Da im April 2025 keine Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses stattfand, erfolgt die Übermittlung des Sachstands im Rahmen dieser Mitteilungsvorlage zum 06.05.2025. Seit der Beschlussfassung fanden regelmäßige Abstimmungstermine zwischen Stadtverwaltung und SWB Bus und Bahn statt, um das weitere Vorgehen und die notwendigen Arbeitsschritte zu besprechen und festzulegen. Damit folgt die Verwaltung Punkt 1 des zugrundeliegenden Beschlusses. Generell wird seitens der Stadtverwaltung für die inhaltliche, organisatorische und redaktionelle Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplans eine qualifizierte externe Unterstützung benötigt. Eine entsprechende Ausschreibung ist derzeit in Vorbereitung. Eine Beauftragung soll bis spätestens Anfang des 3. Quartals 2025 erfolgen. Zusätzlich werden die Ergebnisse einer von der SWB Bus und Bahn beauftragten Untersuchung mit dem Fokus auf Effizienzsteigerungen, Angebotsanpassungen und Synergieeffekte des bestehenden öffentlichen Nahverkehrsangebots ebenfalls in den Bearbeitungsprozess des neuen Nahverkehrsplans einfließen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im 4. Quartal 2025 vorliegen. Zusätzlich wird gemäß Punkt 3 des o.g. Beschlusses im Vorfeld des Erarbeitungsprozesses des neuen NVP eine Befragung der Öffentlichkeit zum ÖPNV durchgeführt. Auf diese Weise wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Kritik, Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich des ÖPNV anbringen zu können, die im Nachgang geprüft werden und in die Angebots- und Maßnahmenkonzeption für die nächsten Jahre einfließen können. Die Auftragsvergabe an ein Büro ist zeitnah geplant, so dass über die Sommermonate die Befragung durchgeführt werden kann. Darüber hinaus ist geplant, die Öffentlichkeit kontinuierlich während desSeite 1 von 2 Seite 2 eigentlichen Bearbeitungsprozesses zum neuen NVP zu informieren und zu beteiligen. Das Beteiligungskonzept wird, wie unter Punkt 4 des zugrundeliegenden Beschlusses, dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach Vorberatung im Beirat Bürgerbeteiligung sowie im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung vorgelegt, sobald die Vergabe an ein Büro für den Bearbeitungsprozess zur Neuaufstellung des NVP erfolgt ist. Das beschriebene Vorgehen wird im Rahmen eines Vorhabenblatts den Beteiligungsgremien vorgelegt. Der nächste Sachstandsbericht erfolgt gemäß Beschlusspunkt 5 im dritten Quartal 2025. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de